FAQ Maskenpflicht

Welche Regelungen zur Maskenpflicht gibt es in den einzelnen Bundesländern?

von Ingrid Kaech
  • 7. Mai 2020

Am 8. September 2022 hat der Deutsche Bundestag ein neues COVID-19-Schutzgesetz (BT-DR 20/2573) beschlossen. Laut Informationen der BPtK gilt in psychotherapeutischen Praxen ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 eine Maskenpflicht. Vorgeschrieben wird eine FFP2-Maske oder vergleichbare Maske. Ausnahmen von der Maskenpflicht sind möglich, unter anderem, wenn das Tragen der Maske der Behandlung entgegensteht. Praxisinhaber*innen müssen außerdem dafür sorgen, dass sie weitere Hygieneregeln entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) beachten und einhalten.

Bundestag und Bundesrat haben zudem eine erneute Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Die neuen Regelungen sind befristet vom 01.10.2022 bis April 2023.
Die Maßnahmen sind in zwei Stufen gegliedert. Bei Stufe 1, der sogenannten „Grundvorsorgestufe“ (tritt ab 01.10.22 in Kraft) gilt in allen Praxen eine FFP2Maskenpflicht für die Patient*innen. Genesene und mindestens dreifach geimpfte Personen sind von der Maskenpflicht befreit, falls Impfung und/oder Infektion nicht länger als drei Monate zurückliegen. Phase 2 tritt in Kraft, wenn es eine „besonders bedrohliche Entwicklung“ geben sollte.

Weitere Informationen finden Sie auch unter:
https://www.bptk.de/maskenpflichtinpsychotherapeutischenpraxen/

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetzeundverordnungen/ifsg.html

Regeln der einzelnen Bundesländer sind hier zu finden:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198

Stand: 16.01.2023

Autor*in

Ingrid Kaech

Keine Kommentare