Telematikinfrastruktur
Zum 01.01.2020 sollen die Erstattungen sinken. Was ist zu tun?
von Mathias Heinicke
- 18. Oktober 2019
Die sinkenden Erstattungen betreffen Sie nur, wenn Sie aktuell noch nicht an die TI angeschlossen sind.
Wenn Ihr Systemhaus einen Installationstermin nach dem 1.1.2020 nennt, dann sollten Sie den vom Systemhaus bei der Bestellung benannten Preis für das TI-Paket mit der Erstattung ab Januar abgleichen. Ergeben sich hier Differenzen, sollten Sie auf einem Installationstermin in 2019 oder einer Preisanpassung bestehen.
Hintergrund: Die Erstattung richtet sich nicht nach dem Zeitpunkt der Bestellung, sondern nach dem Datum des ersten VSDM.
Keine Kommentare