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Newsarchiv

26.03.2024

Jeden Tag ist Internationaler Tag gegen Rassismus

Am 21. März ist stets Internationaler Tag gegen Rassismus. Ein Tag, der schon immer wichtig war, aber derzeit in einem besonderen Licht erscheint. Denn es ist eine Zeit, in der rechtsextreme Kräfte und der Einfluss der Rechtspopulisten in einem erschreckenden Ausmaß erstarken. Glücklicherweise ist es gleichzeitig auch eine Zeit, in der Millionen Menschen bundesweit für eine Gesellschaft auf die Straße gehen, die Vielfalt, Demokratie und Solidarität befürwortet. In jedem Fall ist unser Miteinander stark spaltenden Kräften ausgesetzt und das bedeutet, dass es dringend eine gesetzliche Stärkung des Schutzes vor Diskriminierung braucht.

Rassismus ist, auch wenn es mir etwas unangenehm ist, das zuzugeben, etwas, bei dem ich mich selbst nur selten als Teil des Problems erlebe. Weiß ich doch um meine vermeintlich durchweg wertschätzende Grundhaltung jeder und jedem gegenüber, egal welchen Geschlechts, welcher Hautfarbe und welcher Herkunft. Doch dann kommt mir eine Studie, die ich zu Unizeiten las, in den Sinn, bei der Bilder von Menschen mit weißer und schwarzer Hautfarbe gezeigt wurden, die jeweils verschiedene Gegenstände in der Hand hielten. Unter Zeitdruck musste man als Betrachtende*r entscheiden, ob die Person eine Waffe in der Hand hielt oder einen harmlosen Gegenstand. Die Idee dahinter: Unser Gehirn entscheidet, noch bevor wir bewusst darüber nachdenken, ob wir etwas oder jemanden als gefährlich einordnen. So läuft auf der unbewussten Ebene teilweise auch Rassismus ab. Es zeigt, das Problem ist so viel tiefer in jedem/jeder von uns verankert, als uns lieb ist.

Und die unangenehme Wahrheit ist: Auch wir Psychotherapeut*innen sind nicht davor gefeit. Das zeigten auch die Ergebnisse einer, wie ich finde sehr erschütternden Studie (1), die durch das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) durchgeführt und im November 2023 veröffentlicht wurde. Untersucht wurden im Zeitraum von Juni bis November 2022 Diskriminierungserfahrungen im deutschen Gesundheitswesen. Hierzu wurden bundesweit über 21.000 Personen zum Zugang zu Gesundheitsleistungen sowie zu ihren Diskriminierungs- und Rassismuserfahrungen in diesem Kontext befragt. Das Ergebnis: Tatsächlich war die Benachteiligung, die Menschen erfuhren, die einen Nachnamen angaben, der auf eine nigerianische oder türkische Herkunft hinwies, unter allen untersuchten Fachgruppen bei den Psychotherapeut*innen am größten! So lag die Wahrscheinlichkeit, einen Termin zu bekommen, bei Personen mit türkischem Namen um zwölf Prozentpunkte und bei Menschen mit nigerianischen Namen um acht Prozentpunkte niedriger als wenn ein Name genannt wurde, der auf eine deutsche Herkunft schließen ließ. Und das trotz identisch formulierter Terminanfrage. Dieses Ergebnis zeigt deutlich, dass das Problem auch in den psychotherapeutischen Praxen existiert und über strukturelle Hürden (wie zum Beispiel fehlende deutsche Sprachkenntnisse bei einer telefonischen Terminvereinbarung) weit hinausgeht. Vielleicht ist dieser Internationalen Tag gegen Rassismus einmal mehr als eine Einladung, sich mit den eigenen, oft unbewussten Vorurteilen, Diskriminierungs- und rassistischen Tendenzen kritisch auseinanderzusetzen. Denn: Sollten nicht gerade wir Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen entschlossen für eine Welt einstehen, in der alle Menschen gleichermaßen respektiert und in der die Würde und der Wert eines jeden Menschen geachtet werden?

1 Quelle: https://www.rassismusmonitor.de/publikationen/rassismus-und-seine-symptome/


12.01.2024

TONI® und ich: erste Erfahrungen mit einer digitalen Gesundheitsanwendung

Von Januar bis Oktober 2023 habe ich als Psychologische Psychotherapeutin an der Evaluationsstudie PsyTOM teilgenommen. In diesem vom Innovationsfonds geförderten Projekt unter wissenschaftlicher Leitung der FU Berlin und der PHB (Psychologische Hochschule Berlin) sollte herausgefunden werden, ob die klassische Psychotherapie besser / anders wirkt als Psychotherapie in Kombination mit Online-Modulen.

TONI® umfasst insgesamt zwölf störungs- und verfahrensübergreifende Module, in denen sich Patient*innen mit verschiedenen audiovisuellen Inhalten oder in Einzelübungen vertieft mit psychotherapeutischen Inhalten auseinandersetzen können. In der Einheit „Werte und Ziele“ zum Beispiel können die Teilnehmenden Therapieziele hinsichtlich ihrer kurz- und langfristigen Konsequenzen bewerten und einander gegenüberstellen. Oder sie werden angeleitet, die Übung „Rede zum 90. Geburtstag“ durchzuführen, wobei verschiedene Personen wie Familie, Freunde oder Arbeitskolleg*innen zu Wort kommen sollen. Neben den vorbereiteten Modulen gibt es einen Tracking-Bereich, in dem Patient*innen ihre Stimmung oder ein bestimmtes Zielverhalten systematisch protokollieren und visualisieren können.

Ob und wie wir als Behandelnde die Einheiten in die Therapie integrieren oder zur Überbrückung von Wartezeiten nutzen wollten, blieb uns überlassen. Ich persönlich habe die Module nach Absprache mit den Patient*innen frei geschaltet, wenn wir beide der Meinung waren, dass das eine oder andere Thema passend sein könnte.

Meine Patient*innen waren weitgehend offen für das Projekt. Lediglich zwei Personen lehnten eine Teilnahme aus Zeitgründen ab. Leider ließ diese Begeisterung jedoch im Verlauf schnell nach. Obwohl ich die Module regelmäßig in den Sitzungen nachbesprochen habe und passend zum aktuellen Thema neue Kapitel anbot, verschwand TONI® nach und nach aus meinen Behandlungen. Darauf angesprochen waren die Antworten ähnlich und ähnlich vage: Die Inhalte seien zu allgemein und wenig auf die eigenen Probleme anwendbar, es passe einfach nicht oder es sei das Gefühl entstanden, nichts Neues mehr durch TONI® lernen zu können (auch wenn noch zahlreiche Module offen waren).

Schade. Als Behandlerin fand ich die Themenauswahl gelungen, die Umsetzung ansprechend (auch wenn die schauspielerische Leistung in den kurzen Videosequenzen bestimmt kein Hollywood-Standard war) und den potentiellen Nutzen durch das hohe Maß an Individualisierbarkeit definitiv gegeben. Aber das Problem scheint mir bei allen digitalen Gesundheitsanwendungen ähnlich zu sein: die Motivation. Es ist eben etwas anderes, ob ich die Rede zu meinem 90. Geburtstag mit meiner Therapeutin gemeinsam erarbeite oder sie in meinen Browser tippe. Und im Alltag mit Job, Familie, Freunden ist es leicht, die Probleme zur Seite zu schieben und sich nicht mit unangenehmen Fragen konfrontieren zu müssen.

Ob neue Formen der KI-gestützten digitalen Gesundheitsanwendung dieses Hindernis überwinden, wird sich zeigen. Erste Prototypen mit Chatbots gibt es bereits, zum Beispiel CADY® (https://psychologie.uni-greifswald.de/cady/). Vielleicht lässt sich unser Geist täuschen und baut bereitwillig eine parasoziale Beziehung zum digitalen Gegenüber auf, was dann nicht nur das Potential digitaler Gesundheitsanwendungen vergrößern, sondern auch unsere grundlegende Position im Mensch-Maschine-Gefüge nachhaltig verändern würde.


28.12.2023

Ausblick auf das Jahr 2024

Der Ausblick auf das kommende Jahr verlangt immer auch einen Rückblick auf das endende Jahr und eine Bestandsaufnahme zum aktuellen Zeitpunkt. Diese Bestandsaufnahme gleicht dem Blick, den Therapeut*innen und Patient*innen gemeinsam auf eine Psychotherapie werfen, um Zwischenbilanz zu ziehen, zum Beispiel, wenn es um einen Verlängerungsantrag geht. Dabei wird bewusst, was sich verändert hat und was sich hartnäckig hält, was aus den anfänglichen Zielsetzungen geworden ist und welche neuen Themen und Ziele es gibt. Das ist immer wieder ein spannender Prozess.

Bei meinem Ausblick auf das Jahr 2024 möchte und kann ich keine Prognosen geben zum immer noch anhaltenden Krieg in der Ukraine, zum Krieg zwischen der Hamas und Israel, zur Klimakrise und der zunehmenden Aggression und Radikalisierung in unserer Gesellschaft. Klar ist aber, dass alle diese gesellschaftlichen Ereignisse oder Zustände Auswirkungen haben auf den Bedarf an Psychotherapie und auf die Inhalte psychotherapeutischer Behandlungen. Nicht zu vergessen die immer noch deutlich spürbaren Folgen der Corona-Pandemie, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen.

Was steht nun konkret für die Psychotherapeut*innen und die psychotherapeutische Versorgung an?

Es wird wohl ein recht abgespecktes Versorgungsgesetz geben. Der eigentliche Plan unseres Gesundheitsministers, dass es zwei Gesetze geben sollte, ist inzwischen nicht mehr realistisch. Was in dem einen Versorgungsgesetz dann zur psychotherapeutischen Versorgung zu finden sein wird, das ist im Moment ein großes Rätsel. Was wir aber unbedingt benötigen, ist eine gesetzliche Regelung zur Finanzierung der Weiterbildung der zukünftigen Fachpsychotherapeut*innen. An die Umsetzung der ursprünglichen Vorsätze im Koalitionsvertrag glaubt kaum noch jemand. Wird es tatsächlich noch eine Überarbeitung der Bedarfsplanung geben für strukturschwache Gebiete und im Bereich der Kinder und Jugendlichenpsychotherapie? Gleichzeitig ist es nicht immer das Allerschlechteste, von einem Gesundheitsminister nicht direkt adressiert zu werden. Denn meistens ist noch ein dickes faules Ei dabei, wenn man sich unserer Profession zuwendet, wie die Vorbegutachtung oder die Rasterpsychotherapie.

Anfang 2024 wird die Richtlinie für die datengestützte Qualitätssicherung in der ambulanten Psychotherapie vom Gemeinsamen Bundesausschuss G-BA verabschiedet werden. Im weiteren Jahresverlauf wird es um die Spezifizierung der Datenflüsse und um die Entwicklung eines Tools für die Dateneingabe in den Praxen gehen sowie um die Inhalte der Evaluation in der Modellregion. Bekanntlich soll die Nordrhein-Westfalen werden. Und hier muss es dann zur Abwechslung bitte tatsächlich mal qualitätsgesichert laufen: Nicht das IQTiG sollte das eigene Instrument evaluieren, sondern ein unabhängiges Institut, mit Kriterien, an deren Entwicklung die Profession der Psychotherapeut*innen mitgearbeitet hat! 

Es ist ein fast schon als historischer Moment zu bezeichnen, dass die Krankenkassen, die KBV und die Verbände sich gemeinsam für den Erhalt des Antrags- und Genehmigungsverfahrens und damit für den Erhalt der sicheren Kontingente und der Vorab-Wirtschaftlichkeitsprüfung aussprechen. Optimismus und Berufspolitik vertragen sich nicht immer, aber in diesem Fall wage ich die Prognose: Es wird eine entsprechende Gesetzesänderung stattfinden, die neben dem Erhalt des Verfahrens dessen Digitalisierung festlegt. Also eine echte Arbeitserleichterung für die Psychotherapeut*innen. Und es scheint außerdem ein Wunder bevorzustehen: Die Wiedervereinigung der KZT 1 und KZT 2 im Rahmen des Entbürokratisierungsgesetzes des Bundesministeriums für Gesundheit.  

Die neue Komplexrichtlinie KSVPsych-RL wird im Herbst 2024 auch für die Versorgung der Kinder und Jugendlichen zur Verfügung stehen, mit deutlichen Abweichungen von der Erwachsenenrichtlinie, die – wen wundert es – nur schleppend in der Versorgung ankommt.

Außerdem sieht es ganz danach aus, dass die Systemische Therapie nun auch für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen als Richtlinienverfahren zugelassen wird.

Zu dem für viele Ärzt*innen extrem belastenden Thema „Sozialversicherungspflicht der Poolärzte“ kann ich keine Prognose wagen. Das Ministerium für Arbeit und Soziales stellt sich auf stur für  eine weitere Ausnahmeregelung analog der für die Ärzt*innen im Rettungsdienst. 

Und natürlich ist auch bei den Ärzt*innen die Finanzierung der ambulanten Weiterbildung ein wichtiges Thema, zu dem es im neuen Jahr viele Gespräche und hoffentlich auch gute Konzepte geben wird.

Die Überprüfung der „angemessenen Vergütung“ wird im neuen Jahr erstmals jährlich erfolgen. Es wäre deshalb schön, wenn das Bundessozialgericht die diversen Klageverfahren schnell angehen würde und der Bewertungsausschuss damit klare Eckpunkte für die zukünftige Berechnung hätte.

Und last, but not least: die Digitalisierung. Sie bleibt ein Dauerbrenner. Wie schon im letzten Ausblick können wir konstatieren: Hier wird der bvvp die Entwicklungen mit Sorge beobachten und prüfen und sich zu vielen Punkten auch weiterhin kritisch äußern. Es geht schließlich um Überlegungen, zu der wichtigen Frage, wie man mit dem Thema Digitalisierung und Datennutzung in Zukunft umgehen sollte, um die Patient*innen und den therapeutischen Raum bestmöglich zu schützen.


28.12.2023

Der Weihnachtsrückblick 2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Jahr 2023 geht zu Ende und damit auch das zweite Kriegsjahr in der Ukraine. Der Krieg in der Ukraine ist fast zum Hintergrundrauschen geworden. Leider, denn die Aggressionen der russischen Seite – auch die Kriegsverbrechen, die begangen werden –, haben natürlich nicht nachgelassen.

Gleichzeitig ist ein weiterer Großkonflikt im Nahen Osten entstanden, der seit Oktober, genau genommen seit 07. Oktober 2023, alles überschattet und den Ukraine-Krieg von Platz Eins der Schreckensmeldungen vertrieben hat. Auch hier ist auf beiden Seiten Erbarmungslosigkeit an der Tagesordnung.

Der Klimawandel, das Verhungern der Kinder in Afrika, die Unterdrückung der Frauen in Afghanistan und dem Iran, das Sterben im Jemen und in Syrien sowie viele andere, ebenso wichtige Entwicklungen, geraten dadurch in den Hintergrund. 

All diese schmerzlichen Themen überschatten unser aller Alltag – der auch nicht ohne Herausforderungen ist. Auch in unserem Bereich, der Vertretung der Interessen der psychotherapeutischen Patienten und der psychotherapeutischen Praxen gab es einige sicherlich schwierige Weichenstellungen im zurückliegenden Jahr 2023. 

Für den bvvp besonders problematisch war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu unserer Klage zur Honorierung in der Psychotherapie. Hier mussten wir leider eine, aus unserer Sicht, schmerzliche Niederlage akzeptieren. Der Beschluss des Bewertungsausschusses, der bereits vom BSG bestätigt wurde, wonach die Auszahlung von Strukturzuschlägen nur für höher ausgelastete Praxen anstelle einer allgemeinen Honoraranhebung rechtens sei, wurde auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. Die Zuschläge wurden unseres Erachtens vom Gericht eher durchgewunken als dass juristisch gründlich geprüft wurde, da man dort davon ausging, dass die Maßnahme vermeintlich eine positive Steuerungswirkung hin zu genehmigungspflichtiger Psychotherapie und zu einer höheren Auslastung der Praxen entfalten würde. 

Allerdings wurde die rückwirkende Einführung dieser Zuschläge für nicht rechtens erklärt. Nun müssen zunächst das Bundessozialgericht (BSG), der Bewertungsausschuss und die Kassenärztlichen Vereinigung diesen Aspekt des Verfassungsgerichtsurteils umsetzen. Wir werden ihr weiteres Vorgehen engmaschig begleiten. Dabei sollte zumindest etwas an Nachzahlungen herauskommen. Andererseits müssen wir sehen, dass die Zuschlagsregelung damit im Grunde zementiert wird.

Link: https://bvvp.de/wp-content/uploads/2023/06/20230525_Stellungnahme_Verfassungsbeschwerde-gegen-Strukturzuschlaege_public.pdf

Aber nicht nur diese Verfassungsentscheidung war für uns enttäuschend. Auch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und seine Vorstellungen von Gesundheitspolitik machen uns keine Freude.

Vor allen Dingen die mit Vehemenz vorangetriebene Einführung der elektronischen Patientenakte ePA und die beiden geplanten Digitalisierungsgesetze aus dem BMG werden unseren Alltag weiter in problematischer Weise verändern. Die beiden Digitalisierungsgesetze, die nach langer Vorberatung über das ganze Jahr hin im November zur ersten Beratung im Bundestag verhandelt wurden, sehen eine Umkehr des ehemaligen Opt-in-Verfahrens bei der ePA in ein Opt-out-Verfahren vor, was bedeutet, Patient*innen müssen sich innerhalb eine 6 Wochenfrist aktiv wehren, wenn sie keine ePA haben wollen. Für die Datennutzung im Einzelnen gibt es dann differenzierte Zugriffsregelungen. Den Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen wird eine neue Aufklärungsverpflichtung auferlegt, und sie müssen, allerdings nur auf expliziten Wunsch ihrer Patient*innen, die Akte befüllen. Immerhin, ihre Patient*innen können jederzeit die Zustimmung zur ePA widerrufen.

Gleichzeitig hat uns sehr beschäftigt, dass die Telematik-Infrastruktur weiterhin nicht wirklich funktioniert und die erste Generation der Konnektoren die Grenze ihrer vorgesehenen Laufzeit erreicht hat. Das Thema „Konnektortausch“ und „Verlängerung der Konnektor-Laufzeit“ war ebenfalls für viele Kolleg*innen etwas, das ihnen unter den Nägeln brannte. Auch hier ist es zumindest ein Teilerfolg, dass die Zertifikate noch einmal um zwei Jahre verlängert werden konnten.

Zudem sind wir natürlich sehr betroffen von der Problematik der fehlenden Finanzierung der Weiterbildung. Wir haben uns zunächst sehr gefreut, dass im Sommer 2023, am 3. Juli, die Anhörung zur Petition der Finanzierung der Weiterbildung stattgefunden hat. Wir haben die Aktion massiv unterstützt, hatten selbst schon vor zwei Jahren eine ähnliche Petition starten wollen. Die diesjährige Petition war ein großer Erfolg aller Beteiligten, der Studierenden, der Verbände der Niedergelassenen und der Institutionen, wie der federführend tätigen Bundespsychotherapeutenkammer (BPTK). 

Tatsache ist aber leider auch, dass trotz des großen Erfolgs der Petition bis heute keine Gegenäußerung des BMG erfolgt ist. Das Thema ist irgendwie auf der langen Bank gelandet. Damit ist die Zukunft unserer Profession deutlich infrage gestellt. Denn ohne gute Finanzierung der Weiterbildung hätte der ganze Kampf um ein neues Psychotherapeuten-Gesetz keinen Sinn gehabt – samt der vollständigen Umstrukturierung der Weiterbildung und dem damit verbundenen Engagement für bessere Arbeitsbedingungen in der praktischen Tätigkeit für die nachwachsende Generation von Kolleg*innen. Wenn nun das Ganze wieder prekär finanziert wird – und im Moment sind die Aussichten für eine angemessene Finanzierungsregelung eher dürftig – sind unsere Anstrengungen ins Leere gelaufen.

Unser Minister Karl Lauterbach äußert sich dazu, wenn überhaupt, nur sehr allgemein und unverbindlich. Konkrete Pläne, wie er, als verantwortlicher Minister, sich die Finanzierung der Weiterbildung vorstellt, legt er nicht vor. Trotz mehrfacher Anmahnung, auch durch den Gesundheitsausschuss des Bundesrats, kommt aus dem BMG keine Bewegung in der Angelegenheit. So sieht Verantwortung-tragen nicht aus! Hier stehen wir als Profession, aber auch als Verband bvvp, vor einer weiteren großen Herausforderung.

Umso erfreulicher war es für uns, als wir im August 2023 davon Kenntnis erhalten haben, dass die Krankenkassen, speziell der AOK-Bundesverband, eine Gesetzesinitiative anregen, bei der der Paragraph 92 (6a), in dem die Psychotherapierichtlinie geregelt ist, weiterentwickelt werden soll. Seitens der Krankenkassen wird eine Überprüfung des Antrags- und Gutachterverfahrens angeregt. Gleichzeitig wird in dem Antrag auf Gesetzesänderung im SGB V die Verkoppelung der Abschaffung des Verfahrens mit den neuen, aus unserer Sicht völlig unbrauchbaren Maßnahmen zur Qualitätssicherung der psychotherapeutischen Behandlung hinterfragt.

Für uns ist das sehr erfreulich, zumal wir als bvvp das Antrags- und Genehmigungsverfahren stets für wertvoll, wichtig und erhaltenswert erachtet haben. Außerdem halten wir die Konzeptualisierung der Behandlung für eine wichtige Maßnahme zur Qualitätssicherung Diese Meinung ist zwar kein Alleinstellungsmerkmal unseres Verbands, aber wir waren seit 2019 mit dem Ziel des Erhalts sehr aktiv.

Auch wenn möglicherweise nicht das ganze Gutachterverfahren in der bestehenden Form weitergeführt wird, so wird vielleicht das Genehmigungs- und Antragsverfahren in einer digitalisierten Form in die Zukunft überführt werden können. Das Gutachterverfahren könnte dann noch als Rückfallebene für komplizierte, schwierige Fälle weiterhin eine Rolle spielen. 

Insgesamt sind wir sehr froh, dass unsere geduldigen Vorgespräche mit Kassenvertreter*innen, dem GKV-Spitzenverband und auch mit Politiker*innen dazu geführt haben, dass eine Gesetzesänderung als sogenannter Omnibus im Anhang an das Digitalisierungsgesetz vielleicht eine Chance haben könnte. Wir hoffen sehr, dass uns dies mit vereinten Kräften gelingt. Natürlich sind auch andere Verbände und der Beratende Fachausschuss Psychotherapie auf Bundesebene in die Initiative eingebunden, genauso wie die KBV. Denn ohne einen breiten Konsens wird man so einen Gesetzesschritt nicht durchsetzen können.

Also, wie so oft liegen auch in der Berufspolitik Licht und Schatten nebeneinander. Noch ist es zu früh, sich über eine solche Gesetzesänderung zu freuen, aber immerhin, die Initiative ist aussichtsreich gestartet. Das wäre vielleicht auch unser größter Wunsch für das nächste Jahr, denn am Antrags- und Genehmigungsverfahren hängt ja auch ganz maßgeblich die zeitgebundene Vergütung und die BSG-Rechtsprechung.

Natürlich sind wir in Ihrem Interesse auch in den Sozialen Medien aktiv. Wir agieren dort nicht in einer spektakulären und um Aufmerksamkeit heischenden Art, sondern präsentieren Ihnen sachliche Argumente und wichtigen Informationen über unser Berufsfeld. Wir hoffen, über diese Kanäle auch den psychotherapeutischen Nachwuchs anzusprechen und auch zunehmend junge Mitglieder zu gewinnen. Besonders erfreulich ist, dass uns das auch gelingt. Der bvvp wächst, wenn auch langsam, und in diesem Monat, im Dezember 2023, haben wir die Marke von 6.000 Mitgliedern überschritten, was uns unheimlich freut.

Vielleicht freuen Sie sich mit uns und erzählen Ihren Kolleginnen und Kollegen vom bvvp und der erfolgreichen Vertretung Ihrer Interessen? Wir würden gerne auch die 7.000er Marke erreichen – und dann geht es weiter …

Wir wünschen allen ein frohes Weihnachtsfest und erholsame Tage zum Jahreswechsel!

Ihr

Benedikt Waldherr

bvvp Bundesvorsitzender


27.10.2023

Den Weg der Versöhnung wählen

Ich kann die unbegreiflichen Verbrechen gegen die Menschenrechte wie die daraus resultierenden kriegerischen Handlungen nur aufs Schärfste verurteilen. Mein Mitgefühl gilt den vielen zivilen Opfern. Humanität und humanitäre Hilfe tun Not.

Der Konflikt, den die Hamas mit brutalem Terror und abscheulicher Gewalt losgetreten hat, wird zum Bumerang und zum Pulverfass für den Nahen Osten.

Terror, Mord und Entführungen können wie Krieg, Unterdrückung und das Abriegeln ganzer Städte und Regionen keinen Konflikt lösen und helfen nicht dabei, eine friedliche Zukunft zu schaffen. Das fortgesetzte Töten ist, auch als Reaktion auf abscheuliche Gewalt, allenfalls Rache und bewirkt niemals Gerechtigkeit. Der Circulus Vitiosus der Gewalt erhält sich selbst und verschlingt nicht nur Rüstungsgüter oder Wohnraum, sondern auch Menschenleben, vor allem aber die Menschlichkeit.

Das Töten muss ein Ende haben und die entführten Geiseln müssen ihre Freiheit zurückerlangen. Augenmaß und Menschlichkeit sind gefragt, wie sie in dem Dokumentarfilm „Das Herz von Djenin“ aus dem Jahr 2006 von einfachen palästinensischen Menschen und israelischen Ärzten gelebt und praktiziert werden. Doch in den seit 2006 vergangenen 17 Jahren wurde von allen Beteiligten viel versäumt.

Für uns Psychotherapeut*innen kann der Weg nur sein: sofortiger Waffenstillstand, Freilassung aller Geiseln, echte Friedensverhandlungen im Rahmen der Zwei-Staaten-Lösung sowie Aussöhnung und Vergebung. Und wir Deutschen sollten Rassismus wie Antisemitismus entschieden entgegentreten. Es darf nicht sein, dass jüdische Einrichtungen in Deutschland angegriffen werden oder Morde an Menschen in Israel bejubelt werden – ebenso wenig dürfen Menschen arabischer Abstammung unter Generalverdacht gestellt werden.

Einige der besten Traumatherapeut*innen kommen aus Israel. Viele Menschen im Nahen Osten verstehen aus schmerzlicher Erfahrung sehr viel von Aufarbeitung, Linderung und Überwindung von Schmerzen und Verletzungen. Leider sind diese Menschen gerade auf beiden Seiten des Zauns von Gaza nicht an der Macht.


19.10.2023

Ein SCHUFA-Eintrag für die Psyche

„Kannst du Nina helfen? Nina sucht nach Therapeuten in Tübingen, BW. Sie ist chronisch depressiv und hat gelegentlich Selbstmordgedanken“. – Nina gibt ihre Daten „Bark“ und „Bark“ gibt sie an Therapeuten in Tübingen – oder?

Als ich zum ersten Mal eine E-Mail von Bark erhalten habe, dachte ich mir: „Das muss doch ein schlechter Scherz sein!“ Die Nachricht sah so amateurhaft aus, dassich misstrauisch wurde. Doch dann kam die Überraschung, gefolgt von einer ordentlichen Portion Ärger: Hier war tatsächlich eine von mittlerweile vielen Agenturen, die unverschämt mit sensiblen Patientendaten jonglierte und damit warb, Psychotherapeuten für ihre Patienten zu finden.

Mit über 5 Millionen Kunden in 8 Ländern ist Bark ein durchaus großer Marktplatz für Dienstleistungen – weltweit führend laut Bark. Das Geschäftsmodell ist pragmatisch gehalten: Ein Dienstleister registriert sich auf Bark, kauft Credits und erhält im Gegenzug die Kontaktdaten von Kunden, die er sich selbst ausgesucht hat. Und da liegt auch schon der Hund begraben: Ich habe mich nie auf Bark registriert. Stattdessen durchforstet Bark selbst das Internet nach E-Mail-Adressen von Psychotherapeuten, um diese anschließend mit Therapieanfragen zu überhäufen. Ganz so, als wären sämtliche Therapeuten nichts weiter als Adressaten einer
Kassenärztlichen Vereinigung, die sich in den Spam-Wahnsinn gestürzt hat. Nach kurzer Internetrecherche fand ich schnell Dutzende Beschwerden, denn bei der Durchforstungsaktion gibt es nicht selten Verwechslungen und es werden irrtümlich ganz andere Berufsgruppen angeschrieben. Menschen auf der Suche nach psychotherapeutischer Hilfe werden demnach potenziell vor dem ganzen Internet entblößt, während Bark auf seiner Website als altruistischer Vermittler auftritt. Aber Bark geht sogar noch einen Schritt weiter: In ihrer Datenschutzerklärung macht die Plattform klar, dass alle Daten von potenziellen, aktuellen und ehemaligen Kunden und Dienstleistern sowie Nutzern der Website möglicherweise an Dritte weitergegeben werden. Diese Weitergabe findet dann statt, wenn es Bark für notwendig hält. Also zum Beispiel, um den Service zu verbessern oder – und das eröffnet Bark endgültig alle Möglichkeiten – für eigene Zwecke Dritter.
Dritte, das können unter anderem Versicherer, Geschäftspartner, Berater und gesetzliche Stellen sein. Die Krux an der Sache? Möglicherweise fällt all das gar nicht unter den Datenschutz, weil Kunden und Dienstleister bei Benutzung der Website den AGB zustimmen. Es wird also höchste Zeit, dass wir die Sache selbst in die Hand nehmen und unsere sensiblen Daten besser schützen. Wir dürfen nicht zulassen, dass sie in die falschen Hände geraten. Bark und ähnliche Unternehmen sollten sich schämen, solch fragwürdige Praktiken zu verwenden, um Geschäfte zu machen.

Schämen sie sich denn? Nein, wie die Antworten des deutschen Kundenservices verlauten lassen. Auf Nachfrage aus Kundensicht, was denn mit den Kundendaten passiere, heißt es lediglich: „Die bleiben bei uns.“ Der Mitarbeiterin sei es neu, dass die Möglichkeit zur Weitergabe der Daten an Dritte in den Datenschutzbestimmungen festgehalten sei. Außerdem unterlägen die Ärzte schließlich einer Schweigepflicht und die Therapeuten dürfe man sich ja immerhin selbst aussuchen. Eine fadenscheinige Aussage angesichts dessen, wie wenig die Identität – geschweige denn die Existenz – des Dienstleisters überprüft werden, das zeigt ein kurzer Selbstversuch. Da scheint Bark wohl vergessen zu haben, dass sie hier mit der Hilflosigkeit und Leichtgläubigkeit der Leute spielt. Trotzdem verblüfft es mich, dass es Menschen gibt, die ihre persönlichen Informationen sorglos auf irgendeiner Plattform preisgeben, ohne auch nur den Hauch einer Ahnung zu haben, was mit diesen Daten geschieht.


So bleibt nur zu hoffen, dass diese äußerst sensiblen Daten nicht an Versicherungen oder Arbeitgeber weitergegeben werden. Da betreten wir nämlich das düstere Territorium des Daten-Highways, auf dem sensible Informationen zu eine gefährlichen Ware werden – heiß begehrt von Versicherern und Arbeitgebern, die sich alle möglichen Tricks einfallen lassen, um sich abzusichern. Das Ganze fühlt sich fast an wie ein SCHUFA-Eintrag für die Psyche. Stellen Sie sich vor, Ihr Versicherer kommt auf die Idee, dass Sie möglicherweise eine Diagnose im Hintergrund haben könnten – plötzlich bietet er Ihnen völlig andere
Versicherungsleistungen an oder streicht Ihnen sogar die gesamte Deckung. Da ist dann wirklich wenig Spielraum für Zuckerguss und Höflichkeiten – wir stecken in der wilden Welt des Internets, wo für „einmal drin“ „immer drin“ gilt. Sicher, Sie können beantragen, dass Ihre persönlichen Daten gelöscht werden. Aber seien Sie sich bewusst, dass diese Daten bereits wie wilde Samen im Internet-Boden verstreut sind. Es ist an der Zeit, dass wir die Menschen aufwecken und ihnen klarmachen, was mit ihren Daten passiert.


21.08.2023

Plädoyer für das Recht auf Nichtwissen

Als ich eine bestimmte Textpassage im Referentenentwurf zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) zum ersten Mal las, traute ich meinen Augen zunächst nicht. Die Sehkraft lässt im Alter ja bekanntermaßen nach. Aber der Inhalt änderte sich auch beim zweiten Lesen nicht. Daraufhin bekam ich einen gehörigen Wutanfall und konnte die Ideen der Politik mal wieder nicht fassen. Doch lesen Sie selbst, welche Rechte Krankenkassen gemäß Entwurf erhalten sollen. Entscheidende Sätze wurden fett markiert.

„Die Krankenkassen dürfen datengestützte Auswertungen zum individuellen Gesundheitsschutz ihrer Versicherten, zur Verbesserung der Versorgung und zur Verbesserung der Patientensicherheit vornehmen und insoweit ihre Versicherten individuell ansprechen. … Eine automatisierte Verarbeitung der bei den Krankenkassen vorliegenden personenbezogenen Daten der Versicherten ist ohne Einwilligung der betroffenen Person zu den … genannten Zwecken zulässig, soweit sie erforderlich und geeignet ist, zur

1. Früherkennung von seltenen Erkrankungen

2. Durchführung von Maßnahmen zur Überprüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit zur Erkennung von Gesundheitsgefahren

3. risikoadaptierten Früherkennung von Krebsrisiken oder

4. Durchführung weiterer vergleichbarer Maßnahmen zur Erkennung und Identifizierung akuter und schwerwiegender Gesundheitsgefährdungen, soweit dies im überwiegenden Interesse der Versicherten ist

(…) Sofern … eine konkrete Gesundheitsgefährdung bei Versicherten identifiziert wird, sind diese umgehend über die bestehende Gefährdung zu unterrichten. Diese Unterrichtung ist als unverbindliche Empfehlung auszugestalten, medizinische Unterstützung eines Leistungserbringers in Anspruch zu nehmen. Die ärztliche Therapiefreiheit der Leistungserbringer wird dabei nicht berührt.”

Hier geht es um massive Grenzüberschreitungen und um die Einmischung in unsere Lebensführung!
Und ich spreche jetzt mal nicht davon, dass wir als Psychotherapeut*innen ein Lied singen können von den Einmischungen der Krankenkassen in laufende Psychotherapieprozesse. Das führt nicht nur zu Verunsicherungen der Patient*innen und damit oftmals zu Rückschritten in der Therapie, sondern stellt auch unsere Indikation und Therapiehoheit in Zweifel. Der bvvp hatte dazu zahlreiche Rückmeldungen von betroffenen Kolleg*innen und deren Patient*innen gesammelt und Krankenkassen gezielt angesprochen.

Ich spreche auch nicht von der vollkommen ungeklärten Frage, inwieweit sich Gesundheitsgefährdungen sicher aus Abrechnungsdaten ableiten lassen. Meines Wissens gibt es bisher keine validierten Prognosemodelle. Genauso wenig gibt es bei psychischen und somatischen Erkrankungen klare Kausalitäten für deren Entstehung, sondern es handelt sich immer um ein hoch komplexes und individuelles Zusammenwirken unterschiedlichster bio-psycho-sozialer Faktoren. Mit solchen „Unterrichtungen“ würden Patient*innen verunsichert und verängstigt. Menschen, die sich sowieso schon zu viel mit ihrem Körper und möglichen Erkrankungen beschäftigen, würden getriggert und in Ängste versetzt. Bekanntermaßen schwächt Angst das Immunsystem. Und auch bei allen anderen Erkrankungen können Angst und Anspannung das Krankheitsgeschehen negativ beeinflussen. Umgekehrt könnten Menschen, die sich dringend um ihre Gesundheit kümmern sollten, eine falsche Sicherheit suggeriert werden. Und ich spreche auch nicht von der schwierigen Thematik, wie zuverlässig, valide und vor allem aktuell Diagnosen sind, die in den Praxen erstellt wurden und an die Krankenkassen übermittelt werden – wie hoch also die Güte der Kodierungen ist. Hat man eine schlechte Datenbasis für Auswertungen jedweder Art, kann nichts Valides dabei herauskommen.

Nein, ich spreche von meinem höchstpersönlichen Recht auf Nichtwissen! Wenn ich etwas wissen will, dann frage ich. Und zwar nicht meine Krankenkassen, sondern die Behandelnden meines Vertrauens. Wenn mich etwas interessiert, dann recherchiere ich selbst. Und wenn ich etwas nicht wissen will, dann hat man das zu respektieren! Ich empfände es als massiven Eingriff in mein Persönlichkeitsrecht, in meinen Privatbereich, den ich bitte, gefälligst zu wahren, wenn mir meine Versicherung mitteilte, es ließen sich bei mir aufgrund der Abrechnungsdaten meiner Ärzt*innen – und gegebenenfalls auch meine*r Psychotherapeut*in – erhebliche und akute Gesundheitsgefahren ausmachen. Es fehlte jetzt nur noch, dass man dort für die Erstellung dieser Prognose noch die Auswertungen meiner Smartwatch hinzuzieht, die meinen Blutdruck misst, die täglichen Schritte zählt, meinen Schlaf überwacht und auch noch so einiges über meine Ess- und Rauschgewohnheiten zu berichten weiß.

