FAQ Gruppe

Wie wird mit der Gruppentherapie in den einzelnen Landes-KVen umgegangen?

von Ingrid Kaech
  • 7. April 2020

Es bleibt erlaubt, Gruppenpsychotherapien in der Praxis – unter Einhaltung aller Vorschriften des Infektionsschutzes – durchzuführen, da es sich hierbei um medizinisch notwendige Maßnahmen handelt. Bei hohen Inzidenzzahlen gelten allerdings besondere Einschränkungen, die sich in den jeweiligen Bundesländern unterscheiden können. Daher empfehlen wir Ihnen, sich zusätzlich auf der Internetseite Ihrer KV zu informieren. Eine Übersicht über alle KVen und eine Linkliste finden Sie auf der Seite der KBV.

Autor*in

Ingrid Kaech

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