FAQ zur Videosprechstunde
FAQ zur Videosprechstunde
Gibt es Sonderregelungen für die Videobehandlung?
- 24. März 2020
Ja, diese Sonderregelungen, die zunächst bis Ende September verlängert worden waren, wurden erneut und nun bis zum 31.03.2020 verlängert.
Folgende Regelungen sind betroffen:
- die 20-Prozent-Obergrenzen für Videobehandlungen bleiben ausgesetzt.
- Psychotherapeutische Sprechstunden sind weiterhin per Video möglich. Probatorische Sitzungen sowie probatorische Sitzungen in der Neuropsychologie per Video sind weiterhin möglich.
- Gruppentherapie kann weiterhin unbürokratisch in Einzeltherapie umgewandelt werden.
Auch sind die Kontaktbeschränkungen weiterhin gelockert, sodass auch die Gruppenpsychotherapie wieder als Präsenztreffen möglich ist – unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln.
Die KBV schrieb bei Einführung im März:
Grundsätzlich erfordert die Psychotherapeutische Sprechstunde weiterhin die Anwesenheit der Patienten: Insbesondere für Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung ist der unmittelbare persönliche Kontakt im Regelfall notwendig. Gegebenenfalls muss die Sprechstunde auf ein Mindestmaß reduziert werden, um Infektionsrisiken zu minimieren.
Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie kann es im Einzelfall sinnvoll sein, Patienten den Weg in die Praxis nicht zuzumuten, wenn dadurch andere Gefahren vermieden werden können. Hierfür wurde die Psychotherapie-Vereinbarung jetzt entsprechend für einen begrenzten Zeitraum angepasst.
Dies erlaubt es, diagnostische Einschätzungen und eine Einleitung von Psychotherapie auch per Video vorzunehmen. Eine Psychotherapie kann somit auch ohne persönlichen Kontakt zwischen Patient und Therapeut beginnen. Dies sollte besonderen Einzelfällen vorbehalten bleiben.
Zudem müssen die Vorgaben der Landeskammer zur Berufsordnung in Bezug auf die Gestaltung der Erstkontakte beachtet werden.
Quelle: KBV – Sprechstunde und probatorische Sitzungen jetzt auch per Video
Stand: 16.09.2020
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