Wikipedia definiert das Recht auf Nichtwissen als besondere Ausprägung des Persönlichkeitsrechts, das juristisch dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung zugeordnet wird. Der deutsch-amerikanische Philosoph Hans Jonas sieht Unwissenheit als eine Vorbedingung individueller Freiheit.
Ich verwehre mich also gegen solche Übergriffe! Diese Passage im Referentenentwurf muss deshalb ersatzlos gestrichen werden. Der bvvp macht sich dafür stark! Er hat sich auch in seiner Verbandsstellungnahme und in einer Pressemitteilung entsprechend engagiert.


16.05.2023

Psychotherapie in Gefahr – Weiterbildung finanzieren

„Psychotherapie in Gefahr – Weiterbildung finanzieren“: Unter diesem Motto haben wir Psychologiestudierenden am 4. Mai einen bundesweiten Aktionstag organisiert und für die Finanzierung der neuen Psychotherapie-Weiterbildung demonstriert. Mit Aktionen, Demonstrationen und einer Social-Media-Kampagne haben wir die Öffentlichkeit und die Politik auf unsere Forderungen aufmerksam gemacht. Die Aktionen flankieren die Bundestagspetition, die ich als Betroffener und Vertreter der Psychologie-Fachschaften-Konferenz (PsyFaKo) eingereicht habe. Sie kann noch bis zum 1. Juni online unterzeichnet werden.

Mein Psychologiestudium an der Universität Kassel habe ich 2018 begonnen. Als eine der ersten Universitäten wurde uns nach der Reform des Psychotherapeutengesetzes ermöglicht, mittels einer Nachqualifizierung in das neue System und den Master Klinische Psychologie und Psychotherapie zu wechseln, dem die Approbation als Psychotherapeut*in folgt. Während die Universitäten nach und nach die neuen Studiengänge implementierten, ist die Umsetzung der Weiterbildung noch unsicher. Zum einen mussten zuerst die Weiterbildungsordnungen erarbeitet und beschlossen werden – auch hier waren wir als PsyFaKo involviert. Doch während diese mittlerweile stehen, fehlt nach wie vor die Finanzierung. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine Weiterbildungsplätze und keine ausreichende gesetzliche Grundlage zur Finanzierung.

Bisher hatte die neue Weiterbildung noch keine Lobby: Für die Studierenden war das Thema noch zu weit weg und die PiA betrifft es nicht mehr direkt. Die Zahl der Studierenden in den ersten Jahrgängen des neuen Systems ist noch klein, und die Effekte auf die psychotherapeutische Versorgung werden erst mit Verzögerung eintreten. Gerade für die Studierenden ist das neue System sehr abstrakt und es gibt nur wenige Informationen. Wir von der PsyFaKo haben deshalb viel Aufklärungsarbeit geleistet, denn von einer fehlenden Finanzierung der Weiterbildung sind wir schließlich alle betroffen. Und ohne Druck von uns Studierenden und künftigen Betroffenen wird der Gesetzgeber nicht handeln.

Doch allein können wir das nicht stemmen: Wir werden von über 50 Verbänden, Kammern und Fachgesellschaften unterstützt – darunter der bvvp. Die Kammern und Verbände haben nämlich ein großes Interesse an einer hochwertigen psychotherapeutischen Qualifizierung des Nachwuchses und auch daran, die prekären Bedingungen in der Ausbildung endlich abzuschaffen. Es war uns aber wichtig, unsere Forderungen aus Betroffenensicht zu formulieren, denn meine Zukunft und die meiner Kommiliton*innen nach dem Studium ist noch völlig ungewiss. Deshalb habe ich als Studierender im neuen System die Petition eingereicht. Es kann nicht sein, dass für uns nur der alte Weg mit seinen prekären Arbeitsbedingungen oder eine jahrelange Warteschleife übrigbleibt, weil die Finanzierung auch drei Jahre nach der Reform immer noch unklar ist.

Ich habe dieses Studium gewählt, weil ich Menschen helfen möchte. Doch die wichtige Arbeit, die bereits die angehenden Psychotherapeut*innen in der Aus- und Weiterbildung leisten, muss angemessen bezahlt werden. Die PiA und künftig die PtW sind nach einem fünfjährigen Universitätsstudium hochqualifiziert und leisten einen entscheidenden Beitrag zur Versorgung. Wichtig ist mir dabei, dass PiA und PtW nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen. Daher setzen wir uns auch in den nächsten Jahren zusammen mit den PiA-Vereinigungen für bessere Bedingungen in der Ausbildung ein. Denn wie mit dem psychotherapeutischen Nachwuchs umgegangen wird, spiegelt den Stellenwert wider, der psychischer Gesundheit und Psychotherapie in unserer Gesellschaft zugemessen wird.

Das Bundesgesundheitsministerium hat das Psychotherapeutengesetz 2019 reformiert. Doch die Finanzierung dieser Reform ist bis heute offengeblieben. Daher fordern wir Gesundheitsminister Karl Lauterbach auf, endlich zu handeln, die Finanzierung jetzt zu regeln und die Umsetzung der neuen Weiterbildung zu ermöglichen!

Hier gelangen Sie zur Bundestagspetition.


14.04.2023

EHDS – Schon davon gehört? Nein, sollten Sie aber!

Daten sind das Öl des 21. Jahrhunderts. Wir benötigen Daten, um Maßnahmen zu steuern, Risiken abzuschätzen, Kohorten zu bilden, Versicherungspolicen zu optimieren, Bürger*innen und Wähler*innen zu beeinflussen und – wichtiger denn je – um die künstliche Intelligenz mit ihnen zu füttern. Das Nutzungspotential von gesammelten Daten kann nicht hoch genug eingestuft werden. Daten sind ein unermesslicher Schatz, vor allem Gesundheitsdaten. Dies hat auch die EU erkannt und möchte hier mit China oder den USA konkurrieren. Wie man durch die Verknüpfung von Gesundheitsdaten mit Bewegungs- und biometrischen Daten die Bevölkerung kontrollieren und ihre Freiheiten einschränken kann, hat China während der Corona-Pandemie eindrucksvoll gezeigt.

Dem aktuell vorgelegten Verordnungsentwurf der EU Kommission zum European Health Data Space zufolge, kurz EHDS genannt, will man Zugang erhalten zu den Gesundheitsdaten aller EU-Bürger*innen und diese nutzen für Forschung, Innovation, Gesundheitswesen, Politikgestaltung und Regulierungszwecke, im Mittelpunkt steht also die sogenannte „Sekundärnutzung“.

Es geht wie immer um Geld, um viel Geld: 5,5 Mrd. Euro sollen in 10 Jahren durch den erleichterten Austausch von Gesundheitsdaten eingespart werden und 5,4 Mrd. Euro durch die bessere Datennutzung für Forschung und Politikgestaltung. Der digitale Gesundheitsmarkt soll damit ein zusätzliches Wachstum von 20 bis 30 Prozent generieren können, womit deutlich wird, wer hier gute Lobbyarbeit geleistet hat.

Der Zweck heiligt die Mittel, das wusste schon Machiavelli, aber ob das auch für sensible Gesundheitsdaten gilt?

Für die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten billigt die EU ihren Bürger*innen, unseren Patient*innen kein Recht zu, dem Datentransfer zu widersprechen. Da hilft auch nicht die DSGVO, die ansonsten bei sensiblen Gesundheitsdaten so pingelig ist. Bei gesetzlich verankerten Übermittlungspflichten hat die DSGVO nichts mehr zu melden. Sollte es später mit den Gesundheitsdaten der EU-Bürger*innen zu Datenpannen oder Datenverlusten kommen, dann droht auch kein Bußgeld für nationale oder EU-Behörden, denn Bußgelder für Behörden und öffentliche Stellen wurden in der DSGVO schon vorsorglich ausgeschlossen.

Die Daten aus der deutschen elektronischen Patientenakte ePA wandern zunächst zum deutschen Forschungsdatenzentrum FDZ, von dort dann zu den EHR-Systemen (electronic health recording systems) der EU. Bevor die Daten von den Behörden bereitgestellt werden, sind diese zu anonymisieren, in Ausnahmefällen zu pseudonymisieren.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert die Erforschung und Entwicklung von Verfahren zur Anonymisierung von Daten mit 70 Millionen Euro, der identische Betrag geht 2023 auch als Förderung an die Gaming-Branche. Gaming Industrie und Datensicherheit gleich hoch zu fördern, hat nichts mit „mehr Fortschritt wagen“ zu tun, sondern eher etwas mit daredevil gaming.

Waghalsig ist auch die Vorgabe, dass die EHR-Systeme in der EU sich selbst beim Thema Datensicherheit zertifizieren dürfen, gemäß dem Motto: Bei uns sind die Daten sicher, haben wir selber geprüft.

Angesichts der steigenden Leistung von Rechenzentren, zukünftigen Quantencomputern und dem Einsatz von KI dürften die derzeit verwendeten Anonymisierungs- und Pseudonymisierungstools bald nichts mehr wert sein. ChatGPT, eine KI, die seit Ende 2022 Furore macht, verfügt in der aktuellen Version 4 über 100 Billionen Parameter, der Vorgänger vom letzten November hatte lediglich 175 Milliarden Paramater, ein wahrlich beeindruckender Zuwachs in nur vier Monaten.

Kaum ein Datensatz erlaubt so weitreichende Rückschlüsse auf eine Person wie Daten über Behandlungen, Operationen, Medikationspläne, Diagnosen. Reindentizierung selbst anonymisierter Daten ist mit Hochleistungscomputern und KI nicht allzu schwierig.

Wenn dann auch noch die Daten von Wellness-Apps und Fitnessuhren hinzugenommen werden, was die EU Kommission anstrebt, bräuchte sich niemand mehr zu wundern, wenn am Handy, Tablet oder PC immer die passende Werbung für Apps, Lebenshilfe oder Medikamente gegen ein bestehendes Leiden erscheinen.

Übertreibungen einer digitalen Hinterbänklerin? Weit gefehlt. So etwas funktioniert schon jetzt zum Beispiel im Bereich der Vermittlung von digitalen Arztterminen. Buche einen Termin beim Urologen wegen Inkontinenz bei doctor… und dein Handy, Tablet oder PC schicken dir Werbung für die günstigen Inkontinenzvorlagen und Apps zur Beckenbodengymnastik.

Alles nur eine Frage, mit wem man die Daten teilt.

Welches Potential Werbung für die Bekämpfung von Leiden hat, kann man schon jetzt vor den Nachrichten im rechtlich öffentlichen Fernsehen erfahren. Da werden wir täglich mit Filmclips zu Darmblähungen, Verstopfung und Knieschmerzen beglückt. Es sind die teuersten Werbezeiten im Fernsehen, trotzdem scheint es sich zu lohnen. Von 142 Mio. Packungen verkauften Schmerzmitteln in 2020 waren 88 Mio. nicht verschreibungspflichtig.

Alles nur eine Frage des Umsatzes.

Wie leicht sensible Gesundheitsdaten auch aus staatlicher Datenobhut entwendet werden können, erfuhren 2018 fast die Hälfte der norwegischen Bevölkerung.

Alles nur eine Frage der Zeit, bis zentral gespeicherte Gesundheitsdaten verloren gehen.
Patientengeheimnis und ärztliche Schweigepflicht bleiben beim EHDS auf der Strecke, selbst Genomdaten und psychiatrische Daten werden beim EHDS von der Nutzung nicht ausgespart.

Die Opt-out-Regelung mit feingranularem Zugriffsrecht in der deutschen ePA wird zum Rohrkrepierer auf EU Ebene, wenn der EHDS- Verordnungsvorschlag der EU Kommission in der aktuellen Form umgesetzt wird.

Der unermessliche Schatz der Gesundheitsdaten weckt Begehrlichkeiten, vor allem dann, wenn dieser zentral abgelegt und verwaltet wird. Datenschutz für den Datenschatz dürfte, wenn überhaupt, nur bei einer dezentralen Speicherung möglich sein. Aber dann kämen weder nationale noch internationale Datensammler an den Schatz. Jens Spahn hat mit seinen Gesetzen vorgesorgt, dass es zu diesem Schutz nicht kommt, er hat national die Voraussetzungen für die europaweite Datensammelorgie geschaffen. Jens war unser game-changer beim Thema Patientengeheimnis und ärztliche Schweigepflicht, frei nach seinem Motto von 2016 „Datenschutz ist was für Gesunde.“

Alle, denen ärztliche Schweigepflicht und das Patientengeheimnis wichtig ist, sollten sich mit dem EHDS befassen. Sämtliche Ähnlichkeiten mit real existierenden Gesetzen in Deutschland und mit Gesetzesvorhaben in der EU oder auch mit bereits erfolgten Datenschutzverstößen bestimmter Vermittler von Arztterminen sind nicht zufällig. Infos zu Parallelen können jederzeit im Internet nachgelesen werden.


31.03.2023

Den Behandlungsplan schreibt die KI? Ein Gedankenanstoß

Wir schreiben das Jahr 2023 und ein Szenario, das wir bisher nur aus Filmen kannten, hat sich in unserem Leben etabliert: Künstliche Intelligenz kann uns alle in alltäglichen Dingen unterstützen.
Mit dem Aufkommen von ChatGPT und anderen KI-gestützten Anwendungen eröffnet sich ein neuer Raum von Möglichkeiten, an die man vorher nicht gedacht hätte. Die KI für alle kann nämlich einiges: Fragen beantworten, Geschichten schreiben, kreative Aufgaben übernehmen usw.
Was sie auch kann: psychotherapeutische Berichte und Behandlungspläne schreiben. Ob einen VT-oder einen psychodynamischen Behandlungsplan, ob mit Winnicottschem Vokabular oder mit dem von Bion. Ob die KI das gut kann? Nun ja, je mehr Informationen man ihr gibt, desto bessere Ergebnisse kann sie liefern. Ob eine Gutachterin vielleicht sogar einen KI- geschriebenen Antrag genehmigen würde? Vielleicht ist dies ja bereits passiert. Vielleicht passiert es in diesem Moment. Vielleicht als ganzer Bericht, vielleicht nur als KI-Vorlage zur weiteren Bearbeitung durch einen Menschen.
Doch auch, wenn eine KI solche Aufgaben übernehmen kann und diese Aufgaben möglicherweise „gut“ – im Sinne von inhaltlich richtig – erfüllt: Wäre es denn ethisch vertretbar eine KI solche Aufgaben übernehmen zu lassen? Darf eine KI einen psychotherapeutischen Bericht schreiben?
Es ist wichtig, bei der Nutzung von KI-basierten Tools für psychotherapeutische Zwecke den Datenschutz und ethische Bedenken sorgfältig zu betrachten. Die Verarbeitung von sensiblen Patientendaten durch digitale Anwendungen erfordert besondere Sorgfalt und Vorsicht. Es muss sichergestellt werden, dass diese Daten nicht missbraucht oder in falsche Hände geraten können. Desweiteren sind diese KIs natürlich nicht für die Verarbeitung von sensiblem Datenmaterial ausgelegt, vielmehr vielleicht sogar eher für das Gegenteil, in dem sie nämlich Daten in großem Stil sammeln um Algorithmen zu füttern und vieles mehr.
Darüber hinaus gibt es ethische Bedenken hinsichtlich der Verwendung von KI in der Psychotherapie. Eine grundlegende Voraussetzung der Psychotherapie ist die Vertraulichkeit zwischen Therapeut*in und Patient*in, die durch die Verwendung von KI-basierten Tools gefährdet werden könnte. Es muss also sorgfältig abgewogen werden, welche Art von Informationen von diesen Tools erfasst werden und wer darauf Zugriff hat.
Die Diskussion um den Einsatz von KI in der Psychotherapie ist nicht nur eine Frage der Technologie, sondern auch eine ethisch-philosophische. Sie berührt grundlegende Fragen nach der menschlichen Natur, der Autonomie des Individuums und der Verantwortung der Therapeut*in. Einer der Hauptkritikpunkte an der Verwendung von KI in der Psychotherapie ist die Frage nach der Autonomie der Patient*in. Nicht umsonst ist das Erstellen eines Behandlungsplans ein gemeinsamer Prozess zwischen Patient*in und Therapeut*in, also fragt es sich: wie viel Macht darf man hier einer KI geben? Kann die KI vielleicht auf Daten zugreifen, die einen bestimmten Behandlungsplan sogar ethisch notwendig machen würden? Hat die KI einen Wissensvorsprung und wenn ja, kommt es auf diesen an?
Autonomie ist ein zentraler Begriff der Ethik und bezieht sich auf die Fähigkeit und die Möglichkeiten eines Individuums, seine Handlungen und Entscheidungen frei zu bestimmen. Wenn jedoch eine Maschine die Entscheidungen anhand eines Datensatzes trifft, die normalerweise von einer Patient*in und Therapeut*in getroffen werden, wird dann nicht die Autonomie des Behandlungsbündnisses untergraben? Oder ist es ethisch vertretbar, sich eine Vorlage für einen Bericht schreiben zu lassen um diesen dann nochmal zu überarbeiten? Wären Therapeut*innen durch diese „Vorbeurteilung“ beeinflusst? Würde eventuell ein schlechteres oder besseres Ergebnis erzeugt? Würde der Bericht menschliche Autor*innen in eine ganz andere Richtung lenken, als sie normalerweise eingeschlagen hätten?
Eine weitere philosophische Frage, die sich aus der Verwendung von KI in der Psychotherapie ergibt, betrifft die Verantwortung der Therapeut*innen. Wenn Maschinen die Entscheidungen treffen, die normalerweise von Therapeut*innen getroffen werden, oder zumindest eine Vorlage dafür geben, wer ist dann für die Konsequenzen verantwortlich? Die Behandelnden, die den Plan verwendet haben, oder die Hersteller*innen der KI? Haben Therapeut*innen denn, indem sie sich der KI für Behandlungspläne bedienen, selbst noch einen freien Willen in der Therapieplanung und Durchführung? Oder werden sie zu stark in eine Richtung gelenkt?
Die Verantwortung der Therapeut*innen ist ein zentrales Thema der Ethik der Psychotherapie. Sie besteht darin, sicherzustellen, dass die Behandlung ethisch und professionell durchgeführt wird und dass Patient*innen angemessen behandelt werden. Wenn jedoch eine Maschine für Therapeut*innen Entscheidungen treffen, indem sie etwa eine Art der Behandlung vorgeben – wird dann nicht die Verantwortung von Therapeut*innen untergraben? Oder kommt es immer darauf an, was Therapeut*innen aus den Ideen und Vorschlägen der KIs machen? Dementsprechend: Wenn Sie gerade ein Buch aus einer bestimmten Fachrichtung gelesen haben, sind Sie vielleicht auch von der Lektüre stark beeinflusst, aber Sie haben doch immer noch die freie Wahl, welchen Aspekt Sie tatsächlich in Ihre Arbeit einfließen lassen … Oder doch nicht? Es ist die Frage nach der menschlichen Natur selbst, die sich aus der Verwendung von KI in der Psychotherapie ergibt. Wenn eine Maschine Entscheidungen trifft, die normalerweise von menschlichen Therapeut*innen getroffen werden, wird dann nicht die einzigartige menschliche Erfahrung und Perspektive untergraben?
Die menschliche Natur ist ein zentraler Begriff der Philosophie und bezieht sich auf die grundlegenden Merkmale, die den Menschen als Individuum ausmachen, wie seine Fähigkeit zur Empathie und zur körperlichen Interaktion mit seinem sozialen Umfeld. Wenn eine Maschine diese Fähigkeiten nicht besitzt, kann sie dann wirklich einen erfolgreichen und individuellen Behandlungsplan verfassen?
Auf der anderen Seite könnte man argumentieren, dass KI in der Psychotherapie die menschliche Natur und Kreativität nicht unbedingt untergräbt, sondern sie unterstützen und ergänzen kann. Eine Maschine kann für Therapeut*innen eine Hilfe sein, indem sie auf spezifische Fragestellungen antwortet und andere Sichtweisen aufzeigt. Auch in der Psychotherapieforschung hat die KI bereits Fuß gefasst und wird in Studien eingesetzt. KIs können Voraussagen darüber treffen, welche Patient*innen von welcher Behandlung wahrscheinlich am meisten profitieren, indem sie große Datenmengen auswerten und daraus Empfehlungen ableiten. KIs sind inzwischen sogar in der Lage, Psychotherapie-Kontrollgruppen zu simulieren, was zukünftig für das Forschungsdesign in der Psychologie und Psychotherapie alles ändern würde.
Insgesamt zeigt die Diskussion um die Verwendung von KI in der Psychotherapie, dass es viele komplexe Fragen gibt, die berücksichtigt werden müssen. Während KI in der Psychotherapie Vorteile bietet wie Zeitersparnis oder neue Sichtweisen, gibt es auch viele Bedenken, die diskutiert werden müssen, insbesondere hinsichtlich der Autonomie der Patient*innen, der Verantwortung von Therapeut*innen und der Einzigartigkeit der menschlichen Natur und Kreativität. Auch Humor ist eine Farbe im menschlichen Miteinander, die bislang nur schwer künstlich erzeugt werden kann. Es wird entscheidend sein, dass KI in der Psychotherapie sorgfältig geprüft und reguliert wird, um sicherzustellen, dass sie ethisch und professionell verwendet wird.
Falls Sie sich fragen, wie ein KI-generierter Behandlungsplan aussehen könnte, hier ein Beispiel eines Behandlungsplans im Rahmen einer Verhaltenstherapie, in dem hypothetischen Fall eines 40-jährigen Patienten mit mittelgradiger depressiver Episode und generalisierter Angststörung:

Zuletzt muss ich Ihnen noch ein Geständnis machen:
Das Bild zu diesem Artikel wurde von einer KI generiert und Teile dieses Artikels sind mithilfe einer KI entstanden. Welche diese Teile jedoch sind überlasse ich Ihrer Fantasie. Wir müssen uns aber fragen: Werden wir zukünftig generell noch viele Texte lesen oder Bilder sehen an denen keine KI mitgewirkt hat?


07.03.2023

Die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen stärken

Wie die Pandemie die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen beeinflusste, dazu hat das RKI sich fast 40 Studien angeschaut. Das Ergebnis: „Der überwiegende Teil der bis zur zweiten Pandemiewelle durchgeführten Studien zeigte eine relevante Verschlechterung des Wohlbefindens und der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen“. Das hielt ein Autorenteam des Robert Koch-Instituts (RKI) in einem Rapid Review fest und stellte fest, Kinder hätten sich als vulnerabler erwiesen.

Ein spannendes Thema. In meiner Praxis kann ich das auch gut beobachten. Nur daraus abzuleiten, dass die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie mehr KJP-Sitze brauche, halte ich für zu kurz gesprungen. Was fehlt, ist ein Konzept, um mit den Belastungen der jungen Menschen in der Folge von Corona angemessen umzugehen. Und die Situation der enorm erhöhten Belastung dieser Generation wird auch noch länger fortbestehen, denn die Kinder und Jugendlichen sind nicht nur durch Corona belastet, sondern auch durch viele andere Faktoren – durch Krieg, durch die Klimakatastrophe, in den unteren sozialen Schichten zunehmend durch weniger finanzielle Mittel, durch auf diesem Hintergrund entstehende Zukunftsängste.

Für viele dieser belasteten jungen Menschen ist zwar dringend Hilfe, aber nicht unbedingt Richtlinien-Psychotherapie angesagt. Ich habe zunehmend Jugendliche, die mit Problemen zu mir kommen, für die ich keine ICD 10-Diagnose habe. Am ehesten handelt es sich den Symptomen nach um eine akute Belastungsreaktion. Dennoch suchen sie bei uns Hilfe, wollen über ihre Sorgen reden. Da diese Sorgen aber sehr real und wenig neurotisch sind, steht da eine Psychotherapie nicht unbedingt im Vordergrund.

Ich möchte zu diesem Phänomen ein paar spontane Einfälle einbringen: Es geht meines Erachtens dabei im weitesten Sinne eher um Seelsorge, verbunden mit Prävention. Ich denke, dass wir KJP beides sehr gut leisten können, auch wenn wir eigentlich keine Prävention als Kassenleistung durchführen dürfen. Vielleicht sollte man mal das Leistungsspektrum in die Richtung überdenken, auch zum Beispiel, ob für einen Teil dieser Menschen, die uns aufsuchen, nicht auch andere Versorgungsformen möglich wären. Nicht jeder der Hilfesuchenden braucht 50 Minuten Therapie, deshalb mache ich dann auch öfter mit ihnen Akuttherapie, wofür dieses Angebot ja eigentlich nicht gedacht ist. Oder wie könnte eine Versorgung aussehen, bei der KJP stärker an Schulen angebunden sind, zum Beispiel an jenen, an denen es keine Schulpsycholog*innen gibt? Im Einzelfall gibt es solche Angebote sogar aufgrund privater oder schulischer Initiativen. Aber müssen derartige Angebote tatsächlich über die GKV finanziert werden?


07.02.2023

Das Meme und seine Beziehung zum Unbewussten

„Das Internet ist für uns alle Neuland“ war eine Aussage von Angela Merkel, auf die oft ironisch Bezug genommen wird, wenn es um die Geschwindigkeit geht, in der sich die Dinge in Bezug auf die Digitalisierung in Deutschland entwickeln. Geht es um Internetgeschwindigkeit, Netzabdeckung oder einfache um die Digitalisierung von bürokratischen Vorgängen, die heute noch über Fax oder Brief laufen, ist Deutschland nicht für seine Geschwindigkeit und eine Vorreiterrolle bekannt. Ein plakatives Beispiel ist das sogenannte „Digitale Formular“, das ausgedruckt und zum nächsten Briefkasten gebracht werden muss. Doch schon lange findet das Leben mehr und mehr im Netz statt. Sei es die Kontaktpflege über Facebook, Schreiben über Whatsapp, das Googeln, Mails schreiben, Informieren über neuste Studienlagen und letztendlich auch oft die Suche von Psychotherapeut*innen.

Patient*innen erkundigen sich online, schauen sich Youtube Filme an, lesen Artikel, lesen Bewertungen von Therapeut*innen und Ärzt*innen und auch Sie, die Sie gerade diesen Blog lesen, tun es online.

In Zeiten der Sozialen Medien ist das Internet ein Platz, an dem Meinungsbildung stattfindet und wer dort nicht präsent ist und für seine Überzeugungen und Werte einsteht, wird weniger und weniger eine Rolle in diesem Prozess der Meinungsbildung spielen.
Im Umkehrschluss kann man folgern: Wer in den sozialen Medien aktiv ist und dort seine Meinung vertritt, bestimmt mit, wohin der Diskurs geht. Das muss – auch bezogen auf die Psychotherapie – nichts Positives sein, da im Internet jeder seine Leistungen anbieten kann und mit entsprechendem Charisma, den richtigen Werbetechniken und eventuell auch Halbwahrheiten und Falschinformationen Menschen, die eventuell professionelle therapeutische Hilfe brauchen, von dieser fernhalten, oder was noch schlimmer wäre: schädigen könnte.
Sie haben es bereits in der Überschrift gelesen und fragen sich eventuell immer noch „Was ist denn jetzt eigentlich ein ‚Meme‘?“.

Hier möchte ich kurz eine Definition einbeziehen:
Ein Meme (ausgesprochen [miːm], Mehrzahl Memes) ist ein kreativer Inhalt, der sich vorwiegend im Internet verbreitet. Dieser ist in der Regel humoristisch und aufheiternd, manchmal auch satirisch und entsprechend gesellschaftskritisch. Bei Memes kann es sich um selbsterstellte Werke handeln, aber auch um montierte oder aus dem ursprünglichen Kontext gerissene Fotografien, Zeichnungen, Animationen oder Filme von anderen. Sie tauchen in Form bewegter und unbewegter Bilder, Texte, Videos oder auch Audio auf, sind also nicht an einen Medientyp gebunden. Meist werden Memes über das Internet weitergereicht, wo sie eine virale Verbreitung erlangen. Memes sind ein bedeutender Teil der Netzkultur.

Quelle: Dennis Herlan
Quelle: Rätsel des Unbewussten

Also ist ein Meme eigentlich eine Modernisierung dessen, was man früher als Karikatur gekannt hat. Doch muss man überhaupt wissen, was ein „Meme“ ist? Ist das irgendwie relevant? Ist doch bloß Internet und damit nicht real, oder?
Mit Memes wird Politik gemacht, Memes werden genutzt, um Informationen zu verbreiten, andere Ansichten zu kritisieren, anzugreifen oder jemanden außer Gefecht zu setzen. Ein Beispiel aus jüngster Zeit war der Internetwahlkampf von Donald Trump 2016 in den USA. Hier waren regelrechte Internet-Armeen an Netz-Aktiven online tätig und haben solche Memes erstellt, um entweder ihren Favoriten Trump zu unterstützen oder die Gegenseite, in diesem Fall Hillary Clinton, empfindlich anzugreifen. Und das letztendlich mit Erfolg.
Auch im Bereich der Psychotherapie finden sich heiße Diskussionen im Internet und in diesem Fall gewinnt nicht nur die Person mit der „vernünftigsten“ Ansicht oder mit der, die auf wissenschaftlicher Basis belegt ist, sondern die Leute mit der meisten „Manpower“ und den „augenscheinlich“ eingängigeren Argumenten oder härteren Angriffen auf die Gegenseite gehen oft als Sieger hervor.
Der „Schulenstreit“ aus der Geschichte der Psychotherapie findet weiterhin statt und zwar im Internet. Nun tobt er in Youtube-Videos, Twitter- und Facebook-Kommentarsektionen und teilweise sogar auf den Homepages von Psychotherapeut*innen oder von Berufs- oder Fachverbänden, auf denen gegen andere Verfahren „geschossen“ wird.

Auch die Praxis und die akademische Forschung der Psychotherapie scheint zerstritten zu sein –uneinig darüber, was die Zukunft bringen soll und muss.
Eines kann jedoch keine Lösung sein: Sich aus „dem Internet“ raushalten, sich aus der Politik raushalten und denen die Bühne überlassen, die eventuell zwar in ihrem eigenen besten Interesse, aber nicht in dem der Patient*innen handeln.

Meine Erfahrung zu diesem Thema:
Als noch recht junger Therapeut bin ich auch im Internet präsent und erkundige mich dort auch über meinen Berufsstand. Twitter öffnete mir hier sozusagen neue Horizonte, denn dort fand ich etwas wieder, was ich noch aus dem Studium und aus der Geschichte der Psychotherapie kannte: Den Schulenstreit. Also die Kontroverse zwischen verschiedenen Therapieschulen, in der Therapeut*innen, Psychotherapieforscher*innen, Psycholog*innen etc. darüber streiten, welches denn nun das beste Verfahren sei, ob es überhaupt noch Verfahren brauche und wie generell die Zukunft der Psychotherapie aussehen sollte. Hier fand ich eine Fülle von Zugängen: akademische Diskussionen, Herabwürdigung anderer als dem eigenen Verfahren, produktive Gespräche, neuste Infos zur Studienlage und: Memes. Und zwar Memes zum Thema Psychotherapie.

Quelle: Georg Henning
Quelle: Dennis Herlan

Und diese Memes sprachen mich an, denn sie schafften es – meist auf humorvolle Weise – einen Kritikpunkt, eine Anregung oder die eigenen Stärken hervorzuheben, sodass man dabei lachen konnte, aber auch darüber nachdenken musste und zumindest ich, nicht darum herum kam, später doch nochmal ein Fachbuch zur Hand zu nehmen und zu recherchieren, ob der Kritikpunkt oder die Anregung aus der Luft gegriffen waren oder wirklich etwas dran war am ausgedrückten Gedanken. So entstanden regelrechte kleine Wettkämpfte und Diskussionen, die nicht im Schriftwechsel, sondern über den Austausch von Memes, also von Bildern geschah und so in ansonsten teilweise bitter ernste Diskussionen mit der Verhärtung von Meinungen eine gewisse Lockerheit brachte, weil die jeweils andere Person eben vielleicht doch eine schlagkräftige und dabei amüsante Antwort parat hatte, über die man sich vielleicht aufregte, bei der man aber ums Schmunzeln nicht herumkam. Und auch wichtig: Diese „Streitigkeiten“ wurden offen im Internet ausgetragen, so dass sich auch jede Person mit einer differierenden Meinung oder anderen Expertise einschalten und vielleicht eine andere Sichtweise in das Gespräch einbringen konnte. Auch Vorurteile konnten durch die humoristische Darstellung aufgegriffen und überspitzt werden, so dass wieder die Möglichkeit entstand, über diese zu diskutieren und man letztendlich doch einen gewissen Einblick bekam, den man auf andere Weise vielleicht nicht bekommen hätte. Die Niederschwelligkeit im Zugang zu Memes ist auch etwas, was sie perfekt macht, um ganz unterschiedliche Menschen zu erreichen, denn auf einmal fanden sich viele Interessierte, die bei diesem Meme-Wettkampf dabei sein wollten, seien es Psycholog*innen, Ärzt*innen, Therapeut*innen, Student*innen usw. Sie alle wollten dabei zusehen, wie verschiedene therapeutische Schulen im humoristischen Austausch einander argumentativ die Stirn bieten, zumeist (bis auf Ausnahmen) ohne sich dabei persönlich anzugreifen, geringzuschätzen oder abzuwerten.

Quelle: Dennis Herlan
Quelle: Dennis Herlan

24.12.2022

Ausblick auf das Jahr 2023

Mein letzter Ausblick startete mit dem Satz „2022 wird angesichts der leeren Kassen der gesetzlichen Krankenversicherungen sicherlich kein einfaches Jahr – aber mit der neuen Regierung durchaus ein spannendes.“

Wer hätte gedacht, dass die finanzielle Situation der Kassen sowie der gesamten Gesellschaft so viel kritischer wird durch einen bis dato nicht vorstellbaren Krieg in Europa. Und auch die Regierung hat das Jahr 2022 keineswegs spannender gemacht, sondern das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat erstmal gar nichts und dann nichts Brauchbares produziert.

Was steht für die Psychotherapeut*innen und die psychotherapeutische Versorgung an? Herr Minister Lauterbach hat ein Gesetz zur psychotherapeutischen Versorgung angekündigt. Hierbei wird es sicherlich auch um die Bedarfsplanung gehen, die mancherorts immer noch zu langen Wartezeiten führt, und um die Frage nach der Patient*innensteuerung. Bekanntermaßen muss man mit allem rechnen, von der Einführung von Vorgutachtern bis zur „Rastertherapie“. Für uns ist klar: Das Erstzugangsrecht ist unverhandelbar und die Psychotherapeutischen Sprechstunden sind ein ausreichendes Steuerungsinstrument, das beste in unseren eigenen Händen. Übrigens: Dass wir keineswegs die falschen Patient*innen zu lang behandeln, das wird eine Studie, erstellt anhand der Abrechnungsdaten der KBV und veröffentlicht zu Beginn des neuen Jahres, eindrucksvoll belegen.

Weiter beschäftigen wird uns das Qualitätssicherungsverfahren für die ambulante Psychotherapie, das, so der Auftrag des Gemeinsamen Bundesauschusses G-BA, entwickelt werden soll. Wirklich erfreulich ist hier der große Zusammenhalt unter allen psychotherapeutischen Berufs- und Fachverbänden und in allen Gremien: Alle ziehen an einem Strang, um aufzuzeigen, dass das vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG) entwickelte Instrument ungeeignet, ja sogar schädlich für den Therapieprozess ist. Angedacht ist nun die Einrichtung einer Modellregion, in der das Verfahren ab 2025 ausprobiert werden soll. Die Verbände werden dies begleiten – unterstützend für die betroffenen Kolleg*innen und kritisch gegenüber dem G-BA.

Ebenso erfreulich ist der Konsens unter allen Verbänden darüber, dass das Antrags- und Genehmigungs-verfahren erhalten werden muss. Nur so ist eine wirtschaftliche Vorab-Prüfung möglich, die nachträgliche Regresse verhindert, und nur so kann der sichere Behandlungsrahmen in Form der Kontingente erhalten werden. Die Arbeit geht uns hier im nächsten Jahr ganz sicher nicht aus. Die neue Komplexrichtlinie KSVPsych-RL wird in 2023 in wenigen Regionen an den Start gehen, in denen die strukturellen Voraussetzungen gegeben sind. Der bvvp wird Informationsveranstaltungen anbieten, Kolleg*innen unterstützen, die sich auf den Weg machen, und mitwirken, dass Informationen darüber, warum die Richtlinie in vielen Regionen nicht umgesetzt werden kann, strukturiert bei der KBV und dann auch beim G-BA ankommen. Ziel ist es, dass diverse Nachbesserungen vorgenommen werden, so zum Beispiel die Schaffung der Möglichkeit, dass die Behandlungsführung auch für Kolleg*innen mit anteiligen Versorgungsaufträgen möglich wird oder die Streichung der Regelung, wonach eine differential-diagnostischen Abklärung bei einem/einer P-Fachärzt*in zu Beginn der Behandlung zwingend ist. Diese Vorgabe ist weder sachgerecht noch praktikabel.

Ein sehr dickes Brett, das es zu bohren gilt, ist zudem die Sicherung der Finanzierung der Weiterbildung, die sich anschließt an den neuen Studiengang Psychotherapie, der mit der Approbation abgeschlossen werden kann. Damit ist der Aus- und Weiterbildungsweg der zukünftigen Fachpsychotherapeut*innen mit dem der Ärzt*innen harmonisiert. Nun fehlt nur noch die „Kleinigkeit“ der ausreichenden Finanzierung. Im ambulanten Bereich betrifft dies natürlich auch die Weiterbildung der P-Fachärzt*innen. Letztlich steht eine grundsätzliche Reform an, in die dann auch die Besonderheiten der Weiterbildung zum/r Psychotherapeut*in berücksichtigt werden müssen.

