Jetzt wird es laut!

Der bvvp wehrt sich gemeinsam mit der gesamten Profession gegen die skandalöse Honorarabsenkung um 4,5 Prozent und die im Kabinettsbeschluss des GKV-Spargesetzes geplanten Einschnitte. Die psychotherapeutische Versorgung derart zu gefährden, ist unverantwortlich gegenüber unseren Patient*innen und eine Missachtung des gesamten Berufsstands: Wir leisten Widerstand!

GKV-Kürzungsgesetz verabschiedet: bvvp wendet sich erneut gegen Frontalangriff auf die Psychotherapie - und informiert umfassend

Der bvvp machte am Tag der Verabschiedung des GKV-Sparpakets einmal mehr in aller Schärfe klar: Das Gesetz setzt die ambulante Psychotherapie unter Budgetdruck und gefährdet zentrale rechtliche Sicherungen der psychotherapeutischen Vergütung. Er fordert die Koalition auf, nach der parlamentarischen Sommerpause massiv nachzubessern!

Lesen Sie unsere Pressemitteilung

Nun ist auch die Zeit der Fragen gekommen: Was kommt auf uns zu? Was bedeutet die Rückführung in die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung? Was hat es mit dem Entschließungsantrag auf sich? Und wie können wir den Schutz der angemessenen Vergütung erhalten?

Der bvvp informiert dazu in einem ausführlichen Info Aktuell.

Wir bieten zudem allen Interessierten eine weitere Meet your Expert-Infoveranstaltung an!

Der nächste Termin ist am 24. Juli von 13:00 bis 14:00 Uhr.

Orientierung geben beim Meet your Expert die Vergütungsexpertinnen Ulrike Böker und Lisa Störmann-Gaede: „Was kommt mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz auf uns zu?“

Die Online Veranstaltung (ohne Fortbildungspunkte!) ist kostenfrei und offen für Mitglieder und Nichtmitglieder.
Zur Anmeldung geht es hier

Sie brauchen Protestmaterial?

Auf unserer Sonderseite finden Sie nun zum Ausdruck Plakatvorlagen für Demos in Schwarz-Weiß oder in Farbe, unsere „Rote Karte für die Gesundheitspolitik“, Musterbriefvorlagen an Politiker*innen, einen Praxisaushang und vieles mehr!

Jetzt hier alles runterladen, was Sie brauchen!

Wachsender Druck auf Psychotherapie-Praxen

bvvp-Vorsitzender Mathias Heinicke im Interview mit coliquio, dem Expertennetzwerk Gesundheit:

Wie geht es nach Beschluss des GKV-Beitragssatzstabiliserungsgesetz nun weiter, was kommt auf uns zu und ist der Beruf Psychotherapeut*in noch zukunftssicher?

Lesen Sie das ganze Interview hier.

Großer Protest der Psychotherapeut*innen am 8. Juni

Am 08. Juni befasste sich der Petitionsausschuss mit der Bundestagspetition gegen die Kürzungen, die über 140.000 Stimmen erhalten hatte.

Während drinnen die öffentliche Anhörung zu den Forderungen der Petition 196912 „Sicherstellung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung durch angemessene Vergütung“ stattfand, protestierte vor den Türen des Bundestags ein breites Verbändebündnis gegen die geplanten Einschnitte im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.

Lesen Sie jetzt auch die Pressemitteilung zur Demo am 08. Juni hier.

Der bvvp fordert die Bundesregierung und den Bundestag auf, die Ergebnisse der Anhörung sowie die Empfehlungen des Gesundheitsausschusses des Bundesrates in den weiteren Beratungen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zu berücksichtigen.

Weil uns eine gute psychotherapeutische Versorgung am Herzen liegt: Wir bleiben laut!

 

Termine – Jetzt aktiv werden!

Wir informieren Sie hier zeitnah über alle uns bekannten Aktionen und Demonstrationen, die in Planung sind!

