FAQ zum Infektionsschutzgesetz
FAQ zum Infektionsschutzgesetz
Welche Maßnahmen muss ich als Arbeitgeber*in zum Schutz von Angestellten ergreifen?
- 22. März 2020
Die arbeitgeberseitige Fürsorgepflicht verpflichtet zur Ergreifung von Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz, soweit diese zumutbar sind. Interne Hygienevorschriften wie die Desinfektion von Türgriffen und Aufzugknöpfen in regelmäßigen Abständen können erforderlich sein. Manche Unternehmen gehen derzeit dazu über, bestimmte Betriebsabteilungen räumlich voneinander zu trennen, um im Falle einer Erkrankung an Covid-19 die Verbreitung verhindern zu können. Gut ist jetzt die Herausgabe eines Informationsblatts, in dem typische Infektionsrisiken und deren Vermeidung erklärt werden. Entsprechende Hinweise sollten sein: Regelmäßiges Händewaschen mit Seife, Ellenbogenvorhalten bei Husten und Niesen, Vermeiden von Gesichtsberührungen, usw.
Hier finden Sie einen nützlichen Aushang der KBV.
Quelle: BRP-Maßnahmen zum Schutz von Angestellten
Siehe auch unsere FAQs zum Thema Infektionsschutzgesetz.
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