Und wie sieht es aus mit der „angemessenen Vergütung“? Da war doch was… Denn alle vier Jahre muss diese an die Ertragssituation anderer grundversorgender Facharztgruppen angepasst werden. Die dafür notwendige Datengrundlage des Statistischen Bundesamts liegt schon seit Dezember 2021 vor. Leider zog sich aber die Lieferung der aggregierten Daten sehr in die Länge, die die Kosten jener Fachgruppen aufschlüsseln, die in die Berechnung eingehen. Die erste Verhandlungsrunde mit den Kassen fand am 14. Dezember statt. Wie erwartet kam es hier zu keiner Einigung, sodass die Unparteiischen dann im Januar 2023 schlichten müssen. Schade, dass wir die Anhebung unserer Honorare nicht schon ins neue Jahr mitnehmen und mit einem Silvesterumtrunk feiern können.

Und um die Liste der Themen zu vervollständigen, die uns im kommenden Jahr beschäftigen: Es stehen Gesetzesänderungen an zur Sprachmittlung, beim Präventionsgesetz, zur unabhängigen Patientenberatung und zur Cannabis-Legalisierung. Auch die Reform der GKV-Finanzierung ist weiterhin auf der Agenda. Jeder Gesetzentwurf muss sorgfältig gesichtet werden, ob sich darin irgendeine
Passage versteckt, die die psychotherapeutische Versorgung betrifft. Auch das benötigt viel Zeit.

Zu guter Letzt: die Digitalisierung. Hier wird der bvvp die Entwicklungen besorgt begleiten und prüfen und sich sicher an vielen Stellen auch weiterhin kritisch äußern. Es geht schließlich um ernsthafte Überlegungen, wie man mit dem Thema in Zukunft umgeht, um die Patient*innen und den therapeutischen Raum bestmöglich zu schützen.


23.12.2022

Rückblick auf das Jahr 2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,


das Jahr 2022 hatte es wirklich in sich. Wir werden wohl noch lange daran zurückdenken.

Zunächst konnte Anfang des Jahres der Corona-Pandemie endlich ihr Schrecken genommen werden. Der Impffortschritt half, langsam zur Normalität zurückzufinden. Die Pandemie scheint inzwischen abgeklungen. Wir haben Impfstoffe und Medikamente. Viele Menschen sind durch die Erkrankung immun geworden. Dennoch ist der Blick zurück schmerzlich und die Folgen langwierig: Viele Menschen, die durch Corona Schaden genommen haben oder noch an Long-Covid leiden, werden weiterhin unter uns sein und viele von ihnen werden früher oder später unsere Dienste in Anspruch nehmen. Der Druck auf unsere Berufsgruppe wird durch die Folgen dieser großen Krise langfristig zunehmen. Psychisches Leiden entsteht langsam und ist meist zäh und langandauernd. Gleichwohl wird das Angebot in unserer
Versorgungslandschaft nicht im erforderlichen Ausmaß mitwachsen.

Doch das Jahr war noch jung, als erstmals seit vielen Jahren wieder ein „heißer“ Krieg mitten in Europa begonnen wurde. Dieser Krieg, willkürlich von Wladimir Putin vom Zaun gebrochen, nimmt uns auch in Deutschland über die steigenden Energiekosten, hohe Inflationsraten oder steigende Rüstungsausgaben in die Pflicht. Kein Tag ohne Schreckensmeldungen über Kriegsgräuel in der Ukraine.

Aber wir erleben auch die Berührung und Begegnung mit den vielen Menschen aus der Ukraine, die zu uns flüchten. Wir hören von schlimmen Schicksalen und unbeugsamem Widerstand gegen den Aggressor. Butscha, Cherson, Bachmut und viele andere Orte sind Namen, die für russische Kriegsverbrechen und die Sinnlosigkeit des Krieges stehen. Sie sind Teil unseres kollektiven Bewusstseins geworden und werden uns noch lange begleiten. Und ein Ende des Krieges ist nicht absehbar.

Diese Ereignisse drohten unseren Alltag als Psychotherapeut*innen, die Notwendigkeit der berufspolitischen Arbeit und die Weiterentwicklung unserer Profession zeitweise in den Schatten zu stellen. Aber wir wissen auch, dass gerade die Menschen aus der Ukraine in vielfältiger Weise traumatisiert sind und auch viele von ihnen, die hier in Deutschland bleiben, werden früher oder später unserer Hilfe bedürfen. In diesem Jahr haben wir auch einen neuen Gesundheitsminister bekommen. Herr Lauterbach ist eigentlich ein Corona-Minister, das ist sein Kerninteressengebiet. In den anderen Themenfeldern macht er dort weiter, wo sein Vorgänger aufgehört hat. Die elektronische Patientenakte soll durch die „Opt-out“-Variante mehr Verbreitung erlangen. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens soll noch rasanter voranschreiten und das GKV-System verändern. Auch das Ziel einer Schwächung und Entmachtung des KV-Systems gehört zu den langfristigen Plänen auch dieses Gesundheitsministers. Das schwächt als Konsequenz auch die Freiberuflichkeit und die Unabhängigkeit unseres Berufes. Deshalb bleiben wir im bvvp weiterhin am Ball und kümmern uns mit ungebrochener Energie um die schwierigen Themen der Gesundheitspolitik. Trotz dieser großen äußeren Probleme und den politischen Anfeindungen haben wir als Berufsverband stets die Geschicke der Psychotherapie und die Versorgung der Patient*innen
im Auge behalten.

Eine weitere sechsjährige Amtsperiode in den Kassenärztlichen Vereinigungen geht zudem 2022 zu Ende. Dieses Jahr war ein wichtiges Wahljahr. In vielen Ländern trafen Kammerwahlen und KV-Wahlen zusammen, was uns als Verband enorme Kraftanstrengungen abverlangt hat. Wir sind froh, uns auch hier mit vollem Einsatz engagiert zu haben, auch wenn die Wahlen für uns als Verband nicht überall die erhofften Ergebnisse erbracht haben. Man muss es mit Fassung tragen und sich Gedanken machen, wie wir uns berufspolitisch noch erfolgreicher ausrichten können.

Wir konnten aber auch in diesem Jahr vieles zum Guten weiterentwickeln, insbesondere im Bereich Qualitätssicherung (QS). Der Plan, ein neues QS-Verfahren in der Psychotherapie einzuführen schwebt ja seit zwei Jahren wie ein Damoklesschwert über uns. Theoretisch sollte es das Gutachtenverfahren zum 01.01.2023 ablösen. Die aufwendigen, vom IQTIG erarbeiteten Qualitätssicherungsmaßnahmen sind erwartungsgemäß nicht effizient. Sie werden von allen Seiten massiv hinterfragt, auch unsere Kritik daran hätte schonungsloser nicht sein können. Die Maßnahmen sind daher zunächst an sich selbst gescheitert. Nun müssen sie durch den G-BA ausgiebig überprüft werden. Daraus ergibt sich zunächst eine Verschnaufpause von mehreren Jahren und damit ein Moratorium für die Antrags- und Genehmigungspflicht in der Psychotherapie. Das ist ein Erfolg unserer beständigen Arbeit zum Thema Qualitätssicherung.

Darüber hinaus konnten wir mit vereinten Kräften die Entwicklung der Honorare vorantreiben, wenn sie auch nicht im angemessenen Umfang steigen, und uns zudem im Prozess der Etablierung und Umsetzung der neuen Weiterbildung für die künftigen Fachpsychotherapeut*innen einbringen. Hier droht allerdings ein zentrales Element der Weiterbildungsreform – die angemessene Vergütung – zu scheitern, weil die Politik die erforderliche Finanzierung nicht anpackt. Hier wollen wir den Druck erhöhen. Insgesamt liegt jedoch ein erfolgreiches, wenn auch arbeitsintensives Jahr hinter uns. Für uns als Verband ist erfreulich, dass wir unsere Mitgliederstärke weiter ausbauen konnten – wir haben nun mehr als 5.800 Mitglieder – und damit den altersbedingten Schwund übertreffen konnten.

Die Weihnachtszeit wird hoffentlich Ruhe bringen, auch wenn unsere Gedanken vielfach bei
den Menschen in der Ukraine sein werden, die zum Teil ohne Heizung, ohne Strom oder ohne
Wasser den Winter überstehen müssen. Gemessen daran geht es uns gut.

Zum Schluss möchte ich noch allen eine Anregung geben, die die Energiepauschale als Gaspreis- oder als Stromkostenrückzahlung bekommen werden: Wir möchten Sie darum bitten, diese Energiekostenpauschale an Menschen in prekären Lebenslagen, die ja oft auch psychisch krank sind, zu spenden. Der Vorstand des bvvp-Bundesverbands wird für die Aktion „Irrsinnig Menschlich e.V.“ spenden, die sich vor allen Dingen mit Prävention und Aufklärung von Schulkindern und Studierenden im Bereich psychische Gesundheit befasst. Diese Arbeit scheint uns äußerst wichtig, um psychischen Erkrankungen junger Menschen vorzubeugen. Das Thema „Kinder in der Corona-Pandemie“ hat uns ja bereits in den letzten beiden Jahren sehr beschäftigt. Erinnert sei nur an die Aktion „Kinder brauchen mehr/Jugend braucht mehr“.

Deshalb möchten wir noch einmal in diesem Jahr für die Kinder ein Zeichen setzen, die in den letzten Jahren viel hinnehmen mussten. Speziell in den Familien ohne hohen sozioökonomischen Status werden Kinder in besonderer Weise von den negativen Folgen der pandemiebedingten Einschränkungen betroffen sein. Wir haben deshalb diese Spendenaktion für uns wie auch für unsere Mitglieder ins Leben gerufen und hoffen, dass auch Sie sich daran beteiligen möchten.

Die Spendenseite mit ausführlichen Informationen, auch Verweisen auf weitere unterstützungswürdige Initiativen, finden Sie auf unserer Homepage: https://bvvp.de/spenden.

Ihr Benedikt Waldherr


12.12.2022

Pro Suizid? Die Rolle der Psychotherapie bei der Sterbehilfe

Im Sommer 2022 fand die erste Lesung eines Gesetzentwurfs zur Regelung der Sterbehilfe in Deutschland statt. Gesucht wird ein Rechtsweg zum selbstbestimmten, würdevollen Sterben. Drei unterschiedliche Modelle stehen zur Debatte. Alle Entwürfe sehen ein verpflichtendes Beratungsgespräch vor, zwei davon bei ärztlich oder psychotherapeutisch Tätigen.

Welche Rolle dürfen wir also bei der Sterbehilfe übernehmen? Das wird der Gesetzgeber entscheiden.

Aber welche Rolle wollen wir dabei haben? Ist der Wunsch nach einer Beendigung des eigenen Lebens nicht das Gegenteil von Psychotherapie? Der Staat habe „dafür Sorge zu tragen, dass […] keine psychische Erkrankung […] dem Selbsttötungsentschluss zugrunde liegt“ (Castelluci et al, 2022, S. 2) und dass der Sterbewunsch „unbeeinflusst von einer akuten psychischen Störung“ besteht (Helling-Plahr, 2022, S. 5). Aber ist Suizidalität nicht per se Teil einer psychischen Erkrankung? Oder pathologisieren wir hier die „autonome Selbstbestimmung“, wie von Befürwortern und Betroffenen gleichermaßen kritisiert? Und wieso sollten psychisch Erkrankte nicht auch das Recht haben, sich umzubringen? Sind unsere Patient*innen etwa doch nur ver-rückt und unzurechnungsfähig?

Alle drei Gesetzesentwürfe äußern sich auch zur besonderen Situation von Menschen „in einer medizinischen Notlage“ (Künast et al, 2022, S. 4), in der „Endphase einer schweren Erkrankung“ (Helling-Plahr et al, 2022, S. 10) oder mit einer „nicht heilbaren“ Krankheit (Castelluci et al, 2022, S. 3). Doch wo beginnt diese Endphase und was ist eben mit psychischen Erkrankungen, die auch manchmal unheilbar sind? Sind wir Psychotherapeut*innen nicht die Fahnenträger von Hoffnung und Lebensqualität auch angesichts schwerer Einschränkungen? Welche, vielleicht mahnende, Rolle müssen wir hier übernehmen?

Würde, Selbstbestimmung, Menschenrechte, Grundgesetz: Die Debatte um Sterbehilfe dringt schnell in fundamentale Bereiche unserer Existenz ein.

Doch jenseits all dieser Superlative muss ich persönlich beim Thema Sterbehilfe immer an eine Patientin denken, die mir vor Jahren begegnet ist: mittleres Alter, verheiratet, die Kinder gerade aus dem Haus. Während ihr Mann immer voll erwerbstätig war, hatte sie stets nur einen Minijob, damit sie sich besser um die Familien kümmern konnte. Die Patientin hatte das gemeinsame Eigenheim in den neuen Bundesländern ursprünglich von ihren Großeltern geerbt und mühsam über Jahre saniert. Nun hatte der Ehemann mit Mitte 40 einen Schlaganfall erlitten und war zu 100 Prozent schwerbeschädigt. Die Pflegeversicherung forderte von ihr den Verkauf des Eigenheims zur Deckung der Kosten. Theoretisch fallen selbst bewohnte Immobilien unter das Schonvermögen, aber nur wenn sie „angemessen“ sind. Niemand möchte anderen zur Last fallen. Und erst recht möchte niemand, dass der eigene Gesundheitszustand für geliebte Menschen zum finanziellen Desaster wird.

Würde nicht für den Ehemann in diesem Fall ein schmerzfreier, schneller Tod einen Ausweg aus diesem Dilemma bedeuten?

Die Schere zwischen Arm und Reich geht in Deutschland unvermindert immer weiter auseinander. Zwei Familien besitzen mehr Vermögen als die gesamte ärmere Hälfte der Bevölkerung zusammen. Die Ungleichheit war zuletzt vor über 100 Jahre so groß wie heute. Wirtschaftlicher Erfolg hängt bei uns stark ab von Herkunft, Geschlecht, körperlicher und mentaler Verfassung, ethnischer Zugehörigkeit und dem eigenen Familienstand. Ohne die Debatte um ein selbstbestimmtes, würdevolles Leben wird die Debatte um ein selbstbestimmtes, würdevolles Sterben in meinen Augen zynisch.

Welche Rollen können wir als Psychotherapeut*innen hier also überhaupt übernehmen?

Diskutieren Sie mit in unserem Mitgliederforum: zum bvvp-Forum


Quellen und weiterführende Informationen:
Sterbehilfe im Deutschen Bundestag:
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-883512
und https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw25-de-suizidhilfe-897826
(beide zuletzt abgerufen 24.11.2022 um 9:32)

Gesetzesentwürfe:
Castellucci, L. et al. (2022). Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung und zur Sicherstellung der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zur Selbsttötung. Drucksache 20/904, 20. Wahlperiode: https://dserver.bundestag.de/btd/20/009/2000904.pdf

Künast, R. et al (2022). Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben und zur Änderung weiterer Gesetze. Drucksache 20/2293, 20. Wahlperiode: https://www.renate-kuenast.de/images/Gesetzentwurf_Sterbehilfe_Stand_28.01.2021_final_002.pdf

Helling-Plahr, K. et al (2022). Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Suizidhilfe. Drucksache 20/2332, 20. Wahlperiode

Schonvermögen bei Pflegebedürftigkeit: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegesichern/faq-pflegefinanzierung.html (zuletzt abgerufen 24.11.2022 um 9:32)

Vermögensungleichheit in Deutschland: https://www.finanzwende-recherche.de/2022/07/12/vermoegensungleichheit-unserer-erbengesellschaft/ (zuletzt abgerufen 24.11.2022 um 9:44)

Reportage: „Sterbehilfe: Harald Mayer kämpft um seinen Tod“, 21.11.2022, online abrufbar unter https://www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/videos/sterbehilfe-harald-mayer-kaempft-um-seinen-tod-video-100.html (zuletzt abgerufen 24.11.2022 um 9:50)


09.12.2022

„Safe“ – eine TV-Serie von Caroline Link über die therapeutische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Nun also hat also Oscar-Preisgewinnerin Caroline Link als eine der ersten Regisseurinnen den Schritt gewagt, eine Fernsehserie zu schreiben, mitzuproduzieren und zu inszenieren über das bisher kaum beleuchtete Thema der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Wer ihren Film „Der Junge muss an die frische Luft“ (2018) gesehen hat, der weiß, dass sie solche Themen stilistisch und inhaltlich versiert umsetzen kann. Dort geht es um den beliebten deutschen Komiker Hape Kerkeling, der als Kind den Selbstmord seiner Mutter miterlebte, eine Erfahrung, die er in seinem autobiographischen Buch gleichen Titels erst Jahre später öffentlich gemacht hat. Viele seiner Fans hat er damit zutiefst berührt.

Im November 2022 wurde nun „Safe“ auf ZDFneo ausgestrahlt, seitdem ist die Serie in der Mediathek als Stream verfügbar. Doch was ist von dieser Darstellung der therapeutischen Arbeit mit Kinder und Jugendlichen zu halten?

Link erzählt in der achtteiligen Serie die Geschichte der beiden „Therapeut*innen“ Katinka und Tom, die in Berlin eine Praxis für „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie“ haben, ganz idyllisch in einem Häuschen mit Garten gelegen, abseits des urbanen Berlin. In jeder Episode werden jeweils zwei der insgesamt vier Patient*innen behandelt, sodass ein dramaturgischer Spannungsbogen über die Episoden aufrechterhalten werden kann. Das Privatleben von Tom und Katinka wird nur in geringem Umfang beleuchtet. In der Filmsprache würde man das Backstorywound nennen. Tom hat eine Teenager-Tochter aus getrennter Partnerschaft, Katinka eine Beziehung zu einem verheirateten Arzt, der sich wiederum nicht von seiner Familie trennen will. Ob man das nun braucht oder nicht, lassen wir dahingestellt, zentral sind die über einige Stunden gerafften Therapiesitzungen der vier Kinder und Jugendlichen, die jeweils mit Symptomatik und ICD-10-Diagnose vorgestellt werden.

Patientin Nummer 1 ist Ronja, die 6 Jahre alt ist und mit einer „emotionalen Störung des Kindesalters“ und einer „Störung des Sozialverhaltens“ diagnostiziert wird. Ihre Eltern sind getrennt, mit dem jüngeren Bruder steht sie in schwieriger rivalisierender Verbindung. Den Vater, der ein problematisches Alkoholverhalten zu haben scheint, idealisiert sie zwar, dieser erscheint aber aus Erwachsenensicht übergriffig und bringt sie in für ihr Alter inadäquate Situationen. Patient Nummer 2 ist Jonas, der 8 Jahre alt ist und mit einer „Anpassungsstörung und depressiver Verarbeitung“ behandelt wird, da sein Vater an Krebs erkrankt ist und im Laufe der Serie auch stirbt. Der erste Jugendliche Patient ist Sam, zwischen 15 und 16 Jahren alt, aufgewachsen bei Pflegeeltern und ebenfalls mit einer „Störung des Sozialverhaltens“ diagnostiziert. Für Sam ist eigentlich alles zu viel und in seiner jugendlichen Wut und Enttäuschung über die Verhältnisse schlägt er über die Stränge. Nellie ist 15 Jahre alt und wird mit einer „Panikstörung“ diagnostiziert, in ihrer Vergangenheit und Gegenwart scheinen aber Aktualkonflikte und Traumatisierungen auf, die einer eindringlichen Behandlung bedürfen.

Man kann über die ICD-10-Diagnosen (die ICD-10 ist ein international anerkanntes Manual zur Diagnose von Erkrankungen, deren Ziffern für die Krankenkassen verwendet werden) nun sprechen oder nicht, der gewünschte Anschein von Authentizität wird damit allemal erzeugt. Insgesamt sind die Diagnosen bei der Symptomatik der Charaktere wohl passend, wenn auch fraglich, ob sie so kombiniert werden müssen, auch, ob z.B. Nellies Diagnose nicht anzupassen wäre. Doch Zuschauer*innen braucht so etwas erstmal nicht zu interessieren, so eindringlich und berührend sind die Schicksale der beiden Kinder und der beiden Jugendlichen, so bereitwillig folgt man über die kurze Erzählspanne der Serie den Leben dieser jungen Protagonistinnen im Austausch mit ihren Therapeut*innen. Kurzum, zur feinfühligen Regie von Caroline Link, den herausragenden schauspielerischen Leistungen der beiden Theaterschauspieler Judith Bohle und Carlo Ljubek als Tom und Katinka kann man eigentlich nur lobende Worte finden. Ganz zu schweigen vom Schauspiel der Kinderschauspieler*innen Lotte Shirin Keiling und Valentin Opermann und den beiden Jungschauspieler*innen Jonte Blankenberg und Carla Hüttermann. Alleine bei der Darstellung von Ronja ist man versucht zu denken, die kleine Schauspielerin sei gewiss ein paar Jahre älter als das Mädchen, das sie darstellt. Tatsächlich ist dem nicht so: Hut ab!

Was man aus psychotherapeutischer und berufspolitischer Sicht einwenden könnte ist, dass das den Behandlungen zugrundeliegende Psychotherapieverfahren nicht benannt wird. In der inhärenten Erzählwelt von „Safe“ wird zu keiner Zeit von einem Psychotherapieverfahren gesprochen. Laienzuschauer*innen wissen also nicht, auf welchem psychotherapeutischem Ansatz die Behandlungen beruhen, alles geschieht unter der Überschrift „Kinderpsychotherapie“. Fachlich wurde das Filmprojekt von Sabine Schlippe-Weinberger und Curd Michael Hockel betreut, beides Vertreter*innen der personenzentrierten Psychotherapie, die wissenschaftlich (noch) nicht als Kassenleistung anerkannt ist, im Gegensatz zur verhaltenstherapeutischen, tiefenpsychologischen und analytischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (übrigens ist die seit 2020 anerkannte Systemische Psychotherapie bei Erwachsenen anerkannt, bei Kindern und Jugendlichen allerdings nicht). Was ebenfalls auffällt ist, dass die Bezahlung der Therapiestunden überhaupt nicht thematisiert wird und dies dem Umgang mit dem Thema bei anerkannten Verfahren natürlich ebenfalls entgegensteht. Dort sichert man über die Nutzung der Versichertenkarte der behandelten Kinder oder Jugendlichen die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ab, erhält darüber hinaus auch die Bestätigung, dass das Verfahren innerhalb unseres Gesundheitssystems anerkannt ist und kann sich also sicher sein, dass hier eine adäquate Behandlung stattfindet.

Trotz dieser fachlichen Einwände würde ich allen Kolleg*innen empfehlen, die Serie anzuschauen, da Caroline Link als Regisseurin, wie gesagt, sehr feinfühlig an dieses Thema herangeht und es ihr gelingt, im Rahmen eines therapeutischen Settings tiefgehende Geschichten zu erzählen. Gerade weil das Verfahren nicht genannt wird, bleibt es aus filmwissenschaftlicher Erzählsicht offen, da es nicht in der intradiegetischen (Erzähl-)Welt benannt wird und nur von außen, also extradiegetisch mit dem Titel „Personenzentrierte Psychotherapie“ benannt wird. Insgesamt ist Caroline Links Serie nämlich ein Plädoyer zur Behandlung von psychischen Symptomen und Problemen bei Kindern und Jugendlichen. Im Übrigen kann man auch sagen, dass die gezeigte Art der Therapie nicht so weit entfernt ist von derjenigen in den psychodynamischen Verfahren (Tiefenpsychologie und Psychoanalyse) in der anerkannten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen in diesen Verfahren würden sicher nicht alles so umsetzen, wie es im Film gezeigt wird, aber die allgemeine Herangehensweise widerspricht nicht dem, was in der kassenärztlichen – übrigens auch verhaltenstherapeutischen – Psychotherapie gemacht wird: Es geht darum, Bindung aufzubauen und den Kindern und Jugendlichen einen angemessenen Raum und Rahmen zu geben.

Es ist also etwas schade, dass es keine der anerkannten Richtlinienverfahren geschafft hat, bei Caroline Link, die offenbar Interesse an dem Thema hat, zum Vorbild der gezeigten therapeutischen Arbeit zu werden, aber das tut der Freude an der Serie und der Bedeutung des Themas keinen Abbruch. Eine angemessene Aufklärung zur kassenärztlichen Psychotherapie wäre allerdings für die extradiegetische Welt in den Titeln und dem Abspann mit Blick auf eine Folgestaffel durchaus empfehlenswert, – auch und vor allem im Sinne jener Zuschauer*innen, die als betroffene Patient*innen ein derartiges Hilfs- und Behandlungsangebot annehmen möchten.

Um es also noch einmal zu sagen, die Serie Safe ist vollumfänglich ein Plädoyer für die Wichtigkeit einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, – etwas, womit viele Menschen wohl zum ersten Mal in Berührung kommen dürften. Damit leistet Link grundlegende Aufklärungsarbeit, zeigt etwas, über dessen Existenz sich viele wohl gar nicht bewusst sind. Großartig wäre es gewesen, wenn unsere Richtlinienverfahren thematisiert worden wären, aber vielleicht ist es ein erster Schritt in dieser Zeit, in der das Fernsehen sehr viele Therapieserien auf den Schirm bringt, auch andere Filmemacher*innen für die anerkannten Verfahren zu interessieren und sie zu animieren, auch diese filmisch umzusetzen.


31.10.2022

Tatort: Psychiaterbashing

Das war nun doch etwas zu viel: Nach zwei Sonntagabend-Tatorten (“Leben. Tod. Ekstase”, der Tatort aus Frankfurt vom 16.10.2022 und der Wiener Tatort “Tor zur Hölle” vom 02.11.2022) mit je einem verrückt gewordenen Psychiater fragt man sich, welches Bild Drehbuchautoren von Neurotikern, Psychotikern und ihren Helfern haben und welches Bild Hilfsbedürftigen damit vermittelt wird. Zugegeben, Fiktion ist Fiktion und nicht die Realität, aber in Zeiten, in denen das eine mit dem anderen auch in öffentlichen Diskursen zuweilen zu verschmelzen scheint, besteht größere Verwechslungsgefahr. Vor dem Hintergrund eines immer drastischer werdenden Mangels an niedergelassenen Psychiater*innen, und der Tatsache, dass die existierenden dem Ansturm von Patient*innen nicht mehr gerecht werden können, zudem von schlechten Bedingungen für den Nachwuchs wegen vergleichsweise schlechterer Bezahlung im Verhältnis zu anderen Facharztgruppen und einer seit 26 Jahren nicht überarbeiteten Abrechnungsordnung für private Patient*innen, sollten vielleicht mal die Konflikte und Nöte dramaturgisch zu Darstellung kommen, die sich aus dieser Hintergrundmisere ergebend. Also vielleicht: Psychiater läuft Amok wegen immer geringer werdender Bezahlung …?

Doch im Einzelnen: Egal, ob die jeweilige Psychiater-Figur in einer Klinik oder in einer Einzelpraxis niedergelassen ist, viele Darstellungen zeichnen den Psychiater als gefühlslabilen, selbst hilfsbedürftigen Sonderling, dem in der Realität niemand Vertrauen entgegenbringen würde.
Der Frankfurter Tatort nahm sich die in der Presse immer mal wieder erwähnten „Psycholyse“-Seminare zur Zielscheibe einer mit verheerenden dramaturgischen Mitteln formulierten Kritik. Die meisten der Teilnehmer*innen einer solchen Sitzung sind denn auch bereits am Anfang der Handlung im Jenseits angekommen.

„Psycholyse“ ist der seit den sechziger Jahren immer wieder unternommene Versuch, mit Hilfe von psychotropen Substanzen schnelle Heilerfolge bei psychisch Kranken zu erzielen. Stichworte sind etwa Timothy Leary und LSD. Gerade derzeit sind solche Ansätze – in einem strengen Forschungssetting – wieder im Fokus ernsthafter wissenschaftlicher Arbeit. „Psycholyse“ hat im Übrigen trotz der naheliegenden Assoziationen nichts gemein mit dem anerkannten Therapieverfahren „Psychoanalyse“, das im deutschen Kassensystem als „analytische Psychotherapie“ bezeichnet und angewendet wird.

Während der Tatort-„Psycholyse“-Doktor also als ein Verschnitt aus einem erlösungsseligen Schwurbelguru und einem rhetorischen und emotionalen Nazi gezeichnet wird, nahm es der Kollege im Wiener Tatort “Tor zur Hölle” nicht nur mit dem verdrängten Unbewussten, sondern gleich mit dem Teufel höchstpersönlich auf. In Undercover-Teufelsaustreibungen sollte er befinden, wann es sich um einen Wahn und wann um tatsächliche Besessenheit handelte – als könnte man das differentialdiagnostisch herausfinden.

Der Schaden, den eine bemühte und sehr engagierte Berufsgruppe mit ihrem Image bezahlt, um stereotype Vorurteile zu bedienen und damit mühsam konstruierten Handlungssträngen mehr Drive zu geben, mag vielleicht nicht zu beziffern sein, schade ist es in jedem Fall, dass die zweifellos oft interessant und vielschichtig, ja zuweilen auch eigenwillig wirkenden Persönlichkeiten, die in diesem Fachgebiet tätig sind, in der Darstellung so eindimensional bleiben.
Auch die Verwechslungsgefahr für Laien bleibt erheblich: Die meisten real existierenden Psychiater*innen arbeiten weniger psychotherapeutisch als es dargestellt wird, haben oft weniger Zeit für Gespräche. In den Filmen werden sie jedoch meist als Analytiker dargestellt, sehr wohlhabend, entsprechend über unendlich viel freie Zeit verfügend, mit merkwürdigen Vorstellungen von sich und anderen Menschen. Psychotherapeut*innen aber verrichten in Wahrheit im Stillen eine deutlich weniger spektakuläre Arbeit. Vielleicht beunruhigt das so sehr, dass man sich immer wieder einmal filmisch ausmalen muss, wie verrückt sie eigentlich sein müssen, um sich den ganzen Tag mit ihren Patient*innen und deren Sorgen beschäftigen zu müssen.


10.10.2022

Die vermeintlich angemessene Vergütung

Es ist wieder soweit: Der Bewertungsausschuss der Selbstverwaltung, bestehend aus drei Vertretern der KBV, drei des GKV-Spitzenverbands und gegebenenfalls drei unparteiischen Mitgliedern – falls sich die beiden erstgenannten Bänke nicht einigen können –, muss die Angemessenheit der Vergütung der genehmigungspflichtigen Leistungen überprüfen. Das Verfahren geht zurück auf ein Urteil des Bundessozialgerichts aus 1999, als die Bedrohung der wirtschaftlichen Situation der niedergelassenen Psychotherapeut*innen existenzgefährdende Ausmaße angenommen hatte. Daraufhin konstruierte das Gericht eine Musterpraxis und legte anhand dieses Konstrukts die Mindestvergütung psychotherapeutischer Leistungen fest. Diese Leistungen sind gekennzeichnet durch mehrere Besonderheiten: Sie sind nicht delegierbar, sie sind genehmigungspflichtig, und sie sind zeitgebunden.

Grundsatz des Konstrukts: Einer maximal ausgelasteten Psychotherapiepraxis, die von einer Halbtags-Bürokraft unterstützt wird (gerechnet werden 36 Sitzungen x 43 Wochen des Jahres = 1.548 Sitzungen im Jahr, das entspricht der Musterpraxis laut Bundessozialgericht (BSG) ), muss es möglich sein, den Durchschnittsertrag anderer grundversorgender Facharztgruppen zu erwirtschaften.

Dieser Grundsatz der Vergütung der genehmigungspflichtigen Psychotherapie – dem später übrigens auch die Vergütung der Psychotherapeutischen Sprechstunden und der Akutbehandlung folgte – hat nun schon einige Jahre auf dem Buckel. Und gegen ihn und die Form seiner Umsetzung müssen diverse Kritikpunkte benannt werden:

Die Anpassung der Vergütung erfolgt immer erst deutlich verzögert. So werden die für die Überprüfung notwendigen Daten des Statistischen Bundesamts nur alle vier Jahre veröffentlicht. Bis dahin ruht das Honorar auf dem alten Niveau, die Umsätze der grundversorgenden somatischen Fachärzte steigen aber im selben Zeitraum stetig an.

Das Konstrukt beinhaltet zudem die grundsätzliche Ungerechtigkeit, dass die Maximalauslastung unserer Praxen verglichen wird mit einem Durchschnittsertrag von Facharztpraxen. Die Beschwerde des bvvp beim Bundesverfassungsgericht hat auch diese Ungleichheit zum Inhalt, doch bei Gericht ruht der See seit Monaten still.

Die berechnete Mindestvergütung bedeutet letztlich eine Maximalvergütung, denn über dieses Niveau hinaus ist die Vergütung zu keiner Zeit angestiegen.

Die zur Berechnung herangezogenen Praxiskosten der Psychotherapeut*innen, haben sich noch nie auf die Stichprobe jener Praxen bezogen, die die Kriterien der BSG-Musterpraxis tatsächlich erfüllen, sprich die 1.548 Sitzungen im Jahr erbringen. Stattdessen werden immer nur die Praxiskosten des oberen Umsatzdrittels der Psychotherapeut*innen herangezogen, was das Ergebnis regelhaft absenkt. Weniger Umsatz bedeutet regelhaft auch weniger Praxiskosten.

Die Kassen versuchen bei allen Verhandlungen, die Honorare zu drücken. Das letzte Mal geschah dies durch eine Aufweichung der klassischen Formel des BSG in der Form, dass nun plötzlich auch „Nebenverdienste“ berücksichtigt wurden. Nun wurde plötzlich die besser vergütete Gruppenpsychotherapie oder die Pauschale zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung in den Gesamtumsatz mit eingerechnet, was dann den Preis für die Sitzungen selbst absenkte. Der weiteren Aufweichung steht somit nichts im Wege, denn die Gerichte haben sich bisher dazu nicht geäußert, trotz zweier Musterklagen in Brandenburg und Hessen, in denen unter anderem genau dies beanstandet wird. Seit Jahren legen die Psychotherapeut*innen regelhaft Widerspruch gegen den Honorarbescheid ein – und erhalten dann nach gerichtlichen Klarstellungen immer wieder deutliche Nachzahlungen. Ein mühsames Unterfangen für alle Beteiligten.
Wäre es also nicht allerhöchste Zeit, dass es keines BSG-Urteils mehr bedarf, um den Psychotherapeut*innen ein vergleichbares Einkommen zu dem der somatischen Ärztinnen zu ermöglichen?

Schön wäre es, aber leider ist hier keine Besserung in Sicht. Das grundsätzliche Problem im Einheitlichen Bewertungsmaßstab EBM, dessen Leistungen nach der Systematik des Standardbewertungssystems (StaBS) bewertet werden, ist die Unterfinanzierung von zeitgebundenen und zuwendungsorientierten Gesprächsleistungen. Je höher deren Anteil in einem Fachgebiet ist, desto weniger Honorarumsatz kann generiert werden. Psychotherapeutische Praxen erbringen ausschließlich solche Leistungen, und sie sind überdies zeittreu: Eine Sitzung umfasst mindestens 50 Minuten, und die organisatorische Aufstellung als Bestellpraxis ermöglicht es, diese Zeitvorgabe auch konsequent einzuhalten. Überdies ist die sogenannte Kalkulationszeit einer Einzelsitzung mit 60 Minuten äußerst knapp angesetzt, für die Berechnung des Einsatzes an Arbeitszeit werden also neben den 50 Minuten Behandlungszeit nur 10 Minuten an Vor- und Nachbereitungszeit zugestanden.
Wenn man wissen möchte, was genau eine Sitzung von 50 Minuten nach der regulären Berechnung mit dem StaBS erbringen würde, kann man sich das Ergebnis in der Bewertung der Probatorischen Sitzungen anschauen, die nicht durch das BSG-Urteil geschützt sind: 79,88 Euro statt 103,87 Euro!

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass das Statistische Bundesamt in Zukunft die Daten zu den Kostenstrukturen in ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen jährlich zu erheben und zu veröffentlichen hat. Das würde bedeuten, dass die besondere Überprüfung der „angemessenen“ Vergütung in Zukunft auch jährlich zu erfolgen hätte. Damit sind wir zeitlich näher an den Honorarentwicklungen der anderen Fachgruppen dran. Das wäre ein Schritt – ein zweiter sollte folgen: Es sollte gleichzeitig überlegt werden, wie das Verfahren einem Automatismus unterworfen werden kann, der verhindert, dass jedes Jahr aufs Neue verhandelt und gekämpft werden muss und von Seiten der Kassen immer wieder neue Ideen vorgelegt werden, wie unser Honorar heruntergerechnet werden könnte.


19.08.2022

Problematischer Umgang mit Studienergebnissen zur Serotonin-Hypothese trägt zu Verunsicherung von Patient*innen bei

Ein Zwischenruf zur Diskussion zur Serotonin-Hypothese von Dr. med. Reinhard Martens

Unter dem Titel „Serotonin-Hypothese greift zu kurz“ berichtet die BPtK in ihren Webnews von einer Überblickstudie von Joanna Moncrieff, Ruth E. Cooper, Tom Stockmann, Simone Amendola, Michael P. Hengartner und Mark A. Horowitz, die die Ergebnisse von 17 zusammenfassenden Studien auswertete. Darin wird geschlussfolgert, dass die sogenannte Serotonin-Hypothese aus den 1960er-Jahren, die depressive Symptome wie Niedergeschlagenheit oder Antriebslosigkeit auf einen Mangel an Serotonin im Gehirn zurückführt, zu kurz greife.

Dazu ist zu sagen:
Die Überblickstudie hat lediglich untersucht, ob es einen monokausalen Zusammenhang zwischen einem Serotoninmangel und depressiven Erkrankungen gibt. Dabei stützt sie sich zunächst auf Untersuchungen der Plasmakonzentration von Serotonin im Blut von Menschen mit depressiven Erkrankungen. Hierzu ist anzumerken, dass Serotonin nicht die Blut-Hirn-Schranke überwinden kann, weswegen es sehr gewagt ist, von der Plasmakonzentration von Serotonin auf die Serotonin-Aktivität im Gehirn zu schließen. Insofern ist die Feststellung, dass der Serotoninspiegel im Serum nicht mit depressiver Symptomatik in Beziehung steht, kein Beweis dafür, dass das serotonerge System im Gehirn nicht in irgendeiner Weise bei einer Gruppe depressiver Menschen entweder am Krankheitsgeschehen oder an dessen Auflösung beteiligt sein kann.

