FAQ Hygiene

Welche gesetzlichen Vorschriften gelten in Bezug auf Hygienemaßnahmen?

von Ingrid Kaech
  • 11. November 2020

Es gelten die Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes und, sofern Sie Mitarbeiter*innen beschäftigen, die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes.
Konkret heißt dies, dass Sie den – ohnehin vorhandenen – Hygieneplan der Praxis um ein Hygiene-Konzept „Corona“ erweitern müssen. Eine entsprechende Vorlage zum Download finden Sie im internen Bereich unter Info Kompakt.

Psychotherapeut*innen können seit 13. Januar 2022 eine Kostenerstattung für ein mobiles Kartenterminal erhalten. Möglich ist dies, wenn sie das Gerät für probatorische Sitzungen im Krankenhaus oder für gruppenpsychotherapeutische Leistungen außerhalb der eigenen Praxisräume benötigen. Der Anspruch wurde rückwirkend ab Oktober 2021 erweitert. Mit einem mobilen Kartenterminal kann die elektronische Gesundheitskarte von Versicherten auch dann eingelesen werden, wenn diese außerhalb der Praxisräume behandelt werden. Erstattung gibt es natürlich nur, wenn man dann die benannten Leistungen auch tatsächlich abrechnet. Weitere Informationen dazu finden Sie bei der KBV.

Autor*in

Ingrid Kaech

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