Probatorik in der Gruppenpsychotherapie

Allgemeines zu probatorischen Sitzungen in der Gruppenpsychotherapie

von Anissa Butlin
  • 27. April 2022
  • Sie können künftig auch im Gruppensetting stattfinden, wenn sich eine Gruppenpsychotherapie oder Kombinationsbehandlung anschließt.
  • Die Therapieeinheit (TE) umfasst 100 Minuten, kann aber in Einheiten à 50 Minuten aufgeteilt werden.
  • Mindestens eine probatorische Sitzung muss im Einzelsetting stattfinden. Falls vorher keine Sprechstunde stattgefunden hat, sogar zwei.
  • Insgesamt sind bei Erwachsenen bis zu vier Therapieeinheiten Probatorik je Krankheitsfall möglich, davon maximal drei Therapieeinheiten im Gruppensetting bei einer vorherigen Psychotherapeutischen Sprechstunde.
  • Ohne vorherige Sprechstunde beim selben Psychotherapeuten müssen zwei probatorische Sitzungen im Einzelsetting stattfinden, maximal zwei Therapieeinheiten im Gruppensetting.
  • Bei Kindern und Jugendlichen oder Menschen mit geistiger Behinderung sind bis zu sechs Therapieeinheiten je Krankheitsfall insgesamt, davon maximal fünf Therapieeinheiten im Gruppensetting, bei vorheriger Psychotherapeutischer Sprechstunde möglich.
  • Ohne vorherige Sprechstunde beim selben Psychotherapeuten / der selben Psychotherapeutin müssen zwei probatorische Sitzungen im Einzelsetting stattfinden, maximal vier Therapieeinheiten im Gruppensetting.

 

Stand: 27.04.2022

Autor*in

Anissa Butlin

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