Jetzt wird es laut!

Der bvvp wehrt sich gemeinsam mit der gesamten Profession gegen die skandalöse Honorarabsenkung um 4,5 Prozent, die derzeit gerichtlich ausgesetzt wurde, und die mit dem GKV-Kürzungsgesetz beschlossenen Einschnitte. Die psychotherapeutische Versorgung derart zu gefährden, ist unverantwortlich gegenüber unseren Patient*innen und eine Missachtung des gesamten Berufsstands: Wir leisten Widerstand!

Warnung vor "Katastrophe"

Ulrike Böker, stellvertretende bvvp-Vorsitzende, erklärt, warum das Sparpaket für die gesetzlichen Krankenkassen für betroffene Praxen ein finanzielles Desaster darstellen kann – und warum die Patient*innen am Ende die Leidtragenden sein dürften.

Lesen Sie das vollständige Interview mit der Funke Mediengruppe

Anhörung zur Notfallreform: Da fehlte was!

Die Hoffnung der Psychotherapeut*innen auf der Anhörung zum Notfallversorgungsgesetz wurde enttäuscht. Konkret: Dass die Politik endlich über die versprochenen Nachbesserungen zum GKV-Kürzungsgesetz spricht. Aber wir werden auch weiterhin laut bleiben und klar machen, wie brennend das Thema für die ambulante Psychotherapie ist.

Darum haben wir der Politik ins Stammbuch geschrieben:

  • Die Rettungsgasse reicht nicht: Die geplanten Korrekturen – wie die extrabudgetäre Vergütung in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie – sind absolut überfällig, doch sie mildern nur, heilen aber nicht!
  • Erwachsenenversorgung droht das Aus: Wenn der Budget-Deckel draufbleibt, drohen vor allem bei Erwachsenen weiterhin schmerzhafte Einschränkungen.
  • Ganz oder gar nicht: Nachbesserungen dürfen nicht nur für einzelne Berufsgruppen gelten, sondern müssen den gesamten Leistungsbereich umfassen!

Für uns steht fest: Die versprochenen Änderungen sind etwas, aber die Politik muss mehr bieten!

Wir lassen nicht locker und kämpfen weiter – für angemessene psychotherapeutische Arbeitsbedingungen und die gute Versorgung unserer Patient*innen.

Chance vertan! Auch Kabinettssitzung vom 12. August blieb ungenutzt

In einer Pressemitteilung „Entschließung zur Psychotherapie“ hatte der bvvp konkrete Nachbesserungen in der psychotherapeutischen Versorgung gefordert. Im Vorfeld der Kabinettssitzung am 12. August erinnerte der bvvp die Regierungsfraktionen an ihren politischen Auftrag: Nach der Verabschiedung des Entschließungsantrags zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz müssten nun belastbare gesetzliche Regelungen folgen, um die ambulante Versorgung langfristig für alle betroffenen Patient*innen langfristig abzusichern.

Die Chance, darüber in dieser Sitzung zu beraten, wurde jedoch vertan. Der gesetzliche Auftrag zur psychotherapeutischen Versorgung bleibt offen.

Die Zeit drängt und die Politik steht in der Verantwortung!

Lesen Sie zu diesem Thema:

– die Stellungnahme der Psychotherapieverbände zur angemessenen Vergütung

– die Stellungnahme zur Entschließung

Info Aktuell zur Mengensteuerung

Fakten und Fakes, wir klären auf. 

Derzeit kursieren viele Informationen und Behauptungen zur zukünftigen Mengensteuerung und Vergütungsstruktur psychotherapeutischer Leistungen.

Deshalb haben wir die wichtigsten Fakten und Fakes für Sie zusammengefasst.

Sie finden das Info Aktuell in unserem mitgliederinternen Bereich.

Futter für Ihre Argumentation: KBV-Faktenblatt

Sie benötigen aktuelle Zahlen zu Leistungen und Kosten der ambulanten Versorgung, um gut argumentieren zu können? Das aktuelle Faktenblatt der KBV belegt zum Beispiel: Rund 97 Prozent der Patient*innen in Deutschland werden ambulant behandelt – und das für nur 15 Prozent der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung.

