FAQ zur Praxisorganisation

FAQ zur Praxisorganisation

Wie läuft die Lohnfortzahlung für meine Mitarbeiter, wenn sie aufgrund von Krankheit nicht zur Arbeit kommen?

von Janine Fielitz
  • 20. März 2020

Sofern eine Erkrankung aufgrund des Corona-Virus vorliegt, muss, wie auch bei allen anderen Erkrankungen, maximal für 6 Wochen der Lohn fortgezahlt werden. In Psychotherapeutischen Praxen kommt dafür größtenteils die Umlageversicherung U1 auf, denn es handelt sich um Kleinunternehmen.

 

Autor*in

Janine Fielitz

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