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Die Systemische Therapie: Der lange Weg ins System

von Ulrike Böker

Alle haben sich mitgefreut, als die Systemische Therapie in die ambulante psychotherapeutische Versorgung aufgenommen und die Richtlinien angepasst wurden. Aber wie immer steckt der Teufel im Detail.

Der lange Weg: Bereits im Jahr 2008 wurde die Systemische Therapie vom Wissenschaftlichen Beirat als „anerkanntes wissenschaftliches Verfahren“ für alle Altersgruppen anerkannt. Zehn weitere Jahre dauerte es, bis der Gemeinsame Bundesauschuss G-BA am 22. November 2018 verkündete, dass die Systemische Therapie die Kriterien für ein Richtlinienverfahren erfüllt und zukünftig für die ambulante Behandlung gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten zur Verfügung steht. Damit wird die ambulante psychotherapeutische Versorgung erstmalig nach fast 40 Jahren um ein neues Psychotherapieverfahren erweitert.

Die Zulassung ist aber zunächst beschränkt auf die Behandlung von Erwachsenen. Für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen wird die Systemische Therapie in den nächsten Monaten ihren Nutzen im G-BA belegen müssen.

Nun bedarf es aber noch einiger weiterer Regelungen, bis die Systemische Therapie tatsächlich abgerechnet werden kann.

Der nächste Schritt nach Anerkennung durch den G-BA ist die Aufnahme in die Psychotherapie-Richtlinie. Die entsprechenden Änderungen sind am 24. Januar 2020 in Kraft getreten. Aber noch immer ist es nicht soweit, dass abgerechnet werden kann!

Weitere Bedingung ist die Anerkennung der Fachkunde des/der betreffenden Psychotherapeuten/in zunächst durch die zuständige Kammer und dann durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung. Dazu muss die Psychotherapie-Vereinbarung angepasst werden, was derzeit in Arbeit ist.

Und schließlich müssen neue Gebührenordnungspositionen für den EBM beschlossen werden. Dazu steht dem zuständigen Gremium, der Bewertungsausschuss, eine Frist von sechs Monaten ab Inkrafttreten des Beschlusses des GBA, also bis Juli 2020 zur Verfügung. Dabei geht es vor allem um die Frage nach der Vergütung des Mehrpersonensettings, bei dem man von einem höheren Aufwand als beim Einzelsetting ausgehen muss.

Detaillierte Informationen finden unsere Mitglieder im Info Kompakt Systemische Therapie des bvvp.

Autor*in

Ulrike Böker

Seit 2010 Mitglied des bvvp, seit 2012 im Bundesvorstand aktiv und stellvertetende Vorsitzende des bvvp-Baden-Württemberg. Mit eigener Kassenzulassung in Reutlingen tätig. Ich bin Mitglied in den Vertreterversammlungen der KV Baden-Württemberg und der KBV. Ich engagiere mich im BFA, in der Kammer Baden-Württemberg und bin Delegierte des DPT.

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