Unterstützen Sie weiterhin Ihre Profession! Geben Sie aktuelle Infos zu anstehenden Protestaktionen weiter an bvvp@bvvp.de

Sa, 18.07.26 Saarbrücken – 12:00 Uhr (Gustav-Regler-Platz)

 

 

Keine Beanstandung der Abwertung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent

Erwartbar aber enttäuschend: Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) als Rechtsaufsicht des Erweiterten Bewertungsausschusses teilte mit, es gebe nach ausführlicher Prüfung keine Anhaltspunkte für eine rechtliche Beanstandung des Kürzungsbeschlusses aller  genehmigungspflichtigen Leistungen, der Psychotherapeutischen Sprechstunden, der Akutbehandlungen und der Gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung. Was das konkret! bedeutet und welche Chance eine Klage bietet, lesen Sie in unserem Info Aktuell!

Kürzungsprotest zusammen mit Kampf für die Weiterbildungsfinanzierung

Breites Bündnis demonstrierte vor Deutschem Bundestag in Berlin

Mehrere hundert Teilnehmer*innen demonstrierten am 21.05.2026 vor dem Deutschen Bundestag. Die bvvp-Vorstandsbeauftragte Ariadne Sartorius brachte den Appell der Demonstrierenden auf den
Punkt: „Wir fordern alle Politiker*innen der Koalition und alle Verantwortlichen in der Gesundheitspolitik auf: Schaffen Sie diese dringend notwendigen gesetzlichen Regelungen, um Weiterbildungsstellen angemessen zu finanzieren.“

Alle weiteren Infos Sie auf unserer Seite „Psychotherapie ist unersetzlich“.

Jetzt Petitionen unterzeichnen!

Gemeinsam gegen die Einsparungen in der Psychotherapie und Versorgung sichern!

Alle Informationen zu unserer Change.org-Petition „Bürgergeld-GKV-Kosten komplett aus Steuern finanzieren!“ und zur abgeschlossenen Bundestagspetition: „Sicherstellung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung durch angemessene Vergütung“ finden Sie auf der unserer Unterseite „Petitionen“.

bvvp gegen neue Vernebelungsstrategie des GKV-Spitzenverbands

Der Verband kritisiert aufs Schärfste die in einem Artikel des E-Magazin „90 Prozent“ zum Ausdruck kommenden Falschaussagen zur Psychotherapie. Erneut würden irreführende Zahlen, Halbwahrheiten und gezielt verzerrte Darstellungen in Umlauf gebracht, um die massive Abwertung psychotherapeutischer Leistungen zu rechtfertigen.

Lesen Sie unsere Pressemitteilung 

Sparprotest - immer gemeinsam mit Verbänden und Organisationen der Profession

Verbändebündnis GK II: Keine Kürzungen bei Psychotherapie – Sicherung der psychotherapeutischen Versorgung!

Auch das Verbändebündnis Gesprächskreis II – bestehend aus fast 40 psychotherapeutischen Fach- und Berufsverbänden – positioniert sich in einer Resolution gegen die Honorarkürzungen und fordert die Politik auf, sich für die Sicherstellung der psychotherapeutischen Versorgung stark zu machen.

Lesen Sie hier die ganze Resolution des Gesprächkreises II (GK II) und das flankierende Faktenblatt zur Vergütung

Bündnis Gesundheit bemängelt Pläne des GKV-Spargesetzes

Auch das Bündnis Gesundheit, dem auch der bvvp angehört, hat eine Resolution zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) herausgebracht. Das Bündnis vieler Gesundheitsverbände betont darin, das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz werde in seiner aktuellen Form weder dem Anspruch einer nachhaltigen Reform noch den Erfordernissen einer verlässlichen Patientenversorgung gerecht.

9-Punkte-Erklärung der Organisationen gegen GKV-Spargesetz

Und der bvvp forderte auch im Rahmen einer 9-Punkte-Erklärung der psychotherapeutischen und psychiatrischen Organisationen, Berufsverbände und Fachgesellschaften: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz jetzt stoppen – Versorgung für Menschen mit psychischen Erkrankungen fair und zukunftsfest sichern.

