Abrechnung von gruppenpsychotherapeutischen Leistungen

Mit welchen EBM-Ziffern kann ich die Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung abrechnen?
GOP Gruppengröße Bewertung
35173 3 Teilnehmer*innen 916 Punkte / 101,90 Euro
35174 4 Teilnehmer*innen 772 Punkte / 85,88 Euro
35175 5 Teilnehmer*innen 686 Punkte / 76,31 Euro
35176 6 Teilnehmer*innen 628 Punkte / 69,86 Euro
35177 7 Teilnehmer*innen 586 Punkte / 65,19 Euro
35178 8 Teilnehmer*innen 556 Punkte / 61,85 Euro
35179 9 Teilnehmer*innen 532 Punkte / 59,18 Euro
  Hinweise zur Abrechnung:
  • je vollendete 100 Minuten, je Teilnehmer*in
  • auch in 50-Minuten-Schritten möglich (KV nimmt einen Abschlag in Höhe von 50 Prozent vor
  • höchstens viermal im Krankheitsfall berechnungsfähig (höchstens fünfmal im Krankheitsfall bei Einbeziehung von relevanten Bezugspersonen bei Versicherten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr und bei Versicherten mit Intelligenzstörung)
  • Voraussetzung für die Abrechnung ist eine Genehmigung der KV zur Durchführung von Richtlinien-Gruppentherapie.
 

Stand: 27.04.2022

Mit welchen EBM-Ziffern kann ich die probatorischen Sitzungen im Gruppensetting abrechnen?
GOP Gruppengröße Bewertung
35163 3 Teilnehmer*innen 704 Punkte / 78,32 Euro
35164 4 Teilnehmer*innen 594 Punkte / 66,08 Euro
35165 5 Teilnehmer*innen 528 Punkte / 58,74 Euro
35166 6 Teilnehmer*innen 483 Punkte / 53,73 Euro
35167 7 Teilnehmer*innen 451 Punkte / 50,17 Euro
35168 8 Teilnehmer*innen 428 Punkte / 47,61 Euro
35169 9 Teilnehmer*innen 409 Punkte / 45,50 Euro

 

Hinweise zur Abrechnung:

  • je vollendete 100 Minuten, je Teilnehmer*in
  • auch in 50-Minuten-Schritten möglich (KV nimmt einen Abschlag von 50 Prozent vor)
  • Einmal bis dreimal im Krankheitsfall berechnungsfähig (einmal bis fünfmal im Krankheitsfall bei Versicherten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr und bei Versicherten mit Intelligenzstörung)
  • Voraussetzung für die Abrechnung ist eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zur Durchführung von Richtlinien-Gruppentherapie

 

Stand: 27.04.2022

 

Kann ich Einzelgespräche während einer „reinen“ Gruppentherapie abrechnen?

Während einer ausschließlichen Gruppentherapie können Einzelgespräche im Verhältnis 1:10 mit der betreffenden EBM-Ziffer für Einzeltherapie (Fachrichtung und KZT beziehungsweise LZT) abgerechnet werden. Die Einzelsitzungen werden zusätzlich zu dem bewilligten Kontingent vergütet.

Stand: 27.04.2022