Dann werden weitere Studien ausgewertet, in denen Freiwilligen Substanzen verabreicht wurden, die zu einer Verringerung des Tryptophan-Spiegels im Blut führen. Tryptophan ist eine Aminosäure, aus der der Körper Serotonin herstellen kann. Inwiefern jedoch eine vorübergehend auftretende Absenkung des Tryptophan-Spiegels zu einer verminderten Serotoninaktivität in den relevanten Gehirnarealen führt, ist nicht untersucht. Aber selbst wenn das nachgewiesen werden sollte, kann nur unter der Annahme, dass es sich bei depressiven Erkrankungen um ein monokausales Geschehen handelt, erwartet werden, dass eine Reduktion der Tryptophan-Konzentration im Serum bei freiwilligen Gesunden zu depressiven Erkrankungen führt. Insofern ist die Feststellung des Statements der BPtK, dass ein „künstlich hervorgerufener Serotonin-Mangel“ keine depressiven Symptome verursacht, eine Behauptung, die sich aus der zitierten Studie so nicht ableiten lässt.

Veränderungen bei Menschen mit depressiven Erkrankungen wurden hingegen in einigen Studien bei der mRNA-Expression des Serotonintransportergens gefunden, jedoch eher im Sinne einer verminderten Gen-Expression, was zur Folge haben müsste, dass Serotonin aus dem synaptischen Spalt langsamer wieder in die abgebende Zelle zurücktransportiert wird und es dadurch tendenziell zu einem Anstieg der Sertotonin-Konzentration im synaptischen Spalt kommt. Hierzu ist festzustellen, dass damit eine monokausale Verursachung depressiver Erkrankungen durch einen Serotonin-Mangel zwar unwahrscheinlich wird. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass die Regelsysteme des Gehirns bereits selbst mit einer veränderten mRNA-Genexpression einen Weg gefunden haben, komplexen neurobiologischen Veränderungen, auf deren Grundlage sich neben anderen Faktoren depressive Erkrankungen entwickeln, entgegen zu wirken.

Schon der Ausgangspunkt der Studie, einen Hinweis auf eine monokausale Verursachung depressiver Symptome in Assoziation mit dem serotonergen System zu finden, erscheint fragwürdig.
Aus dem misslungenen Nachweis eines solchen monokausalen Ansatzes die Wirksamkeit antidepressiver Medikation in der Öffentlichkeit infrage zu stellen, lässt wenig Fähigkeit erkennen, die Komplexität der Entwicklungsbedingungen depressiver Erkrankungen und möglicher therapeutischer Einflussnahmen durchdrungen zu haben.

Es ist schon seit vielen Jahren bekannt, dass die Hauptwirkung von Antidepressiva nicht durch unmittelbare Veränderungen des Serotoninstoffwechsels hervorgerufen werden, weil sich die Wirklatenz nicht durch die Annahme einer Serotoninwiederaufnahmehemmung als zentrales monokausales Wirkprinzip erklären lässt. Allenfalls die initiale antriebssteigernde Wirkung – die aber in Bezug auf Suizidalität kritisch sein kann – kann mit dem früher angenommenen Wirkprinzip unmittelbar korrespondieren. Außerdem ging man schon immer davon aus, dass eine Wiederaufnahmehemmung aufgrund des Eingriffs in einen Regelkreis wieder zu Gegenregulation mit der Folge einer verminderten Serotoninausschüttung führen müsste.

Seit einigen Jahren stehen Veränderungen der Neuroplastizität auch bei den SSRI (Selektive Serotonin-Wiederaufnahme-Inhibitoren) im Vordergrund der Diskussion des Wirkmechanismus. Allerdings ist nicht ganz klar, ob hier nicht ein Eingriff in den Serotoninstoffwechsel die verbesserte Neuroplastizität – auf welche Art auch immer – initiiert.
Dass die Neuroplastizität eine entscheidende Rolle bei der Behandlung der Depression spielt, ist aufgrund der außerordentlich hohen Wirksamkeit von Lithium bei schweren depressiven Erkrankungen bekannt. Es ist anzunehmen, dass die depressiven Grübelschleifen bis hin zum Insuffizienz- und Schulderleben Folgen der fehlenden Weiterentwicklung neuronaler Netzwerke im Gehirn sind. Mit der Unfähigkeit, neue Hypothesen aufzustellen, neue Gedanken zu denken, können auch alle vermeintlichen oder tatsächlichen „Untaten“ nicht mehr vergessen werden.
Das könnte der Grund sein, weswegen bei Kindern so gut wie keine Effekte einer Medikation mit SSRI nachzuweisen sind. Die Neuroplastizität des kindlichen Gehirns ist so hoch, dass depressive Symptome eher selten mit dessen Verlust in Verbindung stehen dürften. Die Datenlage bei Jugendlichen ist hingegen schon etwas besser, signifikante Effekte sind zumindest in einer Teilgruppe schwerer depressiv erkrankter Menschen gesichert.

Die Förderung der Neuroplastizität durch Lithium macht man sich inzwischen auch bei Verletzungen von Nervenbahnen zunutze. Ähnliche, allerdings nicht so ausgeprägte Effekte, sind auch für SSRI beschrieben.
Eigentlich müssten wir uns von der Systematik des ICD 10 insofern lösen, als wir verschiedene Formen und auch auslösende und aufrechterhaltende Bedingungen für depressive Symptome unterscheiden müssten. Bei Jugendlichen und Erwachsenen, bei denen sich fixierte rückwärtsgerichtete Grübelschleifen mit eingeengtem Denken auf wenige Inhalte finden, habe ich bisher immer zumindest unter der Kombination eines SSRI mit Lithium eine sehr schnelle Besserung gesehen. Aber die Medikation wird eben kaum wirken, wenn die depressiven Symptome eher Folge von Ich-strukturellen Besonderheiten, vermehrter Kränkbarkeit oder unzureichenden Entwicklungsbedingungen sind. Da das alles im ICD 10 in einen Topf geworfen wird und entsprechend unkritisch pharmakologisch behandelt werden kann, werden wir in entsprechenden Studien oft nur überschaubare Effekte durch die Medikation haben.

Zwar schließt die BPtK mit dem Fazit, dass es sich bei Depressionen meist um eine komplexe Erkrankung mit mehreren Ursachen handelt. Dem ist uneingeschränkt zuzustimmen. Hingegen wird die Behauptung, dass diese angeblich neuen Befunde den klinischen Nutzen von Antidepressiva infrage stellen, nicht zurückgenommen. Mich ärgert es, dass schon längst bekannte wissenschaftliche Erkenntnisse zum Anlass genommen werden, unzulässige Schlussfolgerungen zu ziehen und Statements in die Öffentlichkeit zu bringen, die Menschen, die von depressiven Erkrankungen betroffen sind, verunsichern. Dies geschieht auch noch in der Erwartung, damit der Psychotherapie einen Gefallen zu tun. Dieses Vorgehen polarisiert und ist nicht hilfreich.

Viel angemessener wäre es meines Erachtens, darauf hinzuweisen, dass auch psychotherapeutische Verfahren wie die kognitive Verhaltenstherapie oder das Übertragungs- und Gegenübertragungsgeschehen der psychodynamischen Verfahren als spezifische Einflussnahme auf die verlorengegangene Neuroplastizität beschrieben werden können. Auch die immer besser werdenden Evidenzen für den Nutzen sportlicher Betätigung bei depressiven Erkrankungen weisen auf einen entsprechenden Ansatzpunkt hin. Wenn wir darstellen, dass depressive Erkrankungen vermutlich keine nosologische Entität sind, und es für verschiedene Färbungen der depressiven Symptomatik unter Berücksichtigung der Ich-Struktur, intrapsychischer Konflikte, besonderen Konditionierungen und unterschiedlichen Entwicklungs- und Lebensbedingungen gemeinsame, sich wechselseitig verstärkende Behandlungsansätze gibt, dann würde das Menschen mit psychischen Erkrankungen weitaus stärker als solche verunsichernden Statements dazu ermutigen, sich auch in eine psychotherapeutische Behandlung zu begeben.


13.07.2022

Gewalt unter der Geburt – das unsichtbare Trauma

Schätzungen gehen davon aus, dass 20% bis 45% der Gebärenden unter der Geburt Gewalt erleben – das sind zwischen 160.000 und 350.000 traumatisierte Menschen in Deutschland pro Jahr. Deshalb ist es überraschend, dass von meinen über 31.000 psychotherapeutischen Kollegen und Kolleginnen bisher nur wenige mit dem Thema vertraut sind.

Der Verein Mother Hood e.V. beschreibt auf seiner Homepage drei Formen von Gewalt unter der Geburt:
Bei physischen Übergriffen geht es um das Festhalten der Gebärenden, das Fixieren ihrer Beine sowie die Durchführung medizinisch nicht notwendiger Interventionen, zum Beispiel vaginaler Untersuchungen oder eines Dammschnitts.
Mit psychischer Gewalt sind verbale Aggressionen gemeint wie Drohungen, Beleidigungen oder erniedrigende Kommentare („Ich nähe den Damm etwas enger. Ihr Mann wird es mir danken”), aber auch rassistische oder diskriminierende Äußerungen. In diese Kategorie gehört auch das Alleinlassen der Gebärenden, was in vielen Kliniken schon auf Grund des Personalmangels häufig geschieht, wo eine Hebamme zwei bis manchmal fünf Frauen gleichzeitig betreuen muss.
Die dritte Form der Gewalt unter der Geburt ist die strukturelle, also eine Unterversorgung mit geburtshilflichen Einrichtungen und Vor- oder Nachsorgeangeboten sowie das Fehlen politischer Bestrebungen zur Prävention von Gewalt gegen Gebärende. Eine Petition aus Niedersachsen möchte deshalb jetzt die Geburtshilfe der Grundversorgung zuordnen, damit der nächste Kreißsaal in maximal 30 Minuten erreichbar ist – was gerade in akuten Notfällen über Leben und Tod von Mutter und Kind entscheiden kann.

In meiner mehrjährigen Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin ist mir das Thema Gewalt unter der Geburt kein einziges Mal begegnet. Fachfortbildungen oder gar eigene Therapiekonzepte zu dem Thema habe ich (bisher) nicht gefunden. Die wissenschaftliche Sammeldatenbank EBSCOhost zeigt nur 10 Treffer zur Suchanfrage „Geburt & Gewalt“.

Wie kann das sein? Zum einen handelt es sich bei Gebärenden um eine besonders vulnerable Gruppe: Nicht nur der Geburtsprozess selbst ist ein physiologischer Ausnahmezustand, sondern auch die Zeit davor ist von hoher Abhängigkeit gekennzeichnet. Zahlreiche Arztbesuche, Untersuchungen und Veränderungen in der individuellen Lebensführung werden mit dem ständig drohenden Risiko der Schädigung für das ungeborene Leben begründet. Schwangerschaft und Geburt werden in unserer Gesellschaft nicht als natürlicher Teil des Lebens gesehen, sondern als Risikofaktor. Dazu passt auch, dass mittlerweile bei mehr als 90% der Geburten Interventionen durchgeführt werden.

Außerdem werden gewalttätige Handlungen unter der Geburt oft als medizinisch notwendig gerechtfertigt – von denen, die Gewalt anwenden genauso wie von denen, die sie erleben. Die informierte Zustimmung der Gebärenden wird nur selten eingeholt (obwohl im Patientenrechtegesetz ausdrücklich gefordert). Der Bundesgerichtshof hat dazu geurteilt: Schwangere sollen nicht „unnötig“ mit Informationen über „theoretische Risiken“ belastet werden; gleichzeitig kann unter dem Geburtsprozess selbst wegen der Schmerzen aber keine rechtsverbindliche Einwilligung mehr eingeholt werden.

Im Rahmen der Abschaffung des §219a möchte die Bundesregierung eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung gründen. Ich hoffe, dass es das Thema Gewalt unter der Geburt auf die Tagesordnung schafft. Denn ich habe den Eindruck, dass Gebärende (und ihre Begleitpersonen) viel zu oft allein gelassen werden: von der Politik und den Forschenden, von den Kliniken und den Geburtshelfern, aber auch von uns, den Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen.

Ich wünsche mir von meinem Berufsstand, dass wir gemeinsam gegen jede Form von Gewalt, entwürdigender Behandlung und gewaltfördernder Struktur vorgehen. Ich wünsche mir, dass wir mit unserem methodischen Fachwissen und unseren akademischen Arbeiten dazu beitragen, dass das Phänomen Gewalt unter der Geburt professionell untersucht wird. Und ich wünsche mir, dass diese besonders perfide Form der Traumatisierung einer hoch vulnerablen Gruppe in der Aus- und Weiterbildung stärker berücksichtigt wird.

Quellen und weiterführende Informationen

Podcast “ZuRECHTgerückt”, Folge 11 “Gewalt in der Geburtshilfe” (zum Beispiel hier)

BMFSFJ: Bundestag beschließt Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche

Mother Hood e.V.: Stichwortsuche Gewalt in der Geburtshilfe

Statista: Anzahl der Geburten in Deutschland von 1991 bis 2021

Christina Mundlos (2015). Gewalt unter der Geburt: Der alltägliche Skandal. Tectum Verlag.

Gewalt bei der Geburt: Der unbekannte Skandal – MrWissen2go EXKLUSIV

Mother Hood e.V.: Petition Niedersachsen: Geburtshilfe als Grundversorgung im Krankenhaus


13.06.2022

Müssen die Patient*innen erst klagen? Verabschiedung der GOÄ /GOP-Novelle jetzt!

Der Ärztetag ist vorbei und das kluge Geschenk, das Ärztetags-Präsident Dr. Klaus Reinhardt unserem Gesundheitsminister Lauterbach machte – das Druckexemplar der weitgehend abgestimmten neuen GOÄ (Gebührenordnung der Ärzte))/GOP(Gebührenordnung der Psychotherapeuten) – liegt vermutlich immer noch auf dem Stuhl, auf dem es Herr Lauterbach verlegen abgelegt hat.

Das übergebene Exemplar fand wenig Gegenliebe des Ministers. Hilflos, so schien es, ging er mit dem Papier-Volanten um. Es zeigte einmal mehr das große Desinteresse dieser, aber auch der vorangegangenen Regierung an der Überarbeitung der Gebührenordnung der Ärzte und der Psychotherapeuten.

Aber es verdeutlicht auch, wie wenig politisches Durchsetzungswille vorhanden ist. Die beiden Ampelkoalitions-Parteien SPD und Grüne forderten in ihren Wahlprogrammen zur Bundestagswahl 2021 eine Bürgerversicherung. Wenn man die PKV aber wirklich abschaffen will, dann ist es sehr fraglich, ob das das durch Aushungern und Aussitzen gelingen wird. Das soll nicht bedeuten, dass wir für die Abschaffung der PKV wären, aber der hilflose Politikstil im Umgang mit dieser Frage und das extrem verdeckte Vorgehen sowie die dabei in Kauf genommenen Kollateralschäden sind ein zentrales Problem.

Die Strategie ist offenbar: „Kopf einziehen und das Problem beiseiteschieben“, und das seit Jahren. Die letzte Aktualisierung der GOÄ ist von 1996, also mehr als 26 Jahre her! Kein anderer freier Beruf würde sich einen derartigen Mangel an Wertschätzung gefallen lassen! Eine neue GÖÄ / GOP müsste nur noch als verbindliche Rechtsverordnung der Bundesregierung beschlossen werden.

Möglicherweise müssen erst betroffene Patientinnen und Patienten, die ihre Rechnungen überhaupt nicht mehr verstehen, gegen ihre Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen klagen, bis dann das Verfassungsgericht feststellt: Der Gesetzgeber muss endlich handeln. Diese sicher bis zur letztgültigen Entscheidung einige Zeit beanspruchende Strategie scheint angesichts der so viele Jahre währenden Verzögerungstaktik im BMG noch als eine Schnellstraße. Selbstverständlich mahlen die Mühlen der Gerichte langsam, aber gewiss nicht so langsam wie die Politik, die verweigert, den letzten kleinen Schritt zu tun, denn der Rahmen steht, die Leistungsziffern sind alle betriebswirtschaftlich kalkuliert und konsentiert.

Über ein Drittel der bestehenden Leistungen des heutigen Leistungskataloges der Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen sind in der völlig veralteten GOÄ/GOP nicht mehr adäquat abgebildet. Analog-Abrechnungen müssen immer mehr neue Leistungen ermöglichen, wobei es teilweise skurril wird, wenn eine bestimmte Untersuchung am Herzen nach einer anderen Legendierung abgerechnet werden muss, weil für die neue Form der Herzuntersuchung keine GOÄ-Ziffer existiert. Ein Grundsatz für alle Gesetze ist – und damit sind auch untergesetzliche Normen wie Abrechnungsbestimmungen gemeint -: Ein Gesetz muss klar sein und wahr sein!

Völlig unhaltbar ist die extrem schlechte Bewertung und Vergütung insbesondere aller zuwendungsorientierten Leistungen, zum Beispiel der Gesprächsleistungen. Die Unwucht wird auch daran deutlich, dass die Vergütung für gesetzlich Versicherte bei der psychotherapeutischen Versorgung inzwischen deutlich höher liegt als die Vergütung der Privatversicherten. So liegt die Vergütung bei einer Kurzzeitpsychotherapie mit Zuschlägen in der GKV bei der Verhaltenstherapie 29 Prozent, bei den psychodynamischen Verfahren 40 Prozent höher als die bei Privatpatient*innen mit dem regulären Steigerungssatz von 2,3. Die Konsequenz ist, dass die Bereitschaft bei den Kolleg*innen aktuell sinkt, Privatpatient*innen aufzunehmen, weil man sich den größeren Bürokratieaufwand (umgehende Antragstellung für den Gutachter) und die geringeren Honorare nicht leisten kann.

Der Rechtstreit ist oft das letzte ultimative Mittel für eine Arzt- oder Psychotherapeut*innengruppe, wenn sie mit der Honorierung, der Honorarverteilung, dem Bemessungsmaßstab oder eben auch der GOÄ/GOP absolut unzufrieden sind. Die Geduld der Profession war jedenfalls bis hierher grenzenlos. Die Geduld der auf eine Therapie wartenden Privatpatient*innen sollte am Ende sein.

Es sollte nun der Klageweg beschritten werden, möglicherweise auch wegen Untätigkeit der politisch Verantwortlichen. Aber, wie so oft, müssten dies Patient*innen tun, die schwächsten Glieder in der Kette, weil die Politik ein Thema ersticken will.

Der bvvp-Bundesverband fordert Bundes-Gesundheitsminister Karl Lauterbach eindringlich dazu auf, endlich aktiv zu werden und die Reform nicht weiterhin durch Passivität oder aufgrund von Kostenspareffekten bei Beihilfeversicherten zu blockieren. Wir fordern aber auch die Koalitionäre aus dem Lager der FDP und der Grünen auf, sich zu engagieren für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen, die politische Entscheidung zu treffen: die zwischen PKV, allen Berufsverbänden und der Bundesärztekammer nahezu konsentierte GOÄ/GOP nach der letzten Einigung über die Bewertung auch zu verabschieden.


07.06.2022

Das Recht der Patient*innen, in die Praxis zu kommen – Ein Zwischenruf von Ulrike Böker zur Forderung nach Videobehandlung ohne Begrenzung

Derzeit erreichen uns einige Anfragen, ob wir uns nicht für die Möglichkeit einsetzen könnten, dass auch in Zukunft Videobehandlungen ohne Begrenzung abgerechnet werden können, wie das während der Pandemie bis zum Ende des ersten Quartals 2022 möglich war.

Der Bundesvorstand hat dazu eine sehr eindeutige Meinung, die ich hier begründen möchte. Dabei klammere ich die therapeutischen Aspekte mal aus, wie die besondere Qualität, die die leibhaftige Begegnung hat oder die Möglichkeit zu körpertherapeutischen Interventionen.

Zunächst: Natürlich hatten wir uns politisch auf Bundesebene dafür eingesetzt, dass die Ausnahmeregelungen zumindest noch für den April verlängert werden. Doch da war leider nichts zu machen, zumal eine Änderung der Abrechnungsbestimmungen innerhalb eines Quartals grundsätzlich kaum möglich ist. Man muss inzwischen ja auch klar feststellen, dass tatsächlich keine Corona-Notsituation mehr herrscht. Ein Fortbestand von Sonderregeln wäre tatsächlich nicht angemessen.

Und selbstverständlich haben wir uns auch dafür eingesetzt, dass sich die 30-Prozent-Grenze auf alle Ziffern in Kapitel 35 beziehen sollte. Hier kamen schon positive Signale von Seiten der Krankenkassen. Ich bin also zuversichtlich.

Ansonsten halte ich und der gesamte Vorstand des bvvp die Begrenzung auf 30 Prozent für sehr angemessen. Damit ist ein Umfang möglich, der individuelle Indikationen zulässt, der uns aber nicht an anderen Stellen auf die Füße fällt.

Bei der Möglichkeit zur unbegrenzten Videobehandlung wären die Kassen blitzschnell mit der Forderung da, dass man ja dann auch die Praxiskosten absenken könne und sie würden darlegen, die Strukturzuschläge seien dann wirklich langsam überflüssig. Das wäre eine honorarpolitische Katastrophe! Außerdem wäre es für sie eine wunderbare Steilvorlage um zu argumentieren, dass man auf dem Land definitiv keine neuen Sitze mehr brauche, denn die Patient*innen könnten dann ja per Video von Psychotherapeut*innen in der Stadt mitbehandelt werden. Eine derartige Entwicklung möchte ich nicht, sondern ich möchte die Möglichkeit der face-to-face-Behandlung als Goldstandard – unabhängig davon, wo die Patient*innen leben.

Und ich möchte auch keine Ausnahmeregelung für die Psychotherapeut*innen. Das schwächt unsere Position.

Mal abgesehen davon, dass es ohnehin schon eine Entwicklung zu Video-Call-Centern gibt, die Psychotherapie “von der Stange” quer übers Land anbieten. Auch die möchte ich sicher nicht befördern.

Was auch eine seltsame Entwicklung ist: Dass Ausnahmeregelungen aus der Pandemiehochzeit plötzlich zur Normalität erklärt werden. Derzeit sind wieder Behandlungen wie vor der Pandemie möglich, und dazu sollte man im Regelfall auch zurückkehren.

Wenn ich höre, dass manche Psychotherapeut*innen seit zwei Jahren keine Patient*innen mehr in der Praxis gesehen haben, dann erstaunt mich das. Und die Patient*innen machen halt in ihrer Not vieles mit.

Wir sollten wirklich aufpassen, dass wir unseren Stand mit den Forderungen nach immer mehr Videobehandlung nicht selber aushöhlen, in unserer inhaltlichen Arbeit und bezogen auf deren Rahmenbedingungen!

Hier noch eine Anmerkung zum Schluss: Nein, der Patient / die Patientin sollte nicht das Entscheidungsrecht haben, ob er in der persönlichen Begegnung in der Praxis oder online behandelt werden möchte, denn WIR stellen die Indikation, und dazu gehört auch das Setting. Dass man in besonderen Situationen auch besondere Möglichkeiten anbietet, wie bei Auslandaufenthalten, das versteht sich von selbst. Aber bei manchen Störungen ist Video definitiv kontraindiziert, und auch manche Behandlungstechniken lassen sich nur in Präsenz anwenden. Wenn ich lese, dass Videotherapie zur Behandlung von sozialen Ängsten prima sei, dann ist dies wirklich bizarr.

Was ich hingegen als unbestrittenes Patientenrecht erachte: Patient*innen muss die Möglichkeit gegeben werden, in die Praxis zu kommen.


04.05.2022

Das Undenkbare rückt näher: Sprechen wir miteinander!

Auf einer der letzten berufspolitischen Versammlungen, an denen ich teilnahm, wurde der Ukraine und der Opfer des Krieges gedacht. Der Vorsitzende des Gremiums berichtet von einer Begegnung mit Flüchtlingen, war selbst von dem Erlebnis tief betroffen, den Tränen nahe. Er erinnerte sich an seine eigenen Erfahrungen mit seiner Großmutter im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg. Alle nachfolgenden Redner drückten ihr tiefstes Mitgefühl für die ukrainischen Menschen aus und alle berichteten, selbst sehr berührt, von eigenen familiären Erfahrungen. Ich war überrascht, wie die Erinnerungen an den Zweiten Weltkrieg mit einem Mal kollektiv so unvermittelt und intensiv wieder präsent waren.
Nach mehr als 70 Jahre Frieden in Westeuropa sind wir durch den Ukrainekrieg plötzlich wieder mit der existentiellen Auseinandersetzung mit Todesdrohungen und Tod konfrontiert, das Undenkbare rückt plötzlich so nah.

Viele von uns haben Großeltern und Eltern, die durch den Zweiten Weltkrieg und die Nachkriegszeit sehr belastet waren, manche haben diese Zeit selbst noch erlebt. Das hat, wie das obige Beispiel zeigt, Einfluss auf uns, sowohl auf Patient*innen als auch auf uns Psychotherapeut*innen. Welche Erfahrungen werden dadurch getriggert? Wie wird sich die Weltordnung weiter entwickeln? Auch das schafft Unsicherheiten.
Im Moment steht das westliche Europa in bewundernswerter Einigkeit gegenüber Putin und mit Mitgefühl und großer Hilfsbereitschaft den ukrainischen Menschen gegenüber. Doch was für langfristige Folgen im gesellschaftlichen Klima sind zu erwarten, wenn der Westen zunehmend selbst durch wirtschaftliche Sanktionen von Einschränkungen betroffen ist? Und wie können wir Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten – um das Thema unserer öffentlichen Veranstaltung auf der Frühjahrs-Delegiertenversammlung in Mainz aufzugreifen – einer möglichen Spaltungen in der Gesellschaft entgegenwirken? Wie können wir „Ambivalenzen aushalten – Zusammenhalt fördern“, so der Titel der Podiumsdiskussion?

Unter den Geflüchteten wird es vermutlich viele Menschen mit Traumatisierungen geben, wie können wir hier am besten helfen, auch jene, die keine spezielle Traumaausbildung haben? Wie können wir therapieren trotz Sprachbarriere? – Und das ist sicher nur ein Ausschnitt aus der Vielzahl der vielen Fragen zu diesem Thema.

Wir wollen Ihnen mit unserem Diskussionsforum einen Raum bieten für den gemeinsamen Austausch über eigene Erfahrungen und Erlebnisse – auch zu möglichen Fragen der Behandlung unserer Patient*innen oder zu Hilfsangeboten – und die Vernetzung ermöglichen. Wir freuen uns über Ihre Beiträge. Sprechen wir miteinander!


02.02.2022

Persönliche Erwiderung von Ulrike Böker auf: “Gesellschaftliche Spaltungen und unsere Rolle als Psychotherapeuten” von Andreas Jost

Lieber Andreas,

ich stimme Dir absolut zu, dass es um Verständnis geht für alle Seiten und dass man Ausgrenzungen und (Ab-)Spaltungen sowieso immer und grundsätzlich entgegentreten muss. Deshalb finde ich Deinen Blog-Beitrag auch richtig gut.

Ich habe Mitgefühl für die Kolleginnen und Kollegen, denen Corona das Leben gerade besonders schwer macht, die sich das Leben vielleicht auch selbst gerade so schwer machen. Ich bin der festen Überzeugung, dass Corona auf alles wie ein Brennglas wirkt, auch auf die demokratischen Probleme, die schon vorher bestanden haben und nun umso sichtbarer werden. Das Thema wird politisch vielfältig benutzt und missbraucht, nicht nur von der rechtsextremen Seite. Der kritische und wütende Blick sollte ganz bestimmt deutlicher auf die Politik gerichtet werden, auf den respektlosen Umgang mit der Natur, auf den Personalmangel in den Intensivstationen, auf das eklatante Versagen beim Pflegenotstand insgesamt, bei der Impfstoffbeschaffung und auf vieles mehr. Und sicherlich nicht nur und auch nicht vorrangig auf die “Impfgegner”, wobei die Versuchung so wunderbar einfach ist, sich selbst bei den Guten zu sehen und den “Bösen” die Schuld zu geben.

Hier sind wir in unserer Profession sicherlich besonders gefragt, auf die Kommunikation zu achten, und auf Defizite in der Kommunikation hinzuweisen (Übrigens: Diese nicht vorhandene Kommunikationsstrategie der Politik war über das gesamte letzte Jahr eine einzige Katastrophe und ist es noch immer). Wir sind auch gefragt, psychodynamisches Geschehen zu erklären, Ambivalenzen selbst auszuhalten und andere dabei zu unterstützen, diese auszuhalten, Ängste zu nehmen und Zuversicht zu installieren. Und natürlich unterstützt der bvvp alle Kolleginnen und Kollegen mit Informationen zur aktuellen rechtlichen Lage.

Aber ganz bestimmt möchte ich nicht, dass mein Verband sich gegen eine einrichtungsgebundene Impfpflicht ausspricht!

Wenn man den Schutzaspekt der Patient*innen in den Vordergrund stellt – und das ist Sinn des Gesetzes -, dann sind psychotherapeutische Behandlungen durchaus kritisch, in Hinblick auf die Infektionsgefahr. Denn wir sind in geschlossenen, oft auch kleinen Räumen über einen längeren Zeitraum mit den Patient*innen zusammen, wir arbeiten mit multimorbiden, deshalb auch oft somatisch erkrankten Menschen. Kinder und Jugendlichenpsychotherapeut*innen sind in engem Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen. Eine Sonderrolle für psychotherapeutische Praxen kommt deshalb hier sowieso gar nicht in Frage, zumal Teile der Profession laut nach Priorisierung gerufen hatte, als das Impfen begann, weil das Setting von 50 Minuten gemeinsam in einem Raum eben diese Infektionsgefahr mit sich bringt.

So kann man den Appell an das Verantwortungsgefühl genauso gut umdrehen: Von der Forderung, aus Verantwortung für die Weiterbehandlung aller Patient*innen die Impfplicht zurückzurufen, hin zur Forderung „Wenn man seine Versorgungsverantwortung ernst nimmt, dann muss man alles dafür tun, dass man sie (bestmöglich) ausüben kann, und dazu gehört auch, sich impfen zu lassen.“

Den immer wieder erhobenen Vorwurf, dass man mit einer Impfpflicht Kolleginnen und Kollegen ausgrenzen wolle, finde ich jedenfalls unsäglich. Das ist eine Umkehr der Tatsachen, die ich nicht akzeptieren kann!

Der bvvp hat erst kürzlich ein umfangreiches Info Aktuell an seine Mitglieder verschickt, in dem wir darüber informieren, was die Impfpflicht ganz konkret für nicht geimpftes Praxispersonal und nicht geimpfte Mitarbeiter*innen bedeutet. Die Gesundheitsämter (!), die seit Beginn der Pandemie absolut überfordert sind, weil sie kaputtgespart wurden, haben eine Ermessensentscheidung zu treffen, wenn man sich selbst oder sein Personal als nicht geimpft gemeldet hat. Und hier gehen die Einschätzungen der Juristen sehr auseinander, wie weit dieser reicht. Die einen gehen von einer klaren Verpflichtung der Gesundheitsämter aus, eine Güterabwägung vorzunehmen mit Blick auf die Sicherung der Versorgung, die Berufsfreiheit und den Patientinnenschutz (hier im Sinne von: „Patient*innen darf man ihre Behandelnden nicht einfach wegnehmen“). Die anderen schätzen es hingegen so ein, dass bei Berücksichtigung des Aspekts der Patient*innensicherheit – also der möglichen Gefahr einer Infektion während einer Behandlung – deren Ermessensspielraum quasi gleich Null ist. Das bedeutet, dass das Gesundheitsamt dann in jedem Fall ein Tätigkeitsverbot erteilen müsste.

Klar ist jedenfalls, dass noch keiner wirklich sagen kann, was ab Mitte März passiert. Das macht es zwar nicht leichter, bedeutet aber auch nicht gleich für alle das berufliche Aus. Aktuell wollen die ersten Landkreise im Osten zurückrudern, weil sie die Kontrolle der Impfpflicht angeblich organisatorisch nicht bewältigen können, manche Länder drängen auf Verschiebung, bis der sogenannte Totimpfstoff auf dem Markt ist. Lauterbach hält dagegen, dass die Impfpflicht nicht verschoben wird und sich einzelne Landkreise auch nicht aussuchen können, ob sie das Ganze umsetzen oder nicht. Aber es mehren sich die Stimmen, die betonen, dass die Umsetzung keine Personalprobleme in den Einrichtungen mit sich bringen dürfte. Und wo wäre dieses Problem klarer gegeben als in einer Einzelpraxis, die dann schließen müsste?

Anmerkung der Redaktion: Wir halten das Gespräch über diese Frage für so wichtig, dass wir alle unsere Mitglieder einladen, die Diskussion in unserem Online-Forum fortzuführen. Wir freuen uns über Ihre Beiträge zum Thema!

Lesen Sie den Beitrag von Andreas Jost hier im Blog.


02.02.2022

Gesellschaftliche Spaltungen und unsere Rolle als Psychotherapeuten

Liebe Kolleginnen und Kollegen im bvvp!

Mein Name ist Andreas Jost, ärztlicher Psychotherapeut in eigener Praxis aus Weimar und ich möchte im Folgenden vor allem auf die Ängste der Menschen und die Spaltungen eingehen, die sich nach bald zwei Jahren Pandemie und Corona-Maßnahmen an vielen Stellen zeigen.

Corona – die Pandemie scheint etwas zu sein, was die Welt und auch unsere Gesellschaft fest im Griff hat, und das wohl auch noch eine Weile tun wird. Unterschiedliche Länder gehen unterschiedlich damit um, mit unterschiedlichen Ergebnissen. Auch gelangen unterschiedliche Studien zu unterschiedlichen Ergebnissen, gleiche Daten werden unterschiedlich beurteilt, verschiedene Wissenschaftler, Politiker kommen zu verschiedenen Einschätzungen und Beschlüssen. – Ich glaube, wir sind uns darüber einig, dass es sich um ein komplexes Geschehen handelt, wie wir als Gesellschaft mit diesem SARS-Virus umgehen.

Nach meiner Einschätzung wird an den derzeitigen Entwicklungen deutlich, in welchem beklagenswerten Zustand sich unsere Gesellschaft, unsere Demokratie befindet. Auch dies ist Ergebnis einer langjährigen und höchst komplexen Entwicklung, die Suche nach Schuldigen oder schnellen Lösungsstrategien zur Veränderung verliert sich auf beiden Seiten des Grabens in Widersprüchen. Sündenbocksuche greift immer zu kurz, muss letztlich immer scheitern. Wir als Therapeuten wissen das doch nur zu gut, zum Teil aus der eigenen Lebenserfahrung, und wir sehen das ja auch immer wieder bei unseren Patienten.

Was mich persönlich erschüttert und stark ängstigt, ist das Tempo und das Ausmaß der Verbreitung, in dem Grundrechte, Demokratie und Verfassung aufgegeben werden, um etwas abzuwehren, was zwar schlimm ist, aber schließlich auch kein Ebola oder gar so etwas ist wie die Pest. Wissenschaft, Politik und Medien haben nicht nur darin versagt, die Menschen zu beruhigen, sondern selbst in weiten Teilen Ängste massiv geschürt und diesem Treiben bis heute zumindest nicht Einhalt geboten, haben die Spaltungen damit angeheizt und vertieft.

Für mich stellt sich angesichts dieser gesellschaftlichen Krise die Frage, was ich, was wir als Psychotherapeuten tun können, um Brücken zu bauen und die Kollateralschäden der Maßnahmen zu mindern, die bereits jetzt dessen Nutzen überstiegen haben und mit denen vor allem wir als Berufsgruppe noch jahrelang zu tun haben werden. Unseren strukturell gestörten Patientinnen und Patienten versuchen wir zu helfen, ihre Spaltungen zu erkennen, emotional zu verarbeiten, zu integrieren. Für eine narzisstisch gestörte Gesellschaft (Erich Fromm) gibt es hier sicher keine einfache Lösung, keine einfachen Antworten.

Für mich geht es in erster Linie darum, die eigene Würde und Integrität zu wahren und dadurch auch anderen zu helfen, in der ihren zu bleiben oder in diese zu kommen.
Der bvvp als Verband hatte für mich immer wieder diesen integrierenden Charakter.
Nun reißt der Umgang mit der Corona-Pandemie massiv die Gräben auf, sie gehen mitten durch die gesellschaftlichen Schichten, Familien, Freundeskreise. Die Haltung von Akzeptanz dem Anderen gegenüber, von gegenseitigem Respekt und Bereitschaft zur Hilfe sollten wir auch im Angesicht der Fragen nach Impfstatus oder Impfpflicht nicht aufgeben. Ausgrenzung und Abwertung sollten wir entgegentreten, egal von welcher Seite diese kommen. Jeder von uns tut das ja, nach seinen Möglichkeiten und an seinem Platz.
Und vielleicht könnten wir als bvvp an dieser Stelle auch noch mehr bewirken.

Noch einen Gedanken zur Impfpflicht für die medizinischen Berufe. Nach Untersuchungen sind immer noch 10 bis 20 Prozent der Ärzteschaft und der Pflegenden nicht geimpft. Ich gehe davon aus, dass die Psycho-Fächer ähnlich hohe Quoten Ungeimpfter aufweisen. Diese Kolleginnen und Kollegen brauchen unseren Beistand und unsere Unterstützung. Seit Monaten stehen sie durch die Ausgrenzung und die Suche nach Sündenböcken unter teilweise erheblichem emotionalen Stress und sollte diese Impfpflicht nicht zurückgenommen werden, könnte dies die Kolleginnen und Kollegen massiv in ihrer Existenz bedrohen, je nachdem, wie die Ordnungsstrafen ausfallen, die dafür verhängt werden könnten. Das hätte dann auch berufspolitische Bedeutung.

