FAQ zur Praxisorganisation
FAQ zur Praxisorganisation
Wie läuft die Lohnfortzahlung für meine Mitarbeiter, wenn sie aufgrund von Krankheit nicht zur Arbeit kommen?
von Janine Fielitz
- 20. März 2020
Sofern eine Erkrankung aufgrund des Corona-Virus vorliegt, muss, wie auch bei allen anderen Erkrankungen, maximal für 6 Wochen der Lohn fortgezahlt werden. In Psychotherapeutischen Praxen kommt dafür größtenteils die Umlageversicherung U1 auf, denn es handelt sich um Kleinunternehmen.
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