Kombibehandlung Gruppenpsychotherapie
Welche Therapieeinheiten gebe ich bei einer Kombinationsbehandlung aus Einzel- und Gruppentherapie an?
von Anissa Butlin
- 27. April 2022
Auf dem PTV 2 geben Sie die Anzahl der Therapieeinheiten an, die Sie insgesamt beantragen (bei einer Kurzzeittherapie zum Beispiel maximal 12). Eine Aufteilung der Therapieeinheiten in Gruppentherapie und Einzeltherapie (zum Beispiel sieben Therapieeinheiten à 100 Minuten und fünf Therapieeinheiten à 50 Minuten) ist nicht erforderlich.
Wenn die Therapiekontingente für Einzel- und Gruppentherapie unterschiedlich sind, ist bei der Angabe der Therapieeinheiten das Setting maßgebend, das Sie überwiegend einsetzen wollen.
Stand: 27.04.2022
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