Lesen Sie hier alle Infos, die Sie jetzt brauchen!

bvvp wendet sich nach Gesetzesverabschiedung erneut gegen Frontalangriff auf die Psychotherapie

Der bvvp machte bereits am Tag der Verabschiedung des GKV-Sparpakets einmal mehr in aller Schärfe klar: Das Gesetz setzt die ambulante Psychotherapie unter Budgetdruck und gefährdet zentrale rechtliche Sicherungen der psychotherapeutischen Vergütung. Er fordert die Koalition auf, nach der parlamentarischen Sommerpause massiv nachzubessern!

Lesen Sie unsere Pressemitteilung

Nun ist auch die Zeit der Fragen gekommen: Was kommt auf uns zu? Was bedeutet die Rückführung in die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung? Was hat es mit dem Entschließungsantrag auf sich? Und wie können wir den Schutz der angemessenen Vergütung erhalten?

Der bvvp informiert dazu in einem neuen Info Aktuell: „Was bedeutet das GKV-Kürzungsgesetz für meine Praxis?“ 

Schreiben Sie Protestbriefe!

Verfassen Sie Beschwerdebriefe und richten Sie Ihren Protest über die unzumutbaren Kürzungen und die von der Gesundheitspolitik geplanten Sparmaßnahmen direkt an die Gesundheitspolitiker*innen.

Wir haben für Sie hier ein Musteranschreiben an Gesundheitspolitiker*innen und eine Adressliste mit direkter Kontaktmöglichkeit vorbereitet. Nutzen Sie die Briefvorlage – insbesondere an die Politiker*innen in Ihrem Bundesland –, die unsere zentralen Argumente kompakt transportiert.

Erheben Sie jetzt Ihre Stimme und machen Sie deutlich: Wir bleiben laut!

Termine – Jetzt aktiv werden!

Wir informieren Sie hier zeitnah über alle uns bekannten Aktionen und Demonstrationen, die in Planung sind!

Unterstützen Sie weiterhin Ihre Profession! Geben Sie aktuelle Infos zu anstehenden Protestaktionen weiter an bvvp@bvvp.de

  • 12.09.2026 – Demo: „Soziale Teilhabe für alle!“ Wo und wann? Berlin, Treffpunkt: Pariser Platz 14 Uhr. (Mitinitiatoren: „Gruppe Psychotherapie sichern Berlin-Brandenburg“ zusammen mit Hebammen, der Berliner Krankenhausgesellschaft, den Gewerkschaften und vielen mehr). Weitere Infos auf der Homepage der Veranstalter

 

 

PraxisInfo der KBV: Privatsprechstunde und Sicherstellungsauftrag

In einem hilfreichen Infopapier der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) finden Sie Hinweise dazu, wie Sie vertragsärztliche Pflichten im Zusammenhang mit Privatsprechstunden einhalten können. Die KBV klärt hier auch darüber auf, welche Herausforderungen konkret infolge der Sparmaßnahmen auf Praxisinhaber*innen und Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) zukommen, und was das in Bezug auf den Sicherstellungsauftrag der KVen und der KBV bedeutet.

Weitere Infomaterialien zu den Auswirkungen des Spargesetzes sind jetzt ebenfalls online.

Sie brauchen Protestmaterial?

Auf unserer Sonderseite finden Sie nun zum Ausdruck Plakatvorlagen für Demos in Schwarz-Weiß oder in Farbe, unsere „Rote Karte für die Gesundheitspolitik“, Musterbriefvorlagen an Politiker*innen, einen Praxisaushang und vieles mehr!

Jetzt hier alles runterladen, was Sie brauchen!

Die Sparpolitik in der Presse

„Psychotherapie kürzen – wer zahlt den Preis?“

Mathias Heinicke, Bundesvorsitzender des bvvp, stellte sich am 22.07.2026 im WDR5-Tagesgespräch mit der Moderatorin Elif Şenel der kritischen Diskussion rund um die Einsparungen in der Psychotherapie und beantwortet drängende Fragen der besorgten Hörer*innen zu den Auswirkungen der Kürzungen auf die ambulante Versorgung.

Hören Sie hier in das Interview rein, das vor allem die kritische Patientensicht auf die Einsparungen spiegelt.

