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Pro Suizid? Die Rolle der Psychotherapie bei der Sterbehilfe

von Rebecca Borchers

Im Sommer 2022 fand die erste Lesung eines Gesetzentwurfs zur Regelung der Sterbehilfe in Deutschland statt. Gesucht wird ein Rechtsweg zum selbstbestimmten, würdevollen Sterben. Drei unterschiedliche Modelle stehen zur Debatte. Alle Entwürfe sehen ein verpflichtendes Beratungsgespräch vor, zwei davon bei ärztlich oder psychotherapeutisch Tätigen.

Welche Rolle dürfen wir also bei der Sterbehilfe übernehmen? Das wird der Gesetzgeber entscheiden.

Aber welche Rolle wollen wir dabei haben? Ist der Wunsch nach einer Beendigung des eigenen Lebens nicht das Gegenteil von Psychotherapie? Der Staat habe „dafür Sorge zu tragen, dass […] keine psychische Erkrankung […] dem Selbsttötungsentschluss zugrunde liegt“ (Castelluci et al, 2022, S. 2) und dass der Sterbewunsch „unbeeinflusst von einer akuten psychischen Störung“ besteht (Helling-Plahr, 2022, S. 5). Aber ist Suizidalität nicht per se Teil einer psychischen Erkrankung? Oder pathologisieren wir hier die „autonome Selbstbestimmung“, wie von Befürwortern und Betroffenen gleichermaßen kritisiert? Und wieso sollten psychisch Erkrankte nicht auch das Recht haben, sich umzubringen? Sind unsere Patient*innen etwa doch nur ver-rückt und unzurechnungsfähig?

Alle drei Gesetzesentwürfe äußern sich auch zur besonderen Situation von Menschen „in einer medizinischen Notlage“ (Künast et al, 2022, S. 4), in der „Endphase einer schweren Erkrankung“ (Helling-Plahr et al, 2022, S. 10) oder mit einer „nicht heilbaren“ Krankheit (Castelluci et al, 2022, S. 3). Doch wo beginnt diese Endphase und was ist eben mit psychischen Erkrankungen, die auch manchmal unheilbar sind? Sind wir Psychotherapeut*innen nicht die Fahnenträger von Hoffnung und Lebensqualität auch angesichts schwerer Einschränkungen? Welche, vielleicht mahnende, Rolle müssen wir hier übernehmen?

Würde, Selbstbestimmung, Menschenrechte, Grundgesetz: Die Debatte um Sterbehilfe dringt schnell in fundamentale Bereiche unserer Existenz ein.

Doch jenseits all dieser Superlative muss ich persönlich beim Thema Sterbehilfe immer an eine Patientin denken, die mir vor Jahren begegnet ist: mittleres Alter, verheiratet, die Kinder gerade aus dem Haus. Während ihr Mann immer voll erwerbstätig war, hatte sie stets nur einen Minijob, damit sie sich besser um die Familien kümmern konnte. Die Patientin hatte das gemeinsame Eigenheim in den neuen Bundesländern ursprünglich von ihren Großeltern geerbt und mühsam über Jahre saniert. Nun hatte der Ehemann mit Mitte 40 einen Schlaganfall erlitten und war zu 100 Prozent schwerbeschädigt. Die Pflegeversicherung forderte von ihr den Verkauf des Eigenheims zur Deckung der Kosten. Theoretisch fallen selbst bewohnte Immobilien unter das Schonvermögen, aber nur wenn sie „angemessen“ sind. Niemand möchte anderen zur Last fallen. Und erst recht möchte niemand, dass der eigene Gesundheitszustand für geliebte Menschen zum finanziellen Desaster wird.

Würde nicht für den Ehemann in diesem Fall ein schmerzfreier, schneller Tod einen Ausweg aus diesem Dilemma bedeuten?

Die Schere zwischen Arm und Reich geht in Deutschland unvermindert immer weiter auseinander. Zwei Familien besitzen mehr Vermögen als die gesamte ärmere Hälfte der Bevölkerung zusammen. Die Ungleichheit war zuletzt vor über 100 Jahre so groß wie heute. Wirtschaftlicher Erfolg hängt bei uns stark ab von Herkunft, Geschlecht, körperlicher und mentaler Verfassung, ethnischer Zugehörigkeit und dem eigenen Familienstand. Ohne die Debatte um ein selbstbestimmtes, würdevolles Leben wird die Debatte um ein selbstbestimmtes, würdevolles Sterben in meinen Augen zynisch.

Welche Rollen können wir als Psychotherapeut*innen hier also überhaupt übernehmen?

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Quellen und weiterführende Informationen:
Sterbehilfe im Deutschen Bundestag:
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-883512
und https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw25-de-suizidhilfe-897826
(beide zuletzt abgerufen 24.11.2022 um 9:32)

Gesetzesentwürfe:
Castellucci, L. et al. (2022). Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung und zur Sicherstellung der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zur Selbsttötung. Drucksache 20/904, 20. Wahlperiode: https://dserver.bundestag.de/btd/20/009/2000904.pdf

Künast, R. et al (2022). Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben und zur Änderung weiterer Gesetze. Drucksache 20/2293, 20. Wahlperiode: https://www.renate-kuenast.de/images/Gesetzentwurf_Sterbehilfe_Stand_28.01.2021_final_002.pdf

Helling-Plahr, K. et al (2022). Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Suizidhilfe. Drucksache 20/2332, 20. Wahlperiode

Schonvermögen bei Pflegebedürftigkeit: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegesichern/faq-pflegefinanzierung.html (zuletzt abgerufen 24.11.2022 um 9:32)

Vermögensungleichheit in Deutschland: https://www.finanzwende-recherche.de/2022/07/12/vermoegensungleichheit-unserer-erbengesellschaft/ (zuletzt abgerufen 24.11.2022 um 9:44)

Reportage: „Sterbehilfe: Harald Mayer kämpft um seinen Tod“, 21.11.2022, online abrufbar unter https://www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/videos/sterbehilfe-harald-mayer-kaempft-um-seinen-tod-video-100.html (zuletzt abgerufen 24.11.2022 um 9:50)

Autor*in

Rebecca Borchers

Rebecca Borchers, Psychologische Psychotherapeutin, ist Schatzmeisterin im Landesverband Berlin und Mitglied im Jungen Forum des bvvp. Sie arbeitet ambulant im Jobsharing und ist angestellt in einem Privatinstitut für Psychotherapie.

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