Probatorik in der Gruppenpsychotherapie

Müssen nach der Gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung noch probatorische Sitzungen gemacht werden, wenn eine Gruppentherapie geplant ist?

von Anissa Butlin
  • 27. April 2022

Ja. Gemäß § 11 Absatz 5 der Psychotherapie-Richtlinie sind vor dem Beginn einer sich anschließenden Richtlinien-Psychotherapie mindestens zwei und bis maximal vier probatorische Sitzungen zu erbringen (beziehungsweise bis zu sechs probatorische Sitzungen bei Kindern, Jugendlichen und Menschen mit diagnostizierter Intelligenzstörung). Dies gilt auch, wenn zuvor Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung angeboten wurde.

 

Stand: 27.04.2022

Autor*in

Anissa Butlin

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