Setzen wir uns, egal wo wir selbst stehen, mit der Kraft unserer Herzen, unserer Liebe und unserer Kompetenz dafür ein, diese unseligen Spaltungen zu überwinden.

Anmerkung der Redaktion: Wir halten das Gespräch über diese Frage für so wichtig, dass wir alle unsere Mitglieder einladen, die Diskussion in unserem Online-Forum fortzuführen. Wir freuen uns über Ihre Beiträge zum Thema!

Lesen Sie auch hier im Blog die Erwiderung von bvvp-Vorstandsmitglied Ulrike Böker.


24.12.2021

Berufspolitische Rückschau auf 2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Jahr 2021 liegt nun fast hinter uns und es ist Zeit zum Nachdenken und Zurückschauen. 2021 endet so, wie kaum einer es erwartet hatte, mit einer neuen und sehr massiven vierten Corona-Welle. Vor einem Jahr dachte man, nächstes Jahr ist Corona vorüber, die Impfungen waren ja gerade erfolgreich zugelassen. Doch Fehlanzeige! Wie die Fachleute vorhergesagt haben, Anfang November kam die Pandemie mit der Verlagerung des Lebens in die Innenräume erneut und in unerwartet dramatischer Weise zurück – diesmal als Pandemie der Ungeimpften, wie man sagt. Aber es war auch nicht erwartet worden, dass die Impfwirkung schneller nachlässt als prophezeit. Das neue Zauberwort heißt nun „Boostern“.

Hinter allen lebenspraktischen und großpolitischen Ereignissen trat 2021 die Berufspolitik notgedrungen etwas in den Hintergrund. Dennoch waren wir keinesfalls untätig. Wir haben im bvvp im Frühjahr und im Herbst (mit einer Nachwahl) den Vorstand für die kommenden zwei Jahre neu gewählt. Es ist uns sogar gelungen, die Delegiertenversammlung im Herbst im Präsenzmodus abzuhalten und uns endlich mal wieder persönlich zu sehen. Im Oktober plante man noch den kommenden 39. Deutschen Psychotherapeutentag im Präsenzmodus, aber dann kam es doch anders. Die geplante, für uns sehr erfreuliche Verleihung des Diotima-Preises der deutschen Psychotherapeutenschaft an unser langjähriges Vorstandsmitglied Jürgen Doebert gemeinsam mit Dieter Best, Ex-Vorstandsmitglied der DPtV, musste schließlich abgesagt und verschoben werden.

So war auch dieses Jahr in der Berufspolitik erneut von einer ständigen Wechselwirkung mit dem Pandemiegeschehen bestimmt. Nach der erfreulich guten Resonanz auf unsere Mitgliederbefragung unter Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut*innen zu Beginn des Jahres 2021 waren wir in der Folge sehr erschüttert über die Ergebnisse dieser Umfrage, die der Kompetenzkreis Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie entwickelt hatte. Deshalb wollten wir im Frühjahr 2021 unbedingt in einer Präsenzveranstaltung auf das große Leid der Kinder unter den Bedingungen der Pandemie hinweisen. Anfang März waren wir dann gezwungen, „Kinder brauchen mehr / Jugend braucht mehr“ als Online-Format zu gestalten. Aber die viele Vorarbeit wurde auch durch die große Resonanz bei Teilnehmern und Presse belohnt.

Die ebenso erfolgreiche Folgeveranstaltung am 09.11.21, die gezielt den wissenschaftlichen Sachstand zur Lage der Kinder und Jugendlichen unter Pandemiebedingungen darstellte, war gerade noch im Präsenz- bzw. Hybrid-Modus möglich. Immerhin waren beide Veranstaltungen von großem Erfolg gekrönt. Die Politik und auch die Medien, z.B. das ZDF „Heute Journal“ haben diese Aktivitäten wahrgenommen, an denen wir vom bvvp im Verbund mit anderen Verbänden (auch im Rahmen des Gesprächskreis II (GK II)) maßgeblich beteiligt waren.

Politisch gesehen hat das Jahr auch einen großen Wechsel mit sich gebracht. Die Wahl im September wurde von einem neuen Parteienbündnis, der sogenannten „Ampel“ aus SPD, Grünen und FDP, gewonnen. Damit wird hoffentlich auch der hektische Stil bei der Gesetzgebung im Gesundheitswesen, der sich zu unserem Leidwesen unter Herrn Spahn in den letzten vier Jahren entwickelt hatte, der Vergangenheit angehören. Wir hoffen auch, dass die neue Regierung mit etwas mehr Bedacht an die Gesetzgebung und die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens herangeht. Wir müssen uns eigentlich erst erholen von den „Wunden“, die diese Spahn‘sche Gesetzgebungswut bei uns allen geschlagen hat. Konsolidierung im Gesetzgebungsbereich täte not.

Für den bvvp war es ein erfolgreiches Jahr, auch, weil wir uns selbst und unsere innere Organisationsstruktur weiterentwickelt haben. Der Prozess des Generationenwechsels, über den wir ja schon mehrfach in unserem Magazin und in anderen Medien berichtet haben, geht kontinuierlich weiter und das in einer für uns alle erfreulichen Form. Der Zuwachs an jungen Mitgliedern im Verband ist deutlich und gleicht den altersbedingten Mitgliederschwund aus.

So sehen wir zurück auf ein Jahr, das – bezogen auf die gesundheitliche Großwetterlage – mit vielen Aufs und Abs einherging. Wechsel und Wandel scheinen das einzig Beständige zu sein. Der bvvp jedoch steht auch weiterhin für den Wandel mit Augenmaß und die maßvolle Weiterentwicklung in der Psychotherapie.

Wir bleiben aktiv und hoch engagiert. Unser Ziel ist es, die Versorgungsstrukturen, auch mit positiv-kritischem Blick auf die Komplexrichtlinie (KSVPsych-RL), sinnvoll auszubauen. Die Politik und der G-BA haben uns ja Anfang September mit der Komplexrichtlinie einiges an neuen Problemen und Herausforderungen beschert. So wie sie aktuell gestaltet ist, wird sie in der Praxis schwer umsetzbar sein, weil sie zu viele von uns Psychotherapeut*innen (Ärztliche und Psychologische Psychotherapeut*innen) einschränken und unsere bisherige Indikationshoheit beschneiden wird. Wir dürfen als ÄP und PP zwar koordinieren und den Gesamtbehandlungsplan erstellen, aber nur sofern wir einen vollen Versorgungsauftrag haben und uns übergeordnete „Assessment“-Ärzt*innen grünes Licht geben. Im Interesse einer am Menschen mit komplexem Versorgungsbedarf orientierten Versorgung muss diese neue Richtlinie aus unserer Sicht noch erheblich angepasst werden, auch wenn die Richtlinie grundsätzlich zu begrüßen ist.


23.12.2021

Ausblick auf das Jahr 2022

2022 wird angesichts der leeren Kassen der gesetzlichen Krankenversicherungen sicherlich kein einfaches Jahr – aber mit der neuen Regierung durchaus ein spannendes.

Es gilt honorarpolitisch gleich zwei dicke Bretter zu bohren: Zum einen geht es um die Überprüfung der „angemessenen Vergütung“ der genehmigungspflichtigen Psychotherapie. Alle vier Jahre muss diese an die Ertragssituation anderer grundversorgenden Facharztgruppen angepasst werden, und alle vier Jahre sind die Kassen äußerst kreativ, Ansprüche kleinzurechnen.

Zum anderen stehen die Verhandlungen zu den notwendigen neuen Leistungen der neuen Richtlinie für Patient*innen mit komplexem Behandlungsbedarf an. Bisher gibt es noch keinerlei Konkretisierung, was dafür im EBM ergänzt werden muss und welche Vergütung notwendig ist, damit die Richtlinie eine Chance hat, auch tatsächlich in der Versorgung anzukommen.

Gemeinsam mit dem DPtV-Vorsitzenden Gebhard Hentschel sitze ich als stellvertretendes Mitglied im Bewertungsausschuss, dem Gremium, in dem alles rund ums Honorar verhandelt wird. Dort werde ich die Interessen der Psychotherapeut*innen bestmöglich vertreten und mich mit Bohrer ans Werk machen.

Die neue „Komplex-Richtlinie“, die eine regionale Vernetzung und berufs- und sektorenübergreifende Kooperationen verlangt, ist ein erstes Modell der Versorgung der Zukunft. In allen Parteiprogrammen wird die Schaffung größerer Versorgungseinheiten proklamiert, die sich passgenau auf den regionalen Bedarf abstimmen sollen.

Das Thema wird uns deshalb nicht nur im Hinblick auf die Komplexversorgung, sondern auch sonst beschäftigen. Es wird dabei um die Frage nach Zusammenschlüssen von Praxen gehen, um regionale Repräsentanz der Psychotherapie und die Mitgestaltung der Niedergelassenen an neuen Verbundsystemen. Konzepte müssen überlegt und dann auch praktikabel gemacht werden. Der bvvp wird bei der Konzeptualisierung dabei sein!

Der Bedarf an Psychotherapie nimmt nicht ab. Auch wie damit mittel- und langfristig umgegangen werden sollte, wird ein Thema sein, das 2022 diskutiert werden muss.

Die Parteien einer Ampelkoalition haben sich alle dahingehend geäußert, dass die Bedarfsplanung nochmals angepackt werden muss. Eine Lösung, dem hohen Bedarf zu begegnen, ist also die Erweiterung der Kapazitäten, denn Nachwuchs gibt es bei den Psychotherapeut*innen im Gegensatz zu vielen anderen Fachgruppen (noch) genug. Eine andere Möglichkeit sind Steuerungs- und Reglementierungsversuche, einige ungeeignete Ansätze dazu durften wir in der Ära Spahn erleben. Jedenfalls wird die Frage nach den Kapazitäten auch im Zusammenhang mit der Komplexrichtlinie sehr aktuell werden. Denn wenn in den Praxen solche Patient*innen versorgt werden sollen, die bisher nur schwer oder gar nicht zu diesen Zugang hatten, dann erfordert das notwendigerweise auch mehr Kapazität. Denn es ist eben nicht so, dass wir bislang die Falschen behandeln und damit ein Austausch unter unseren Patient*innen möglich wäre. Diese Vorstellung können sich die Kassen abschminken!

Um den Bedarf auch langfristig zu sichern, braucht es eine ausreichende Zahl an Aus- und Weiterbildungsplätzen für die zukünftigen Psychotherapeut*innen, doch diese wird es nur dann geben, wenn auch deren Finanzierung gesichert ist. Hier muss zwingend von Seiten der Regierungsparteien gesetzlich nachgebessert werden. Wir werden an entsprechende Zusagen erinnern.

Zur Sicherung des ärztlichen Nachwuchses aller Fachbereiche, aber insbesondere in den P-Fächern, müssen die Rahmenbedingungen für die Niederlassung attraktiver gestaltet werden. Erfreulich ist, dass ein prominenter SPD-Politiker sich dies bereits jetzt auf die Fahne geschrieben hat: Den Aufbau des ärztlichen Nachwuchses und den Abbau der Bürokratie. Auch wir werden uns hierfür einsetzen.

Und schließlich wird uns das neu zu entwickelnde Instrument der Qualitätssicherung für die ambulante Psychotherapie weiter beschäftigen. Unser Ziel: überbordende Bürokratie und unangemessene Eingriffe in den therapeutischen Prozess zu verhindern. Bei der bisher im Gesetz verankerten, zeitlich gekoppelten Abschaffung des Antrags- und Gutachterverfahrens ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Denn da die Vorab-Wirtschaftlichkeitsprüfung und die Kontingente erhalten werden müssen, bleibt für uns auch dies ein wichtiges Thema für 2022.


01.11.2021

Eklatanter Mangel stationärer Psychotherapie in Psychiatrie-Kliniken

In psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken wird viel zu wenig hochwertige Psychotherapie angeboten. Deshalb ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) dazu aufgefordert, die Psychiatrie- und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) zu beanstanden, da der gesetzliche Auftrag der Stärkung von Psychotherapie in den Kliniken nicht umgesetzt wurde!

Seit 2020 müssen psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen – so der Auftrag des Gesetzgebers – gegenüber dem G-BA belegen, dass sie die Mindestanforderungen für eine qualitativ hochwertige Patient*innenversorgung auch einhalten.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in diesem Herbst in der Richtlinie die Mindestanforderungen für die Behandlung in psychiatrischen Kliniken nach unten angepasst – auf nun nur noch 49 Minuten Psychologischer Psychotherapie wöchentlich und 207 Minuten an ärztlicher Behandlung wöchentlich. Bei letzterer wird nicht differenziert, ob in dieser Zeit gegebenenfalls auch Psychotherapie geleistet wird. In den Psychosomatischen Abteilungen wird für die ärztliche Therapie zumindest ein Mindestmaß von 265 Minuten pro Woche und bei psychologischer Psychotherapie von immerhin 132 Minuten angesetzt.

Daraus muss man folgern, dass hochwertige Psychotherapie in diesem eng gesteckten Rahmen gar nicht erfolgen kann, im Rahmen der ärztlichen Behandlung ist dies umso weniger möglich. Selbst Psychiatrieverbände bemängeln diese Anpassung nach unten und bestätigen den kritikwürdigen Befund.

Wenn aber bei den Patient*innen, die der Psychotherapie zugänglich sind, zu der psychiatrischen keine psychotherapeutische Behandlung hinzukommt, ist der Versorgungsauftrag gerade für dieses (oft besonders leidende) Klientel nicht erfüllt und das ist einfach nur beschämend.

Problematisch ist auch, dass der Schwerpunkt der Behandlung in psychiatrischen Abteilungen auf der Psychopharmakologie liegt, eine indizierte Psychotherapie selbst bei hohem Engagement vieler der dort tätigen ärztlichen Kolleg*innen oft nur supportiv angeboten wird.

Die Kliniken begründen dies damit, dass die Verweildauer zu kurz sei, Patient*innen meist nur wenige Wochen in stationärer Therapie seien. In dieser Zeitspanne könne in der Behandlung nur auf die Linderung nach einer akuten Verschlimmerung einer Symptomatik abgezielt werden, darauf, einen Suizid abzuwenden oder rasch Symptome zu reduzieren. Doch diese Argumentation ist aus meiner Sicht nicht stichhaltig. Bei Einsatz entsprechend hoch qualifizierten psychotherapeutischen Personals ließe sich der Gegenbeweis antreten.

Auf den psychosomatischen Stationen, in denen das Dreifache an Mindestzeit für Psychotherapie verpflichtend gesetzt ist, kann man beobachten, dass es deutlich besser gelingt und Patient*innen hier in psychotherapeutische Behandlung kommen, obwohl die mögliche Behandlungszeit nur einige Wochen umfasst.

Denn auch wenn Verhaltensänderungen (in VT) oder Linderungen über emotionale Erkenntnisprozesse (in TP) in wenigen Wochen kaum zu erreichen sind, könnten Patient*innen dennoch von einer beginnenden Psychotherapie profitieren. Zu betonen ist jedoch immer, dass eine hochwertige Psychotherapie gemeint ist, die mit entsprechender Therapieexpertise von Psychotherapeut*innen geleistet wird, seien sie ärztlich oder psychologisch aus-, weiter- oder fortgebildet.

Denn auch auf psychiatrischen Stationen sind sehr wohl Konzepte denkbar, nach denen Patient*innen ein bis zwei Wochenstunden im Einzelsetting und zwei bis drei Wochenstunden in Gruppensitzungen (psychodynamisch, verhaltenstherapeutisch oder systemisch) psychotherapeutisch behandelt werden könnten, und davon auch deutlich profitieren würden. Eine von ausgewiesenen Psychotherapeut*innen durchgeführte Psychotherapie würde – zusätzlich zu den ergänzenden Angeboten wie Ergotherapie, Soziotherapie, Bewegungstherapie etc. – zu einer besseren und höherwertigen Behandlung im stationären Setting beitragen.

Dass dazu derzeit noch Personal von Psychotherapeut*innen – ärztlichen wie psychologischen – fehlt, ist offensichtlich und bedauerlich. Daher muss hier deutlich aufgestockt werden.

Ebenso ist eine bessere sektorenübergreifende Zusammenarbeit mit ambulanten Praxen und Instituten vonnöten. Die ambulante Psychotherapie bildet immer noch die Königsklasse, wenn es um hochwertig wirksame Psychotherapie geht. Neben Instituten bieten ambulant tätige Psychotherapeut*innen eine Haupt-Ressource, wenn es um die angewandte Lehre und die Ausbildung geht, auch um die Weiterbildung der zukünftigen Fachpsychotherapeut*innen.

Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass sich auch die Kliniken beteiligen, dem Nachwuchsmangel an – gerade auch ärztlicher – Psychotherapie entgegenzuwirken. Und dieser wird sich noch deutlich verschärfen, wenn nicht bald gegenreguliert wird. Im Sinne der Patient*innenversorgung ist es dringend notwendig, hier zu investieren und kluge Versorgungskonzepte im ambulanten und stationären Sektor auf den Weg zu bringen.


15.09.2021

Kinder brauchen mehr / Jugend braucht mehr

Es ist jetzt ein halbes Jahr her, dass ein breites Bündnis von Verbänden ein Maßnahmenpaket für Kinder und Jugendliche von der Politik gefordert hat.
Inzwischen ist unbestritten in Medien und Politik, was auch eine Vielzahl von wissenschaftlichen Studien belegt: Dass die Corona-Pandemie und die zu Ihrer Bekämpfung ergriffenen Maßnahmen gerade Kinder und Jugendliche in besonderem Maße belastet haben. Die Einschränkungen der letzten 18 Monate haben viele Familien an ihre Grenzen gebracht. Unsere 5 Kernforderungen, die wir in der gemeinsamen Online-Diskussionsveranstaltung von insgesamt 28 Berufsverbänden vorstellten, lauteten daher damals:

  • Gründung eines Jugend-/Kinderrats analog dem Ethikrat
  • Einrichtung einer zentralen, deutschlandweit beworbenen Hilfsnummer für Kinder und Jugendliche in Not
    Umsonst, für alle und draußen: tägliche Sport-, Bewegungs- und kulturelle Aktivitäten an öffentlich zugänglichen Orten
  • Niederschwellige und längerfristig angelegte Kurs- und Projektangebote für Kinder und Jugendliche außerhalb des Schulunterrichts
  • Initiative zur Anwerbung von Honorarkräften unter soloselbstständigen Kunstschaffenden und beschäftigungslos gewordenen Personen aus dem Kultur- und Sportbereich zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen.

Obgleich unsere Veranstaltung seinerzeit in Fachkreisen und in der Presse auf großes Interesse gestoßen war, war doch die Resonanz von Seiten der Politik – so deutlich muss man es leider sagen – nahezu Null. Politiker*innen aller angefragten Ministerien waren „verhindert“, niemand wollte sich den Fragen auf dem Podium und der Fachdiskussion stellen.

Aber wir lassen uns nicht so leicht entmutigen, bereiten inzwischen die zweite Veranstaltung am 09.11.2021 vor – auch dieses Mal wieder ohne Repräsentant*innen der politischen Interessensvertretungen auf dem Podium, denn es ist davon auszugehen, dass die zukünftigen Abgeordneten des Deutschen Bundestags zum Zeitpunkt unserer Veranstaltung mit sich selbst und ihren konstituierenden Sitzungen beschäftigt sein werden und damit, einen Koalitionsvertrag auszuhandeln. Das hält uns aber nicht davon ab, noch einmal in den Ministerien nachzufragen, was denn aus unseren Forderungen geworden ist und wie man gedenkt, den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen gerecht zu werden. Auch die Ergebnisse dieser Anfrage werden wir am 09.11. vorstellen.

Doch in einer dritten Veranstaltung sollen Sie uns dann möglichst selbst darstellen, was sie bereits auf den Weg gebracht haben und was sie – im Rahmen der neuen Regierung – für die psychische und körperliche Gesundheit der Kinder- und Jugendlichen zu tun gedenken. Diese Veranstaltung wird dann 2022 punktgenau ein Jahr nach der ersten Veranstaltung stattfinden – erneut am 24. März.

Kinder und Jugendliche brauchen unser Engagement und unsere Fürsprache. Zudem stellt sich ihre Situation zum Beispiel im Speckgürtel Münchens weitaus besser dar als in den ländlichen Gebieten Ostdeutschlands. Unser Land ist bei der Versorgung der Kinder und Jugendlichen ein Flickenteppich, dies liegt zum einen am unterschiedlichen Finanzvolumen der Kommunen, zum anderen an der Uneinheitlichkeit der Finanzierungs- und Zuständigkeitsbereiche.

Schwierig sind diese auch im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie . Doch davon können auch alle Kinderärzt*innen, Kinder- und Jugendpsychiater*innenn, Lehrer*innen, Sozialarbeiter*innen oder Erzieher*innen ein Lied singen. Was im Kleinen nicht gut funktioniert, das Ineinandergreifen von verschiedenen Sozialgesetzbüchern wie dem SGB V und dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, (ganz zu schweigen von weiteren Sozialgesetzbüchern wie dem SGB XII), funktioniert auch im Großen nicht. Leerstellen zwischen den Zuständigkeiten der Gesetzbücher finden sich zum Beispiel auch, wenn es um den Wechsel von ambulanten zu stationären Angeboten geht oder bei Finanzierungen und Kooperationen im Jugendhilfebereich. Hier kommen teilweise Gelder vom Bund, die jedoch an Finanzierungen aus den Kommunen geknüpft sind. Oft weiß die rechte Hand nicht, was die linke tut. Leider werden auch nicht bundesweitbest practice Beispiele, wie es gut funktionieren könnte, gesammelt und veröffentlicht. Würde man es versuchen, scheiterte man auch dabei voraussichtlich an der regionalen Unterschiedlichkeit der Kostenträger und Zuständigkeiten und Konzepte.

Alle diese Probleme haben massive Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche. Kindheit und Jugend finden in einem Zeifenster statt, in dem Entwicklungen in einem Tempo stattfinden, das sich nie wieder im späteren Leben zeigen wird. Wenn es einem 12-jährigen Kind ein halbes Jahr lang nicht mehr möglich ist, seinen/ihren Alltag zu leben, hat dies in der Regel viel länger nachwirkende Konsequenzen als wenn dies beispielsweise einem 45-jährigen Menschen geschehen würde. Denn für das Kind bringt es häufig den Abbruch von Freundschaften mit sich, deren Fortbestand aber für die Entwicklung des Kindes eine wichtige Rolle spielen würde. Anders als bei Erwachsenen sind diese aber nicht über Jahre oder Jahrzehnte gewachsen und haben sich entsprechend gefestigt. Mit hohem Risiko ist mit diesem halbjährigen Eingriff auch verbunden, dass die Klasse wiederholt werden muss, was möglicherweise den endgültigen Verlust von stabilisierenden Freundschaften mit sich bringt. Mittel- und langfristig wird dies nicht nur emotionale, soziale und psychische Folgen haben, sondern sich gegebenenfalls sogar lebenslang auf das spätere Berufsleben des Kindes negativ auswirken. Eine einzige Impulshandlung, die – und sei es es nur für eine Nacht – zur Einweisung in ein Psychiatrisches Krankenhaus führt – kann in diesem Land noch immer lebenslang Berufsträume zunichtemachen oder auch „nur“ den Zugang in unser privates Versicherungssystem versperren.

Wir als bvvp wollen dazu einen Beitrag leisten, diesen vielen Missständen etwas entgegenzusetzen. Deswegen sollen und werden bei der Veranstaltung am 09.11. Kinder und Jugendliche auch selbst zu Wort kommen.
Lassen Sie sich überraschen von unseren kreativen Ideen, von interessanten Fachvorträgen und einer hoffentlich engagierten Diskussion auf unserem Podium.

Die Anzahl der Live-Plätze in Berlin ist begrenzt, die Anzahl der digital Teilnehmenden hingegen nicht. Die Anmeldung zur Veranstaltung finden Sie hier:

https://eveeno.com/kinderbrauchenmehr

Wir hoffen, mit vereinten Kräften unseren Forderungen für Kinder und Jugendliche eine Stimme zu verleihen, die gehört werden muss. Und wir geben lange noch nicht auf.


20.07.2021

Vier Jahre wie diese … nicht nochmal!

Am 26. September finden die Wahlen zum Deutschen Bundestag statt. Wie jedes Mal vor den Wahlen hat der bvvp den demokratischen Parteien Wahlprüfsteine zugeschickt mit Fragen zu wichtigen Themen rund um die psychotherapeutische Versorgung der Patientinnen und Patienten. Die Zusammenfassung der Antworten sowie eine politische Bewertung werden Sie Anfang September in Heft 3 unseres Magazins PPP finden, zusammen mit einer kleinen Broschüre, in der der bvvp seine Forderungen an die Politik für die nächsten 4 Jahre formuliert hat.

Wir schauen auf eine Legislaturperiode zurück, die wir alle, und so deutlich kann man das formulieren, so nicht noch einmal erleben möchten! Unser Gesundheitsminister Jens Spahn hat mit einer wahren Gesetzesflut das gesamte Gesundheitssystem vor sich hergetrieben. Eine gründliche Beschäftigung mit den Themen war nicht mehr möglich, genauso wenig wie eigenes proaktives Handeln, weil diese Hyperaktivität von uns im bvvp wie von allen anderen Fachleuten in Sachen Psychotherapie einen Dauermodus des Reagierens erzwang – den unablässigen Versuch, doch noch im letzten Moment allergrößten Schaden abzuwenden. Jedes noch so sachfremde Gesetz musste im Detail geprüft werden, ob es nicht an irgendeiner Stelle als Omnibus benutzt worden war, um Eingriffe in die ambulante Psychotherapie vorzunehmen, ohne dass zuvor Rücksprache mit der Profession gehalten worden war.

Man erinnere sich an die beiden Glanzstücke des Ministers: Die Idee der Einschaltung eines Vorgutachters, die die mit über 220.000 Unterschriften bis dato größte Bundestagspetition, die es je gab, zur Folge hatte. Es war ein großer Erfolg der Profession, dass diesem Vorhaben eine so klare Absage erteilt wurde. Und dann folgte im letzten Gesetzeswerk der Legislaturperiode, dem GVWG, ein ebenso dreister Angriff. Mit diesem Sammelsurium unterschiedlichster Gesetzesänderungen zur vermeintlichen Verbesserung der Gesundheitsversorgung, wurde der Versuch unternommen, die „Rasterpsychotherapie“ einzuführen. Das Positive: Die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten haben einmal mehr bewiesen, dass sie innerhalb kürzester Zeit deutlichen Widerstand organisieren können, der auch in diesem Fall Wirkung gezeigt hat.

Was wünschen wir uns? Wir wünschen uns Gesetzesvorhaben, die mit Bedacht auf den Weg gebracht werden, bei deren Erarbeitung Zeit gegeben wird für eine umfangreiche und gründliche Debatte unter Einbezug derjenigen, die es betrifft und die sich in der Materie auskennen. Wir wünschen uns eine Abkehr von einer auf Profit ausgerichteten und vornehmlich die Wirtschaft unterstützenden Gesundheitspolitik. Wir wünschen uns Wertschätzung für die psychotherapeutische Behandlung und Verständnis dafür, dass psychische Prozesse und damit auch Psychotherapien ausreichend Zeit benötigen und nicht den industriellen Gesetzen der fortwährenden Beschleunigung und Effizienzsteigerung gehorchen. Jede Psychotherapie ist ein Unikat und kein Fließbandprodukt. Und wir wünschen uns die Wahrnehmung der Tatsache, dass jeder in eine Psychotherapie investierte Euro sich auszahlt, denn Psychotherapie wirkt!


11.06.2021

Keine Raster-Psychotherapie – Plädoyer wider die Reparaturmechanik im politischen Denken

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

manchmal kann einem schon der Kragen platzen angesichts unserer Gesundheitspolitik und der zugehörigen BMG-Administration. Eine Rasterung der Psychotherapie nach festen Stunden-Vorgaben für bestimmte Diagnoseziffern, das kann sich nur ein politischer Kopf ausdenken, aber gewiss kein Psychotherapeut, der seinen Beruf versteht.

Da kommt wieder kurz vor knapp im Mai eine Regelung im Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG), die wir in anderem Gewand vor dreieinhalb Jahren im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) schon einmal massiv bekämpft haben. Ich möchte nur an die von uns initiierte und bis dahin größte Bundestagspetition aller Zeiten erinnern, die Herrn Spahn damals durchaus überrascht hat.

Meint man in der Politik tatsächlich, wir hätten kein Gedächtnis? Denkt man vielleicht, wir wären kurz vor Ende der Legislaturperiode nicht mehr aufmerksam? Glaubt man wirklich, dass man auf „leisen Sohlen“ etwas durchsetzen kann, was dem Wesen der Psychotherapie völlig widerspricht?

Eine Psychotherapie, die den Menschen, wenn er psychisch erkrankt ist, im Zentrum hat, muss diesem die Möglichkeit einräumen, sowohl seinen Therapeuten, seine Therapeutin selbst zu suchen, als auch das Gefühl der Passung selbst in der eigenen Seele wahrzunehmen. Wie kann man annehmen, dass man Passung von oben über den G-BA verordnen könne? Wie kann sich die Politik anmaßen, psychisch kranken Menschen vorzuschreiben, wie lang sie krank sein dürfen oder wie schnell sie sich durch eine Störung hindurchgearbeitet haben sollen? So kann man vielleicht ein Auto reparieren, aber keine menschliche Seele. Es ist erstaunlich, welch merkwürdige Reparaturmechanik in den Köpfen wichtiger Gesundheitspolitiker offensichtlich das Denken bestimmt.

Wir haben uns also auch diesmal als bvvp mit Vehemenz dafür eingesetzt, dass ein derartig unsinniger Vorschlag in der Versenkung verschwindet. Mithilfe verschiedener politischer Kräfte aus der Bundestagskoalition sowie aus dem Oppositionsspektrum konnten wir tatsächlich erreichen, dass zumindest noch einmal ausführlich über diese Regelung nachgedacht wird. Ob sie tatsächlich endgültig in der politischen Versenkung verschwinden wird, werden wir sehen. Denn Überraschungs-Gesetze oder Ad-hoc-Änderungsanträge, die selbst die Bundestagsabgeordneten der eigenen Fraktion verblüffen, sind ja inzwischen hoffähig geworden.

Es ist wichtig, dass jeder Mensch – wenn er sich denn selbst als krank erlebt, an sich und seinem Leben leidet und keine Lebensfreude mehr empfinden kann – ausreichend Zeit findet, bei sich selbst, in der eigenen Biografie, in den eigenen Lebens- und Verhaltensmustern nachzuforschen, in sich hineinzuspüren und schrittweise zu ändern, was ihm selbst im Wege steht.

Und noch ein fundamentaler Grundsatz sollte in der Politik verstanden werden. Wir behandeln keine Erkrankungen, sondern Menschen mit Erkrankungen – ein kleiner, aber wesentlicher Unterschied. Behandlung „ausschließlich “ von Erkrankungen kennen wir leider aus der somatischen Medizin der Vergangenheit. Damals hieß es gelegentlich im Krankenhaus „die Niere aus Zimmer 15 hat eine Blutung“, „der Herzinfarkt auf Zimmer 3 ist gerade verstorben“ oder „die Schizophrenie von Station 9 taucht gerade wieder einmal in den Wahn ab“. Das sind sicher holzschnittartige Negativbeispiele – erfreulicherweise hat sich hier auch in der somatischen Medizin viel getan –, aber sie verdeutlichen Entscheidendes:

Diese Reduktion eines kranken Menschen auf seine Symptome, seine Organe und seine Erkrankung ist zutiefst unmenschlich und der Genesung des Menschen nicht förderlich.

Da hilft es auch wenig, wenn man gebetsmühlenartig wiederholt, man wolle die sprechende Medizin stärken. Wer ein derartig technizistisches Krankheitsverständnis hat, geht fehl. Die Medizin – und besonders die Psychotherapie – ist kein Reparaturbetrieb, der Menschen nach dem Willen eines übergeordneten Auftraggebers wiederherstellt. Dass der Mensch gemäß den Prinzipien und Bedürfnissen der Wirtschaft zu funktionieren hat, haben schon große Philosophen im vorletzten Jahrhundert als Hauptproblem des Kapitalismus charakterisiert. Und es dürfte auch im Spätkapitalismus noch zutreffen, darf aber nicht der heutige Maßstab für eine humane Psychotherapie sein.

Insofern ist die Erkenntnis vielleicht nicht wirklich neu, aber wesentlich: Dass es um den individuellen Menschen in seiner persönlichen Not und Erkrankung geht, wenn wir Psychotherapeuten eine angemessene, sinnvolle und natürlich auch wirtschaftlich-zweckmäßige Psychotherapie planen und durchführen. Die muss dann, wenn sie individuell angepasst ist, in der Dauer differieren können, selbst wenn bei unterschiedlichen Patienten und Patientinnen dieselbe Diagnosekategorie zur Anwendung kommt. Insofern braucht Heilung Spielraum.

Aber Gott sei Dank geben die Zahlen der kassenärztlichen Bundesvereinigung den Blick frei auf das Behandlungsgeschehen in der Psychotherapie in der Bundesrepublik. Allen Beschwörern von Fehlallokation oder „Kaffeekränzchen“ in der Psychotherapie zum Trotz beenden Menschen mit psychischen Problemen ihre Behandlungen selbstständig und zwar sobald ihr Leidensdruck abgeklungen ist. Psychisch kranke Menschen brauchen keine politische Gouvernante, die ihnen sagt, wann sie geheilt zu sein haben.

Wie viel Misstrauen in die kranken Menschen und deren Psychotherapeuten muss man als parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit und Mitglied des Deutschen Bundestages haben, wenn man einer Kollegin aus dem Bundestag auf deren Anfrage zur geplanten Rasterpsychotherapie antwortet:

„Vor dem Hintergrund, dass nach eigenem Bekunden der G-BA voraussichtlich im August 2021 seine Richtlinie für eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer-psychisch kranke Versicherte mit einem komplexem psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (Paragraf 92 Absatz 6B Fünftes Buch Sozialgesetzbuch-SGB V) beschließen wird, erscheint es aus Sicht des Bundesministeriums für Gesundheit zeitlich und fachlich sinnvoll, dass im G-BA nahtlos über eine etwaig erforderliche Anpassung und Weiterentwicklung auch der Psychotherapie-Richtlinie weiter beraten werden kann.“

Die in diesem Zitat dargestellte Komplexrichtlinie unterstützen wir als Berufsverband, der an einer qualitativ guten Versorgung höchst interessiert ist, ausdrücklich. Wir haben von Seiten des bvvp intensiv daran mitgearbeitet, eine ausführliche Stellungnahme dazu erarbeitet und in der Anhörung am 4.05.2021 unsere Auffassungen dazu vertreten. Aber diese Richtlinie ist noch nicht fertig und vieles daran ist auch noch nicht wirklich ausgegoren. Die unterschiedlichen Vorstellungen und Widersprüche zwischen Vertretern der Krankenkassen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und natürlich der Politik gehen noch immer auseinander.

Es braucht noch Einiges, bis diese Richtlinie tatsächlich in die Versorgung implementiert werden kann und dort dann auch wirken kann. Bis wirklich schwer psychisch-gestörte Menschen beispielsweise mit chronischer Hospitalisierung nach einer Schizophrenie, oder neurologischen Grunderkrankungen (Schädelhirntrauma, Demenz, Parkinson) und psychischen Folgeerkrankungen oder Mehrfachdiagnosen wie Apoplex und Depression nach der neuen Richtlinie sinnvoll und adäquat behandelt werden können, wird Zeit benötigt. Jetzt schon unter Fristsetzung zum 31.12.2022 darüber nachzudenken, wie man dann weiter hineinreguliert in die Behandlung der Menschen und in andere Regelungswerke aus dem Bereich Psychotherapie, ist verfrüht. Es zeugt von hohem politischem Ehrgeiz, aber von wenig Verständnis von der Sache.

Regelrecht demaskierend ist aber der folgende Satz, ebenfalls aus der Antwort des Bundesgesundheitsministeriums an besagte Abgeordnete:
„Ziel – sowohl der Versorgung nach Paragraf 92 Absatz 6A als auch nach Absatz 6B SGB V – ist, eine an dem jeweiligen Bedarf für die Behandlung einer Erkrankung orientierte, zielgenaue, Zeit und bedarfsgerechte und insoweit passgenaue Versorgung zu etablieren.“

Hier geht es also zunächst einmal um die Erkrankung und nicht um den Menschen (siehe oben). Dann meint der Verfasser, möglichst viele Begrifflichkeiten und Adjektivhäufungen zu benötigen, um der ambulanten Psychotherapie Handschellen anzulegen – verbrämt als passgenaue Versorgung.

Obwohl in dem zitierten Satz viele wichtige Begriffe vorkommen, ist die Aneinanderreihung in ihrer Dichte verräterisch. Wenn man so viel regulieren muss, hat man überhaupt kein Vertrauen zu den Betroffenen. Und genau das ist so kritikwürdig an diesem politischen Vorgehen. Es fehlt an Augenmaß und an Vertrauen in die Menschen, die leiden, und in jene, die sie behandeln. Handschellen allein reichen offensichtlich nicht mehr. Man muss auch noch eine Fesselung an den Beinen vornehmen.

