Kombibehandlung Gruppenpsychotherapie

Welche Therapieeinheiten gebe ich bei einer Kombinationsbehandlung aus Einzel- und Gruppentherapie an?

von Anissa Butlin
  • 27. April 2022

Auf dem PTV 2 geben Sie die Anzahl der Therapieeinheiten an, die Sie insgesamt beantragen (bei einer Kurzzeittherapie zum Beispiel maximal 12). Eine Aufteilung der Therapieeinheiten in Gruppentherapie und Einzeltherapie (zum Beispiel sieben Therapieeinheiten à 100 Minuten und fünf Therapieeinheiten à 50 Minuten) ist nicht erforderlich.

Wenn die Therapiekontingente für Einzel- und Gruppentherapie unterschiedlich sind, ist bei der Angabe der Therapieeinheiten das Setting maßgebend, das Sie überwiegend einsetzen wollen.

Stand: 27.04.2022

Autor*in

Anissa Butlin

Keine Kommentare