Aufnahmeantrag LV Westfalen-Lippe

    Die Mitgliedschaft im Rahmen der bvvp Aktion „Mitglieder werben Mitglieder“ hat eine Mindestdauer von 12 Monaten. Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft beim bvvp Westfalen-Lippe e.V.:


    Bis Ende Ihrer Ausbildungs- bzw. Weiterbildungszeit beitragsfrei. Ausbildungsnachweis erforderlich.

    Berufsgruppe

    Zulassung als:

    Status:

    Innerhalb der vertragspsychotherapeutischen Versorgung

    Außerhalb der vertragspsychotherapeutischen Versorgung

    Führungsfähige Zusatztitel bzw. Fachkunden

    Abrechnung für

    PsAn

    TPfPt
    VT
    SysTh.
    NeuroPsych

    Die Satzung des Verbandes (siehe auch unter: https://westfalen-lippe.mein-bvvp.de/satzung/) in der derzeit gültigen Fassung habe ich zur Kenntnis genommen. Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten für verbandsinterne Zwecke elektronisch ge-speichert und berufspolitische Informationen per E-Mail zugesandt werden.Für die Zahlung des Mitgliedsbeitrags in der jeweils gültigen Höhe erteile ich ein SEPA-Lastschriftmandat. Im Rahmen der bvvp-Aktion „Mitglieder werben Mitglieder“ habe ich ein Sonderkündigungsrecht von 4 Wochen zum Ablauf der Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Im Anschluss gilt die reguläre Kündigungsfrist (drei Monate zum Jahresende).Der Einzug erfolgt jährlich im Voraus (28.01.) für ein Jahr (bitte SEPA-Lastschrift-Mandat ausfüllen). Im ersten Jahr der Mitglied-schaft wird der Jahresbeitrag anteilig für die Monate ab Eintrittsdatum erhoben.

    SEPA-Basis-Lastschriftmandat

    Ich ermächtige den o.g. bvvp Landesverband (Gläubiger) widerruflich, die von mir zu entrichtenden Mitgliedsbeiträge bei Fälligkeit von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Der reguläre Beitrag für Vollmitglieder beträgt 430,00 €, er kann auf den jährlichen Mitgliederversammlungen verändert werden. Etwaige Beschlüsse werden zeitnah als Protokoll zugesandt. Näheres ist in einer Beitragsordnung geregelt.
    Wenn das angegebene Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Geldinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen sind bei Lastschriften ausgeschlossen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom bvvp auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
    Hinweis: Ich kann innerhalb von achtWochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

    Datenschutzhinweis:
    Ihre Daten werden ausschließlich für den Vereinszweck gesichert und verwendet. Zur Erfüllung unserer Informationspflichten bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verweisen wir im Übrigen auf unsere Datenschutzbestimmungen. Dort finden Sie auch Erläuterungen, wie Sie Ihre Rechte als Betroffener (z.B. Auskunfts-, Berichtigungs- oder Widerspruchsrechte) geltend machen können.