FAQ zur Praxisorganisation

FAQ zur Praxisorganisation

Wie sollen wir verfahren, wenn Gesundheitskarten nicht eingelesen werden können und ich eine Videosprechstunde anbieten und durchführen möchte ?

von Ingrid Kaech
  • 25. März 2020

„Das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist nicht notwendig. Es kommt das Ersatzverfahren zur Anwendung“, heißt es aus der KV, wenn eine gültige Karte nicht eingelesen werden kann. Praxen müssen dann folgende Daten vom Patienten oder der Patientin im PVS festhalten:

  1. Name der Krankenkasse
  2. Vorname des/r Versicherten
  3. Name des/r Versicherten
  4. Geburtsdatum
  5. Versichertenart
  6. Postleitzahl des Wohnorts
  7. wenn möglich: die Versichertennummer (erste zehn Stellen)

Der/Die Versicherte muss normalerweise durch seine/ihre Unterschrift auf dem Abrechnungsschein (Vordruckmuster 5) bestätigen, dass er/sie gesetzlich krankenversichert ist. Dies wird in dieser Ausnahmesituation nicht gefordert werden.

Wenn der Patient bereits im letzten Quartal bei Ihnen war, können Sie die Daten einfach übernehmen, um das Ersatzverfahren anzulegen.

Wenn der Patient das erste Mal bei Ihnen ist und nur per Video behandelt wird, müssen Sie alle Daten manuell eingeben.

Lassen Sie die Patient*innen ihre Gesundheitskarten in die Kamera halten, dort können Sie die Daten abschreiben und sich von diesen mündlich bestätigten, dass sie gesetzlich krankenversichert sind.

Dasselbe geht natürlich auch per Telefon. Nötig ist dann, dass der Patient Ihnen die Daten der Gesundheitkarte vorliest.

Autor*in

Ingrid Kaech

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