FAQ Hygiene

Wie soll ich damit umgehen, wenn ein*e Patient*in ein Attest vom Arzt hat, dass keine Maskenpflicht bestünde?

von Ingrid Kaech
  • 11. November 2020

Eine solche Bescheinigung ist gültig. Es liegt im ärztlichen Ermessen, derartige Bescheinigungen für Menschen auszustellen, denen das Tragen der Masken aus ärztlicher Sicht nicht zuzumuten ist.

Doch gesetzlich gesehen sind die Befreiungsauflagen häufig genau definiert und variieren in den einzelen Bundesländern. Ein Basis-Schutz wie die Maskenpflicht in Krankenhäusern, Arztpraxen oder Pflegeeinrichtungen bleibt weiterhin bestehen. Die unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern können Sie auf der Internetseite der Bundesregierung einsehen.

Selbstverständlich können Sie selbst Maske tragen und den Raum belüften, Abstand halten, um sich zu schützen. Zudem können Sie auch auf die Videobehandlung ausweichen.

(Aktualisiert: 16.01.2023)

Autor*in

Ingrid Kaech

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