Grundlagen Berufspolitik

Das Sozialgesetzbuch V (SGB V)

von Anissa Butlin
  • 31. Mai 2022

Das Sozialgesetzbuch V beinhaltet die für die vertragsärztliche Versorgung geltenden gesetzlichen Vorschriften. Der Staat hat darin große Teile seiner Verpflichtung zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung an die Selbstverwaltung der Krankenkassen und Ärzt*innen sowie Psychotherapeut*innen (Kassenärztliche Vereinigungen, KBV, G-BA) abgegeben. Wichtigste Inhalte des SGB V sind die Sicherstellung der ambulanten kassenärztlichen Versorgung und die Rechtsverhältnisse zwischen Vertragsärzt*innen/Vertragspsychotherapeut*innen und Krankenkassen. Dazu gehören auch die Regelungen zur Honorarverteilung. Wichtig für Psychotherapeut*innen ist hier unter anderem, dass die Heilberufe Psychologische*r Psychotherapeut*in sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in gleichberechtigt mit den Vertragsärzt*innen in das System der Kassenärztlichen Vereinigungen integriert sind.
Außerdem sind für Psychotherapeut*innen das Psychotherapeutengesetz (PsychThG), die Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO), die Psychotherapierichtline (vom G-BA beschlossen), die Musterberufs- und weiterbildungordnung (M(W)BO), der Bundesmantelvertrag für Ärzt*innen und einige weitere Richtlinien und Regelungswerke von Bedeutung. Mehr zu den Gesetzen lesen Sie in unserer Broschüre „Der Psychotherapeut im Gesetz“.

Autor*in

Anissa Butlin

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