Telematikinfrastruktur

Wer haftet für die TI?

von Mathias Heinicke
  • 18. Oktober 2019

Hier besteht im Moment noch keine absolute Klarheit.
Am 30.06.2018 veröffentlichte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfDI) eine Stellungnahme, nach der die Verantwortung der Praxis am Konnektor ende. Ab dem Konnektor liegt die Verantwortung für den sicheren Betrieb der TI bei der gematik und weiteren Netzanbietern.

Die Datenschutzkonferenz (DSK), das gemeinsame Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, veröffentlichte nach seiner Herbsttagung 2019:

“Ein weiteres Thema der Konferenz war die Verteilung der datenschutzrechtlichen Verantwortung in der TI. Hier bestand seit längerer Zeit Unklarheit, ob die sogenannten Konnektoren, die als Schnitt- und Verbindungsstelle zwischen den Praxissystemen in z.B. Arztpraxen und der TI fungieren, unter die Verantwortung der Praxisbetreiber oder der gematik fallen.

Da es die gesetzliche Aufgabe der gematik ist, den operativen und sicheren Betrieb der TI zu gewährleisten und sie in diesem Rahmen die Mittel für die Datenverarbeitung in der TI wesentlich bestimmt, kam die DSK zu der Auffassung, dass der gematik neben den Betreibern der Arztpraxen eine datenschutzrechtliche Mitverantwortung für die Konnektoren zufällt. Um diese Verantwortungsteilung künftig rechtssicher zu regeln, empfiehlt die DSK dem Gesetzgeber, hier eine normenklare gesetzliche Regelung zu schaffen.”

Es ist also alles noch offen.

Autor*in

Mathias Heinicke

Seit 2015 Mitglied des bvvp, seit 2018 im Bundesvorstand aktiv. Mit eigener Kassenzulassung in Stuttgart und Schwäbisch Gmünd tätig, Beisitzer im Vorstand des Regionalverbandes Nordwürttemberg. Ich engagiere mich im BFA der KV Baden-Württemberg und in der Kammer Baden-Württemberg.

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