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Newsarchiv

27.11.2019

Mehr Personal für psychische Gesundheit – Petition ist erfolgreich!

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_09/_24/Petition_99626.nc.html

bvvp unterstützt Petition „Mehr Personal für psychische Gesundheit“

Wir haben uns dieser Verbändeinitiative angeschlossen, um dieses wichtige Anliegen zu verbreiten. Auch wir finden, dass es dringend notwendig ist, mehr Personal zur Verfügung zu stellen und psychisch kranke Menschen auch stationär ganzheitlich versorgen zu können. Daher unser Appell: Unterzeichnen Sie unbedingt die Petition und geben Sie die Unterschriftenlisten weiter an KollegInnen, PatientInnen, Familienangehörige und alle Menschen, denen eine gute Versorgung psychisch kranker Menschen am Herzen liegt.

Sämtliche Informationen, Vorlagen (unter anderem für Briefe an den Gesundheitsminister oder Ihren Abgeordneten) und Termine finden Sie hier: www.mehr-personal.org.

bvvp im Bündnis mit 30 weiteren Verbänden und Organisationen

Am 19.09.2019 hat der G-BA seinen Beschluss über eine Erstfassung der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie vorgelegt. Mit ihr wird ab 01.01.2020 die bisherige, ca. 30 Jahre alte Psych-PV abgelöst werden. Der gesetzliche Auftrag sowie die darin gesetzte Hoffnung war, dass die Mindestvorgaben für die personelle Ausstattung psychiatrischer und neu auch psychosomatischer Einrichtungen an die qualitativ wie quantitativ gewachsenen Anforderungen an notwendige, ethisch vertretbare Behandlungserfordernisse angepasst werden. Das Ergebnis ist enttäuschend. Im Wesentlichen wurde die völlig veraltete Psych-PV weitergeführt. In der Folge haben sich über 30 Organisationen, Berufs- und Klinikverbände sowie Fachgesellschaften und Angehörigen- und Betroffenenverbände, darunter der bvvp, nun zum Bündnis „Mehr Personal und Zeit für psychische Gesundheit“ zusammengeschlossen, um die Situation an den Psychiatrien und Psychosomatischen Einrichtungen zu ändern.

Die Kernforderungen des Bündnisses finden Sie hier als PDF.


26.08.2019

100-Euro-Marke geknackt!

KBV und Kassen haben sich im Bewertungsausschuss auf den neuen Orientierungspunktwert ab 1. Januar 2020 geeinigt. Dieser steigt um 1,52% auf 10,9871 Cent. Für die Einzelsitzung werden damit 101,30 Euro erzielt! Die 25-minütigen Psychotherapeutischen Sprechstunden und Akutbehandlungen erzielen 50,76 Euro.

Lesen Sie dazu unsere Mitteilung.


23.08.2019

TI – Finanzierung

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) meldet eine Einigung mit den Krankenkassen bei der Finanzierung des Anschlusses an die Telematik Infrastruktur.

Es werde in 2019 keine Absenkung der Erstattung mehr geben. Für den Konnektor werden bis zum 31.12.2019 weiterhin 1.547,- Euro erstattet. Erst ab 1. Januar 2020 erfolgt eine Absenkung auf 1.014,- Euro.

Außerdem werde der Erstattungsbetrag für stationäre Kartenterminals ab 1. Oktober 2019 angehoben. Die Krankenkassen zahlen zukünftig 535,- Euro für ein Gerät, 100,- Euro mehr als bisher.

Die komplette Vereinbarung finden Sie hier.