Man bezichtigt die psychisch Kranken, sie wollten eigentlich gar nicht gesund werden, sondern lieber irgendwie gemütlich beim Therapeuten herumsitzen. Wer von den Entscheidungsträgern immer nur auf der Erfolgs- und Überholspur gelebt hat, kann sich vermutlich wirklich schwer in Menschen mit anderen Biografien hineindenken. Doch eine Gesellschaft, die dem Gehirn, Verstand und der psychischen Anpassungsfähigkeit der arbeitenden Menschen immer mehr abverlangt, muss damit rechnen, dass psychische Probleme zunehmen, weil die Menschen irgendwann in ihrem psychischen Apparat überfordert sind. Vielleicht steckt ja das hinter dem zunehmenden Bedarf nach Psychotherapie und nicht, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen sich in der Psychotherapie irgendwie betüteln lassen wollen, wie noch immer manche unterstellen.


10.05.2021

Gängige Praxis: rechtswidrige Bezahlung des psychotherapeutischen Nachwuchs

Im Februar 2021 führte der bvvp seine erste große Umfrage unter Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA) durch. Ziel war es, herauszufinden, inwiefern die neuen gesetzlichen Regelungen zur Vergütung der Praktischen Tätigkeit (PT) und der ambulanten Stunden umgesetzt werden. Das Fazit lautet: unzureichend.

Angesichts des abgeschlossenen Hochschulstudiums der PiA können die gesetzlich vorgeschriebenen 1.000 Euro Vergütung während der PT nur als hohle Geste gewertet werden: selbst bei einer 26-Stunden-Woche liegt die Regelung unter dem Mindestlohn. Dabei war es gerade die Forderung nach einer angemessenen Bezahlung in den Kliniken, weshalb viele PiA sich an den jahrelangen Protesten beteiligt haben. Dass eben dieses Anliegen mit der 1.000-Euro-Regelung nur unzureichend berücksichtigt wurde, ist bedauerlich. Geradezu beschämend ist es, dass ein Drittel der Teilnehmenden unserer Umfrage angab, nicht einmal die gesetzlich vorgeschriebenen 1.000 Euro in der PT zu erhalten.

Ebenso schleppend scheint sich die Umsetzung der Vorgaben zur Vergütung der ambulanten Stunden zu gestalten: Laut Gesetz sollen mindestens 40 Prozent der Ambulanzhonorare an die PiA ausbezahlt werden. Das entspricht aktuell 41,03 Euro je Einzelsitzung (EBM 1-2021). Aber nur etwas mehr als die Hälfte (55 Prozent) der Ausbildungskandidat*innen erhält diese Vergütung tatsächlich auch.

Die Arbeitsleistung von PiA muss gemäß geltendem Recht vergütet werden. Dass viele PiA trotz eindeutiger Rechtslage immer noch nicht angemessen bezahlt werden, wirft eine grundlegende Frage in den Raum: Warum sind viele Ausbildungskandidat*innen immer noch bereit, unter schlechten (nun sogar rechtwidrigen) Bedingungen zu arbeiten? Die Antwort auf diese Frage fällt wahrscheinlich je nach Perspektive sehr unterschiedlich aus: Idealismus, fehlende Konfliktbereitschaft, Naivität oder ein systematisches Abhängigkeitsverhältnis. Unsere Umfrage zeigt jedenfalls auch, dass PiA gerade in Großstädten wie Hamburg oder Berlin immer noch monatelang nach einer PT-Stelle suchen müssen. Dass diese Verhältnisse mögliche Verhandlungspositionen massiv schwächen, sollte klar sein.
Honorargerechtigkeit ist aber kein Privileg der Niedergelassenen.

Es ist zu erwarten, dass noch viele hunderte (vielleicht sogar tausende) PiA die Übergangsregelung bis 2032 nutzen und die Ausbildung nach dem alten Modell absolvieren werden. Bereits jetzt werden Konflikte zwischen verschiedenen Interessengruppen innerhalb der Behandelnden zunehmend bissig ausgetragen. Eine verhärtete Front in unseren eigenen Reihen können wir uns nicht leisten. Wenn sich eine ganze Generation unseres Nachwuchses im Stich gelassen fühlt, schadet das dem Berufsstand insgesamt. Deshalb dürfen wir nicht tatenlos zusehen, wenn zahlreiche PiA ihr Recht auf ein Existenzminimum vor Gericht einklagen müssen.

Eine ausführliche Darstellung der Ergebnisse unserer Umfrage finden Sie ab Juni in unserem Mitglieder-Magazin PPP 02/2021.


30.04.2021

Psychotherapie für alle(s)?

Auf dem Deutschen Psychotherapeutentag wurde eine Resolution verabschiedet, die aufgrund des gestiegenen Bedarfs an Psychotherapie vorübergehend zusätzliche Kapazitäten fordert, in Form von unbürokratischer Kostenerstattung oder zeitlich befristeten Ermächtigungen. Die Pandemie mit ihren Kontaktbeschränkungen macht psychisch krank, die Leidtragenden sind insbesondere die Kinder und Jugendlichen. Ein weiteres wichtiges Thema auf dem DPT war der Klimawandel, und auch in diesem Zusammenhang wurde auf die psychischen Folgen hingewiesen, die eine Behandlungsnotwendigkeit mit sich bringen können. Benedikt Waldherr, unser Bundesvorsitzender, wies in seinem Redebeitrag darauf hin, dass besondere Patient*innengruppen, wie Straftäter, an Schizophrenie Erkrankte oder Menschen mit Mehrfachbehinderungen immer noch große Schwierigkeiten hätten, einen Therapieplatz zu finden und dass man mehr aus der Versorgung heraus denken solle.

Und schließlich liegt auch bei unseren bisherigen Therapiepatient*innen eine Behandlungsnotwendigkeit vor.

Und wir wissen es, die Schere zwischen Arm und Reich öffnet sich immer weiter und Armut macht bekanntlich auch krank: die vielerorts unsicheren Arbeitsplätze und mit viel Druck verbundenen Arbeitsbedingungen, der krankmachende Konsum von digitalen Medien, die schwierigen Wirtschaftsbedingungen, die womöglich in eine große Wirtschaftskrise münden …

Alles liegt am Boden, nur die Psychotherapie boomt??

Die Fehler der Politik füllen unsere Wartezimmer!

Psychotherapie kann nicht dazu dienen, die Reparaturwerkstatt für alle gesellschaftlichen Probleme zu sein. Der Bedarf, der damit geschaffen wird, kann vom System der solidarischen Krankenversicherung niemals gedeckt werden. Schon jetzt ist klar, dass die Kassen in Geldnöte kommen werden. Ursache ist nicht nur die Pandemie, die durch aktuell hohe Kosten und langanhaltende wirtschaftliche Probleme die Beitragseinzahlungen mindern wird, sondern auch die extrem teure Gesundheitsgesetzgebung unseres hyperaktiven Gesundheitsministers Spahn.

Die Politik ist gefordert, sich um niederschwellige Beratungs- und Versorgungsangebote zu kümmern. Die Beratungsstellen müssen gestärkt werden, genauso wie Schulsozialarbeit und schulpsychologische Angebote. Wichtig sind überdies eine ausreichende Anzahl an Betten und ein guter Personalschlüssel in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken. Und nicht zuletzt muss dafür gesorgt werden, dass es genug Nachwuchs bei den Psychiater*innen gibt, denn nicht alle psychiatrische Patient*innen gehören in psychotherapeutische Praxen.

Aber genauso sind Psychotherapeut*innen aufgefordert, sich nicht nur im Therapieraum zu engagieren, sondern auch außerhalb: auf gesellschaftliche Probleme hinzuweisen, sich in den Medien zu äußern, Änderungen von der Politik zu fordern. Sie sind aufgefordert, politischer zu werden und sich auch ein Stück weit der Rolle als Reparaturbetrieb zu verweigern. Es ist ja erst der Anfang zu sehen, und man kann nur ahnen, was da noch alles auf die psychotherapeutischen Praxen zukommen wird in den kommenden Jahrzehnten. Der Bedarf durch die gesellschaftlichen Entwicklungen wird weiter zunehmen, was die Psychotherapeut*innen auch werden ausbaden müssen. Der geschützte therapeutische Raum ist nur ein winziges Inselchen, und das Wasser steigt!


22.02.2021

In welcher Welt wollen wir leben?

Wie wollen wir arbeiten, lernen, lehren und uns als Psychotherapeut*innen mit den Corona-Bedingungen in unsere Arbeitswelt einbringen?

Eine Reflexion von Jonas P.W. Göbel, Vorstandsbeauftragter des bvvp

Wifried Bion, einem der frühen Psychoanalytiker, wird sinngemäß die Aussage zugeschrieben, ein Psychotherapeut müsse, ähnlich wie ein Offizier, in der Lage sein „… unter Beschuss klar zu denken.“ – Das martialisch wirkende Bild ist vor dem Hintergrund von Bions Erfahrungen in den Schützengräben des Ersten Weltkrieges zu verstehen, deren Bearbeitung später sein Werk geprägt haben.
Wir stehen heute weit weniger „unter Beschuss“ als Bion, aber einer vitalen Bedrohung stehen wir auch gegenüber. Damit können wir uns eingeladen fühlen, kreativ-kritisch-konstruktiv mit einer der basalen Realitäten der Psychotherapie umzugehen: Wahrnehmung, Erforschung und Re-Organisation des Denkens und Fühlens. Ein Maßstab sollte sein, dass Psychotherapeut*innen in einer so angstbesetzten Lage nicht Teil des Problems werden, sondern Angebote machen oder auch aufzeigen, wie mit Ängsten, Unsicherheiten und einer in Teilen veränderten Welt umgegangen werden kann.

Aber was bedeutet das für die jungen Psychotherapeut*innen?

Die Frage ist: Was sind jetzt die größten Probleme für die werdenden Psychotherapeut*innen? Psychotherapie ist ein Handwerk, eine Wissenschaft und eine Kunst – die fachlichen Informationen zu lesen, ist weniger die Herausforderung, als in den praktischen Teilen Erfahrung zu sammeln, begleitet Fehler machen zu dürfen und damit sich selbst in der Selbsterfahrung und die Patienten in den praktischen Teilen der Ausbildung, immer besser kennen- und verstehen zu lernen. Seit gut einem Dreivierteljahr suchen wir nach Möglichkeiten, unseren „Kontaktberuf“ auch unter der Bedingung auszuüben, dass die Kontaktbedingungen eingeschränkt sind, dabei die kommende Generation von Kolleginnen und Kollegen auf ihre Aufgabe vorzubereiten und auch noch eine gleichbleibend gute Versorgung zu gewährleisten. Für die Kolleginnen und Kollegen in den Aus- und bald der Weiterbildung fallen durch die Lockdowns viele der bisher bewährten Möglichkeiten weg, sich in ihre Aufgabe einzufinden. Und wir Lehrenden sind noch mehr als sonst darauf angewiesen, kreative Lösungen für die Begleitung in der praktischen Ausbildung zu finden. Unsicherheiten sind oft ein wesentlicher Teil der Ausbildung. Auf unterschiedlichen Ebenen erschweren knappe Ressourcen, nötige Orts- und Arbeitsplatzwechsel den beruflichen Alltag, doch je mehr Kraft in die Alltagsgestaltung investiert werden muss, umso weniger bleibt für die Entwicklungsprozesse übrig, die durchlaufen sein sollten, bis die Approbation erreicht ist.
Auch wenn es plausibel erscheint, dass man hinterher immer schlauer ist, bringt uns die Frage nach den Fehlern des ersten Lockdowns nur wenig weiter. – Wir wissen schlichtweg nicht, wie sich die Lage bei anderem Verhalten hätte entwickeln können. Offen ist auch die Frage, ob es richtig war, im ersten Lockdown so viele Institutionen / Kliniken in ihren Arbeitsweisen zu beschränken. Der weltweite Vergleich zeigt, dass in Deutschland sowohl im ersten, als auch im zweiten Lockdown sehr viele Schritte zielführend waren. Auch wenn es viele kritische Stimmen gibt und einzelne Vorgehensweisen sicher auch hätten optimiert werden können, lässt sich bei nüchterner Betrachtung schnell erkennen, dass wir alle „Auf Sicht“ fahren. Und es wird deutlich, dass unser Gesundheitssystem noch funktioniert und wir als Gesellschaft sogar in der Lage sind, die Folgen von irrationalem oder gar verantwortungslosen Umgang Einzelner mit der Corona-Lage zu verkraften.

Auf dieser Basis können wir die Chancen nutzen, die sich aus dieser Krise ergeben. Etwa, mit feineren Differenzierungen therapeutische On- und Offline-Angebote aufzubauen und zwischen ihnen für unsere Nutzungszwecke auszuwählen. Wir können durch Reiseaktivitäten verursachte Umweltbelastungen reduzieren und realisieren, dass viele Überzeugungen, die wir bisher über die Voraussetzungen gelingender Kommunikation, die Notwendigkeit von Reisen oder die Ausgestaltung unserer Arbeit hatten, neu bewertet werden müssen.


02.02.2021

Was kommt 2021?

Ein Ausblick von bvvp-Vorstandsmitglied Ulrike Böker

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

vieles aus dem Jahr 2020 wird uns auch im nächsten Jahr weiter begleiten.

Die von unserem bvvp-Vorsitzenden, Herrn Waldherr, in seinem Jahresrückblick benannten Themen stehen weiter im Zentrum: Die Pandemie wird uns auch im Jahr 2021 beschäftigen. So wird sich das erste Magazin PPP Psychotherapie in Politik und Praxis im neuen Jahr mit den psychischen Folgen dieser Krise beschäftigen.

Ferner wird die Richtlinie für Patient*innen mit komplexem Behandlungsbedarf nach dem Stellungnahmeverfahren verabschiedet werden. Viele inhaltliche Ausgestaltungen sind noch vollkommen offen, sodass sich im Moment keine Aussage dazu treffen lässt, was hier tatsächlich auf uns zukommen wird. Danach wird das Ganze im Bewertungsausschuss beraten, der die Vergütung für die dort enthaltenen neuen Leistungen festsetzen wird. Und im Anschluss geht es um die konkrete Umsetzung, was Informationsveranstaltungen und Unterstützungsangebote für die Kolleginnen und Kollegen umfassen wird, die sich diese neue Versorgungsform in ihren Praxen vorstellen können. Kammern, KVen und Verbände werden hierbei zusammenarbeiten.

Die Entwicklung des Instruments zur Qualitätssicherung ist ein Dauerthema, das uns viel Arbeit und leider auch viel Sorge bereitet. 2021 wird der Zwischenbericht zu den Qualitätsindikatoren zur Stellungnahme vorliegen. Außerdem wird sich zeigen, was aus dem Projekt des IQTiG zur Patient*innenbefragung geworden ist, von dessen Teilnahme der bvvp – wie viele andere Verbände auch – seinen Mitgliedern explizit abriet. Man muss hier sehr wachsam sein, und die Kooperation mit den anderen Verbänden ist unerlässlich!

Beim Deutschen Psychotherapeutentag Ende April 2021 muss dann die Musterweiterbildungsordnung verabschiedet werden. Die Zeit drängt, denn auf dieser Grundlage müssen die Landeskammern ihre verbindlichen Weiterbildungsordnungen konzipieren, die sich hoffentlich recht einheitlich gestalten. Diese gelten bereits für die ersten Absolvent*innen der Masterstudiengangs Psychotherapie. Eine Mammutarbeit liegt hier noch vor allen Beteiligten!

Und schließlich steht im neuen Jahr die Überprüfung unserer „angemessenen Vergütung“ an. Alle vier Jahre veröffentlicht das Statistische Bundesamt seine Daten zur Einkommenssituation ärztlicher und psychotherapeutischer Praxen, und diese Daten bilden dann die Grundlage für die Überprüfung. Schon jetzt beklagen die Kassen ihre schwierige finanzielle Situation. Die Gesetze unseres hyperaktiven Gesundheitsministers sind teuer, die Pandemie auch, und die Einnahmen sinken. Insofern steht jetzt schon fest, dass sämtliche Rechentricks zur Anwendung kommen werden, um Steigerungen unserer Honorare zu verhindern. Gebhard Hentschel, der DPtV-Vorsitzende, und ich sitzen als stellvertretende Mitglieder im Bewertungsausschuss in der ersten Reihe dabei.
Ich persönlich hoffe, dass dies dann auch wieder in Präsenzveranstaltungen stattfinden kann. Die Sacharbeit lief in diesem ganz besonderen Jahr zwar ungehindert weiter, nicht aber die so wichtige Lobby-Politik, die zwingend den persönlichen Kontakt außerhalb der offiziellen Sitzungen erfordert. Nicht umsonst nennen wir sie im Vorstand „Brötchen-Politik“.

Und last but not least: Die Digitalisierung wird uns weiterhin als zentrales Thema begleiten und auch weiterhin ärgern, schon durch das häufig zu hohe Tempo bei der Implementierung digitaler Entwicklungen, bei dem Sicherheit und tatsächlicher Nutzen für die Praxen nicht mehr im Zentrum der Maßnahmen stehen. Die neue IT-Sicherheitsrichtlinie wird von den Praxen Schritt für Schritt umgesetzt werden müssen. Die darin enthaltenen Anforderungen sind akzeptabel und werden und Psychotherapeut*innen – entgegen den wilden Mutmaßungen in den Ankündigungen zu Beginn – nicht in den finanziellen Ruin treiben. Der bvvp wird seine Mitglieder hier ganz konkret unterstützen.

Schließlich noch eine Bemerkung in eigener Sache: Wenn es denn die Pandemie zulässt, wird sich der bvvp mit einer Veranstaltungsreihe „Weit über’s Land“ bei den Kolleg*innen noch bekannter machen. Parallel dazu läuft unsere erfolgreiche Aktion „Mitglieder werben Mitglieder“ weiter bis zunächst 30.06.2021, die allen Kolleg*innen, eine Dankesprämie in Höhe von 50 Euro gewährt, die einen Kollegen/eine Kollegin erfolgreich von einer Mitgliedschaft im bvvp überzeugen können.

Ich danke allen Vorstandsmitgliedern für die gute Zusammenarbeit, und mein spezieller Dank gilt der Geschäftsstelle, die uns den Rücken freihält und stärkt und ohne die die effektive berufspolitische Arbeit nicht denkbar wäre.

Ulrike Böker
Mitglied des bvvp Bundesvorstands


04.01.2021

2020: Was für ein Jahr!

Eine Bilanz von Bundesvorstand Benedikt Waldherr

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

2020 wird vermutlich als das „Corona-Jahr“ in die Geschichte der Menschheit eingehen. Was für ein Jahr! Was wir erlebt haben, ist beispiellos und in gewisser Weise überwältigend, leider auch im negativen Sinne.

Wir haben eine schwere Pandemiesituation erlebt und erleben Sie weiterhin mit all den schmerzlichen Konsequenzen, die dieses Erkrankungsgeschehen für unser Gesundheitswesen und die Menschen in unserem Land bedeutet. Gleichzeitig wurde aber auch erkennbar, wie gut das Gesundheitswesen funktioniert. Die ambulante Versorgung, zu der auch wir Psychotherapeut*innen gehören, konnte erstaunlich gut unter Beweis stellen, dass sie den Druck auf die Kliniken erfolgreich abmildern kann.

Auch wurde sichtbar, wie wertvoll und wichtig die psychotherapeutische Versorgung unter Pandemie-Bedingungen im deutschen Gesundheitswesen ist. Allen politisch Handelnden, den Medien besonders und den Menschen in unserem Land war sehr rasch klar, dass die Pandemiesituation auch die psychische Not der Menschen erhöhen wird. Aktuell erleben wir in den Praxen die dem Pandemie-Tsunami folgende Welle an Leid. Die Menschen werden arbeitslos, die materiellen Krisen verschärfen sich und, wie zu erwarten war, nehmen die psychischen Probleme der Menschen zu. Der Anstieg ist zwar nicht exponentiell, aber doch rasant und in nahezu allen Praxen spürbar.

Wir haben durch diese Pandemie auch Entwicklungen in der Psychotherapie gesehen, die wir so vor einem Jahr nicht für möglich gehalten hätten. Die Videotherapie hat breiten Einzug gehalten in unsere Praxen. Die meisten Kollegen von uns hätten das noch im Februar 2020 für absolut undenkbar gehalten. Generell beschäftigt das Thema Fernbe-handlungen das Gesundheitswesen. Allenthalben entstehen Telekliniken und andere virtuelle Angebote, die Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen vor Ort ersetzen sollen.

Es hat sich nach mehr als einem halben Jahr mit Videotherapie in der Praxis auch erwiesen, dass Psychotherapie als Notbehelf im Videomodus angeboten werden kann. Darüber können wir zunächst froh sein. Andererseits wurde auch absolut klar, dass die persönlichen Kontakte gerade in der Psychotherapie auf Dauer nicht zu ersetzen sind. Bisher ha-ben wir im bvvp noch von niemanden gehört, dass er / sie im Video-Setting lieber arbeitet als mit echten Patient*innenkontakten. So hat dieser riesige Feldversuch der Videotherapie gezeigt, dass in der Psychotherapie der echte „Mensch-zu-Mensch-Kontakt“ der „Goldstandard“ bleibt und für die Zukunft bleiben muss.

Neben diesem zentralen Themenkomplex „Umgang mit der Pandemie“ haben wir im bvvp im zu Ende gehenden Jahr natürlich auch ganz neue Erfahrungen gemacht. Die berufspolitische Sacharbeit ging trotz Corona ungehindert weiter – wenn auch ohne die Möglichkeit zur Lobbyarbeit in Berlin. Wir haben nur noch vereinzelt persönliche Termine im politischen Aktionsraum wahrgenommen. Auch auf der berufspolitischen Ebene hat Corona Einzug gehalten und damit haben die Videokonferenzen überhandgenommen. In einzelnen Wochen absolvierte ich persönlich, als Vorsitzender des bvvp, bis zu 35 Stunden Videokonferenzen. Auch in diesem Feld sehnt man sich nach dem persönlichen Kontakt zu den Akteuren zurück.

Von großer Bedeutung im Jahr 2020 waren natürlich eine ganze Reihe wichtiger berufspolitischer Themen – allen voran das Thema „Qualitätssicherung“ und entsprechende Entwicklungen seitens des IQTIG.

Hier haben wir die Diskussionen im politischen Umfeld intensiv begleitet, mitgestaltet und an manchen Stellen auch bestimmen können. Uns war es extrem wichtig, für Augenmaß bei der Festlegung und entsprechende „Schlankheit“ der QS-Maßnahmen zu plädieren, die künftig ja im Bereich Psychotherapie eine größere Rolle spielen sollen. Unser Magazin PPP, Psychotherapie in Politik und Praxis, Heft 4/2020, enthält dazu wichtige Erläuterungen, Alternativmodelle und Vorstellungen aus Sicht unserer Profession. Wer sich in das Thema vertiefen möchte, findet auf unserer Homepage auch noch zusätzliches Bonusmaterial, das wir für so lesenswert erachten, dass wir dafür eine eigene Homepage-Rubrik eingerichtet haben.

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Antrags- und Gutachterverfahren von Seiten der Politik abgeschafft werden soll, sind neue Modelle der Qualitätssicherung hoch im Kurs. Aber das Gutachterverfahren betrachteten viele Kolleg*innen über lange Jahre als einen wichtigen Bereich der intrinsischen Qualitätssicherung. Auch wenn uns von den Krankenkassen und der Politik immer vorgehalten wurde, manche Gutachten seien durch Textbausteine erstellt oder von Ghostwritern angefertigt worden, hat sich für uns an dieser Stelle eine ganz andere Realität gestaltet. Das Schreiben der Konzeptualisierung für Langzeittherapien schulte und schult uns weiterhin in unserem Denken und in der Folge in unserem Handeln für unsere Patient*innen. Dennoch stehen uns hier neue Entwicklungen ins Haus, die wir natürlich wachsam und kritisch begleiten.

Wir werden dezidiert an den positiven Qualitäten der Konzeptualisierung von Psychotherapien in Form von schriftlichen Berichten festhalten. Vor allem die Vorab-Wirtschaftlichkeitsprüfung und die feste Verfügbarkeit von klaren Kontingenten sind für uns existenzielle Bestandteile der Richtlinienpsychotherapie, die wir auch in Zukunft verteidigen werden.

Auch das Thema „Entwicklung einer neuen Richtlinie für die Behandlung komplex gestörter, multimorbider Patienten im Team mit anderen Behandlern“ war und ist uns sehr wichtig. Hier startet aktuell das Stellungnahmeverfahren der Verbände. Wir haben uns als bvvp dafür angemeldet und werden mit einer ausführlichen Darstellung unserer Position am Entscheidungsprozess teilnehmen. Diese neue Richtlinie nach § 92, Absatz 6 b SGB V soll die Versorgung komplex gestörter Menschen verbessern und uns, ebenso wie die Psychiater*innen, zu mehr Kooperation veranlassen.

Schließlich hat uns in dem zurückliegenden Kalenderjahr auch die Entwicklung einer künftigen Weiterbildungsordnung sehr beschäftigt. Im Rahmen unserer Mandate innerhalb der Bundespsychotherapeutenkammer und den Landespsychotherapeutenkammern haben wir auch hier unsere Expertise eingebracht. Hier mussten wir allerdings anerkennen, dass bestimmte zentrale Kernforderungen unserer Politik nicht wirklich vom Gesetzgeber umgesetzt worden sind – das betrifft vor allem die nach dem Erhalt der Vielfalt der Verfahren schon im Universitätsstudium, nach der Gleichstellung der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen nach altem Ausbildungsrecht mit den Kolleg*innen nach neuem Weiterbildungsrecht und vor allem die Forderung nach Verbesserung der Situation der Ausbildungskandidat*innen.

Intern war das Jahr 2020 im bvvp auch eine Zeit der Konsolidierung. Wir haben unsere Bundesgeschäftsstelle personell weiterentwickelt, sind auf dem Weg zu einer einheitlichen Gestaltung aller unsere Veröffentlichungen im Sinne eines „Corporate Design“ große Schritte gegangen und haben unsere Informationspolitik neu organisiert. Kompakt, wiedererkennbar, immer aktuell – das Magazin PPP, viele Mitgliederinformationen und Broschüren legen von dieser Linie Zeugnis ab.
Hier haben wir großen Dank auszusprechen an unsere Mitarbeiter in der Geschäftsstelle und im Pressereferat. Der bvvp wurde professioneller und effektiver. Gerade unter den Bedingungen der Corona-Pandemie war es extrem wichtig, stets aktuelle Informationen für unsere Mitglieder bereitzustellen.

Es ist also im Rückblick eine Zeit des Dankens für die geleistete Arbeit – Dank an die Mitarbeiter*innen und an die Mitstreiter*innen im Vorstand, in den Landesverbänden und dem Jungen Forum. Auch dank ihrer ist der bvvp weiterhin ein schlagkräftiger Verband in der Landschaft der Psychotherapeutenverbände. Wir sind froh, dass es uns immer wieder ge-lingt – sicher auch in 2021 – eine wichtige Rolle und Funktion in dieser Welt der Lobbyarbeit für die Psychotherapie in Deutschland einzunehmen.


22.12.2020

Ich werde mich aller Voraussicht nach impfen lassen! Aber ich will nicht prioritär geimpft werden!

Am 21. Dezember hat die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) erwartungsgemäß beschlossen, den Impfstoff von BioNTech und Pfizer freizugegeben. Ab 27. Dezember sollten die Impfungen losgehen.

Der Deutsche Ethikrat hat dazu, gemeinsam mit der Wissenschaftsakademie Leopoldina und den Expert*innen der Impfkommission eine Strategie erarbeitet, in welcher Reihenfolge die am Anfang begrenzte Anzahl von Impfdosen eingesetzt werden soll. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat eine entsprechende Verordnung erlassen, in der drei Gruppen priorisiert werden. In die Gruppe mit der höchsten Priorität fallen unter anderem über 80-Jährige, Pflegebedürftige, medizinisches Personal auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, im Rettungsdienst und Personal im Pflegebereich.

Uns erreichen nun immer wieder Mails von Mitgliedern, die fragen, ob sich der bvvp dafür einsetzt, dass Psychotherapeut*innen prioritär geimpft werden.

Ich selbst arbeite mit den meisten PatientInnen in der Praxis, face to face (oder besser: mask to mask), mit einigen über Video oder Telefon. Nach jeder Sitzung wird komplett durchgelüftet. Praktisch alle meine Patient*innen tragen einen Mund-Naseschutz während der Therapie. Die wenigen Patient*innen, für die dies zum Beispiel ein Triggerreiz ist, haben inzwischen auf Videobehandlung umgestellt. Nach jeder Sitzung desinfiziere ich alle Türgriffe und sonstigen Kontaktflächen. Beim Reinkommen ist im Normalfall quasi keine Berührung irgendeines Gegenstandes in meiner Praxis durch die Patienten notwendig. Ich habe inzwischen ein gutes Auge dafür, was Patient*innen beim Rausgehen berühren.

Ich hatte kürzlich einen Coronafall in meiner Praxis. Nachdem der Patient mich darüber informiert hatte, meldete ich mich selbst beim Gesundheitsamt. Tags darauf wurde ich zurückgerufen. Mir wurde aufgrund der Beschreibung der Kontaktsituation zwar keine Quarantäne angeordnet,  aber dringend geraten, baldmöglichst einen PCR-Test durchführen zu lassen und solange zu Hause zu bleiben. Zwei Tage später hatte ich einen Termin im Testzentrum. Tags darauf hatte ich Gott sei Dank schon ein negatives Testergebnis. Durch den Corona-positiven Patienten haben die Hygienemaßnahmen also eigentlich ihre Feuerprobe bestanden.

Vergangenen Mittwoch, am späteren Abend, hatte ich dann eine Sitzung mit einer Patientin, die in einer Altenpflegeeinrichtung arbeitet. Sie war sichtlich erschöpft und erzählte mir, dass von den aktuell 23 in der Einrichtung befindlichen Bewohner*innen 16 positiv auf Corona getestet seien. Gott sei Dank verlaufe die Erkrankung, trotz des oft hohen Alters der Betroffenen, zum guten Teil eher mild.

Das bedeute aber auch, dass alle anderen Bewohner*innen im Moment noch in der Einrichtung seien. Gleichzeitig seien aktuell 7 von 12 Mitarbeiter*innen infiziert und in Quarantäne. Die Patientin berichtete mir, dass sie den ganzen Tag mit Schutzanzug, Gesichtsbrille, Mund-Naseschutz und Handschuhen arbeite. Sie schwitze eigentlich den ganzen Tag in ihrer Schutzbekleidung. Sie berichtete von 12-Stunden-Schichten und dem Fehlen einer längeren Auszeit seit mehreren Wochen. Erst um die Weihnachtszeit werde sie einige freie Tage haben. Sie werde aber auf Abruf bereitstehen müssen, falls es zu weiteren Personalausfällen komme. Auch die Angst sich selbst anzustecken, sei fast immer präsent!

Inzwischen sei ein Bundeswehrsoldat als Hilfe mit anwesend, der aufgrund fehlender Erfahrung in diesem Bereich allerdings nur Hilfsaufgaben erledigen und dadurch ein wenig entlasten könne. Die Mitarbeiter*innen würden immer wieder kurz auf den Balkonen die Masken und ihre Brillen abnehmen, um wenigstens mal kurz durchatmen zu können.

Nach dieser Sitzung habe ich dann erst einmal überlegt, ob es nicht gut wäre, mich beim Pflegepool Bayern zu informieren, ob ich evtl. den Kriterien genüge, um in solchen Situationen zumindest ein wenig zu unterstützen.

Ich verstehe, dass sich viele Kolleg*innen auch Sorgen machen und sich aus gutem Grund für eine Impfung entscheiden würden. Ich verstehe auch, dass sie hoffen, sich möglichst bald impfen lassen zu können. Natürlich sind auch wir Psychotherapeut*innen aufgrund unserer langen Kontaktseiten ggf. gefährdet. Aber die meisten unserer Patient*innen sind im Normalfall nicht infiziert.

Ich finde es gut, wenn sich Berufsverbände aktiv und mit Nachdruck für ihre Mitglieder einsetzen. Darum bin ich ehrenamtlich berufspolitisch tätig! Im Moment steht allerdings zu befürchten, dass es eine Diskussion darüber geben wird, wer gerade am wichtigsten ist und dabei manchmal vielleicht die Belastetsten aus dem Blick geraten.

Ich will nicht prioritär geimpft werden. Wenn genügend Impfdosen zur Verfügung stehen, werde ich mich aller Voraussicht nach impfen lassen.

Mir kommt aber gerade in diesen Zeiten verstärkt die Definition von sozialer Kompetenz in den Kopf, als Fähigkeit, einen sinnvollen Ausgleich zwischen den eigenen Bedürfnissen und den Bedürfnissen des Gegenübers zu finden. Ich finde, in diesem Sinne soziale Kompetenz zu zeigen, steht uns Psychotherapeut*innen in diesen Zeiten gut an.


10.11.2020

Nicht aufhören zu leben … ein Zwischenruf in Corona-Zeiten

Seit 2. November befindet sich Deutschland in einem Teil-Lockdown oder „Lockdown-Light“, wie auch immer man es nennen möchte. Sicher ist: Wir werden uns auf eine längere Zeit einstellen müssen, in der wir mit dem Virus leben müssen. Von daher halte ich derartige Lockdowns für wenig aussichtsreich. Denn auch wenn es gelingt, mit vier Wochen Lockdown die Zahlen wieder nach unten zu drücken, so werden sie sofort wieder ansteigen, wenn dieser wieder aufgehoben wird. Wir werden so vielleicht eine Überlastung unseres Gesundheitssystems verhindern können, aber um den Preis immer heftiger werdender Kollateralschäden. Eine Lösung habe auch ich nicht. Doch wir werden das Virus auch mit Lockdowns nicht bezwingen. Das Einzige, was damit möglicherweise erreicht werden kann – aber nicht mal das ist wirklich sicher – ist, dass wir die Zahl der Todesfälle verringern können, weil wir eine Überlastung des Systems verhindern. Aber um welchen Preis? Der scheint in der politischen Diskussion bislang eine untergeordnete Rolle zu spielen. Ich stelle bei mir selbst inzwischen folgende zwei Impulse fest: Ich habe Sorge vor einer Infektion mit Corona. Ich tue alles, was in meiner Macht steht, um das Risiko zu verringern. Aber ich werde aus Angst vor dem Sterben nicht aufhören zu leben Die Sorge um meine Gesundheit belastet mich dennoch. Was mich aber zunehmend auch belastet, ist, dass so viele junge und jüngere Menschen derart viele Einschränkungen hinnehmen müssen, um mein gesundheitliches Risiko zu minimieren. Ich will das nicht mehr. Ich sage das als jemand, der 70 Jahre alt ist. Ich möchte auch selbst abwägen, ob ich in den Urlaub fahre, in die Bahn steige, in Hotels übernachte und mit wie vielen Menschen ich mich treffe. Ich werde ganz bestimmt keine (Corona-)Partys feiern oder mich in engen Fußgängerzonen auf Märkten herumtreiben. Es gibt notwendige Einschränkungen, gewiss. Die geplante Geburtstagsfeier habe ich schon abgeblasen – bereits im Sommer, weil ich sehr sicher war, dass sich die Situation genauso entwickeln würde, wie sie sich nun entwickelt hat. Ich möchte aber lieber auf mich selber aufpassen und mein Risiko selbst abwägen als diese Last allen zuzumuten – auch dann, wenn ich gegebenenfalls einen hohen Preis dafür zahlen muss.

Das An- und Abschalten des normalen gesellschaftlichen Lebens per Lockdown und wieder Aufheben desselben wird einen sehr hohen Preis erfordern. Es wird die Kultur, die Gastronomie, die Kinder- und Jugendlichen beuteln, deren Zukunftsperspektiven bedroht sind. Die Ängste wachsen, das gegenseitige Misstrauen wächst an, Sozialkontakte vieler Menschen vermindern sich usw.

Und was wird aus Europa? Was machen die Länder, die schon jetzt wirtschaftliche Probleme haben, die sie kaum bewältigen können? Deutschland hat da wesentlich mehr Möglichkeiten, die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie bzw. der Maßnahmen zu deren Bekämpfung zu bewältigen. Aber auch unser Land hat nicht derart hohe Ressourcen, dass es auch noch andere Länder mit hohen Zahlungen über die EU-Töpfe unterstützen kann. Die Folgen der Pandemiebekämpfung bereiten mir inzwischen mehr Sorgen als die gesundheitlichen Folgen der Pandemie. Ich fürchte eine weitere “unser Land first!”-Welle, neue Grenzen und neue Verteilungskämpfe.

Ich kann Wolfgang Schäuble nur zustimmen, der im Frühjahr gesagt hat, dass das Recht auf Leben nicht das einzige Menschenrecht ist: „Wenn es überhaupt einen absoluten Wert in unserem Grundgesetz gibt, dann ist das die Würde des Menschen. Die ist unantastbar. Aber sie schließt nicht aus, dass wir sterben müssen.” Er hat dafür heftige Prügel bezogen. Die nehme auch ich gerne in Kauf.


16.10.2020

Zeit für Veränderung

Die Zeit der Praktischen Tätigkeit ist seit jeher ein hartes Brot für PiA. Mit der überfälligen Ausbildungsreform wird es hier positive Veränderungen geben – vor allem für die kommenden Generationen.

Bis zum Jahr 2032 (bzw. 2035 nach Härtefallentscheidung) werden noch tausende PiA nach „altem System“ approbieren und von diesen Verbesserungen nichts spüren. Nachdem die jetzige Generation der PiA in den vergangenen Jahren so hartnäckig gekämpft hat, geht sie praktisch leer aus. Auf den letzten Metern versuchte der Gesetzgeber, auch für die PiA in der Praktischen Tätigkeit eine Verbesserung zu schaffen: die 1.000-Euro-Regelung.

