FAQ Entschädigung
FAQ zum Thema Entschädigung für Praxisausfall usw.
Was gilt für angestellt tätige PsychotherapeutInnen in der Coronakrise?
von Ingrid Kaech
- 26. März 2020
Auskünfte zu arbeits- und arbeitsschutzrechtlichen Fragen zum Coronavirus gibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
BMAS: Arbeitsrechtliche Auswirkungen
Wer angestellt und mit dem Virus infiziert ist, hat während der Erkrankung einen Anspruch, dass sein/ihr Entgelt über sechs Wochen weiterbezahlt wird, anschließend hat man einen Anspruch auf Krankengeld. Während einer angeordneten Quarantäne besteht ein Anspruch auf Freistellung bei Entgeltfortzahlung über § 56 des Infektionsschutzgesetzes.
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