Abrechnung von gruppenpsychotherapeutischen Leistungen

Mit welchen EBM-Ziffern kann ich die Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung abrechnen?
GOPGruppengrößeBewertung
351733 Teilnehmer*innen916 Punkte / 115,88 Euro
351744 Teilnehmer*innen772 Punkte / 97,66 Euro
351755 Teilnehmer*innen686 Punkte / 86,75 Euro
351766 Teilnehmer*innen628 Punkte / 79,44 Euro
351777 Teilnehmer*innen586 Punkte / 74,11 Euro
351788 Teilnehmer*innen556 Punkte / 79,39 Euro
351799 Teilnehmer*innen532 Punkte / 67,30 Euro
Seit dem 1. April steht Psychotherapeut*innen ein Zuschlag zur Grund-, Versicherten- oder Konsiliarpauschale von 3,72 Euro (30 Punkte) zu, wenn sie einen*eine bekannte*n Patient*in in einem Quartal ausschließlich per Video behandeln.Hinweise zur Abrechnung:
  • je vollendete 100 Minuten, je Teilnehmer*in
  • auch in 50-Minuten-Schritten möglich (KV nimmt einen Abschlag in Höhe von 50 Prozent vor
  • höchstens viermal im Krankheitsfall berechnungsfähig (höchstens fünfmal im Krankheitsfall bei Einbeziehung von relevanten Bezugspersonen bei Versicherten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr und bei Versicherten mit Intelligenzstörung)
  • Voraussetzung für die Abrechnung ist eine Genehmigung der KV zur Durchführung von Richtlinien-Gruppentherapie.
 

Stand: 05.08.2025

Mit welchen EBM-Ziffern kann ich die probatorischen Sitzungen im Gruppensetting abrechnen?
GOPGruppengrößeBewertung
351633 Teilnehmer*innen704 Punkte / 87,25 Euro
351644 Teilnehmer*innen594 Punkte / 73,62 Euro
351655 Teilnehmer*innen528 Punkte / 65,44 Euro
351666 Teilnehmer*innen483 Punkte / 59,86 Euro
351677 Teilnehmer*innen451 Punkte / 55,89 Euro
351688 Teilnehmer*innen428 Punkte / 53,04 Euro
351699 Teilnehmer*innen409 Punkte / 50,69 Euro

 

Seit dem 1. April steht Psychotherapeut*innen ein Zuschlag zur Grund-, Versicherten- oder Konsiliarpauschale von 3,72 Euro (30 Punkte) zu, wenn sie einen*eine bekannte*n Patient*in in einem Quartal ausschließlich per Video behandeln.

Hinweise zur Abrechnung:

  • je vollendete 100 Minuten, je Teilnehmer*in
  • auch in 50-Minuten-Schritten möglich (KV nimmt einen Abschlag von 50 Prozent vor)
  • Einmal bis dreimal im Krankheitsfall berechnungsfähig (einmal bis fünfmal im Krankheitsfall bei Versicherten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr und bei Versicherten mit Intelligenzstörung)
  • Voraussetzung für die Abrechnung ist eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zur Durchführung von Richtlinien-Gruppentherapie

 

Stand: 05.08.2025

 

Kann ich Einzelgespräche während einer „reinen“ Gruppentherapie abrechnen?

Während einer ausschließlichen Gruppentherapie können Einzelgespräche im Verhältnis 1:10 mit der betreffenden EBM-Ziffer für Einzeltherapie (Fachrichtung und KZT beziehungsweise LZT) abgerechnet werden. Die Einzelsitzungen werden zusätzlich zu dem bewilligten Kontingent vergütet.

Stand: 13.08.2025