FAQ Allgemeines zum Umgang mit Corona

Wie lange gilt man als genesen?
Seit dem 15.01.2022 läuft der Genesenstatus schon nach drei Monaten ab dem Datum des positiven PCR-Tests aus. Laut Verordnung ist der Genesenennachweis frühestens 28 Tage nach Abnahme des positiven Tests gültig. Nach Ablauf der 90 Tage wird eine Auffrischungsimpfung empfohlen.
Stimmt es, dass die Broschüre der KVen und der KBV „Hygiene in der psychotherapeutischen Praxis. Ein Leitfaden“ 2022 überarbeitet wurde?

Der Leitfaden steht zum Download sowohl auf der Homepage www.hygiene-medizinprodukte.de des Kompetenzzentrums Hygiene und Medizinprodukte der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung als auch bei den einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen bereit. Zu allen Fragen rund um die Hygiene in psychotherapeutischen Praxen stehen die Hygieneberaterinnen und -berater der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zur Verfügung.

Darf oder muss ich 2G- und 3G-Regeln in meiner Praxis durchsetzen?

Die Corona-Sonderregeln sind am 1. April 2022 ausgelaufen. Diese Entscheidung wurde im Bewertungsausschuss gemeinsam von KBV und GKV-Spitzenverband getroffen.
Generell gilt: Alle vertragsärztlichen Praxen sind der elementaren Grundversorgung zugeordnet. Das bedeutete in der Vergangenheit, dass in allen kassenärztlichen Praxen keine 3G / 2G oder 2G+ Regeln für Patient*innen galten und voraussichtlich auch bei einer Verschärfung der Lage nicht gelten werden.

Weiterhin gilt jedoch eine Maskenpflicht nach dem verlängerten Infektionsschutzgesetz vom 01.10.2022 bis April 2023.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/ifsg/faq-ifsg.html

(Aktualisiert: 16.01.2023)

Wie soll ich damit umgehen, wenn ein*e Patient*in ein Attest vom Arzt hat, dass keine Maskenpflicht bestünde?

Eine solche Bescheinigung ist gültig. Es liegt im ärztlichen Ermessen, derartige Bescheinigungen für Menschen auszustellen, denen das Tragen der Masken aus ärztlicher Sicht nicht zuzumuten ist.

Doch gesetzlich gesehen sind die Befreiungsauflagen häufig genau definiert und variieren in den einzelen Bundesländern. Ein Basis-Schutz wie die Maskenpflicht in Krankenhäusern, Arztpraxen oder Pflegeeinrichtungen bleibt weiterhin bestehen. Die unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern können Sie auf der Internetseite der Bundesregierung einsehen.

Selbstverständlich können Sie selbst Maske tragen und den Raum belüften, Abstand halten, um sich zu schützen. Zudem können Sie auch auf die Videobehandlung ausweichen.

(Aktualisiert: 16.01.2023)

Wie oft sollte die Praxis desinfiziert werden?

Nach den Empfehlungen des RKI gilt: alle Räume, alle Flächen, Gegenstände und Sanitäreinrichtungen mindestens arbeitstäglich, bei evtl. Kontamination bzw. nach Behandlung eines*r Patient*in mit Corona-Verdacht sofort.

Welche gesetzlichen Vorschriften gelten in Bezug auf Hygienemaßnahmen?

Es gelten die Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes und, sofern Sie Mitarbeiter*innen beschäftigen, die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes.
Konkret heißt dies, dass Sie den – ohnehin vorhandenen – Hygieneplan der Praxis um ein Hygiene-Konzept „Corona“ erweitern müssen. Eine entsprechende Vorlage zum Download finden Sie im internen Bereich unter Info Kompakt.

Psychotherapeut*innen können seit 13. Januar 2022 eine Kostenerstattung für ein mobiles Kartenterminal erhalten. Möglich ist dies, wenn sie das Gerät für probatorische Sitzungen im Krankenhaus oder für gruppenpsychotherapeutische Leistungen außerhalb der eigenen Praxisräume benötigen. Der Anspruch wurde rückwirkend ab Oktober 2021 erweitert. Mit einem mobilen Kartenterminal kann die elektronische Gesundheitskarte von Versicherten auch dann eingelesen werden, wenn diese außerhalb der Praxisräume behandelt werden. Erstattung gibt es natürlich nur, wenn man dann die benannten Leistungen auch tatsächlich abrechnet. Weitere Informationen dazu finden Sie bei der KBV.

Stimmt es, dass die Luftfeuchtigkeit in Räumen eine Rolle bei der Verbreitung des Virus spielt?

Laut einem Bericht der dpa hat ein deutsch-indisches Forscherteam festgetellt, dass sich das Sars-Cov-2-Virus in trockenen Räumen schneller ausbreitet. Deshalb empfiehlt das Forscherteam eine Luftfeuchtigkeit von 40 bis 60 Prozent in Innenräumen.

Quelle: tagesschau.de: Corona und Luftfeuchtigkeit

Wie wirksam sind Luftreinigungssysteme gegen Corona-Viren?

Aktuell wird viel über das richtige Lüften und die Wirksamkeit verschiedener Lüftungssysteme in Zusammenhang mit dem Corona-Virus berichtet. Wir sind keine Wissenschaftler und können deshalb nur Hinweise geben auf Studien und Artikel, die zu dem Thema erscheinen.

In diesem Artikel des RND: Corona-Ansteckung in Innenräumen sind verschiedene Studienergebnisse zusammengestellt. Das Fazit der Autoren: Hepa-Filter sind gegen Corona-Viren wirksam, bieten aber keinen 100-prozentigen Schutz. Und: Abstand halten ist weiter unumgänglich.

bvvp-Mitglieder können im internen Homepage-Bereich Dienstleistungen Informationen erhalten, wie Sie ein Luftreinigungsgerät erwerben können, für das Sie einen bvvp-Rabatt erhalten. Der bvvp kann als Berufsverband keine Produktempfehlungen aussprechen. Wir bitten Sie also, sich selbst mit den Angaben des Herstellers zu befassen und diese zu prüfen. Weitere Indormationen finden Sie auch in unserem Info Kompakt zum Thema Hygiene, das wir für Mitglieder im internen Bereich “Mein bvvp” hinterlegt haben.

Gibt es Anleitungen zum richtigen Lüften der Praxisräume?

Regelmäßiges Lüften kann das Risiko einer Infektion mit SARS-CoV-2 deutlich reduzieren. Die Kommission Innenraumlufthygiene (IRK) am Umweltbundesamt hat eine aktuelle Stellungnahme zum richtigen Lüften herausgegeben.

Auch wenn sich die Hinweise nicht explizit auf Therapieräume beziehen, lässt sich einiges für die Praxis daraus ableiten: Stellungnahme der Kommission Innenraumlufthygiene am Umweltbundesamt.

Die Pressemitteilung lesen Sie hier: Umweltbundesamt Pressemitteilung: richtiges Lüften reduziert Risiko der Sars-Cov-2-Übertragung

Mitglieder finden alle relevanten Informationen zum Thema Hygiene in der psychotherapeutischen Praxis in einem ausführichen Info Kompakt auf den internen Seiten unserer Homepage unter “Mein bvvp”.

(Aktualisiert: 16.01.2023)