FAQ psychotherapeutisch tätige Ärzte
Können Arzt- und Psychotherapeutenpraxen auch Kurzarbeitergeld für ihre MitarbeiterInnen beantragen?
von Ingrid Kaech
- 12. Mai 2020
Ja, sie können auch Kurzarbeitergeld beantragen.
Die Bundesagentur für Arbeit hatte in einer internen Anweisung Krankenhäuser und Arztpraxen von den Regelungen zur Kurzarbeit ausgenommen, weil diese vom COVID-19-Schutzschirm profitieren würden. Dagegen hat der Virchowbund bei Bundesarbeitsminister Heil und Bundesgesundheitsminister Spahn interveniert – mit Erfolg: Danach haben Angestellte in den Praxen von Vertragsärzten und -psychotherapeuten grundsätzlich Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Alle Anträge sollen nun im Einzelfall beschieden werden. Mehr Infos gibt auch die KBV.
Aktualisierung vom 26.08.2020: Die Koalition hat sich auf eine Verlängerung des Kurzarbeitergelds bis Ende 2021 geeinigt.
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