Wie soll ich damit umgehen, wenn ein*e Patient*in ein Attest vom Arzt hat, dass keine Maskenpflicht bestünde?
Stand 28.04.2022
Stand 28.04.2022
Regelmäßiges Lüften kann das Risiko einer Infektion mit SARS-CoV-2 deutlich reduzieren. Die Kommission Innenraumlufthygiene (IRK) am Umweltbundesamt hat eine aktuelle Stellungnahme zum richtigen Lüften herausgegeben.
Auch wenn sich die Hinweise nicht explizit auf Therapieräume beziehen, lässt sich einiges für die Praxis daraus ableiten: Stellungnahme der Kommission Innenraumlufthygiene am Umweltbundesamt.
Die Pressemitteilung lesen Sie hier: Umweltbundesamt Pressemitteilung: richtiges Lüften reduziert Risiko der Sars-Cov-2-Übertragung
Wissenschaftler*innen des Hermann-Rietschel-Instituts der TU Berlin haben am 20.08.2020 FAQ erstellt zu den wichtigsten Fragen rund um die Lüftung von Innenräumen: FAQ zu Aersolen in Bezug auf Sars-cov-2.
Mitglieder finden alle relevanten Informationen zum Thema Hygiene in der psychotherapeutischen Praxis in einem ausführichen Info Kompakt auf den internen Seiten unserer Homepage unter „Mein bvvp“.
Stand: 28.04.2022
Die Corona-Regeln sind weitgehend weggefallen. Ein Basis-Schutz wie die Maskenpflicht in Krankenhäusern, Arztpraxen oder Pflegeeinrichtungen bleibt jedoch weiterhin bestehen. Gleichzeitig können lokal begrenzt strengere Regelungen gelten.
Bundesweit einheitliche Regelungen für Psychotherapeut*innen gibt es nicht, denn die Ausführungsbestimmungen liegen in der Regelungskompetenz der Bundesländer. Es besteht generell Mundschutzpflicht für alle in der Praxis anwesenden Personen; die Mund-Nase-Bedeckung ist vor Betreten der Praxis aufzusetzen.
Die unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern können Sie auf der Internetseite der Bundesregierung einsehen.
Stand: 28.04.2022
Die Corona-Regeln sind weitgehend weggefallen. Ein Basis-Schutz wie die Maskenpflicht in Krankenhäusern, Arztpraxen oder Pflegeeinrichtungen bleibt jedoch weiterhin bestehen. Gleichzeitig können lokal begrenzt strengere Regelungen gelten. Die unterschiedliche Regelungen, welche Form von Maske in den einzelnen Bundesländern getragen werden muss, können Sie auf der Internetseite der Bundesregierung einsehen.
Wie man die Masken richtig verwendet, darüber gibt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Auskunft.
Die Unterschiede der einzelnen Masken-Arten (OP, FFP2, etc.), was zu beachten ist, hat der NDR zusammengefasst.
Die Maske gilt, laut Robert-Koch-Institut, nur als zusätzlicher Schutz, ist also auf keinen Fall ein Ersatz dafür, dass man den sicheren Abstand von mindestens 1,5 Meter und die weiteren Hygieneregeln einhält.
Stand: 28.04.2022
Bundesweit einheitliche Regelungen für Psychotherapeut*innen gibt es nicht, denn die Ausführungsbestimmungen liegen in der Regelungskompetenz der Bundesländer. Die Corona-Regeln sind weitgehend weggefallen. Ein Basis-Schutz wie die Maskenpflicht in Krankenhäusern, Arztpraxen oder Pflegeeinrichtungen bleibt jedoch weiterhin bestehen. Gleichzeitig können lokal begrenzt strengere Regelungen gelten. Es besteht generell Mundschutzpflicht für alle in der Praxis anwesenden Personen; die Mund-Nase-Bedeckung ist vor Betreten der Praxis aufzusetzen.
Die unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern können Sie auf der Internetseite der Bundesregierung einsehen.
Eine Maske ersetzt NICHT den Mindestabstand, regelmäßiges Lüften bleibt ohnehin weiterhin unabdingbar ist.
Generell gilt: Bei der Frage nach dem Umgang mit der Mund-Nase-Maske sollten Sie die offiziellen Informationen der Länder und Kommunen ebenso berücksichtigen wie die Empfehlungen und Hinweise der Psychotherapeutenkammern und Kassenärztlichen Vereinigungen in Ihrer Region und sich mit Ihren Patient*innen über Ihr jeweiliges Schutzbedürfnis verständigen.
Stand: 28.04.2022