FAQ zu Hygiene

Stimmt es, dass die Broschüre der KVen und der KBV „Hygiene in der psychotherapeutischen Praxis. Ein Leitfaden“ 2022 überarbeitet wurde?
Der Leitfaden steht zum Download sowohl auf der Homepage www.hygiene-medizinprodukte.de des Kompetenzzentrums Hygiene und Medizinprodukte der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung als auch bei den einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen bereit. Zu allen Fragen rund um die Hygiene in psychotherapeutischen Praxen stehen die Hygieneberaterinnen und -berater der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zur Verfügung.
Kann ich eigentlich Patient*innen in meiner Praxis abweisen, die nicht vollständig geimpft sind?

Nach Auskunft der Justitiarin der KV Niedersachsen lautet die Antwort nein. Denn alle Vertragsärzte und – psychotherapeut*innen seien verpflichtet, im Rahmen der Zulassung GKV-Versicherte nach Maßgabe der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen zu behandeln. Gemäß § 13 Absatz 7 Satz 3 BMV-Ä dürften sie die Behandlung Versicherter nur in begründeten Fällen ablehnen. Nach der Rechtsprechung des BSG (z.B. Urteil vom 14.03.2001, AZ: B 6 KA 54/00) sei diese Vorschrift restriktiv auszulegen. Das BSG nenne demnach als zulässige Gründe die Störung eines Vertrauensverhältnisses zwischen Ärzt*innen und Patient*innen. Wann eine „Störung des Vertrauensverhältnisses“ anzunehmen sei, sei eine Wertungsfrage und aufgrund der Umstände des konkreten Einzelfalles zu entscheiden.

Da der Gesetzgeber bislang keine Impfpflicht für alle normativ festgelegt habe, könne aber nicht davon ausgegangen werden, dass Behandelnde pauschal ohne weitere Gründe die Behandlung von nicht geimpften Patienten ablehnen dürfen. Das BSG habe mehrfach klargestellt, dass Vertragsärzt*innen und –psychotherapeut*innen zur Erbringung der vertragsärztlichen Leistung im Rahmen der bestehenden Rechtsnormen verpflichtet seien (u.a. BSG Urteil vom 30.11.2016, AZ: B 6 KA 38/15 R). Ein Verstoß gegen die Behandlungspflicht begründe eine Verletzung des Sachleistungsprinzips. Vertragsärzt*innen und –psychotherapeut*innen seien daher nicht frei darin zu betreuen, wen sie wollten.

 

Wie soll ich damit umgehen, wenn ein*e Patient*in ein Attest vom Arzt hat, dass keine Maskenpflicht bestünde?

Eine solche Bescheinigung ist gültig. Es liegt im ärztlichen Ermessen, derartige Bescheinigungen für Menschen auszustellen, denen das Tragen der Masken aus ärztlicher Sicht nicht zuzumuten ist.

Doch gesetzlich gesehen sind die Befreiungsauflagen häufig genau definiert und variieren in den einzelen Bundesländern. Ein Basis-Schutz wie die Maskenpflicht in Krankenhäusern, Arztpraxen oder Pflegeeinrichtungen bleibt weiterhin bestehen. Die unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern können Sie auf der Internetseite der Bundesregierung einsehen.

Selbstverständlich können Sie selbst Maske tragen und den Raum belüften, Abstand halten, um sich zu schützen. Zudem können Sie auch auf die Videobehandlung ausweichen.

(Aktualisiert: 16.01.2023)

Wie oft sollte die Praxis desinfiziert werden?

Nach den Empfehlungen des RKI gilt: alle Räume, alle Flächen, Gegenstände und Sanitäreinrichtungen mindestens arbeitstäglich, bei evtl. Kontamination bzw. nach Behandlung eines*r Patient*in mit Corona-Verdacht sofort.

Welche gesetzlichen Vorschriften gelten in Bezug auf Hygienemaßnahmen?

Es gelten die Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes und, sofern Sie Mitarbeiter*innen beschäftigen, die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes.
Konkret heißt dies, dass Sie den – ohnehin vorhandenen – Hygieneplan der Praxis um ein Hygiene-Konzept „Corona“ erweitern müssen. Eine entsprechende Vorlage zum Download finden Sie im internen Bereich unter Info Kompakt.

Psychotherapeut*innen können seit 13. Januar 2022 eine Kostenerstattung für ein mobiles Kartenterminal erhalten. Möglich ist dies, wenn sie das Gerät für probatorische Sitzungen im Krankenhaus oder für gruppenpsychotherapeutische Leistungen außerhalb der eigenen Praxisräume benötigen. Der Anspruch wurde rückwirkend ab Oktober 2021 erweitert. Mit einem mobilen Kartenterminal kann die elektronische Gesundheitskarte von Versicherten auch dann eingelesen werden, wenn diese außerhalb der Praxisräume behandelt werden. Erstattung gibt es natürlich nur, wenn man dann die benannten Leistungen auch tatsächlich abrechnet. Weitere Informationen dazu finden Sie bei der KBV.

