Telematikinfrastruktur
Ich werde mich neu niederlassen. In welchem Zeitraum muss ich an die TI angeschlossen sein?
von Mathias Heinicke
- 18. Oktober 2019
Für neu zugelassene Kolleginnen und Kollegen gibt es im SGB-V keine Einführungsfristen.
Sie müssen sich also im selben Quartal ihrer Niederlassung an die TI anschließen und das VSDM durchführen.
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