VVPN
Verband der Vertragspsychotherapeuten  
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Nordbaden
                                                                                                

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und im bvvp-Baden-Württemberg
        
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Der VVPN (Verband der Vertragspsychotherapeuten Nordbaden) wurde am 23. März 1994 in Wiesloch gegründet,
nachdem infolge der vorausgegangenen Gesundheitsreform die Honorare für  die  psychotherapeutischen  Leistungen
um mehr als 30%  gefallen  waren, aus der Notwendigkeit der Schaffung einer starken Interessenvertretung.

Bereits im Oktober desselben Jahres erfolgte die Gründung des Bundesverbandes der Vertragspsychotherapeuten (bvvp),
um die Interessen der Psychotherapeuten auch auf Bundesebene zu vertreten.

Struktur, Zweck und Aufgaben

Der Verband ist methoden- und berufsgruppenübergreifend orientiert. In ihm sind ärztliche und Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vertreten.

Der Verband vertritt die gemeinsamen berufständischen und wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder gegenüber gesetzgebenden Organen, Körperschaften, Behörden, Standesorganisationen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen.

Er setzt sich für den Erhalt und die Weiterentwicklung psychotherapeutischer Praxistätigkeit und Praxisstrukturen sowie der psychotherapeutischen Methoden innerhalb der Richtlinien-Psychotherapie ein.

Der Verband verfolgt das Ziel der Gleichstellung der Psychotherapie in der ambulanten Krankenversorgung.
Dazu gehört die Förderung und Darstellung der Bedeutung der Psychotherapie in der Öffentlichkeit als wichtiger Teil der ambulanten Krankenversorgung.

Der Verband strebt die berufsrechtliche und wirtschaftliche Gleichstellung aller in der Richtlinien-Psychotherapie tätigen Berufsgruppen an.

Der Verband kooperiert mit anderen Berufs- und Fachverbänden der Psychotherapeuten. Durch seine starke Verankerung
auch in der Berufsgruppe der Psychologischen PsychotherapeutInnen konnte er in der Landespsychotherapeutenkammer
großen Einfluss gewinnen.

Im Rahmen der Zusammenlegung der KV-Bawue ist auch eine Zusammnelegung der 4 Landesverbände erfolgt, wobei
Synergieeffekte ausgenutzt werden unter Beibeahaltung einer hohen regionalen Präsens.


Berufspolitische Erfolge

Honorare

Der VVPN hat in Nordbaden maßgeblich auf die unzulängliche Honorierung psychotherapeutischer Leistungen in den KV-Gremien und in der Öffentlichkeit hingewiesen und durch Widerspruchsammelverfahren mehrere Nachvergütungen erreicht:

-Nachvergütung für 1993-98 auf Basis des Beschluss des Bewertungsausschusses v. 16.02.02
-Nachvergütung für 1999 auf Basis der ersten Nachvergütung für 1993-1998
-Nachvergütung für 1993-1998 auf Basis der BSG-Urteile zu einem PW von 10 Pf.

Der Erfolg der Sammelwiderspruchsverfahren beruhte auf den beispielgebenden Berechnungen des vvp Südbaden sowie dem bahnbrechenden Urteil des BSG zur Vergütung psychotherapeutischer Leistungen im August 2000 zu einer vom bvvp organisierten Musterklage.

Ein weiteres vom bvvp organisiertes Sammelwiderspruchsverfahren gegen die Honorarbescheide ab 1/2000 führte schließlich  Januar 2004 zu dem bahnbrechenden Urteil des Bundessozialgerichts, dass die Bewertungsbeschlüsse der KBV zu den Psychotherapiehonoraren auf falscher Datengrundlage erfolgt waren und dass auf Basis des Vergleichs mit den Praxiserlösen anderer Fachgruppen das Honorar für antrags- und genehmigungspflichtige Leistungen der Psychotherapie neu berechnet werden müsse. Das BSG schränkt das Urteil gegen die KV aber dahingehend ein, dass eine Nachschusspflicht von seiten der Krankenkassen bestehe.

