Ärztliche Psychotherapie

Was dürfen Ärztliche Psychotherapeut*innen im Unterschied zu psychologischen Psychotherapeut*innen?

von Ingrid Kaech
  • 23. Mai 2024

Ärztliche Psychotherapeut*innen dürfen bei Bedarf körperliche Untersuchungen und Pharmakotherapien durchführen, sowie andere medizinische Heilverfahren, wenn notwendig, verschreiben. Sie sind kooperieren ärztlich mit Fachkolleg*innen aus den angrenzenden somatischen Bereichen und Hausärzt*innen und auch mit Klinikärzt*innen sektorenübergreifend. Ärztliche Psychotherapeut*innen sind zur Notfallbehandlung auch bei somatischen Notfällen befähigt und zur Teilnahme am allgemeinen Notdienst verpflichtet. Durch den Kompetenzerwerb in der Körpermedizin sind ärztliche Psychotherapeut*innen für Behandlungen in der Palliativmedizin, bei Schmerzsyndromen, bei chronischen Systemerkrankungen und Psychosomatosen, funktionellen Erkrankungen, psychiatrischen Erkrankungen sowie allen somatischen Erkrankungen mit psychischer Komorbidität prädestiniert.

Über den Autor

Ingrid Kaech

Keine Kommentare