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Qualitätsmanagement
für PT-Praxis |
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Der VVPN
(Verband
der Vertragspsychotherapeuten Nordbaden) wurde
nachdem infolge der vorausgegangenen Gesundheitsreform die Honorare
für die psychotherapeutischen Leistungen
um mehr als 30% gefallen waren, aus der Notwendigkeit der
Schaffung einer starken Interessenvertretung.
um die Interessen der Psychotherapeuten auch auf Bundesebene zu
vertreten.
Struktur, Zweck und Aufgaben
Der Verband ist methoden- und berufsgruppenübergreifend orientiert. In ihm sind ärztliche und Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vertreten.
Der Verband vertritt die gemeinsamen berufständischen und wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder gegenüber gesetzgebenden Organen, Körperschaften, Behörden, Standesorganisationen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen.
Er setzt sich für den Erhalt und die Weiterentwicklung psychotherapeutischer Praxistätigkeit und Praxisstrukturen sowie der psychotherapeutischen Methoden innerhalb der Richtlinien-Psychotherapie ein.
Der Verband verfolgt das Ziel der
Gleichstellung
der Psychotherapie in der ambulanten Krankenversorgung.
Dazu gehört die Förderung
und Darstellung der Bedeutung der Psychotherapie in der
Öffentlichkeit
als wichtiger Teil der ambulanten Krankenversorgung.
Der Verband strebt die berufsrechtliche und wirtschaftliche Gleichstellung aller in der Richtlinien-Psychotherapie tätigen Berufsgruppen an.
auch in der Berufsgruppe der Psychologischen PsychotherapeutInnen
konnte er in der Landespsychotherapeutenkammer
großen Einfluss gewinnen.
Synergieeffekte ausgenutzt werden unter Beibeahaltung einer hohen
regionalen Präsens.
Der VVPN hat in Nordbaden maßgeblich auf die unzulängliche Honorierung psychotherapeutischer Leistungen in den KV-Gremien und in der Öffentlichkeit hingewiesen und durch Widerspruchsammelverfahren mehrere Nachvergütungen erreicht:
Der Erfolg der Sammelwiderspruchsverfahren beruhte auf den beispielgebenden Berechnungen des vvp Südbaden sowie dem bahnbrechenden Urteil des BSG zur Vergütung psychotherapeutischer Leistungen im August 2000 zu einer vom bvvp organisierten Musterklage.
Ein weiteres vom bvvp organisiertes
Sammelwiderspruchsverfahren gegen die Honorarbescheide ab 1/2000
führte schließlich Januar 2004 zu dem bahnbrechenden
Urteil des Bundessozialgerichts, dass die Bewertungsbeschlüsse der
KBV zu den Psychotherapiehonoraren auf falscher Datengrundlage erfolgt
waren und dass auf Basis des Vergleichs mit den Praxiserlösen
anderer Fachgruppen das Honorar für antrags- und
genehmigungspflichtige Leistungen der Psychotherapie neu berechnet
werden müsse. Das BSG schränkt das Urteil gegen die KV aber
dahingehend ein, dass eine Nachschusspflicht von seiten der
Krankenkassen bestehe.
Die nachfolgenden Verhandlungen mit
KBV und KVen gestalteten sich überaus schwierig, da zunächst
versucht wurde, die Psychotherapeuten in Hinsicht auf die Praxiskosten
herunterzurechnen. Zudem stellten die KVen sich auf den Standpunkt,
erst nachzahlen zu müssen, wenn zuvor die Krankenkassen ihren
Beitrag leisten, denn sie hätten keine Rücklagen. Es gelang
schließlich hier in Baden-Württemberg in zähen
Verhandlungen unter letztlicher Einschaltung des Sozialministeriums,
die Nachzahlungen zu erwirken, auch ohne Zusage der Krankenkassenseite.
Im Schiedsamtspruch wurden schließlich auch die Krankenkassen zur
Zahlung verpflichtet. Die Nachzahlung erfolgte letztlich mit einem
Punktwert von 5,06 c. Die Auszahlung der letzten Rate an die
Psychotherapeuten erfolgt im Dezember 06.
Inzwischen ist die Zusammenlegung
der 4
Bezirksdirektionen zur
KV-Baden-Württemberg erfolgt, zum leichten Nachteil der
würrttembergischen Kolleginnen, aber zum Vorteil für die
Badener.
Die aktuell letzte
Gesundheitsreform, die 2009 umgesetzt werden wird, sieht nun einen
einheitlichen Punktwert (den "Orientierungspunktwert") für alle
ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen vor. Dank
ausdauernder und wachsamer Verhandlung seitens des bvvp (und auch
anderer psychotherapeutischer Berufsverbände) ist es gelungen, die
Absekung der Psychotherapiehonorare mittels des Punktwerts von 3,55 c
zu verhindern und stattdessen eine Punktzahlerhöhung im EBM
durchzusetzen. Damit ergibt sich bundeseinheitlich ein Honorar
von 79,51 € für die genehmigungspflichtige Psychotherapie.
Leider bleibt aber die Vergütung der nicht-genehmigungspflichtigen
Leistungen dahinter deutlich zurück, auch wenn jetzt die
Mengenbegrenzung durch das enge Korsett der Regelleistungsvolumina
entfällt.
Hier besteht weiterhin
Nachbesserungsbedarf, außerdem ist immer noch ungeklärt, ob
der Kostensatz für die Psychotherapiepraxis korrekt angesetzt ist.
Insofern empfehlen wir, weiterhin Widerspruch gegen die KV-Abrechnung
einzulegen.
Die weitere gesundheitspolitische
Entwicklung erfordert eine hohe
Wachsamkeit von seiten der Psychotherapeutenverbände, um negative
Entwicklungen frühzeitig entgegen zu wirken.
Der VVPN vertritt die Psychotherapie
maßgeblich in allen wichtigen Gremien der KV Nordbaden:
-in der Vertreterversammlung
der KV
-im Beratenden Fachausschuss
Psychotherapie
-in der AG Psychiatrie und
Psychotherapie,
-in
der Landes-Psychotherapeutenkammer
Der Verband unterhält enge
Kontakte
zur Liste Sprechende Medizin und ist sowohl in der VV
als auch im Vorstand der
Bezirksärztekammer
Nordbaden vertreten.
Im Rahmen seiner Gremienarbeit und
außerhalb
der Gremien wirkt der Verband mit bzw. setzt er sich ein:
-an dem Aufbau eines
psychotherapeutischen
Informations- und Beratungsdienstes in Calw
und Karlsruhe,
-an dem Aufbau eines ambulanten
psychotherapeutischen
Verbund unter Einschluss von
Klinik- und
Institutsambulanzen
in Heidelberg,
-an der Ausarbeitung von Richtlinien
zur Qualitätssicherung,
-an der Ausarbeitung eines praktikablen
und den unterschiedlichen Therapierichtungen gerecht
werdenden QS-Modells im Rahmen
der Richtlinienpsychotherapie,
-an der Ausarbeitung von Prinzipien
der Kooperation innerhalb der ambulanten
psychotherapeutischen Versorgung,
-an der Initiative zur Befreiung
ärztlicher
Psychotherapeuten vom ärztlichen Bereitschaftsdienst
-für die Erweiterung der
Stundenkontingente
und die Reduzierung der Antragsschritte für VT.
Qualitätsmanagement
Aus
dem VVPN heraus wurde ein Qualitätsmanagmentmodell speziell
für die Psychotherapiepraxis entwickelt,
das eine hohe Akzeptanz
gefunden hat und über den bvvp bundesweit eingesetzt wird.