_____________________________________________

„Wachsender Druck auf Psychotherapie-Praxen“

Lesen Sie im Interview vom 14.07.2026 von coliquio, Expertennetzwerk für Gesundheit, mit Mathias Heinicke:
– wie es nach Beschluss des GKV-Spargesetzes nun weitergeht,
– was jetzt auf unsere Profession zukommt und
– ob der Beruf der Psychotherapeut*in noch zukunftssicher ist.

Großer Protest der Psychotherapeut*innen am 8. Juni

Am 08. Juni befasste sich der Petitionsausschuss mit der Bundestagspetition gegen die Kürzungen, die über 140.000 Stimmen erhalten hatte.

Während drinnen die öffentliche Anhörung zu den Forderungen der Petition 196912 „Sicherstellung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung durch angemessene Vergütung“ stattfand, protestierte vor den Türen des Bundestags ein breites Verbändebündnis gegen die geplanten Einschnitte im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.

Lesen Sie jetzt auch die Pressemitteilung zur Demo am 08. Juni hier.

Der bvvp fordert die Bundesregierung und den Bundestag auf, die Ergebnisse der Anhörung sowie die Empfehlungen des Gesundheitsausschusses des Bundesrates in den weiteren Beratungen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zu berücksichtigen.

Weil uns eine gute psychotherapeutische Versorgung am Herzen liegt: Wir bleiben laut!

 

Wichtiger Teilerfolg: Abwertung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 Prozent ausgesetzt

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat die geplante Honorarkürzung von 4,5 Prozent für Psychotherapeuten per Eilbeschluss vom Juli 2026 vorläufig gestoppt.

Der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) hatte im März diesen Jahres beschlossen, die Vergütung für ambulante Psychotherapie ab dem 1. April 2026 um 4,5 Prozent zu senken. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) klagte daraufhin gegen die Entscheidung und beantragte Eilrechtsschutz. Das Gericht gab der KBV recht und äußerte erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kürzung. Damit wurde die Kürzung vorerst ausgesetzt und darf nicht angewendet werden. Das Verbot gilt, bis es ein endgültiges Urteil im Hauptsacheverfahren gibt. Wann dieses Urteil fällt, ist noch offen. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Kürzungsprotest zusammen mit Kampf für die Weiterbildungsfinanzierung

Breites Bündnis demonstrierte vor Deutschem Bundestag in Berlin

Mehrere hundert Teilnehmer*innen demonstrierten am 21.05.2026 vor dem Deutschen Bundestag. Die bvvp-Vorstandsbeauftragte Ariadne Sartorius brachte den Appell der Demonstrierenden auf den
Punkt: „Wir fordern alle Politiker*innen der Koalition und alle Verantwortlichen in der Gesundheitspolitik auf: Schaffen Sie diese dringend notwendigen gesetzlichen Regelungen, um Weiterbildungsstellen angemessen zu finanzieren.“

Alle weiteren Infos Sie auf unserer Seite „Psychotherapie ist unersetzlich“.

Jetzt Petitionen unterzeichnen!

Gemeinsam gegen die Einsparungen in der Psychotherapie und Versorgung sichern!

Alle Informationen zu unserer Change.org-Petition „Bürgergeld-GKV-Kosten komplett aus Steuern finanzieren!“ und zur abgeschlossenen Bundestagspetition: „Sicherstellung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung durch angemessene Vergütung“ finden Sie auf der unserer Unterseite „Petitionen“.

bvvp gegen neue Vernebelungsstrategie des GKV-Spitzenverbands

Der Verband kritisiert aufs Schärfste die in einem Artikel des E-Magazin „90 Prozent“ zum Ausdruck kommenden Falschaussagen zur Psychotherapie. Erneut würden irreführende Zahlen, Halbwahrheiten und gezielt verzerrte Darstellungen in Umlauf gebracht, um die massive Abwertung psychotherapeutischer Leistungen zu rechtfertigen.

Lesen Sie unsere Pressemitteilung 

Sparprotest - immer gemeinsam mit Verbänden und Organisationen der Profession

Verbändebündnis GK II: Keine Kürzungen bei Psychotherapie – Sicherung der psychotherapeutischen Versorgung!

Auch das Verbändebündnis Gesprächskreis II – bestehend aus fast 40 psychotherapeutischen Fach- und Berufsverbänden – positioniert sich in einer Resolution gegen die Honorarkürzungen und fordert die Politik auf, sich für die Sicherstellung der psychotherapeutischen Versorgung stark zu machen.

