FAQ Hygiene

Müssen Psychotherapeut*innen weiterhin Masken tragen?

von Ingrid Kaech
  • 6. Mai 2020

Ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gilt mit dem am 08.09.2023 vom Deutschen Bundestag beschlossenen COVID-19-Schutzgesetz (BT-DR 20/2573) in psychotherapeutischen Praxen  eine Maskenpflicht. Vorgeschrieben wird eine FFP2-Maske oder vergleichbare Masken.

Die unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern können Sie auf der Internetseite der Bundesregierung einsehen.

Eine Maske ersetzt NICHT den Mindestabstand, regelmäßiges Lüften bleibt ohnehin weiterhin unabdingbar ist.

Generell gilt: Bei der Frage nach dem Umgang mit der Mund-Nase-Maske sollten Sie die offiziellen Informationen der Länder und Kommunen ebenso berücksichtigen wie die Empfehlungen und Hinweise der Psychotherapeutenkammern und Kassenärztlichen Vereinigungen in Ihrer Region und sich mit Ihren Patient*innen über Ihr jeweiliges Schutzbedürfnis verständigen.

Stand: 16.01.2023

Autor*in

Ingrid Kaech

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