Gruppe und Video

Kann ich auch die Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung per Video erbringen?

von Anissa Butlin
  • 27. April 2022

Ja. Es dürfen insgesamt maximal neun Personen sein: acht Teilnehmer*innen, beziehungsweise Bezugspersonen plus ein*e Therapeut*in. Gruppentherapien mit zwei Therapeut*innen sind per Video nicht möglich.

Ab dem 1. Juli 2022 gilt die Obergrenze von 30 Prozent für alle per Video möglichen Leistungen der Richtlinien-Psychotherapie. Sie bezieht sich somit auf die Gesamtpunktzahl der im Quartal von einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten abgerechneten Gebührenordnungspositionen des Kapitels 35, die grundsätzlich als Videobehandlung durchgeführt werden dürfen.

Nicht per Video durchgeführt werden dürfen Psychotherapeutische Sprechstunden (GOP 351519, probatorische Sitzungen (GOP 35150) und die Hypnose. Dies verbietet die Psychotherapievereinbarung, die damit der Musterberufsordnung der PP und KJP folgt, dass Eingangsdiagnostik und Aufklärung im persönlichen Kontakt zu erfolgen haben.

Ausgenommen von der neuen Regelung zur Obergrenze ist die Akutbehandlung (GOP 35152). Diese Einzelleistung darf über alle Patient*innen im Quartal betrachtet weiterhin nur zu 30 Prozent per Video stattfinden.

Weitere Informationen dazu finden Sie bei der KBV.

Stand: 13.06.2022

Autor*in

Anissa Butlin

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