FAQ zur Praxisorganisation
FAQ zur Praxisorganisation
Wie läuft die Lohnfortzahlung für meine Mitarbeiter, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Vorsichtsmaßnahmen gegen die Ansteckung nicht zur Arbeit kommen?
von Janine Fielitz
- 20. März 2020
Sofern eine Erkrankung aufgrund des Corona-Virus vorliegt, muss, wie auch bei allen anderen Erkrankungen, maximal für 6 Wochen der Lohn fortgezahlt werden. In Psychotherapeutischen Praxen kommt dafür größtenteils die Umlageversicherung U1 auf, denn es handelt sich um Kleinunternehmen.
Sobald der/die Mitarbeiter/in selbst entscheidet, aufgrund der Coronakrise zu Hause zu bleiben, kann der/die Mitarbeiter/in unbezahlt freigestellt werden. Wenn Sie das Fortbleiben vom Arbeitsplatz aber anordnen, müssen Sie auch weiterhin den Lohn bezahlen.
Wenn der/die Angestellte sich in Quarantäne befindet, lesen Sie bitte auf dem Blog des Virchowbundes: Meine Angestellte ist in Quarantäne. Muss ich Ihr Entgelt weiterhin zahlen?
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