Kombibehandlung Gruppenpsychotherapie

Wie können Einzel- und Gruppenpsychotherapie und ihre Kontingente kombiniert werden?

von Anissa Butlin
  • 27. April 2022

Während es für Verhaltens- und Systemische Therapeut*innen dieselben Kontingente für Einzel- und Gruppenbehandlung gibt, unterscheiden sich diese bei Analytischer Therapie und Tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie. Hier gilt, dass die überwiegende Behandlungsform die Obergrenze des zu beantragenden Kontingentes festlegt. Wird also beispielsweise eine Analytische Psychotherapie-Kombinationsbehandlung im ersten Schritt beantragt, werden bei überwiegend Gruppentherapie 80 Therapieeinheiten (100 Min.), bei überwiegend Einzeltherapie bis zu 160 Therapieeinheiten (50 Min.) genehmigt. Sie müssen in Ihrem Antrag an die Krankenkasse angeben, wie viele Sitzungen Sie im Rahmen der Gruppentherapie und als Einzelbehandlung planen. Für alle Verfahren gilt: Bei der Kombinationsbehandlung mit überwiegendem Gruppenanteil muss die Anzahl der Gruppensitzungen mindestens um eine Therapieeinheit größer sein als die Anzahl der Einzelsitzungen.

 

Stand: 27.04.2022

Autor*in

Anissa Butlin

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