Ärztliche Psychotherapie

Was ist das Besondere der Psychotherapie aus ärztlicher Hand?

von Ingrid Kaech
  • 23. Mai 2024

Ärzt*innen üben ihren freien Beruf auf Grundlage der nach Kammer- und Heilberufsgesetzen beschlossenen (Muster-)Berufsordnung (MBO-Ä) aus. Das Besondere: bei Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand geloben sie, die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit ihrer Patient*innen zum obersten Gebot ihres Handelns zu nehmen, keine Unterschiede zu machen bezüglich des Geschlechtes oder der ethnischen Herkunft und sie verpflichten sich dazu, die Schweigepflicht auch über den Tod der Patient*innen hinaus einzuhalten. Dieses Gelöbnis zur grundlegend ärztlichen Ethik, die dem bekannten Hippokratischen Eid entlehnt und in der Genfer Deklaration des Weltärztebundes weiter ausformuliert ist, prägt auch die Identität der ärztlichen Psychotherapeut*innen und damit die Psychotherapie aus ärztlicher Hand.

Autor*in

Ingrid Kaech

Keine Kommentare