Abrechnung Gruppenpsychotherapie

Mit welchen EBM-Ziffern kann ich die Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung abrechnen?

von Anissa Butlin
  • 27. April 2022
GOPGruppengrößeBewertung
351733 Teilnehmer*innen916 Punkte / 115,88 Euro
351744 Teilnehmer*innen772 Punkte / 97,66 Euro
351755 Teilnehmer*innen686 Punkte / 86,75 Euro
351766 Teilnehmer*innen628 Punkte / 79,44 Euro
351777 Teilnehmer*innen586 Punkte / 74,11 Euro
351788 Teilnehmer*innen556 Punkte / 79,39 Euro
351799 Teilnehmer*innen532 Punkte / 67,30 Euro

Seit dem 1. April steht Psychotherapeut*innen ein Zuschlag zur Grund-, Versicherten- oder Konsiliarpauschale von 3,72 Euro (30 Punkte) zu, wenn sie einen*eine bekannte*n Patient*in in einem Quartal ausschließlich per Video behandeln.

Hinweise zur Abrechnung:

  • je vollendete 100 Minuten, je Teilnehmer*in
  • auch in 50-Minuten-Schritten möglich (KV nimmt einen Abschlag in Höhe von 50 Prozent vor
  • höchstens viermal im Krankheitsfall berechnungsfähig (höchstens fünfmal im Krankheitsfall bei Einbeziehung von relevanten Bezugspersonen bei Versicherten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr und bei Versicherten mit Intelligenzstörung)
  • Voraussetzung für die Abrechnung ist eine Genehmigung der KV zur Durchführung von Richtlinien-Gruppentherapie.

 

Stand: 05.08.2025

Über den Autor

Anissa Butlin

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