Probatorik in der Gruppenpsychotherapie
Müssen nach der Gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung noch probatorische Sitzungen gemacht werden, wenn eine Gruppentherapie geplant ist?
von Anissa Butlin
- 27. April 2022
Ja. Gemäß § 11 Absatz 5 der Psychotherapie-Richtlinie sind vor dem Beginn einer sich anschließenden Richtlinien-Psychotherapie mindestens zwei und bis maximal vier probatorische Sitzungen zu erbringen (beziehungsweise bis zu sechs probatorische Sitzungen bei Kindern, Jugendlichen und Menschen mit diagnostizierter Intelligenzstörung). Dies gilt auch, wenn zuvor Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung angeboten wurde.
Stand: 27.04.2022
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