Entspricht die TI der DSGVO?

von Mathias Heinicke
  • 18. Oktober 2019

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat der Einführung der TI völlige Konformität mit der DSGVO bescheinigt.
In Art. 6 Abs. 2 und Art. 9 Abs. 2 der DSGVO sind Öffnungsklauseln enthalten, die nationalen Gesetzgebern erlauben, spezifische Regelungen zu schaffen. Dies ist mit § 291 Abs. 2b SGB V geregelt. Dort ist die Verpflichtung zum VSDM festgeschrieben. Diese gesetzliche Verpflichtung stellt die gesetzliche Übermittlungsbefugnis der Daten dar.

Autor*in

Mathias Heinicke

Seit 2015 Mitglied des bvvp, seit 2018 im Bundesvorstand aktiv. Mit eigener Kassenzulassung in Stuttgart und Schwäbisch Gmünd tätig, Beisitzer im Vorstand des Regionalverbandes Nordwürttemberg. Ich engagiere mich im BFA der KV Baden-Württemberg und in der Kammer Baden-Württemberg.

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