Ärztliche Psychotherapie
Wie werde ich (fach)ärztliche Psychotherapeut*in?
- 23. Mai 2024
Schon im Medizinstudium erhalten Studierende einen ersten guten Einblick in die „Soma und Psyche“ integrierende Arbeit der ärztlichen Psychotherapie, beispielsweise in klinischen Untersuchungskursen, beim Begleiten von Konsiliardiensten der P- Fachärzt*innen auf den somatischen Stationen, durch Famulaturen in den P-Fächern wie Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie, durch frühzeitige Teilnahme an Balintgruppen oder mit der Wahl zur „Psychosomatik“ im praktischen Jahr (PJ). Mit der Approbation nach dem dritten Staatsexamen, im Anschluss des PJs, folgt die Weiterbildung zur P-Fachärzt*in oder zur ärztlichen Psychotherapeut*in durch den geregelten Kompetenzerwerb gemäß jeweiliger Weiterbildungsordnung (WBO) der Länderärztekammern, die sich an die Muster-Weiterbildungsordnung des Bundes (MWBO) anlehnt. Es wird in den vier anerkannten Verfahren aus- und weitergebildet: der analytischen Psychotherapie (AP), der tiefenpsychologisch-fundierten Psychotherapie (TP), der Verhaltenstherapie (VT) und Systemischen Therapie (ST) und im Setting, die Einzel- und Gruppenpsychotherapie, und Behandlungsalter, für Erwachsene oder Kinder-Jugendliche, unterschieden. Der Eigenerfahrungsanteil als besonders wichtiger Baustein muss wie die meisten anderen Weiterbildungsbestandteile von den Weiterbildungskandidat*innen jedoch immer noch selbst finanziert werden.
Keine Kommentare