FAQ zur Videosprechstunde

FAQ zur Videosprechstunde

Sind psychotherapeutische Videositzungen auch mit Kindern und Jugendlichen möglich?

von Claudia Völker-Cheung
  • 20. September 2021

Ja, auch mit Kindern und Jugendlichen können psychotherapeutische Einzelsitzungen per Video durchgeführt werden. Auch Bezugspersonen können einbezogen werden. Allerdings muss vor der Behandlung von Minderjährigen unter 16 Jahren eine Einwilligungserklärung der sorgeberechtigten Person(en) vorliegen. Bei Jugendlichen ab 16 Jahren genügt deren Einwilligung, wenn die Einsichtsfähigkeit gegeben ist. Die Nutzungsbedingungen einiger durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung zertifizierter Videodienstanbieter enthalten allerdings eine Klausel, dass das Angebot nur von volljährigen Personen genutzt werden kann. Wie bei jeder Videositzung muss sichergestellt werden, dass die Vertraulichkeit gewährleistet werden kann und mögliche Störfaktoren ausgeschlossen werden können, wie, dass Geschwister oder Eltern mithören können.

Die Abrechnung von Videosprechstunden ist seit 1. April 2022 nur noch im normalen Umfang möglich. Weitere Informationen dazu, finden Sie bei der KBV.

Autor*in

Claudia Völker-Cheung

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