Sind Luftreiniger wirkungsvoll und was muss man beachten?

Luftreiniger können – je nach Raumgröße – eine sehr gute Ergänzung zur Verbesserung der Luftqualität sein. Das Lüften wird durch die Geräte nicht ersetzt, aber gerade dann, wenn während der Sitzung kein Lüften möglich ist, können die Geräte eine eventuelle Viruslast im Raum deutlich senken.

Mehr Informationen finden Mitglieder in unserem ausführlichen Info Kompakt zum Thema Hygiene, das wir für Sie auch im internen Bereich der Homepage “Mein bvvp” hinterlegt haben.

Wie wirksam sind Luftreinigungssysteme gegen Corona-Viren?

Aktuell wird viel über das richtige Lüften und die Wirksamkeit verschiedener Lüftungssysteme in Zusammenhang mit dem Corona-Virus berichtet. Wir sind keine Wissenschaftler und können deshalb nur Hinweise geben auf Studien und Artikel, die zu dem Thema erscheinen.

In diesem Artikel des RND: Corona-Ansteckung in Innenräumen sind verschiedene Studienergebnisse zusammengestellt. Das Fazit der Autoren: Hepa-Filter sind gegen Corona-Viren wirksam, bieten aber keinen 100-prozentigen Schutz. Und: Abstand halten ist weiter unumgänglich.

bvvp-Mitglieder können im internen Homepage-Bereich Dienstleistungen Informationen erhalten, wie Sie ein Luftreinigungsgerät erwerben können, für das Sie einen bvvp-Rabatt erhalten. Der bvvp kann als Berufsverband keine Produktempfehlungen aussprechen. Wir bitten Sie also, sich selbst mit den Angaben des Herstellers zu befassen und diese zu prüfen. Weitere Indormationen finden Sie auch in unserem Info Kompakt zum Thema Hygiene, das wir für Mitglieder im internen Bereich “Mein bvvp” hinterlegt haben.

Gibt es Anleitungen zum richtigen Lüften der Praxisräume?

Regelmäßiges Lüften kann das Risiko einer Infektion mit SARS-CoV-2 deutlich reduzieren. Die Kommission Innenraumlufthygiene (IRK) am Umweltbundesamt hat eine aktuelle Stellungnahme zum richtigen Lüften herausgegeben.

Auch wenn sich die Hinweise nicht explizit auf Therapieräume beziehen, lässt sich einiges für die Praxis daraus ableiten: Stellungnahme der Kommission Innenraumlufthygiene am Umweltbundesamt.

Die Pressemitteilung lesen Sie hier: Umweltbundesamt Pressemitteilung: richtiges Lüften reduziert Risiko der Sars-Cov-2-Übertragung

Mitglieder finden alle relevanten Informationen zum Thema Hygiene in der psychotherapeutischen Praxis in einem ausführichen Info Kompakt auf den internen Seiten unserer Homepage unter “Mein bvvp”.

(Aktualisiert: 16.01.2023)

 

Was muss ich beachten, wenn ich eine Maske trage?

Die Corona-Regeln sind weitgehend weggefallen. Ein Basis-Schutz wie die Maskenpflicht in Krankenhäusern, Arztpraxen oder Pflegeeinrichtungen bleibt jedoch weiterhin bestehen. Gleichzeitig können lokal begrenzt strengere Regelungen gelten. Die unterschiedliche Regelungen, welche Form von Maske in den einzelnen Bundesländern getragen werden muss, können Sie auf der Internetseite der Bundesregierung einsehen.

Wie man die Masken richtig verwendet, darüber gibt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Auskunft.

Die Unterschiede der einzelnen Masken-Arten (OP, FFP2, etc.), was zu beachten ist, hat der NDR zusammengefasst.

Die Maske gilt, laut Robert-Koch-Institut, nur als zusätzlicher Schutz, ist also auf keinen Fall ein Ersatz dafür, dass man den sicheren Abstand von mindestens 1,5 Meter und die weiteren Hygieneregeln einhält.

Stand: 16.01.2023

Müssen Psychotherapeut*innen weiterhin Masken tragen?

Ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gilt mit dem am 08.09.2023 vom Deutschen Bundestag beschlossenen COVID-19-Schutzgesetz (BT-DR 20/2573) in psychotherapeutischen Praxen  eine Maskenpflicht. Vorgeschrieben wird eine FFP2-Maske oder vergleichbare Masken.

Die unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern können Sie auf der Internetseite der Bundesregierung einsehen.

