FAQ zu 2G/3G-Regeln und Testpflicht

Wie lange gilt man als genesen?
Seit dem 15.01.2022 läuft der Genesenstatus schon nach drei Monaten ab dem Datum des positiven PCR-Tests aus. Laut Verordnung ist der Genesenennachweis frühestens 28 Tage nach Abnahme des positiven Tests gültig. Nach Ablauf der 90 Tage wird eine Auffrischungsimpfung empfohlen.
Darf oder muss ich 2G- und 3G-Regeln in meiner Praxis durchsetzen?

Die Corona-Sonderregeln sind am 1. April 2022 ausgelaufen. Diese Entscheidung wurde im Bewertungsausschuss gemeinsam von KBV und GKV-Spitzenverband getroffen.
Generell gilt: Alle vertragsärztlichen Praxen sind der elementaren Grundversorgung zugeordnet. Das bedeutete in der Vergangenheit, dass in allen kassenärztlichen Praxen keine 3G / 2G oder 2G+ Regeln für Patient*innen galten und voraussichtlich auch bei einer Verschärfung der Lage nicht gelten werden.

Weiterhin gilt jedoch eine Maskenpflicht nach dem verlängerten Infektionsschutzgesetz vom 01.10.2022 bis April 2023.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/ifsg/faq-ifsg.html

(Aktualisiert: 16.01.2023)

Gibt es noch eine Testpflicht für Psychotherapeut*innen?

Nein, die gibt es nicht mehr. Die Corona-Sonderregeln sind am 1. April 2022 ausgelaufen. Diese Entscheidung wurde im Bewertungsausschuss gemeinsam von KBV und GKV-Spitzenverband getroffen.

(Aktualisiert: 16.01.2023)