Lesen Sie das gemeinsame Positionspapier

Nach Honorarkürzung weitere Einschnitte befürchtet

Was bringt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz?

Nach der Abwertung der meisten unserer Leistungen um 4,5 Prozent, droht nun mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ein weiterer massiver Einschnitt. Nur zwei Wochen nach der Veröffentlichung der Sparempfehlungen der Finanzkommission wurde am 16. April der Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung“ erstellt, der die meisten der 66 Ideen aufgenommen hat. Lesen Sie in unserer Mitgliederinformation, was jetzt auf die Profession und die psychotherapeutische Versorgung insgesamt zukommen könnte!

Zum Info Aktuell

Kleine Berufskunde: So sind die Psychotherapeut*innen in den KV-Gremien vertreten

In diversen Kanälen der Sozialen Medien tauchen derzeit Forderungen auf, dass die Fachgruppe der Psychotherapeut*innen endlich in den KVen und der KBV und vor allem im Bewertungsausschuss eine ordentliche Vertretung brauche. Daher nun ein aufklärender Text zur Frage, wie unsere Profession derzeit vertreten ist.

Zum Infopapier

Erfolgreiche Demos am ersten bundesweiten Aktionstag 15. April!

Die zentrale Großdemonstration eines breiten Verbändebündnisses gegen die geplanten Eingriffe und Kürzungen in der ambulanten Psychotherapie fand in Berlin statt.

Zur Pressemitteilung des Verbändebündnisses nach der Demo.

Übergabe eines Infopapiers
an den GKV-Spitzenverband – das sind die Fakten:

Die Profession begegnete den Falschbehauptungen und Kürzungen der Krankenkassen zur Situation der Psychotherapie mit einem ausführlichen Infopapier, das die tatsächliche Realität abbildet. Im Rahmen der Großdemonstration am 15.04. wurde es an den GKV-Spitzenverband adressiert.

Lesen Sie hier die Thesen des Infopapiers.

Und hier die ausführliche Fassung.

Aufruf: Petition unterschreiben!

Nehmen Sie teil an den laufenden Protestaktionen und unterschreiben Sie die aktuelle Change.org-Petition der Initiatorin Johanna Jung gegen die Kürzung psychotherapeutischer Leistungen. Die Petition hat bereits über 566.000 Stimmen erhalten.

Unterstützen Sie die Aktion und tragen Sie dazu bei, dass noch mehr Menschen unterzeichnen. Hier geht zur Petition.

Aus dem Kontext gerissen: GKV benutzt Positionspapier

Die Delegiertenversammlung des bvvp hatte bereits 2023 ein Positionspapier zur psychotherapeutischen Versorgung verabschiedet, das in einem Artikel der stellvertretenden Vorsitzenden Ulrike Böker im Magazin des bvvp aufgegriffen wurde. Passagen daraus ohne den Gesamtkontext für eigene Zwecke zu nutzen, wie dies der GKV-Spitzenverband derzeit tut, ist unseriös und inakzeptabel. Deshalb stellen wir Ihnen hier gerne das vollständige Positionspapier und den PPP-Artikel zur Verfügung.

Hilfreiche Hintergrundmaterlialien

Lesen Sie das Beschwerdepapier gegen den GKV-Spitzenverband beim Deutschen PR-Rat eines Psychotherapeutenbündnisses.

Informieren Sie sich im AXA Mind Health Report (2025) die weitere Verschlechterung der psychischen Gesundheit weltweit (IPSOS Studie, 2025).

Starkes Signal bei der Frühjahrs-DV gegen die Honorarabwertung

Die Delegierten des bvvp setzten auf der Frühjahrsversammlung im März ein starkes Zeichen gegen die Honorarkürzung psychotherapeutischer Leistungen.

Bei der Verabschiedung der Resolution gegen die Kürzungen zeigen die Delegierten die rote Karte.

Lesen Sie hier die Resolution „Jetzt wird es laut“: Gegen die Abwertung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen.