Nachdem jahrelang kritisch aufgezeigt wurde, dass viele PiA oft in Vollzeit für unter 500,- Euro monatlich in den Kliniken (Klein-Schmeink, 2017. Was beschäftigt PiA? Umfrage zur Reform der Psychotherapeutenausbildung. Verfügbar unter www.klein-schmeink.de/data/ user/PDF-Dokumente/2017/Ergebnisbericht_PiA-Umfrage.pdf [26.09.2020]) ausgebeutet wurden, schien dies augenscheinlich eine Verbesserung zu bedeuten. Aktuell beobachten wir jedoch leider einen Effekt, der diese Intention ins Gegenteil verkehrt: Kliniken reduzieren Gehälter, die zuvor schon deutlich oberhalb von 1.000,- Euro lagen, auf ebendiesen Betrag. PiA werden unter Druck gesetzt, neue Arbeitsverträge zu unterschreiben. Der holprige, wenn auch gut gemeinte Versuch, unsere Lage zu verbessern, führt paradoxerweise an vielen Stellen zu Verschlechterungen.

Ein Verständnisproblem

Die 1.000,- Euro-Regelung geht davon aus, dass es sich hierbei um eine Verbesserung der Situation handelt. Für Ballungsräume wie Berlin, ein Extrembeispiel, kann dies auch zutreffen. In vielen anderen Klinikstandorten in der Bundesrepublik stellen die 1.000,- Euro eine Verschlechterung dar. Warum eigentlich? Der „Preis“ einer PiA richtet sich leider häufig weniger nach deren Qualifikation, sondern mehr nach Angebot und Nachfrage. Wir beobachten, dass je mehr PiA um eine Klinikstelle konkurrieren, desto schlechter fällt die Bezahlung meist aus. Und das macht aus wirtschaftlicher Perspektive leider Sinn: Je größer die Auswahl an BewerberInnen, desto wahrscheinlicher, dass jemand eine Stelle für weniger bis gar kein Gehalt annimmt.

PiA sind keine unqualifizierten PraktikantInnen. Wir haben bereits ein Studium absolviert und leisten als Fachpersonal einen wichtigen Beitrag zur Versorgung von PatientInnen. Entsprechend fordern wir als bvvp eine Vergütung für die Praktische Tätigkeit gemäß dem erlernten Grundberuf als PsychologInnen und PädagogInnen. Eine Anstellung mit angemessener Vergütung muss nicht im Widerspruch zum Ausbildungscharakter der PsychotherapeutInnenausbildung gesehen werden, wenn in der Klinik fachkundige Anleitung und Supervision gewährleistet sind. Unsere Arbeit ist wertvoll und wir sollten uns nicht unter Wert verkaufen.

An dieser Stelle soll gesagt sein, dass es immer individuelle Gründe geben kann, eine schlecht bezahlte Stelle anzunehmen. Sieht man das System jedoch als Ganzes, sollten wir PiA uns selbst als diejenigen begreifen, die einen maßgeblichen Beitrag zur PatientInnenversorgung leisten –  auf unsere persönlichen Kosten. In einer aktuellen PiA-Studie (Nübling et al., 2020. Psychotherapeutinnen in Ausbildung (PiA) in den Abschnitten Praktische Tätigkeit I und II – Ergebnisse der PiA-Studie 2019. Psychotherapeutenjournal, 19 (2), 128–137) wird deutlich, dass fast die Hälfte der PiA die PT-Ausbildung nur mit familiäre Unterstützung finanziert.

Auf dem Weg zum Traumberuf, opfern wir finanzielle und persönliche Freiheit. Schlimmer, die hohen Kosten führen dazu, dass viele engagierte und qualifizierte Personen die Ausbildung gar nicht antreten, schlichtweg, weil sie es sich nicht leisten können. Es kommt zur sozialen Selektion.

PiA – ein hoffnungsloser Fall?

Die Ausbildungssituation ist oft entmutigend. Obwohl die eigentliche Arbeit meist genau das hält, was sie uns versprach, sind die Bedingungen häufig problematisch. Gerade zu Beginn der Ausbildung entsteht oft ein Gefühl der Ohnmacht, PiA fühlen sich häufig als EinzelkämpferInnen in einem übermächtigen und maroden Gesundheitssystem. Häufig starten wir nach dem Studienabschluss in die Praktische Tätigkeit. Wir freuen uns auf die Arbeit mit PatientInnen und werden dann konfrontiert mit Arbeitsbedingungen, die uns unsere Selbstfürsorge vergessen lassen. Viele werden direkt ins kalte Wasser gestoßen, Kontakt zu anderen PiA gibt es vielleicht gar nicht und wir müssen von Beginn an den anspruchsvollen Stationsalltag alleine meistern.

Und genau liegt ist der Trugschluss: wir sind nicht alleine, wir sind viele und spielen eine wichtige Rolle im Versorgungssystem. Wir sind nicht verantwortlich für die aktuellen Ausbildungsbedingungen, aber es liegt in unserer Hand, Veränderungen herbeizuführen.

Veränderungen schaffen wir nur gemeinsam

Wenn wir uns untereinander vernetzen, sind wir keine EinzelkämpferInnen mehr, wir werden zum Team. Wir schaffen uns dadurch Handlungsspielräume. Räume für unseren Frust, für Austausch und Solidarität. Gemeinsam können wir Informationen verbreiten – denn häufig wissen wir gar nicht um unsere Rechte.

Kenntnis über die eigene Situation erlangen und sich untereinander vernetzen, das sind die zentralen Schritte, um Veränderungen einzuleiten. Gemeinsam können wir Ideen sammeln und als Gruppe Forderungen stellen. Solidarität untereinander schafft Rückhalt, um Veränderungen von unwürdigen Arbeitsverhältnissen in Gang zu bringen, die eine PiA im Alleingang vor große Ängste und Probleme stellen würden.

Wir möchten nicht nur an euch appellieren, euch zusammenzutun, auszutauschen und zu engagieren, wir möchten euch auch auf dem Weg begleiten und unterstützen. Mit Vernetzungs- und Informationsveranstaltungen, Broschüren und gerne auch im persönlichen Kontakt stehen wir für alle eure Fragen rund um die Ausbildung bereit. Wir geben praktische Hilfestellungen, helfen Veränderungen in der Klinik herbeizuführen, bieten Unterstützungen in allen Belangen eurer Ausbildung bis hin zu Themen wie Steuern oder Versicherungen. Wir sind für euch da.


26.08.2020

Meine Werte waren für mich immer wichtiger als meine Angst

Jonas P.W. Göbel, Vorstandsbeauftragter für Angestellte, im Gespräch mit Katharina van Bronswijk zu ihrem Abschied als Sprecherin des Jungen Forum des bvvp.


Jonas P.W.Göbel: Liebe Katharina, wir unterhalten uns heute Morgen über dein politisches Engagement und eine Zäsur in deinem Leben – die Prüfung ist geschafft, erstmal herzlichen Glückwunsch zur Approbation.


Katharina van Bronswijk: Dankeschön!

JG: Dein Engagement ging in den letzten Jahren ja in zwei Richtungen, einerseits dein Engagement in Richtung Klima und Naturschutz und andererseits die Berufspolitik.
Fangen wir mit der berufspolitischen Seite an: Wir haben ein neues Gesetz zur Ausbildungsreform: Berufspolitisch das Highlight der letzten Jahre, ist das Ergebnis nicht ganz das, was sich viele vorgestellt haben. Auch wenn die Ausbildungsreform zunächst einmal mit dem Gesetz einen Endpunkt erreicht hat; wie viel von den Erwartungen, die du an das Gesetz hattest, sind erfüllt worden? Und welche Nachbesserungen betrachtest du als notwendig mit Blick auf die Musterweiterbildungsordnung?


KvB: Ich bin froh, dass wir eine Reform hatten, dass da auch mal schwarz auf weiß stand und im Bundestag debattiert wurde, wie scheiße (und da gibt es echt kein schöneres Wort) die PiA-Situation ist. Ich glaube, das Approbationsstudium hat einen guten Spagat geschafft zwischen den inhaltlichen vielseitigen Anforderungen und der Praxisnähe; ich hätte Lust, das nochmal zu studieren. Wie gut die Weiterbildung wird, wird sich dann zeigen, aber auch da habe ich großes Vertrauen in unsere KollegInnen in der Berufspolitik, die an der MBWO arbeiten. Der Bundesgesetzgeber hat, unter dem Zeitdruck der Reform, aber auch unter finanziellem Druck, für die Finanzierung der ambulanten Weiterbildung nicht ausreichend Regelungen getroffen. Da bin ich mir nicht sicher, ob das nicht das am Ende nicht für die Weiterbildungskandidat*innen noch schlimmer wird als in der aktuellen Ausbildung. Und das war schon eine große Enttäuschung. Aber das ist natürlich auch ein Ansporn, weiterzumachen. Auch das hat der Gesetzgeber erkannt und da müssen wir einfach dranbleiben.


JG: Die politische Sichtbarkeit von PsychotherapeutInnen hast du vor einigen Tagen auf Twitter thematisiert, angestoßen durch die Nachfrage eines befreundeten Juristen, der sich über „unsere” Un-Sichtbarkeit wunderte.


KvB: Ich habe mich tatsächlich gefragt. Woran liegt das eigentlich, dass Gesundheitspolitik häufig von Fachfremden gemacht wird? Und warum so wenige PsychologInnen tatsächlich in die Politik gehen. Aber was man in der Berufspolitik braucht, und was wir als Berufsgruppe auch haben: einen langen Atem und Frustrationstoleranz! Und ich würde mir manchmal ein bisschen weniger Machtgeklüngel und stattdessen mehr Zusammenarbeit über die Berufsgruppen hinweg wünschen. Ich war noch nie eine Freundin von zu harten Ellbogen. Ich glaube, das ist auch der Grund, warum ich den bvvp als Verband ausgesucht habe, weil wir diesen integrativen Gedanken haben.


JG: Eine Fülle von Abläufen und Projekten sind in den letzten Jahren zu bewältigen gewesen, bei denen man dich antreffen konnte, meist in und um Hamburg, aber immer häufiger auch in Berlin. Dabei waren viele diplomatische und eine Menge kommunikativer Fähigkeiten gefragt. Was ist zentrale Gewinn, den du aus dieser Zeit für dich persönlich mitnimmst? Und was hat dich, mit Blick in deine Biographie, besonders gut auf diese Aufgaben vorbereitet?


KvB: Das ist eine sehr therapeutische Frage (lacht). Ich glaube, ich bin da reingewachsen. Meine Werte waren für mich immer wichtiger als meine Angst und deswegen habe ich mich einfach immer mehr getraut, meine Meinung zu sagen und mich einzusetzen. Meine Aktionserfahrungen bei Greenpeace haben mir sicher geholfen und natürlich das Studium und meine Ausbildung. Genauso wie der kleine Schlenker in die Juristerei.
Der Gewinn für mich persönlich? Das ist tatsächlich, auch auf emotionaler Ebene zu verstehen, dass andere auch nur mit Wasser kochen, gerade PolitikerInnen; und zu verstehen, dass das Menschen sind, die sich genauso für etwas einsetzen, was ihnen wichtig ist. Ich hoffe natürlich, dass ich eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für PiA und PiW erreichen konnte.


JG: Manche Phasen im Leben sind gut – und enden dann. Ich kann mir nicht vorstellen, dass gesellschaftliches Engagement für dich jetzt mit der Approbation zu einem Ende gekommen ist. Ich gehe vielmehr von dem Gegenteil aus. Verrätst du uns, wie es jetzt für dich weitergeht?


KvB: Beruflich will ich auf jeden Fall erst mal therapeutisch arbeiten. Ich strebe auch eine Niederlassung an, das ist nicht einfach und mal sehen, was ich in der Zwischenzeit mache. Ob ich eine Kostenerstattungspraxis eröffne, in die Anstellung gehe oder eine Dissertation schreibe, da bin ich noch in der Findungsphase.
In der Berufspolitik werde ich die Ausbildungsreform weiterbegleiten. Ich bin ja noch in vielen Netzwerken und an der Berufskammer angebunden, und über das PiA-Politik-Treffen bin ich weiterhin an der Umsetzung der Übergangsregelungen dran.
Aber mir ist es auch wichtig, dass diejenigen, um die es geht, für sich selber sprechen dürfen, deshalb habe ich ja entschieden, den Sprecherposten abzugeben. Ich sehe für das Sprecheramt in erster Linie jemanden, der noch in Ausbildung ist. Und ich freue mich sehr, dass Elli Dallüge Sprecherin geworden ist, die ich für sehr kompetent halte, und ich freue mich, dass wir sie haben.


JG: Die Corona-Zeit hat uns Wissensarbeitern einmal mehr gezeigt, wie viel auch von zu Hause, dezentral und digital, geleistet und erschaffen werden kann, wenn es keine anderen Möglichkeiten gibt. Welche Technologie siehst Du als Natur- und Menschenschützerin als wichtigen Entwicklungsweg?


KvB: Gerade in der Berufspolitik haben wir auch schon vorher viele Telefonkonferenzen gemacht. Jetzt sind es vor allem Videokonferenzen und ich finde Video besser als Telefon, weil man zumindest Gesichter sieht. Auch ist es oft praktischer als zu reisen. Aber: Für mich ersetzt nichts den direkten Kontakt, weder in der Therapie noch in der Berufspolitik.


JG: Was gibst du deinen NachfolgerInnen weiter und was behältst du für dich zurück?


KvB: Was ich im bvvp erreicht habe und was ich auch mit Stolz weitergeben kann, ist die Gründung und der Aufbau des Jungen Forum im bvvp. Ich glaube, dass das eine total wichtige Instanz ist, nicht nur im Verband, sondern auch in der Berufspolitik, die wir machen nach außen. Diese Struktur gebe ich weiter.
Was ich definitiv nicht weitergebe an meine Nachfolgerin ist meine Vorstellung davon, wie Dinge zu sein haben und die Dinge sind. Es hilft nichts, Denkschemata und Interpretationsweisen von anderen zu übernehmen. Ich habe großes Vertrauen in Elisabeth Dallüge, und die anderen Mitarbeitenden im Jungen Forum, dass sie eine gute Vision davon hat, was das Junge Forum leisten kann.


JG: Danke für diesen Rückblick und Ausblick und Einblick.


29.07.2020

Juhu, Pandemiezeit und raus aus dem Hamsterrad – ein Plädoyer für eine Umkehr der Wertehierarchie

Mit diesem provokativen Titel möchte ich keinesfalls die Toten und das Leid, das die Corona-Pandemie mit sich brachte und bringt, verharmlosen. Wenn ich alleine an die Kinder denke, die über Wochen daheimbleiben mussten, nicht selten bei Eltern mit schweren psychischen Störungen, oder an die alten Menschen, die alleine in den Heimen saßen und oft einsam starben, dann bricht es mir das Herz.

Doch daneben gibt es auch durchaus positive Aspekte der Pandemie, die bereits in Vergessenheit geraten. Schließlich muss nun vor allem die Wirtschaft wieder angekurbelt werden – bald um jeden Preis.

Vor einigen Tagen traf ich eine Bekannte, die meinte: „Nächste Woche endet die Kurzarbeit. Dann geht es wieder rein in das verdammte Hamsterrad und das bedeutet wieder Daueranspannung. Eine Reduzierung der Arbeitszeit kann ich mir leider nicht leisten.“

Und eine Patientin meinte: „Jetzt fängt der Druck wieder an. Wir buckeln uns ab, damit sich ein paar Reiche die Taschen noch mehr vollstopfen. Wieso eigentlich immer noch mehr Wachstum? Diese schreckliche Leistungsgesellschaft und dieser schreckliche Kapitalismus!“

Einem nicht unerheblichen Teil meiner Patientinnen und Patienten ging es während des Lockdowns – trotz finanzieller Einbußen und reduzierter Kontakte – besser als zuvor. Sie erlebten den Wegfall des beruflichen Drucks, der vielen Termine des Alltags, der Menschenmassen auf den Straßen als entlastend und wohltuend. Die psychischen Beschwerden hatten sich deutlich reduziert.

Was im Umkehrschluss bedeutet, dass ein erheblicher Teil psychischer Störungen durch die Belastungen in unserem übervollen Alltag und die Überforderungen im Beruf zumindest deutlich verstärkt werden.

Steigender Leistungsdruck, schnellere und sich schneller ändernde Arbeitsprozesse, ausgeweitete Arbeitszeiten, Überstunden, Personalmangel, ständige Erreichbarkeit, befristete und schlecht bezahlte Arbeit sind einige der belastenden Faktoren in der Arbeitswelt. Hinzu kommt ein ständiger Overload durch die Dauerstimulation in den Medien. Zu viel Input, zu viel Lärm, zu viel Umweltverschmutzung, zu viele Menschen.

Unsere Gesellschaft und unser Lebensstil machen psychisch krank!

Es ist aber für die Politik einfacher, die PsychotherapeutInnen zu bezichtigen, dass sie unnötig und zu lange behandeln, als sich dieser Tatsache zu stellen. Diese Vorwürfe werden bevorzugt von unserem industrieaffinen hyperaktiven Gesundheitsminister aufgegriffen – man erinnere sich an die Idee des Obergutachters vor Therapiebeginn – und von Herrn Lauterbach, dessen Partei das „sozial“ schon lang nur noch im Namen trägt.

Kürzlich hörte ich ein Interview mit einem Umweltforscher, der meinte, wenn wir alle uns auf den Lebensstandard der 60er-Jahre reduzieren würden, wäre das der beste Beitrag zum Umweltschutz. Vielleicht wäre es ja auch der beste Beitrag zum Seelenschutz?

Im Rahmen der Ausbildungsreform wurde das Berufsbild durch die BPtK neu definiert. Darin heißt es: „PsychotherapeutInnen beteiligen sich an der Erhaltung und Weiterentwicklung der soziokulturellen Lebensgrundlagen mit Hinblick auf ihre Bedeutung für die psychische Gesundheit der Menschen und setzen sich dabei aktiv für Schutzrechte von Menschen gegen benachteiligende Strukturen und Prozesse ein.“

Vielleicht sollte die Profession ihren Blick deutlicher auf die verursachenden gesellschaftlichen Strukturen richten, statt sich nur auf die Symptombehandlung zu konzentrieren.

Psychotherapie kann nicht als Reparaturbetrieb dienen, um die Menschen wieder in einem kranken Umfeld funktionsfähig zu machen. Psychische Störungen müssen vielmehr als Indikatoren gesehen werden, quasi als „normale“ Reaktionen auf ein krankmachendes gesellschaftliches System. Nicht nur zum Wohle der Menschen, sondern auch zur Abmilderung der Klimakrise muss es einen Paradigmenwechsel geben: weg von schneller, größer, mehr, hin zu einem maßvollen Umgang mit den Ressourcen der Erde und auch des Wesens Mensch. Das erfordert auch eine vollkommene Umkehr der Wertehierarchie, in der im Moment der Profit und das Wachstum den ersten Platz einnehmen – zur maßlosen Bereicherung einiger Weniger und zum Schaden Vieler.

Im Politischen muss das heißen, dass PsychotherapeutInnen genauso wie ÄrztInnen lauter ihre Stimme erheben gegen gesellschaftliche Missstände. Die Psychologists for Future sind ein gutes Beispiel für eine solche Bewegung.

Im Gesundheitswesen kann das nichts anderes bedeuten, als dass der Ökonomisierung Einhalt geboten werden muss. Krankheit darf keine wirtschaftliche Ware, Krankenhäuser dürfen nicht profitorientiert ausgerichtet sein, nicht als Aktiengesellschaften mit möglichst hoher Dividende.

Und im Therapieraum? Hier ist die dysfunktionale Gleichsetzung vom eigenen Selbstwert der PatientInnen mit ihrer Leistungsfähigkeit fast immer Thema und die Änderung der Wertehierarchie sowie der kritische Blick auf die Leistungserwartungen Therapieinhalt. Was verschafft kurzfristige Befriedigung und was trägt zur langfristigen Zufriedenheit bei?  

Nur diejenigen, die in der Fülle leben, können sich dafür entscheiden, auf etwas zu verzichten. Verzicht auf Konsum muss damit als Luxus verstanden werden, nicht als Beeinträchtigung der Freiheit und der unbegrenzten Möglichkeiten.

Das alles wäre wunderbar und scheint nicht unmöglich zu sein. Wenn man denn die aktuelle Krise als Chance nutzt.


24.02.2020

Die Systemische Therapie: Der lange Weg ins System

Alle haben sich mitgefreut, als die Systemische Therapie in die ambulante psychotherapeutische Versorgung aufgenommen und die Richtlinien angepasst wurden. Aber wie immer steckt der Teufel im Detail.

Der lange Weg: Bereits im Jahr 2008 wurde die Systemische Therapie vom Wissenschaftlichen Beirat als „anerkanntes wissenschaftliches Verfahren“ für alle Altersgruppen anerkannt. Zehn weitere Jahre dauerte es, bis der Gemeinsame Bundesauschuss G-BA am 22. November 2018 verkündete, dass die Systemische Therapie die Kriterien für ein Richtlinienverfahren erfüllt und zukünftig für die ambulante Behandlung gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten zur Verfügung steht. Damit wird die ambulante psychotherapeutische Versorgung erstmalig nach fast 40 Jahren um ein neues Psychotherapieverfahren erweitert.

Die Zulassung ist aber zunächst beschränkt auf die Behandlung von Erwachsenen. Für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen wird die Systemische Therapie in den nächsten Monaten ihren Nutzen im G-BA belegen müssen.

Nun bedarf es aber noch einiger weiterer Regelungen, bis die Systemische Therapie tatsächlich abgerechnet werden kann.

Der nächste Schritt nach Anerkennung durch den G-BA ist die Aufnahme in die Psychotherapie-Richtlinie. Die entsprechenden Änderungen sind am 24. Januar 2020 in Kraft getreten. Aber noch immer ist es nicht soweit, dass abgerechnet werden kann!

Weitere Bedingung ist die Anerkennung der Fachkunde des/der betreffenden Psychotherapeuten/in zunächst durch die zuständige Kammer und dann durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung. Dazu muss die Psychotherapie-Vereinbarung angepasst werden, was derzeit in Arbeit ist.

Und schließlich müssen neue Gebührenordnungspositionen für den EBM beschlossen werden. Dazu steht dem zuständigen Gremium, der Bewertungsausschuss, eine Frist von sechs Monaten ab Inkrafttreten des Beschlusses des GBA, also bis Juli 2020 zur Verfügung. Dabei geht es vor allem um die Frage nach der Vergütung des Mehrpersonensettings, bei dem man von einem höheren Aufwand als beim Einzelsetting ausgehen muss.

Detaillierte Informationen finden unsere Mitglieder im Info Kompakt Systemische Therapie des bvvp.


18.12.2019

Oh du fröhliche, oh du selige … digitale Gesundheitswelt. Papier ging verloren, ePa ward geboren, freue, freue dich, oh Kassenarzt.

Eine schöne Bescherung haben wir, dank Minister Spahn, auf jeden Fall. Gesundheits-Apps auf Rezept, Videosprechstunden, Patientendaten für die Forschung. Kurz, alles, das gesamte Gesundheitswesen, soll digital werden. Und damit das gelingt, werden all jene, die sich nicht an die TI anschließen lassen eben mit 2,5 Prozent Honorarabzug bestraft. Dumm nur, dass die Industrie – wieder einmal – nicht in der Lage ist, die Geräte in ausreichender Zahl zu liefern. Ein Umstand, der schon erstaunt. Denn die Zahl der kassenärztlich Tätigen ist schließlich überschaubar. Der Markt fest aufgeteilt und keiner der PVS- Kunden hat die Möglichkeit, mal eben den Konnektor von einem anderen Anbieter zu nutzen. Also eigentlich alles kalkulierbar. Auch die wiederkehrenden Bedenken rund um das Thema EDV-Sicherheit werden immer wieder entweder ignoriert oder argumentativ beiseite gewischt: Man möge doch bitte der Zukunft nicht im Wege stehen. „Die Digitalisierung ist da, jetzt wird sie an die Ärzte ausgeliefert“, so lautet eine der Parolen. Auch die Schuldfrage für eventuelle Pannen ist dabei bereits geklärt. Nicht der Staat übernimmt die Verantwortung, auch nicht die Industrie, die uns die black-boxes in unsere Praxen stellt. Nein, wir Psychotherapeuten und Ärzte vor Ort. Warum? Weil es so am einfachsten ist. Auf die paar Wählerstimmen aus der Ärzteschaft kommt es nicht an. In Zeiten des Populismus ist es viel schöner, sich vor die Pressemikrofone zu stellen und zu verkünden, dass man nun endlich die Ärzte zum Arbeiten bringe, indem man 25 Stunden Sprechstunde angeordnet habe. Das bringt Applaus. Genauso wie die öffentliche Ankündigung, alles für den Datenschutz der Patienten tun zu wollen. Wen kümmert es, dass quasi nebenbei eben dieser Datenschutz durch die Änderungen am Paragraph 303 des SGB-V ausgehöhlt wird.

Wir wollen dieser (digitalen) Zukunft nicht im Wege stehen. Ganz im Gegenteil. Wir fordern nur von unseren Volksvertretern, die sich selbst gern als die „große Politik“ bezeichnen, unser Mitspracherecht ein. Und wir fordern: Kassenärzte, Patienten, alle im Gesundheitssystem Beteiligten sollen und müssen ausführlich informiert werden, darüber, wie die Systeme funktionieren, wo welche Daten zu welchem Zeitpunkt lagern und wer auf sie zu welchem Zweck und zu wessen Nutzen Zugriff hat. Damit am Ende nicht doch Huxley recht behält: „Triumphe der Propaganda wurden nicht durch Handeln, sondern durch Unterlassung erreicht. Groß ist die Wahrheit, größer aber, vom praktischen Gesichtspunkt, ist das Verschweigen von Wahrheit.“


21.08.2019

Die Klimakrise ist da: Warum die Unterstützung des bvvp für die Psychologists/Psychotherapists 4 future konsequent und richtig ist

Als Mitglied des psychotherapeutischen Nachwuchses habe ich es immer sehr geschätzt, einen Berufsverband in meinem Rücken zu wissen, der mich über aktuelle berufspolitische Entwicklungen informiert und der mir hilft, mir meine eigene (berufs-)politsche Meinung zu bilden.

In ihrem Blogartikel „Psychologists for future“ auf der bvvp-Homepage? – ein Widerspruch verkennt Frau Dr. med. Andrea Mann-Rentz leider, dass eine Unterstützung dieser Initiativen eben keinen Bruch mit dem therapeutischen Abstinenzgebot bedeutet – der bvvp als Berufsverband spricht mit seinen Mitgliedern und hilft bei deren politischer Meinungsbildung. Der Adressat ist in diesem Fall also eine KollegIn und nicht deren PatientIn.

Zu vielen anderen gesundheitsrelevanten Themen, wie zu Behandlungsleitlinien, der elektronischen Patientenakte, dem TSVG nimmt der bvvp eine Position ein und gibt den Mitgliedern so Möglichkeit zur Meinungsbildung.

Der Klimawandel hat und wird in Zukunft erwiesenermaßen verstärkt einen Einfluss auf die psychische Gesundheit unserer PatientInnen haben (Quelle: APA “Mental health and our changing climate”). Eben darauf wollen die Psychologists/Psychotherapists 4 Future hinweisen. Unser Gesundheitssystem, mit allen seinen BehandlerInnen, muss auf diese veränderten Behandlungsanlässe und Rahmenbedingungen vorbereitet werden. Und wer, wenn nicht mein Berufsverband, sollte (und muss) diesen Vorbereitungsprozess für mich als Mitglied anstoßen und begleiten?

Wir werden in unserer Arbeit nicht nur als TherapeutIn von unseren PatientInnen wahrgenommen, sondern auch als RepräsentantInnen unseres Berufsstandes. Wenn man mich mal wieder fragt: “Was sagst du als Psychologin eigentlich zu …”, dann möchte ich darauf vorbereitet sein, eine gute Antwort zu haben.

Nur so können wir – außerhalb des therapeutischen Settings mit PatientInnen – auch kollektive Prozesse in der Gesellschaft verstehen und begleiten.

In zwei Punkten stimme ich mit Frau Mann-Rentz überein:  Ja, es gibt viele Anlässe für Angst, alle diese Anlässe können Thema in der Therapie sein. Aber ebenso kann es der Klimawandel sein. Daher sollten wir uns als BehandlerInnen auch mit unseren eigenen Emotionen und Einstellungen zur Klimakrise beschäftigen, diese reflektieren und so vorbereitet sein, um unbefangen auf unsere PatientInnen reagieren zu können, wenn sie es thematisieren.

Diese Krise ist eine Krise, die nicht nur einzelne unserer PatientInnen betreffen wird. Sie wird eine Krise sein, die unser aller Leben substanziell verändert.

Und das bedeutet auch, wie Frau Mann-Rentz andeutet, dass jede/jeder von uns das eigene klimarelevante Verhalten reflektieren sollte. Doch dazu steht nicht im Widerspruch, dass der bvvp diese Denkprozesse mit einem Hinweis auf die Psychologists/Psychotherapists 4 Future bei den eigenen Mitgliedern anstößt und anstoßen sollte.


02.07.2019

„Psychologists 4 future“ auf der bvvp-Homepage? – ein Widerspruch

„Ja, wir könnten jetzt was gegen den Klimawandel tun, aber wenn wir dann in 50 Jahren feststellen würden, dass sich alle Wissenschaftler doch vertan haben und es gar keine Klimaerwärmung gibt, dann hätten wir völlig ohne Grund dafür gesorgt, dass man selbst in den Städten die Luft wieder atmen kann, dass die Flüsse nicht mehr giftig sind, dass Autos weder Krach machen noch stinken und dass wir nicht mehr abhängig sind von Diktatoren und deren Ölvorkommen. Ja, da würden wir uns ganz schon ärgern.”(Marc-Uwe Kling)

Soweit, so richtig. Aber gehört ein Statement „Psychotherapists for Future“ auf die Homepage eines Berufsverbandes? Ich meine: Nein! Es ist unsere ureigenste Aufgabe als Therapeut nicht zu werten, keine Ratschläge zu geben, unsere private Meinung zurückzuhalten. Wir verhelfen der Meinung der Menschen zur Geburt, wir helfen bei der Meinungsfindung, helfen, das eigene Ziel zu finden und wir unterstützen dabei, selbst Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen. In diesem Sinn sollten wir auch als Berufsverband ein Vorbild sein. Wir dürfen unsere Position nicht missbrauchen und durch wertende Aussagen eine Richtung vorgeben. Unsere Patienten wollen uns in die Retterrolle drängen. Wir, in den helfenden Berufen, werden oft genug verführt, diese auch zu übernehmen. Nur ist diese Übertragung zu bearbeiten und nicht auszuagieren. Dies Prinzip ist richtig, und sollte auch auf der Metaebene des Berufsverbandes nicht aufgegeben werden.

Die Angst um das Klima mag berechtigt sein. Aber es gibt auch noch die Angst um die Vermüllung der Meere, Angst vor 5G, den Flüchtlingen, dem Aussterben der Bienen … Wollen wir da überall Position einnehmen? Das Klima ist schon lange als Thema bekannt. Erst, seit sich Kinder zu Wort melden, ist es plötzlich wichtig? Wahrscheinlich ist es jetzt erst emotional geworden. Plötzlich bekommen wir kollektive Schuldgefühle. Statt jetzt auf so einen billigen, nichtssagenden Slogan einzugehen, sollten wir an die Umwelt denken, wenn die lieben Kleinen mal wieder mit dem SUV direkt vor der Schule abgesetzt werden, wenn wir Ihnen eine Pampers umbinden und die Blumenwiese aus Angst vor Bienenstichallergien durch ein steriles Kiesbeet tauschen.

Sicher ist, wir sollten den Menschen helfen, mit den Ängsten umzugehen. Auch mit der Endlichkeit des Lebens (auch auf der Erde) und mit der eigenen Verantwortung dafür. Aber eben ohne konkrete Vorgaben, was richtig oder falsch ist. Auch, wenn ich persönlich mit Marc-Uwe Klings Zitat konformgehe und letztlich das Ziel oder die Nebenwirkung attraktiv finde, gehört unsere Meinung – unabhängig von der persönlich gefühlten Wichtigkeit – nicht auf unsere Homepage.


26.03.2019

PiA, was willst du denn?

Ich kämpfe seit meinem Psychologiestudium in der Berufspolitik für die Reform der Ausbildung für psychologische PsychotherapeutInnen und Kinder- und JugendpsychotherapeutInnen. Denn im Moment ist es noch so, dass diesen Beruf nur machen kann, wer das auch wirklich und bis über die eigene Belastungsgrenze hinaus möchte.

PsychotherapeutInnen in Ausbildung (PiA) haben ein abgeschlossenes Studium und werden als AkademikeIinnen in Deutschland in einer „postgradualen Ausbildung“ ausgebeutet. Wir fallen in alle erdenklichen Gesetzeslücken, haben keinen sozialrechtlichen Status und keinen Anspruch auf Bezahlung, Urlaub, Mutterschutz, eine normale Krankenversicherung etc. Zusätzlich müssen wir unsere Ausbildung selbst bezahlen (zwischen 15.000,- und 80.000,- € Ausbildungskosten), das Geld dafür müssen wir privat aufbringen, entweder durch Eigenkapital (wer hat das schon nach einem Studium und zu Beginn der eigenen beruflichen Laufbahn?), durch einen Kredit (verschuldet in den Beruf starten), durch wohlhabende(re) Angehörige oder durch zusätzliche Nebenjobs, was die Ausbildungsdauer zusätzlich verlängert und eine enorme Belastung bedeutet.

Jens Spahn ist der dritte Gesundheitsminister, der uns eine Reform verspricht und an dieser Reform bastelt. Tatsächlich gibt es jetzt, nach über 15 Jahren Protest, einen Kabinettsentwurf. So weit waren wir noch nie. So nah war das Ende der Misere noch nie. Oder?

Der Kabinettsentwurf enthält viele Punkte, die der Berufsstand sich gewünscht hat und die ich als sinnvoll erachte: Ein Approbationsstudium, zugeschnitten auf die spätere Tätigkeit (ich habe mich durch mein Psychologiestudium allenfalls auf die Diagnostik vorbereitet gefühlt!), das den AbsolventInnen einen sozialrechtlichen Status verleiht und die rechtlich abgesicherte Möglichkeit, PatientInnen zu behandeln, ohne dabei Gefahr zu laufen, nur halblegal zu arbeiten; eine Regelung, die die stationäre Weiterbildung nach dem Studium so ausgestaltet, dass wir einen echten Arbeitsvertrag bekommen und sogar Geld verdienen.

Die Ausbildungsinstitute, die uns die Organisation vereinfachen und die Ausbildung aus einer Hand anbieten, werden als Weiterbildungsinstitute weiter bestehen. Das ist ein großer Vorteil gegenüber der Facharztweiterbildung für PsychosomatikerInnen und PsychiaterInnen in Deutschland, die sich alles selbst zusammensuchen müssen und keine Bezugskohorte haben, in der sie sich entwickeln und heimisch fühlen können.

Es gibt jetzt – im Unterschied zum Referentenentwurf vom Jahresanfang – sogar die Möglichkeit für diejenigen, die schon ein Psychologie- oder (Sozial-)Pädagogik-Studium begonnen haben und TherapeutInnen werden wollen, in den neuen Studiengang zu wechseln.

Und trotz all dieser positiven Aspekte gibt es da auch noch ein dickes Problem. Die jetzigen PiA, die, die seit Jahren protestieren, auf die Straße gehen, Gespräche mit PolitikerInnen führen, Unterschriften sammeln, Petitionen einreichen, sie werden nichts davon haben. Wir dürfen unsere Ausbildung nach den bisherigen Regelungen beenden (innerhalb von 12 Jahren, was für die analytische Ausbildung zu kurz ist) und unseren Titel behalten.

Spahn sagte Anfang März während einer Podiumsdiskussion in Dresden dazu:

„Am Ende muss es halt bezahlt werden. Und deswegen nehme ich das gerne noch mal mit, aber ich sage jetzt nichts zu; was nützt es euch denn, wenn ich euch jetzt für den Applaus zusage ‚Jo, ihr habt recht, die PiA finanzieren wir auch‘ und wenn ich dann in Berlin bin erinnere ich mich nicht mehr daran. (…) Dann bin ich lieber ehrlich und sage: In dem Finanzrahmen, den wir jetzt gerade haben für die PT-Ausbildung, und der ist schon ein dreistelliger Millionenbetrag durch die Neuerung, ist das im Moment nicht drin.“

Das bedeutet zwölf weitere Jahre, Tausende PiA, die das Pech haben, zu früh dran zu sein und deswegen diesen Missstand weiter ertragen zu müssen. So wird man früh als angehende PsychotherapeutIn daran gewöhnt, dass man der Politik und den Kassen immer zu teuer ist, dass unsere Arbeit nicht in Relation gesetzt wird zu dem gesamtgesellschaftlich-volkswirtschaftlichen Nutzen, den wir erbringen.

FunktionärInnen der Berufsverbände sagen hinter verschlossenen Türen, dass es halt keine andere Möglichkeit mehr gebe, dass man sich damit jetzt abfinden müsse, und dass wir die große Reform nicht dadurch in Gefahr bringen dürften, dass wir jetzt noch eine „kleine Lösung“ für uns einforderten, oder sie stellen gleich infrage, dass die Probleme der PiA lösbar seien.

Liebe FunktionärInnen, liebe PolitikerInnen, wir fordern seit über 15 Jahren Änderungen für uns – und wir werden jetzt nicht aufgeben. PiA sind darauf trainiert, sich durchzubeißen.