Lesen Sie hier die ganze Resolution des Gesprächkreises II (GK II) und das flankierende Faktenblatt zur Vergütung

Bündnis Gesundheit bemängelt Pläne des GKV-Spargesetzes

Auch das Bündnis Gesundheit, dem auch der bvvp angehört, hat eine Resolution zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) herausgebracht. Das Bündnis vieler Gesundheitsverbände betont darin, das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz werde in seiner aktuellen Form weder dem Anspruch einer nachhaltigen Reform noch den Erfordernissen einer verlässlichen Patientenversorgung gerecht.

9-Punkte-Erklärung der Organisationen gegen GKV-Spargesetz

Und der bvvp forderte auch im Rahmen einer 9-Punkte-Erklärung der psychotherapeutischen und psychiatrischen Organisationen, Berufsverbände und Fachgesellschaften: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz jetzt stoppen – Versorgung für Menschen mit psychischen Erkrankungen fair und zukunftsfest sichern.

Lesen Sie das gemeinsame Positionspapier

Kleine Berufskunde: So sind die Psychotherapeut*innen in den KV-Gremien vertreten

In diversen Kanälen der Sozialen Medien tauchen derzeit Forderungen auf, dass die Fachgruppe der Psychotherapeut*innen endlich in den KVen und der KBV und vor allem im Bewertungsausschuss eine ordentliche Vertretung brauche. Daher nun ein aufklärender Text zur Frage, wie unsere Profession derzeit vertreten ist.

Zum Infopapier

Aus dem Kontext gerissen: GKV benutzte Positionspapier

Die Delegiertenversammlung des bvvp hatte bereits 2023 ein Positionspapier zur psychotherapeutischen Versorgung verabschiedet, das in einem Artikel der stellvertretenden Vorsitzenden Ulrike Böker im Magazin des bvvp aufgegriffen wurde. Passagen daraus ohne den Gesamtkontext für eigene Zwecke zu nutzen, wie dies der GKV-Spitzenverband derzeit tut, ist unseriös und inakzeptabel. Deshalb stellen wir Ihnen hier gerne das vollständige Positionspapier und den PPP-Artikel zur Verfügung.

Hilfreiche Hintergrundmaterlialien

Lesen Sie das Beschwerdepapier gegen den GKV-Spitzenverband beim Deutschen PR-Rat eines Psychotherapeutenbündnisses.

Informieren Sie sich im AXA Mind Health Report (2025) die weitere Verschlechterung der psychischen Gesundheit weltweit (IPSOS Studie, 2025).

Starkes Signal bereits bei der Frühjahrs-DV gegen die Honorarabwertung

Die Delegierten des bvvp setzten auf der Frühjahrsversammlung im März ein starkes Zeichen gegen die Honorarkürzung psychotherapeutischer Leistungen.

Bei der Verabschiedung der Resolution gegen die Kürzungen zeigen die Delegierten die rote Karte.

Lesen Sie hier die Resolution „Jetzt wird es laut“: Gegen die Abwertung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen.

In der Pressemitteilung vom 20. März 2026 zur Resolution begrüßt der bvvp auch ausdrücklich die Klage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gegen den am 11. März verabschiedeten Kürzungsbeschluss der psychotherapeutischen Leistungen durch den Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) und richtet die scharfe Kritik an der Abwertung der psychotherapeutischen Leistungen aus der Resolution an die Politik.

 

Inakzeptabel!

Inakzeptabel!

„Wir werden die Abwertung in keiner Weise hinnehmen und uns gegen die jahrzehntelange Benachteiligung wehren. Die Krankenkassen entziehen der ambulanten Versorgung psychisch erkrankter Menschen damit jährlich einen dreistelligen Millionen-Euro-Betrag. Das wird sich auf das Angebot ambulanter Psychotherapie auswirken und die psychotherapeutische Versorgungssituation weiter verschlechtern. Wir werden alle rechtlichen Mittel gegen diesen Beschluss prüfen. Der erste Erfolg ist schon mal da: Die Aussetzung der Abwertung der psychotherapeutischen Leistungen um 4,5 Prozent durch das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, auch wenn in der eigentlichen Sache noch nicht entschieden ist."

Ulrike Böker, Stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbands der Vertragspsychotherapeuten (bvvp)