In der Pressemitteilung vom 20. März 2026 zur Resolution begrüßt der bvvp auch ausdrücklich die Klage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gegen den am 11. März verabschiedeten Kürzungsbeschluss der psychotherapeutischen Leistungen durch den Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) und richtet die scharfe Kritik an der Abwertung der psychotherapeutischen Leistungen aus der Resolution an die Politik.

 

KBV reicht Klage beim Landessozialgericht ein!

Grund zur Freude: Das ist ein sehr wichtiger Schritt, denn jetzt kommt diese skandalöse Abwertung schnell vor das Gericht. Der bvvp ist dabei! Danke an die KBV für den Einsatz!

Der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses, das Honorar für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent zu kürzen, hat für massive Kritik und großen Protest gesorgt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat gegen den Beschluss gestimmt und hat vor, nun Klage einzureichen. In einem Videointerview führt der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen, aus, wieso diese Maßnahme nötig ist.

Lesen Sie auch die Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 19.03.2026: Paukenschlag: KBV klagt gegen massive Kürzungen psychotherapeutischer Leistungen

Unsere Positionen

PRESSEMITTEILUNGEN:

Wir wehren uns gegen weitere Eingriffe: Das Papier der Finanzkommission, die vom Bundesministerium für Gesundheit eingesetzt wurde und Empfehlungen zur Stabilisierung der Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen erarbeiten sollte, schlägt nicht nur die Streichung der Zuschläge für die sogenannte Kurzzeittherapie vor, sondern auch die Wiedereinbudgetierung der Psychotherapie in die sogenannte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung. Der bvvp verurteilt in seiner Pressemitteilung vom 1. April diese Vorschläge aufs Schärfste.

Der bvvp und die DPtV haben zudem an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine juristische Stellungnahme geschickt und fordern in dem Schreiben an Nina Warken das BMG auf, den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM), die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen betreffend, auf Beanstandung zu überprüfen.

Lesen Sie jetzt die aktuelle gemeinsame Pressemitteilung der DPtV und des bvvp vom 18. März 2026:

„Honorarkürzung völlig willkürlich!“ Psychotherapeut*innen fordern BMG auf, Beschluss zu beanstanden

Als Anlage haben wir für Sie hier auch das Schreiben an die Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken beigefügt:

Anlage: Aufforderungsschreiben zur Beanstandung des Beschlusses des erweiterten Bewertungsausschuss vom 11.03.2026
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Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat die Vergütung der ambulanten Psychotherapie auf Drängen der Krankenkassen um 4,5 Prozent abgewertet.

Wir werden das in keiner Weise hinnehmen! Der bvvp wird sich mit der gesamten Profession wehren. Denn die Kürzung wird sich auch auf das Angebot an Psychotherapie für unsere Patient*innen auswirken und die Versorgungssituation für psychisch Erkrankte verschlechtern.

Lesen Sie die gemeinsame Pressemitteilung der DPtV und des bvvp vom 12. März 2026:

GKV-SV kürzt Mittel für die psychotherapeutische Versorgung

Mitgliederinformationen

Inakzeptabel!

Inakzeptabel!

„Wir werden die Abwertung in keiner Weise hinnehmen und uns gegen die jahrzehntelange Benachteiligung wehren. Die Krankenkassen entziehen der ambulanten Versorgung psychisch erkrankter Menschen damit jährlich einen dreistelligen Millionen-Euro-Betrag. Das wird sich auf das Angebot ambulanter Psychotherapie auswirken und die psychotherapeutische Versorgungssituation weiter verschlechtern. Wir werden alle rechtlichen Mittel gegen diesen Beschluss prüfen. Der erste Erfolg ist schon mal da: Die Aussetzung der Abwertung der psychotherapeutischen Leistungen um 4,5 Prozent durch das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, auch wenn in der eigentlichen Sache noch nicht entschieden ist."

Ulrike Böker, Stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbands der Vertragspsychotherapeuten (bvvp)