FAQ zur Videosprechstunde
FAQ zur Videosprechstunde
Ist die Videosprechstunde eine Alternative?
von Ingrid Kaech
- 18. März 2020
Die Corona-Sonderregeln sind zum zweiten Quartal 2022 ausgelaufen. Das bedeutet:
- Behandlungen per Video unterliegen wieder einer doppelten Begrenzung.
- Maximal 30 Prozent aller Fälle in einer Praxis dürfen ausschließlich per Video behandelt werden.
- Maximal 30 Prozent einer Abrechnungsziffer über alle Patient*innen betrachtet dürfen per Video erbracht werden. Diese Obergrenze gilt also je Gebührenordnungsposition (GOP) und Quartal.
- Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen dürfen nicht mehr per Video erbracht werden.
- Die spezielle Telefonziffer 01433 kann nicht mehr abgerechnet werden.
(Stand: 04.04.2022)
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