FAQ Hygiene
Ich kann in meiner Praxis Abstand halten: Dürfen PatientInnen also zu mir kommen, wenn sie es möchten?
von Rainer Cebulla
- 23. März 2020
Ja, es ist nicht verboten, psychotherapeutische Behandlungen in der Praxis durchzuführen. Es gilt grundsätzlich: Die Entscheidung liegt bei Ihnen als approbierte Behandlerin oder approbierter Behandler.
Praxen für Psychotherapie sind den Praxen der niedergelassenen Ärzteschaft gleichgestellt. Ihre PatientInnen können also wie PatientInnen von niedergelassenen Ärzten Ihre Praxis aufsuchen und sich gemäß den Hygienevorschriften und dem Abstandsgebot dort aufhalten. Sie brauchen keine Überweisung, kein ärztliches Attest und auch keine Notwendigkeitsbescheinigung.
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