Probatorik in der Gruppenpsychotherapie
Allgemeines zu probatorischen Sitzungen in der Gruppenpsychotherapie
von Anissa Butlin
- 27. April 2022
- Sie können künftig auch im Gruppensetting stattfinden, wenn sich eine Gruppenpsychotherapie oder Kombinationsbehandlung anschließt.
- Die Therapieeinheit (TE) umfasst 100 Minuten, kann aber in Einheiten à 50 Minuten aufgeteilt werden.
- Mindestens eine probatorische Sitzung muss im Einzelsetting stattfinden. Falls vorher keine Sprechstunde stattgefunden hat, sogar zwei.
- Insgesamt sind bei Erwachsenen bis zu vier Therapieeinheiten Probatorik je Krankheitsfall möglich, davon maximal drei Therapieeinheiten im Gruppensetting bei einer vorherigen Psychotherapeutischen Sprechstunde.
- Ohne vorherige Sprechstunde beim selben Psychotherapeuten müssen zwei probatorische Sitzungen im Einzelsetting stattfinden, maximal zwei Therapieeinheiten im Gruppensetting.
- Bei Kindern und Jugendlichen oder Menschen mit geistiger Behinderung sind bis zu sechs Therapieeinheiten je Krankheitsfall insgesamt, davon maximal fünf Therapieeinheiten im Gruppensetting, bei vorheriger Psychotherapeutischer Sprechstunde möglich.
- Ohne vorherige Sprechstunde beim selben Psychotherapeuten / der selben Psychotherapeutin müssen zwei probatorische Sitzungen im Einzelsetting stattfinden, maximal vier Therapieeinheiten im Gruppensetting.
Stand: 27.04.2022
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