FAQ Allgemeines zum Umgang mit Corona
Stimmt es, dass es keine Sanktionen bei pandemiebedingter Unterschreitung des Versorgungsauftrages geben wird?
von Anja Manz
- 12. Mai 2022
Es stimmt. Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen, die ihre Sprechzeiten beispielsweise infolge fehlender Schutzausrüstung oder einer Anordnung des Gesundheitsamtes zeitweise reduzieren mussten, bleiben von Honorarkürzungen verschont. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Rechtsauffassung der KBV bestätigt, wonach eine pandemiebedingte Unterschreitung des Versorgungsauftrages nicht sanktioniert werden sollte.
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