Deswegen fordern wir:

  • Maßnahmen zur sofortigen Verbesserung der jetzigen Psychotherapeutenausbildung:
    • Festlegung des arbeits- und sozialrechtlichen Status von PiA für alle Ausbildungsabschnitte, inklusive einer rechtssicheren Berufsbezeichnung.
    • Angemessene Bezahlung der PiA, orientiert an ihrer akademischen Qualifikation über alle Ausbildungsabschnitte, auch vor dem Hintergrund eigenständig erbrachter Versorgungsleistungen von PiA.
    • Garantie eines Schutzstatus für PiA, die sich aktuell in Ausbildungsstätten befinden und ihre Ausbildung abschließen können müssen, auch wenn die jetzigen Ausbildungsinstitute aus ökonomischen, organisatorischen oder sonstigen Gründen eine vorzeitige Abkehr von der aktuellen Ausbildung nach dem PsychThG von 1998 beabsichtigen.
    • Für die Phase des Übergangs von alter PsychotherapeutIinnenausbildung (PsychTh-AprV 1998) zu reformierter Aus- und Weiterbildung (neues PsychThG) müssen Regelungen gesetzlich verankert werden, wenn PiA und PiW im Rahmen der Übergangsphase gleichzeitig, beispielsweise in der stationären Versorgung tätig werden. Diese Regelungen müssen sowohl die Finanzierung der Aus- und Weiterbildung, die Vergütung der PiA bzw. PiW als auch die Kriterien der Mitgliedschaft in den PsychotherapeutInnenkammern beinhalten.
    • Angelehnt an die Ausbildung der Heilmittelerbringer muss eine Schulgeldfreiheit eingeführt und die Inanspruchnahme weiterer staatlicher Förderungen ermöglicht werden.
    • Angemessene Übergangszeiten zwischen der jetzigen Aus- und der zukünftigen Weiterbildung: 12 Jahre sind hier aus einer Vielzahl von Gründen einfach zu kurz. Man bedenke, um nur einige Punkte zu nennen: Familienplanung, die Pflege Angehöriger, die Erstellung einer Dissertation, die analytische Ausbildung, die länger dauert.

Diese Forderungen werden wir in Gesprächen in allen Gremien und mit PolitikerInnen vertreten und mit unserem Protest auf die Straße tragen.

Ausführlichere Stellungnahmen der PiA (von der Bundeskonferenz PiA, dem PiA-Politik-Treffen, diversen PiA-Protest-Gruppierungen) finden sich auf https://piapolitik.de/treffen/ausbildungsreform/.

Die Forderungen des bvvp, die unter Mitarbeit des Jungen Forums entwickelt wurden, finden sich hier: https://bvvp.de/aktuell/


04.03.2019

PiA = PsychotherapeutInnen in Aufruhr: Ein imaginärer Dialog

Seit 2012 tagt das PiA-Politik-Treffen halbjährlich in Berlin oder in Frankfurt, um den Interessen und dem Reformwillen der PiA eine Stimme zu verleihen. Es werden bundesweit Protestaktionen initiiert und diese durch Pressearbeit begleitet. Stellen Sie sich nun vor, Sie stießen eines Tages auf dem Weg durch die Stadt auf einen PiA-Flashmob und sprechen eine Aktivistin an, fragten Sie voller Neugier, worum es bei dieser Aktion genau ginge. Sie gibt gerne Auskunft, und es entspinnt sich ein Gespräch:

– „Wie bitte?“, würden Sie vielleicht fragen, „wenn ich diesen Beruf erlernen wollte, könnte mir niemand verbindlich sagen, was die Zugangsvoraussetzungen sind, da die neuen Studienabschlüsse nach der Bologna-Reform gar nicht im geltenden Gesetz aufgeführt sind. Das klingt ja sehr kompliziert.“

– „Und PiA werden von Kliniken ausgebeutet? Sie bekommen als Diplomierte und Master-Absolvent*innen für ihre Tätigkeit häufig keine oder sehr wenig Vergütung? Aber wie kann das denn sein? – Und die Ausbildungszeiten im Krankenhaus sind durch kein Gesetz geregelt, das den PiA einen arbeitsrechtlichen Status geben würde? Das würde ja bedeuten, würden Sie vielleicht schlussfolgern, dass sie der Willkür des Marktes völlig ausgeliefert sind: Billige und gut ausgebildete Arbeitskräfte, die die tariflich bezahlten Stellen für PsychologInnen auf Station überflüssig machen. Und Ihr Fazit wäre: „Na, das ist für die Klinik ja äußerst praktisch – und zusätzlich zahlen PiA auch noch alle ihre Ausbildungsgebühren aus der eigenen Tasche? Die armen Eltern! Das scheint ja ein Beruf für verzichtsbereite und fleißige Idealisten mit
Privatsponsor zu sein.“

– „Verstehe“, würden Sie weiterhin sagen, „Eure Not ist so groß, dass Ihr sie auf die Straße hinausschreien wollt. Ganz schön unbequem für alle Verantwortlichen, wenn Ihr Eure Ausbeutung so deutlich sichtbar macht … Ihr hofft also auf die Reform des Psychotherapeutengesetzes? Hoffentlich wird das neue Gesetz Eure Probleme dann auch tatsächlich lösen.“
Vielleicht würden Sie noch weiterfragen, würden wissen wollen: „Wozu braucht es überhaupt spezielle PiA-Politik, es gibt doch sicherlich auch etablierte PsychotherapeutInnen-Berufspolitik, kümmert die sich denn nicht auch um Eure Themen?“ – Und dann würden Sie verstehen, dass der Schwerpunkt vieler berufspolitisch Aktiver auf den Belangen der PsychotherapeutInnen liegt, die mit einer Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung niedergelassen sind, und dass die Themen der PiA in den Kliniken eher wenig Berührungspunkte mit diesem Tätigkeitsbereich haben, geht es doch hier um die Belange von Angestellten. Vermutlich würden Sie dann empfehlen: „Vielleicht solltet ihr dann auch bei der Gewerkschaft Unterstützung suchen! – Ach, das tut ihr schon? Sehr gut, davon profitieren dann ja sicherlich auch alle angestellten PsychotherapeutInnen …“, würden Sie laut überlegen und würden dann Sie sicher sehr überrascht sein über das, was Sie zu hören bekämen: „Wie bitte? – Eure approbierten KollegInnen verdienen zum Teil noch an dieser Form der ausbeuterischen Ausbildung?! Das macht es natürlich nicht leichter, gemeinsam an einer Veränderung der Bedingungen zu arbeiten!“, würden Sie ausrufen und uns wünschen: „Hoffentlich findet Ihr dennoch ausreichend Unterstützung!“ Und dann hätten Sie noch eine Idee: „Was ist denn mit den Kammern?“, würden Sie nachfragen. – „Ach, die Belange der PiA liegen nicht in deren Aufgabenbereich. Aber ihr engagiert euch doch bestimmt für bessere Mitbestimmungsmöglichkeiten? Ja? Na, das klingt gut. Letztlich profitiert doch der gesamte Berufsstand, wenn die Ausbildungsbedingungen gut sind. Dann
haben die Berufseinsteiger Zeit und Kraft, sich auch fachlich mit ihren neuen Ideen einzubringen.“

Und dann würde Ihnen noch eine wichtige Frage einfallen: „Wie setzt sich denn Euer Berufsverband für euch ein? – Was, Ihr habt gar keinen eigenen Berufsverband? – Ihr habt viele, nur keinen Dachverband, der verbindlich für den ganzen Berufsstand sprechen kann? – Verstehe, deshalb gibt es nun also dieses PiA-Politik-Treffen.“

„Ich vermute, dass es der Berufsstand der PsychotherapeutInnen schwer hat, sich im Gesundheitssystem zu behaupten. Da hilft es natürlich, wenn man an einem Strang zieht. Ich hoffe, dass es euch auf dem Treffen auch weiterhin gelingt, sich untereinander abzustimmen!“ – Und Sie würden sich freuen zu hören, dass der Reformprozess zumindest anläuft und es nun vor allem um inhaltliche Details geht. „Das klingt nach einer neuen Herausforderung“, würden Sie sagen, „die Ihr meistern müsst, damit das Reform-Ergebnis zum Schluss ein Gutes ist!“ Und dann würden Sie uns zurufen, was wir einander auch immer wieder sagen in diesem langen Kampf um gerechte Ausbildungsbedingungen: „Bleibt dran!“


Wenn Sie uns das auch zurufen, machen Sie mit, informieren Sie sich unter: www.piapolitik.de. Tragen Sie sich gern auch in unseren Newsletter ein, um Einladungen und Protokolle zugesandt zu bekommen: piapolitik.de/kontakt. Kontakt: info@piapolitik.de.


11.02.2019

Referentenentwurf zum Psychotherapeutenausbildungs-reformgesetz: Grundsätzliche Zustimmung bei viel Nachbesserungsbedarf

Er hat, wie Sie sicherlich gelesen haben, die unterschiedlichsten Meinungen und Kontroversen ausgelöst: Der Referentenentwurf zum Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz, den das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 3. Januar 2019 vorgelegt hat.
Der Entwurf erscheint uns aber geeignet, die dringend benötigten Änderungen bezüglich des PsychThG auf den Weg zu bringen. Wir begrüßen, dass als grundlegende Struktur ein zur Approbation führendes Studium mit anschließender Weiterbildung vorgesehen ist. Sehr gut ist auch, dass die bisher bewährten Ausbildungsinstitute zukünftig als Weiterbildungsinstitute vorgesehen sind. Den im Entwurf formulierten Weiterbestand des Wissenschaftlichen Beirates begrüßen wir, da dies eine Verbindung zwischen Ärzten und PP/KJP-Psychotherapeuten bezüglich der gemeinsamen Versorgung unserer Patienten sichert.
Begrüßt wird auch, dass nun die Feststellungen des Wissenschaftlichen Beirats zur berufsrechtlichen Zulassung eines Verfahrens gleichzeitig auch die sozialrechtliche Zulassung bedeuten soll. Die bisher doppelte Verfahrensprüfung (berufsrechtlich durch den Wissenschaftlichen Beirat, sozialrechtlich durch den Gemeinsamen Bundesausschuss) könnte somit entfallen. Rechtlich völlig geklärt ist das aber noch nicht.

In einigen Punkten erfüllt der Entwurf aber auch überhaupt nicht unsere Erwartungen. Die Liste unserer Argumente und Kritikpunkte können Sie in unserer offiziellen Stellungnahme (Verlinkung auf Dokument unter Unsere Positionen in Interessenvertretung) nachlesen, die unser Vorstandreferent für den Bereich Ausbildung, Robin Siegel, in unserem Namen erstellt und am 4. Februar in der Anhörung im Bundesgesundheitsministerium erläutert hat.

Ein Knackpunkt: Die Bestimmungen zur Finanzierung der ambulanten Weiterbildung.
Während der stationäre Teil der Weiterbildung wohl ausreichend finanziert werden kann, sind die im Entwurf enthaltenen Bestimmungen hierzu nicht ausreichend. Der Entwurf sieht zwar vor, dass die zukünftigen Weiterbildungstherapien analog der Vergütung der bisherigen Ausbildungstherapien vergütet werden sollen, also so wie die Therapien in den Praxen der Niedergelassenen. Dies reicht aber bei Weitem nicht aus, um eine ambulante Weiterbildungsphase mit einer angemessenen Vergütung der Weiterbildungsteilnehmer realistisch umzusetzen. Die reinen Entgelte der Psychotherapeuten in Weiterbildung aus deren Behandlungsleistungen reichen nicht aus, um alle Kosten der Weiterbildungskandidaten finanzieren zu können. Die Kosten für die Weiterbildungsambulanzen, die dann ja zukünftig die Rolle eines Arbeitgebers gegenüber den Weiterbildungsteilnehmern haben, können durch die erbrachten Behandlungsleistungen der Weiterbildungsteilnehmer nicht gegenfinanziert werden. Anfallende Kosten z.B. für Personalverwaltung, Räumlichkeiten und insbesondere für die Supervision, Selbsterfahrung und den theoretischen Unterricht der Weiterbildungsteilnehmer können durch die im Entwurf vorgeschlagene Finanzierung nicht abgedeckt werden. Für diese Kosten muss der Gesetzgeber weitere Finanzierungsmöglichkeiten schaffen, um die finanziellen Bedingungen der zukünftigen Weiterbildungskandidaten wirklich zu verbessern, was ja ein zentrales Ziel des Reformvorhabens ist!

Ich will aber heute noch zwei weitere Punkte rausgreifen, die derzeit für große Diskussionen sorgen: Diese betreffen die Fragen nach der Berufsbezeichnung und die Kontroverse um die Legaldefinition – also um die Frage, was darf der Psychotherapeut wozu und womit. Auch bei der Berufsbezeichnung sehen wir Änderungsbedarf. Der Entwurf definiert die Berufsbezeichnung zur Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie nach der Approbation mit „Psychotherapeut/in“. Ärztinnen und Ärzte dürfen laut Gesetzesentwurf die Bezeichnung mit dem Zusatz „ärztlich“ verwenden. Wir schlagen vor, dass Ärztinnen und Ärzte die Bezeichnung auch mit dem Zusatz „ärztlich“ bzw. „fachärztlich“ verwenden dürfen. Der Zusatz fachärztlich wäre dann zu verwenden, wenn Psychotherapie ein Teil der Facharztausbildung darstellt, der Zusatz „ärztlich“ für andere Ärzte mit Zusatztitel zur näheren Kennzeichnung.
Die Berufsbezeichnung wird in unserem gemischten Berufsverband absehbar für intensive Diskussionen sorgen, aber auch in weiten Teilen der Ärzteschaft. Einige Ärzteverbände und auch die Bundesärztekammer haben den Entwurf bereits rundweg abgelehnt.

Auch über die Legaldefinition wird sehr engagiert diskutiert. Der Referentenentwurf hält weitgehend an der bisherigen Definition fest, führt aber mit „Therapieformen“ einen sehr unbestimmten und unklaren Begriff neu ein:
„Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie im Sinne dieses Gesetzes ist jede mittels wissenschaftlich anerkannter und auf Evidenz geprüfter psychotherapeutischer Therapieformen vorgenommene berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist.“
Diese enge Definition unserer Tätigkeit ist schon länger umstritten, da sie im Grunde genommen alle berufsmäßig ausgeübte Tätigkeit zur Erforschung und Erprobung neuer Methoden ausschließt. Schon die Durchführung von Psychotherapeutischen Sprechstunden und Akutbehandlung kann mit einer engen Auslegung dieser Definition kritisch gesehen werden, da unsere Tätigkeit ja ausschließlich auf die Berufsausübung mittels der Richtlinienverfahren beschränkt ist. Die Bundespsychotherapeutenkammer hat deshalb eine offene Formulierung der Legaldefinition vorgeschlagen: „Ausübung von Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung von psychischen Erkrankungen sowie zur Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist.“
Nach gründlicher Überlegung haben wir uns diesem Vorschlag angeschlossen, da diese Formulierung die Psychotherapeuten nicht mehr per Gesetz auf bestimmte Mittel oder Verfahren beschränkt, sondern ihre Heilkundeerlaubnis ähnlich den anderen Heilberufen regelt. (z.B. Bundesärzteordnung §2(5): Ausübung des ärztlichen Berufs ist die Ausübung der Heilkunde unter der Berufsbezeichnung “Arzt” oder “Ärztin”.)
Es gibt aber auch in unserem Verband andere Sichtweisen zu der offenen Legaldefinition. Befürchtet wird, dass mit dem Wegfall der Beschränkung der Berufsausübung auf die Richtlinienverfahren einer Beliebigkeit und Willkür in der Berufsausübung Tür und Tor geöffnet würde.
Wir halten diese Sorge einerseits für nachvollziehbar, andererseits glauben wir aber nicht, dass durch eine enge Legaldefinition die Richtlinienverfahren, insbesondere die psychodynamischen, wirklich geschützt werden. Der Referentenentwurf zeigt das eindrücklich: Dort ist die enge Legaldefinition beibehalten, aber ansonsten wird nirgends das festgeschrieben, was wir bezüglich der Erhaltung der Verfahrensvielfalt fordern, nämlich die Lehre der Verfahren in ihren Grundzügen schon im Studium. Wir halten dies für den weitaus wichtigeren Schutz der Richtlinienverfahren! Einen weiteren Schutz sehen wir in der Erhaltung des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie, der ja nun auch für die Anerkennung der sozialrechtlichen Berufsausübung zuständig sein soll. In der Berufsausübung wird damit berufs- wie auch sozialrechtlich dem befürchteten Wildwuchs mit hoher Beliebigkeit entgegengewirkt.
Zur Erhaltung der Richtlinienverfahren in der Berufsausübung sehen wir nicht eine enge Legaldefinition, sondern die sichere Verankerung der Grundlagen der Verfahren im Studium und die Rolle des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie als unabdingbar an. Klare diesbezügliche Definitionen und Vorgaben im Gesetz halten wir für zielführender als die enge Legaldefinition, die auch mit schwierigen Einschränkungen unserer Berufsausübung einhergeht. Unabhängig von jeder Legaldefinition wird unsere Berufsausübung im Übrigen auch von weiteren Regelungen beschränkt, so z.B. durch das SGB V und unsere Berufsordnungen. Auch da sollten wir immer einen kritischen Blick behalten, was die Regelungen unserer Berufsausübung betrifft.

Uns ist bewusst, dass man dieses Thema sehr kontrovers diskutieren kann, wir laden alle ein, das mit uns zu tun.


04.02.2019

Mein Weg zur Kassenärztlichen Zulassung

Wie geht es für mich weiter nach der Approbationsprüfung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin? Diese wichtige Frage stellte sich auch mir im April 2017. Eines war klar: Ich möchte in einer ambulanten Praxis arbeiten. Aber wie? Wo? Alleine oder gemeinsam mit anderen? Klar war auch, dass ich nicht sonderlich flexibel bezüglich meines künftigen Arbeitsortes war und für meine Arbeitsortsuche nur einen Umkreis von höchstens 40 km vom Wohnort in Betracht ziehen wollte.
Zunächst verschaffte ich mir u.a. auf den bvvp- Praxisbörsen und in Gesprächen mit mir bereits bekannten niedergelassenen VertragspsychotherapeutInnen frühzeitig einen Überblick, welche Kassensitze in meiner näheren Umgebung frei waren oder dem demnächst frei würden und welche Anstellungs- oder Jobsharingmöglichkeiten angeboten wurden.
Leider wurde recht schnell klar, dass Angebote nach meinen Bedürfnissen nur sehr begrenzt zur Verfügung standen, in zeitlich weiter Ferne lagen oder nach der ohnehin teuren Ausbildungszeit eine erhebliche finanzielle Herausforderung bedeuten würden.
Ich entschied schließlich relativ spontan kurz vor der Approbationsprüfung, mich zunächst in einer Privatpraxis an meinem Wohnort niederzulassen. Der Praxisort bot sich aus verschiedenen Gründen an: Im Ort lebten ca. 16.000 Einwohner, ich hatte bereits Eigentums-Praxisräume zur Verfügung und es gab bisher noch keine/n Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in im Ort. Hinzu kam, dass ein großer Softwarekonzern seinen Hauptsitz am Praxisort hatte, von dem ich wusste, dass viele der Angestellten und somit auch sicher ein Teil von deren Kindern privatversichert waren.
Für die Gründung meiner Privatpraxis orientierte ich mich am Leitfaden der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Es bedurfte keines großen Aufwands die Praxis zu gründen und im Juni 2017 zu eröffnen.
Bereits nach wenigen Monaten wurde der hohe Versorgungsbedarf vieler Kinder und Jugendlicher in meinem Praxisort klar. Es meldeten sich nicht nur Privatversicherte, sondern verstärkt auch gesetzlich Versicherte, die sehr verzweifelt auf der Suche nach einem zeit- und ortsnahen Therapieplatz waren. Nach dem ersten halben Jahr Praxisbetrieb hatte ich bereits über 60 Anfragen von gesetzlich Versicherten, obwohl mein Praxisort in einem (nach KV Zahlen) mit PsychotherapeutInnen nominell deutlich überversorgten Gebiet lag. Trotzdem wurde deutlich, dass die Region meines Praxisortes schlecht versorgt war, da sich die meisten PsychotherapeutInnen in der Region in der 25 km entfernten Großstadt niedergelassen hatten, es also dort eine „Ballung“ gab.
Ich entschied mich, u. a. nach Rücksprache mit einigen der wenigen Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen in den Nachbarstädten, einen Antrag auf Sonderbedarf beim Zulassungsausschuss zu stellen, in der Hoffnung, dass ein neuer Kassensitz für den Praxisort geschaffen würde. Es gab keine zum Verkauf stehenden Praxissitze in der Nähe, die problemlos in meinen Praxisort hätten verlegt werden können.
Da es sich bei der zu behandelnden Zielgruppe um Kinder und Jugendliche handelte, war die ortsnahe Versorgung von großer Bedeutung. Anders als bei erwachsenen PatientInnen, wünschten sich die Familien mit ihren Kindern weniger Anonymität, sondern vielmehr eine unkomplizierte und von den Eltern unabhängige Erreichbarkeit des/der Therapeutinnen. Hinzu kamen Argumente wie lange Schulzeiten, familiäre Belastungen oder auch Störungsbilder, die eine größere Unabhängigkeit der Kinder und Jugendlichen von den Eltern forderten.
Mein Antrag wurde im Dezember 2017 vom Zulassungsausschuss zunächst abgelehnt, da der tatsächliche Versorgungsbedarf nicht ausreichend belegt werden konnte. Die Warteliste von gesetzlich Versicherten reichte nicht aus und es wurden Fakten und Belege in Form von anonymisierten Kostenerstattungsbescheiden gefordert, von der Anzahl her im „zweistelligen Bereich“.
Es folgte eine Phase, die davon geprägt war, Familien beim Stellen von Kostenerstattungsanträgen durch Aufklärung und Begleitung zu unterstützen. . Hierbei orientierte ich mich am Leitfaden für Kostenerstattung der BPtK. Je nach Krankenkasse wurden unterschiedlich schnell Bescheide für die Kostenübernahme im außervertraglichen Setting ausgestellt. Schließlich hatte ich im Sommer 2018 ausreichend viele Bescheide vorliegen und ich stellte erneut einen Antrag auf Sonderbedarf, der mir schließlich im Oktober 2018 bewilligt wurde.
Heute arbeite ich in meiner sehr gut ausgelasteten Praxis als Vertragspsychotherapeutin. Es gibt weiterhin großen Bedarf vor Ort, sodass ich sogar überlege, noch einen weiteren PsychotherapeutInnen anzustellen.
Nachahmern würde ich mit meinem heutigen Wissensstand raten, den Ort ihrer Niederlassung gut zu überdenken und gezielt nach regionalen „Versorgungslücken“ zu suchen. In meinem Fall hatte ich das Glück, dass meine persönlichen Wünsche mit dem örtlichen Versorgungsbedarf übereinstimmten. Davon kann jedoch nicht automatisch ausgegangen werden. Der Übergang zur Vertragsarztpraxis via Privatpraxis war für mich insofern hilfreich, dass über den gesicherten Verdienst durch die Privatpraxis die Vorbereitung des Sonderbedarfsantrags (Bsp.: Kostenerstattungsbescheide sammeln, Örtlichkeit einrichten, Netzwerken und ggf. Unterstützung durch Dritte organisieren …) möglich wurde. Schwierig auszuhalten für mich war jedoch in dieser Zeit die Unsicherheit, ob der Sonderbedarfsantrag angenommen und genehmigt würde oder ob alle meine Bemühungen erfolglos bleiben würden.


15.11.2018

Zweiundneunzig/Sechs – raus aus dem Gesetz. Kommentar zur Petition des bvvp gegen das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

Er hat es wieder getan. Jens Spahn, Bundesgesundheitsminister und selbsternanntes politisches Allroundtalent der CDU hat den nächsten Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. In Manier der großen Hollywood-Actionhelden verkündete er nach seiner Ernennung zum Minister, er werde sich die einzelnen Bereiche des Gesundheitswesens vornehmen. Getreu seinem Wahlkampfmotto „Zeit für Taten.“ – Immerhin, er hält Wort.

Nun nimmt er sich also die ambulante psychotherapeutische Versorgung vor und bringt das TSVG ein. Die Einleitung des Referentenentwurfes liest sich sehr interessant. Da ist unter der Überschrift „Problem und Ziel“ noch die Rede davon, „dass der Zugang zur ambulanten ärztlichen Versorgung angemessen und flächendeckend sichergestellt“ sein müsse.

Unter den zahlreichen Änderungen und Hinzufügungen zum SGB V findet sich dann unter der Nummer 51 fast schon versteckt folgender Absatz:

„Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt in den Richtlinien Regelungen für eine gestufte und gesteuerte Versorgung für die psychotherapeutische Behandlung einschließlich der Anforderungen an die Qualifikation der für die Behandlungs-steuerung verantwortlichen Vertragsärzte und psychologischen Psychotherapeuten.“



Hier ist in schmale Worte eine absolute Dreistigkeit verpackt worden. Nicht der behandelnde Therapeut entscheidet zukünftig, ob der Patient eine psychotherapeutische Versorgung erhält, sondern vom GBA noch zu benennende „Verantwortliche“. Kurzum: Der Minister macht den Zugang zur Psychotherapie so schwer wie möglich! Das ist ein klarer Angriff auf die freie Arztwahl! Herr Spahn, ES REICHT!!

Dieser Zusatz zu § 92 Abs. 6a SGB V muss weg!



Unterstützen Sie uns und zeichnen Sie die Petition! Ganz bequem online |hier| oder drucken Sie sich analog die Unterschriftenliste |hier| aus und schicken Sie sie an uns zurück.

Jede Unterschrift zählt. Hier können wir etwas bewegen. Es gibt erste ermutigende Ergebnisse. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat sich bereits für eine Streichung dieser Passage im Gesetz ausgesprochen.

Wir dürfen jetzt nicht lockerlassen!!!


17.10.2018

Was ist eigentlich … der (Orientierungs-) Punktwert?

Im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) wurden die abrechnungsfähigen ärztlichen bzw. psychotherapeutischen Leistungen lange nicht mit der Angabe eines Euro-Preises gelistet, sondern nur mit Bewertungspunktzahlen, die die Relationen der Leistungen zueinander ausdrücken sollten. Diese Punktzahlen wurden dann in der jeweiligen KV multipliziert mit dem regionalen Punktwert, und das ergab den regionalen Preis der Leistung.

Seit 2009 gibt es den bundeseinheitlichen Orientierungspunktwert, und seitdem wird im EBM neben der Punktzahl auch der bundesweit gültige Euro-Preis gelistet.

Für die Ermittlung der Vergütungshöhe der einzelnen Leistungen werden also die Punktzahlen mit dem Orientierungspunktwert multipliziert. Der Orientierungspunktwert, der auf Bundesebene jedes Jahr zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband der Krankenkassen neu verhandelt und vom (Erweiterten) Bewertungsausschuss festgelegt wird, gibt den Cent-Wert für einen Punkt an. Dieser liegt derzeit bei 10,6543 Cent. Als Beispiel ergibt sich für eine probatorische Sitzung mit 621 Punkten eine Vergütung von 66,16 Euro (621 Punkte x 10,6543 Cent = 6616,3203 Cent – in Euro-Betrag umgewandelt ergeben sich 66,16 Euro).

Für 2019 wurde der OPW ganz aktuell mit einem Anstieg von 1,6 % verhandelt und liegt damit bei 10,8226 Cent. Entsprechen steigt die Vergütung jeder psychotherapeutischen Leistung um 1,6 %. Die Erhöhung soll übrigens die allgemeinen Preissteigerungen abbilden, aber nicht eine verbesserte Vergütung der Arztminute bewirken.

Es wäre schön, wenn alle Leistungen nun auch tatsächlich zu diesen Euro-Preisen vergütet würden. Viele Leistungen werden aber aus der sogenannten Morbiditätsabhängigen Gesamtvergütung MGV bezahlt. Hier gibt es für jede Fachgruppe einen Facharzttopf, in den eine bestimmte Honorarsumme eingestellt ist. Werden nun mehr Leistungen angefordert, als Honorar zur Verfügung steht, dann werden diese Leistungen der Fachgruppe nur noch quotiert vergütet. Das bedeutet, dass bei zunehmender Abrechnungsmenge die Vergütung im Sinne einer Abstaffelung sinkt. Die davon betroffenen Leistungsziffern unterliegen also der sogenannten Budgetierung. Für die betroffenen Ziffern lässt sich erst am Ende des Abrechnungszeitraums sagen, wie hoch die Leistung vergütet wird.

Im psychotherapeutischen Bereich werden jedoch nahezu alle Leistungen extrabugdetär, also außerhalb der gedeckelten MGV vergütet – d.h. sie unterliegen nicht der eben erwähnten Mengenbegrenzung und werden 1:1 entsprechend der oben aufgeführten Multiplikationsrechnung als Einzelleistungen zur Euro-Gebührenordnung von der Krankenkasse vergütet.

Zu den nicht extrabudgetären und damit in den meisten KVen quotierten „Restleistungen“ der Psychotherapeuten zählen die Grundpauschalen, Tests, Berichte an den Gutachter, die Ziffern 35140 und 35141, übende Verfahren, die Samstagsziffer und auch die Pauschalen zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung. Die Gesprächsziffern sind hingegen noch bis Ende 2018 ausbudgetiert.

Ausbudgetiert sind alle Antragspflichtigen Leistungen, die Probatorik sowie die neuen Leistungen Psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung.

Es soll hier aber noch erwähnt werden, dass es KVen gibt, die alle Leistungen voll vergüten, weil sie die Psychotherapeuten unterstützen wollen, die immer weit abgeschlagen am unteren Ende der Umsatztabelle stehen.


05.10.2018

Zusammen sind wir weniger allein: Warum PiA-Vernetzung wichtig ist

Mich hat es in meiner praktischen Tätigkeit über so manchen fiesen Moment hinweg getragen, zu wissen, dass da noch andere sind, die in der gleichen Situation sind oder waren und die solidarisch mit mir der Meinung sind, dass es anders sein sollte. Über viele Themen können wir uns in Emaillisten und auf Facebook austauschen – über Unklarheiten und Fragen zur Auswahl des Instituts oder der Prüfungsvorbereitung, über Erfahrungen an den Kliniken oder notwendigen Intervisionsbedarf. Für die deutschlandweit verstreuten PiAs, die vielleicht an ihrer Klinik oder auf ihrer Station die/der Einzige sind, entsteht so wieder eine Art Gefühl von Community, fast wie eine Klassengemeinschaft.

Wenn ich mich wiederholt um 5.00 Uhr morgens nach einer viel zu kurzen Nacht aus dem Bett gequält habe, um mit schwer depressiven Patienten zu arbeiten (die genauso wenig schlafen wie ihre PiA-Behandlerin), dann hat es mir auf eine sinngebende Art und Weise geholfen, mich dafür einzusetzen, dass diese Verhältnisse sich ändern. Zwar arbeitet derzeit vor allem die Politik an der Veränderung der Ausbildungssituation – aber das auch nur, weil sie jahrelange Proteste von PiA und Psychologie-Studierenden immer wieder an die Notwendigkeit erinnert haben. Diese Proteste sind aus dem Unmut entstanden, den wir mit uns herumtragen müssen, und aus der Vernetzung, z.B. in einem PiA Forum (Berlin) oder bei verdi (Hamburg) und auch mit der Psychologie-Fachschaften-Konferenz (PsyFaKo). Dabei ist es immer wieder frustrierend zu merken, dass das Engagement entweder nur hinter verschlossenen Verhandlungstüren zum persönlichen Erfolg führt (wie bei einigen PiA, die dagegen geklagt haben, dass sie kein Gehalt bekommen) oder das Engagement sich erst so langfristig auszahlt, dass es einem selbst vermutlich nichts nutzt. So wie bei den Initiatorinnen des PiA-Politik-Treffens und den PiA, die in der Bundeskonferenz PiA der BPtK, kurz BuKo und als BuKo-Sprecher aktiv waren. Dennoch – von diesen beiden PiA-Zusammenschlüssen sind Stellungnahmen erarbeitet worden, die mit zunehmendem Interesse auch von der Politik aufgegriffen wurden. In Zeiten, in denen PiA noch in den wenigsten Berufsverbänden als Zielgruppe wahrgenommen wurden, haben wir uns schon für unsere Interessen eingesetzt, und das zeigt Wirkung. Inzwischen haben viele der Berufsverbände das Thema auch für sich entdeckt. Der bvvp setzt sich seit langer Zeit schon für eine Verbesserung der Bedingungen ein. Ganz aktuell wurde im bvvp außerdem das Junge Forum geschaffen, das auch an der Ausgestaltung der Ausbildungsreform mitarbeitet.

Besonders schön war für mich persönlich die über das PiA-Politik-Treffen organisierte Petition für PiA – die Welle der Solidarität von Passanten, die einem entgegenkommt, wenn man Unterschriften dafür sammelt, dass man in Zukunft nicht mehr als Akademikerin für einen Hungerlohn psychisch kranke Menschen behandeln muss. Es ist auf eine traurige Art schön, die eigene Erschütterung und Fassungslosigkeit auch bei anderen Menschen zu spüren. Sie reagierten oft anders als viele Menschen, die im Gesundheitssystem fest verankert und dadurch oft für die täglichen Nöte der PiA unempfindlich geworden sind. Für diese Momente der Menschlichkeit – und dieses Gefühl von Solidarität lohnt sich die Vernetzung mit anderen PiA – und langfristig dann hoffentlich auch, weil sie eine bessere Ausbildung und bessere Bedingungen für uns schaffen kann.


01.10.2018

Zur Psychotherapie fremdsprachiger Patienten ohne Dolmetscher

Meine These: Die Arbeit mit Patienten aus verschiedenen Kulturen ist herausfordernd und bereichernd zugleich. Sie fungiert als Vorbild für Integration und Gastfreundschaft und hat somit besondere gesellschaftliche Bedeutung.

Die Diskussionen um Patienten, die unsere Sprache nicht sicher sprechen, haben infolge des Flüchtlingszustroms 2015 deutlich zugenommen. Viele Kollegen verlangen als Voraussetzung für die Behandlung nach Dolmetschern bzw. lehnen bestimmte Sprachmittler aufgrund des Verstrickungspotentials direkt ab. Tatsächlich ist die Arbeit mit fremdsprachigen Patienten herausfordernd – unsere beruflichen Routinen stehen uns nur eingeschränkt zur Verfügung. Und gerade in der Psychotherapie ist die Sprache elementar.

Dazu kommen Vorbehalte gegenüber der Behandlung komplexer Traumafolgestörungen (hohes Anforderungsniveau, langwierig, viel Vernetzung erforderlich, auch für den Therapeuten belastend…). Das verursacht Verunsicherung. Aber wer, wenn nicht wir sollte sich dem aussetzen?

Wie soll das gehen?

Für Psychotherapie ausgebildete Dolmetscher stehen kaum zur Verfügung. So ist es zunächst eine niedrigschwellige Lösung, Familienangehörige oder Bekannte mit besseren Sprachkenntnissen dazu zu laden. Das birgt aber viel Verstrickungspotenzial. Meine Erfahrung ist hier: auch eine komplett dolmetscherfreie Psychotherapie ist möglich:

Erfahrungen in diesem Bereich begann ich während meiner Arbeit in der Akutpsychiatrie, Duisburg Marxloh, zu sammeln. Viele Patienten dort sprachen kaum Deutsch, Dolmetscher standen so gut wie nie zur Verfügung (wenn doch, wurde es oft auch nicht einfacher) und dennoch war klar, dass diese Patienten wie alle anderen psychotherapeutisch versorgt werden müssen. Also begann ich mir anders zu behelfen.

Inzwischen arbeite ich in eigener Praxis und schätze die Arbeit mit fremdsprachigen Patienten aufgrund ihrer Besonderheiten. Ich nehme diese selbst bei äußerst geringen Deutschkenntnissen in die Psychotherapie auf, solange eine noch ausreichend gute Prognose dies zulässt. Ein klares Vorgehen gibt es dabei nicht, wäre aufgrund der massiven individuellen Unterschiede wohl auch kaum zu definieren.

Viele Patienten können zumindest etwas Englisch oder Französisch oder einfachste Dialoge auf Deutsch führen. Es gibt gute und schnelle Übersetzungs-Apps, die bei einzelnen, wichtigen Fragen zu Rate gezogen werden können. Familienstammbäume können aufgezeichnet werden, Geburts- und Todesjahrgänge einzutragen ist in Zahlen immer möglich. Die Einladung von Angehörigen kann zurückhaltend, aber wiederholt genutzt werden.

Ein außerordentlich großer Teil der Behandlung findet nonverbal statt und ist auch tatsächlich nonverbal möglich. Allein durch das ehrliche Zugewandtsein, die uneingeschränkte Aufmerksamkeit und das Bemühen um Verständnis erfahren die Patienten bereits wichtige Wirkfaktoren von Psychotherapie und in der Folge eine erste Entlastung. Das kann zudem eine erhebliche Motivation sein, schnellstmöglich das eigene Deutsch zu verbessern.

In diesem Zusammenhang sollten wir uns auch fragen: Wie lange ist der Patient schon in Deutschland? Wie lange dauert es, die deutsche Sprache zu beherrschen? Die Allermeisten können bereits innerhalb weniger Wochen immense Fortschritte erzielen. Gelingt dies nicht, gilt es zu hinterfragen, woran es scheitert. Eine Langzeit-Psychotherapie umfasst einen Zeitraum von mehreren Jahren. In diesem Zeitraum werden sprachliche Fortschritte in der Regel sichtbar und nutzbar.

Bitte haben Sie den Mut für diese Behandlungen!

Nehmen Sie gerne auch persönlich Kontakt mit mir auf. Infos unter www.psychotherapiedohm.de