FAQ zur Praxisorganisation

FAQ zur Praxisorganisation

Welche Kurzarbeiterregelungen gelten unbefristet?

von Claudia Völker-Cheung
  • 13. Dezember 2021

Folgende Regelungen gelten unbefristet: 

  • Der Bezug von Kug ist bis zu 12 Monate möglich.
  • Die Anzeige über Kurzarbeit sowie die Anträge auf Erstattung des Kurzarbeitergeldes können online oder schriftlich eingereicht werden.
  • Die weiteren Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Kug behalten ihre Gültigkeit.

Diese und weitere wichtige Informationen finden Sie auch auf der Seite Kurzarbeitergeld für Unternehmen.

Stand: 16.01.2023

Autor*in

Claudia Völker-Cheung

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