Eine Maske ersetzt NICHT den Mindestabstand, regelmäßiges Lüften bleibt ohnehin weiterhin unabdingbar ist.

Generell gilt: Bei der Frage nach dem Umgang mit der Mund-Nase-Maske sollten Sie die offiziellen Informationen der Länder und Kommunen ebenso berücksichtigen wie die Empfehlungen und Hinweise der Psychotherapeutenkammern und Kassenärztlichen Vereinigungen in Ihrer Region und sich mit Ihren Patient*innen über Ihr jeweiliges Schutzbedürfnis verständigen.

Stand: 16.01.2023

Gibt es Merkblätter zur Hygiene, die ich in der Praxis auslegen kann?

Anleitungen für das richtige Händewaschen – abgestimmt auf verschiedene Altersgruppen und in verschiedenen Sprachen verfügbar – finden Sie zum Herunterladen auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Die Bundeszentrale bietet außerdem hier Aufkleber, Plakate und Broschüren zur Hygiene allgemein, die besonders für KJP-Praxen geeignet sind.

Für  die spezielle Situation in Kinder- und Jugendlichentherapiepraxen hat unser Vorstandsmittglied Frau Sartorius hilfreiche Vorsorgetipps aus Ihrem Praxisalltag zusammengestellt: Empfehlungen zur Ansteckungsvermeidung in KJP-Praxen.

Der bvvp hat im internen Mitgliederbereich für Sie zudem das bvvp Info kompakt zu Hygiene hinterlegt.

Welche Hygienemaßnahmen in der Praxis werden empfohlen?

Wie können Sie Ansteckungen in der Psychotherapeutischen Praxis vorbeugen?

Hier finden Sie einen empfehlenswerten Hygieneleitfaden der KV und KBV.

Ein Merkblatt zum Infektionsschutz können Sie sich unter folgendem Link herunterladen: Merkblatt Infektionsschutz Coronavirus, ggf. auch zur Auslage in Ihrer Praxis.

Für  die spezielle Situation in Kinder- und Jugendlichentherapiepraxen hat unser Vorstandsmittglied Frau Sartorius hilfreiche Vorsorgetipps aus Ihrem Praxisalltag zusammengestellt: Empfehlungen zur Ansteckungsvermeidung in KJP Praxen.

Psychotherapeut*innen können seit 13. Januar 2022 eine Kostenerstattung für ein mobiles Kartenterminal erhalten. Möglich ist dies, wenn sie das Gerät für probatorische Sitzungen im Krankenhaus oder für gruppenpsychotherapeutische Leistungen außerhalb der eigenen Praxisräume benötigen. Der Anspruch wurde rückwirkend ab Oktober 2021 erweitert. Mit einem mobilen Kartenterminal kann die elektronische Gesundheitskarte von Versicherten auch dann eingelesen werden, wenn diese außerhalb der Praxisräume behandelt werden. Erstattung gibt es natürlich nur, wenn man dann die benannten Leistungen auch tatsächlich abrechnet. Weitere Informationen dazu finden Sie bei der KBV.

Der bvvp hat im internen Mitgliederbereich für Sie zudem das bvvp Info kompakt zu Hygiene hinterlegt.

Gibt es konkrete Hinweise zu Hygiene- und Schutzmaßnahmen für psychotherapeutische Praxen?

Die gibt es: Weiterführende Links finden Sie unten.

Generell gilt weiterhin: Soweit es die äußeren Umstände erlauben, müssen wir Psychotherapeut*innen physisch für Patientinnen und Patienten erreichbar bleiben. Insbesondere in Akutfällen und gerade in Zeiten, die die psychische Belastbarkeit zunehmend herausfordern, ist eine therapeutische Konstante auch vor Ort besonders wichtig, betont die KBV. Die Durchführung von Gruppentherapien ist weiterhin zulässig, da es sich hierbei um medizinisch notwendige Maßnahmen handelt. Ob eine Durchführung weiterhin zumutbar ist, müssen wir Therapeut*innen selbst abwägen. Das heißt natürlich: kritisch prüfen, ob es unter Beachtung des Infektionsschutzes möglich ist. Um Infektionsrisiken in den Praxen zu reduzieren (z. B. durch Hygiene-Regeln), sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Hilfreiche Informationen sind auf den Informationsseiten der KBV, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und des Robert Koch-Institutes (RKI) zu finden:

Allgemeine Informationen zu Hygiene-Regeln des BZgA

Informationsseite der KBV zum Coronavirus

Informationsseite der KBV zur Videosprechstunde

› Häufige Fragen beantwortet das RKI

Der bvvp hat im internen Mitgliederbereich für Sie zudem das bvvp Info kompakt zu Hygiene hinterlegt.

Aktualisiert: 09.01.2023