Ärztliche Psychotherapie
Was dürfen Ärztliche Psychotherapeut*innen im Unterschied zu psychologischen Psychotherapeut*innen?
- 23. Mai 2024
Ärztliche Psychotherapeut*innen dürfen bei Bedarf körperliche Untersuchungen und Pharmakotherapien durchführen, sowie andere medizinische Heilverfahren, wenn notwendig, verschreiben. Sie sind kooperieren ärztlich mit Fachkolleg*innen aus den angrenzenden somatischen Bereichen und Hausärzt*innen und auch mit Klinikärzt*innen sektorenübergreifend. Ärztliche Psychotherapeut*innen sind zur Notfallbehandlung auch bei somatischen Notfällen befähigt und zur Teilnahme am allgemeinen Notdienst verpflichtet. Durch den Kompetenzerwerb in der Körpermedizin sind ärztliche Psychotherapeut*innen für Behandlungen in der Palliativmedizin, bei Schmerzsyndromen, bei chronischen Systemerkrankungen und Psychosomatosen, funktionellen Erkrankungen, psychiatrischen Erkrankungen sowie allen somatischen Erkrankungen mit psychischer Komorbidität prädestiniert.
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