Wie wird die 1-Prozent-Honorarkürzung umgesetzt?
von Mathias Heinicke
- 21. Oktober 2019
Die Honorarkürzung MUSS laut Gesetz von den Kassenärztlichen Vereinigungen durchgeführt werden.
Jede KV wird das anders handhaben (alle Angaben ohne Gewähr).
- KV Bayern:
Die TI-Honorarkürzung wird erstmals mit dem Honorarbescheid für Q4/2019 umgesetzt werden. Der Kürzungsbetrag wird im Honorarbescheid ausgewiesen und in einer eigenen Anlage zum Honorarbescheid detaillierter dargestellt. Die rückwirkende Kürzung der Quartale 1/2019, 2/2019 und 3/2019 wird voraussichtlich ebenfalls mit dem Honorarbescheid für Q4/2019 umgesetzt.
(Quelle: Homepage der KV) - KV Baden-Württemberg
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