Gruppe und Video

Welche Obergrenzen gelten für die Videobehandlung in der Gruppentherapie?

von Claudia Völker-Cheung
  • 5. August 2025

In der Richtlinienpsychotherapie dürfen Leistungen per Video nur begrenzt erbracht werden:

  • Grundsätzlich gilt eine Obergrenze von 30% für alle per Video möglichen Leistungen der Richtlinienpsychotherapie.
  • Diese Grenze bezieht sich auf die Gesamtpunktzahl der abrechenbaren Leistungen im Quartal und nicht mehr auf jede einzelne Gebührenordnungsposition (GOP)

Ausnahmen:

  • Die Akutbehandlung (GOP 35152) darf weiterhin nur zu 30 % per Video stattfinden.
  • Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen sind nicht per Video erlaubt

Seit 2025 gibt es mehr Spielraum:

  • Für bekannte Patientinnen* (mit persönlichem Kontakt in einem der letzten drei Quartale) dürfen bis zu 50 % der Behandlungsfälle per Video erfolgen.
  • Für neue Patientinnen* bleibt es bei der 30 %-Grenze.
  • Die Obergrenze gilt praxisbezogen, nicht mehr individuell je Psychotherapeut*in

Seit dem 1. April 2025 steht Psychotherapeut*innen ein Zuschlag zur Grund-, Versicherten- oder Konsiliarpauschale von 3,72 Euro (30 Punkte) zu, wenn sie einen*eine bekannte*n Patient*in in einem Quartal ausschließlich per Video behandeln.

Stand: 05.08.2025

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Claudia Völker-Cheung

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