FAQ Entschädigung
FAQ zum Thema Entschädigung für Praxisausfall usw.
Bekomme ich Entschädigung für Ausfälle?
- 18. März 2020
Bei Ausfällen, die durch eine behördliche Anordnung wie Praxisschließung bedingt sind, greift der Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz.
Wenn die Patient*innen ihre Sitzungen ohne weiteren Grund absagen, ist ein Ausfallhonorar schwerer durchsetzbar. Da die Regierung Hilfsprogramme angekündigt hat, sollten Sie die ausgefallenen Stunden auf jeden Fall genau dokumentieren, um spätere Entschädigungsansprüche geltend machen zu können.
Weitere Informationen und den aktuellen Stand zu Entschädigungsleistungen finden Sie im Informationsangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Zudem gibt es eine Praxisinfo der KBV zu den Entschädigungsleistungen für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen. Praxisinfo KBV
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