Gruppe und Video
Welche Obergrenzen gelten für die Videobehandlung in der Gruppentherapie?
von Claudia Völker-Cheung
- 5. August 2025
In der Richtlinienpsychotherapie dürfen Leistungen per Video nur begrenzt erbracht werden:
- Grundsätzlich gilt eine Obergrenze von 30 % für alle per Video möglichen Leistungen der Richtlinienpsychotherapie.
- Diese Grenze bezieht sich auf die Gesamtpunktzahl der abrechenbaren Leistungen im Quartal und nicht mehr auf jede einzelne Gebührenordnungsposition (GOP)
Ausnahmen:
- Die Akutbehandlung (GOP 35152) darf weiterhin nur zu 30 % per Video stattfinden.
- Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen sind nicht per Video erlaubt
Seit 2025 gibt es mehr Spielraum:
- Für bekannte Patientinnen* (mit persönlichem Kontakt in einem der letzten drei Quartale) dürfen bis zu 50 % der Behandlungsfälle per Video erfolgen.
- Für neue Patientinnen* bleibt es bei der 30 %-Grenze.
- Die Obergrenze gilt praxisbezogen, nicht mehr individuell je Psychotherapeut*in
Seit dem 1. April 2025 steht Psychotherapeut*innen ein Zuschlag zur Grund-, Versicherten- oder Konsiliarpauschale von 3,72 Euro (30 Punkte) zu, wenn sie einen*eine bekannte*n Patient*in in einem Quartal ausschließlich per Video behandeln.
Stand: 05.08.2025
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