FAQ Hygiene
Ich kann in meiner Praxis Abstand halten: Dürfen Patient*innen also zu mir kommen, wenn sie es möchten?
von Rainer Cebulla
- 23. März 2020
Ja, es ist nicht verboten, psychotherapeutische Behandlungen in der Praxis durchzuführen. Es gilt grundsätzlich: Die Entscheidung liegt bei Ihnen als approbierte Behandlerin oder approbierter Behandler.
Praxen für Psychotherapie sind den Praxen der niedergelassenen Ärzteschaft gleichgestellt. Ihre Patient*innen können also wie Patient*innen von niedergelassenen Ärzten Ihre Praxis aufsuchen und sich gemäß den Hygienevorschriften und dem Abstandsgebot dort aufhalten. Sie brauchen keine Überweisung, kein ärztliches Attest und auch keine Notwendigkeitsbescheinigung.
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