Die nachfolgenden Verhandlungen mit KBV und KVen gestalteten sich überaus schwierig, da zunächst versucht wurde, die Psychotherapeuten in Hinsicht auf die Praxiskosten herunterzurechnen. Zudem stellten die KVen sich auf den Standpunkt, erst nachzahlen zu müssen, wenn zuvor die Krankenkassen ihren Beitrag leisten, denn sie hätten keine Rücklagen. Es gelang schließlich hier in Baden-Württemberg in zähen Verhandlungen unter letztlicher Einschaltung des Sozialministeriums, die Nachzahlungen zu erwirken, auch ohne Zusage der Krankenkassenseite. Im Schiedsamtspruch wurden schließlich auch die Krankenkassen zur Zahlung verpflichtet. Die Nachzahlung erfolgte letztlich mit einem Punktwert von 5,06 c. Die Auszahlung der letzten Rate an die Psychotherapeuten erfolgt im Dezember 06.

Inzwischen ist die Zusammenlegung der 4 Bezirksdirektionen zur KV-Baden-Württemberg erfolgt, zum leichten Nachteil der würrttembergischen Kolleginnen, aber zum Vorteil für die Badener.

Die aktuell letzte Gesundheitsreform, die 2009 umgesetzt werden wird, sieht nun einen einheitlichen Punktwert (den "Orientierungspunktwert") für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen vor. Dank ausdauernder und wachsamer Verhandlung seitens des bvvp (und auch anderer psychotherapeutischer Berufsverbände) ist es gelungen, die Absekung der Psychotherapiehonorare mittels des Punktwerts von 3,55 c zu verhindern und stattdessen eine Punktzahlerhöhung im EBM durchzusetzen.  Damit ergibt sich bundeseinheitlich ein Honorar von 79,51 € für die genehmigungspflichtige Psychotherapie.
Leider bleibt aber die Vergütung der nicht-genehmigungspflichtigen Leistungen dahinter deutlich zurück, auch wenn jetzt die Mengenbegrenzung durch das enge Korsett der Regelleistungsvolumina entfällt.

Hier besteht weiterhin Nachbesserungsbedarf, außerdem ist immer noch ungeklärt, ob der Kostensatz für die Psychotherapiepraxis korrekt angesetzt ist. Insofern empfehlen wir, weiterhin Widerspruch gegen die KV-Abrechnung einzulegen.

Die weitere gesundheitspolitische Entwicklung erfordert eine hohe Wachsamkeit von seiten der Psychotherapeutenverbände, um negative Entwicklungen frühzeitig entgegen zu wirken.

Im Fall einer Entmachtung der KVen steht der VVPN im Verbund mit dem bvvp und allen im bvvp
zusammengeschlossenen Verbänden bereit, die Honorare seiner Mitglieder mit den Krankenkassen auszuhandeln.

Gremienarbeit

Der VVPN vertritt die Psychotherapie maßgeblich in allen wichtigen Gremien der KV Nordbaden:
-in der Vertreterversammlung der KV
-im Beratenden Fachausschuss Psychotherapie
-in der AG Psychiatrie und Psychotherapie,
-in der Landes-Psychotherapeutenkammer

Der Verband unterhält enge Kontakte zur Liste Sprechende Medizin und ist sowohl in der VV
als auch im Vorstand der Bezirksärztekammer Nordbaden vertreten.

Im Rahmen seiner Gremienarbeit und außerhalb der Gremien wirkt der Verband mit bzw. setzt er sich ein:
-an dem Aufbau eines psychotherapeutischen Informations- und Beratungsdienstes in Calw
 und Karlsruhe,
-an dem Aufbau eines ambulanten psychotherapeutischen Verbund unter Einschluss von
 Klinik-  und Institutsambulanzen in Heidelberg,
-an der Ausarbeitung von Richtlinien zur Qualitätssicherung,
-an der Ausarbeitung eines praktikablen und den unterschiedlichen Therapierichtungen gerecht
 werdenden QS-Modells im Rahmen der Richtlinienpsychotherapie,
-an der Ausarbeitung von Prinzipien der Kooperation innerhalb der ambulanten
 psychotherapeutischen Versorgung,
-an der Initiative zur Befreiung ärztlicher Psychotherapeuten vom ärztlichen Bereitschaftsdienst
-für die Erweiterung der Stundenkontingente und die Reduzierung der Antragsschritte für VT.

 Qualitätsmanagement

Aus dem VVPN heraus wurde ein Qualitätsmanagmentmodell speziell für die Psychotherapiepraxis entwickelt,
das eine hohe
Akzeptanz gefunden hat und über den bvvp bundesweit eingesetzt wird.


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