Infos zur Approbation
Endlich (oder schon?) ist es soweit: Die Approbationsprüfung naht und ein Ende der langen und oft beschwerlichen Ausbildung ist in Sicht. Wir geben Ihnen hilfreiche Tipps und Links und informieren, worauf Sie achten sollten. Außerdem erfahren Sie, wie es nach der Approbation für Sie weitergehen kann!
Tipps für die Prüfung
Sie wollen sich zur Prüfungsvorbereitung vernetzen? Wir haben eine bvvp-Prüfugsvorbereitungs-Signalgruppe. Schreiben Sie an junges-forum@bvvp.de und wir fügen Sie hinzu.
Hilfreiche Links des IMMP
- IMPP Prüfungstermine
- IMPP Praktische Hinweise zur Prüfungsdurchführung
- Landesprüfungsämterliste
- IMPP Lösungen und Ergebnisse aus der Vorprüfung
- IMPP Gegenstandskataloge
Weitere Lernressourcen
- Die AMDP bietet ein Lernquiz zum Psychopathologischen Befund
- Neben unserer Eselsbrückenliste unter mein-bvvp finden Sie im Forum von Meditricks weitere Eselsbrücken
- Die Homepage der BPtK zu bietet viele nützliche Inhalte. Es finden sich z.B. viele Informationen zu Verordnungsbefugnissen wie Ergotherapie, Soziotherapie, psychiatrischer häuslicher Krankenpflege etc.
- BPtK-Broschüre zur Psychotherapierichtlinie (aktuell allerdings noch ohne die systemische Therapie)
- Leitlinien-Zusammenfassungen der BPtK
- Übersicht zu allen relevanten Leitlinien der AWMF
- Informationen zur Epidemiologie einzelner psychischer Störungen
- Diese Lern-Web-App von „Halb so schwer“ bietet eine zusätzliche Vorbereitung auf die Approbationsprüfung!
Weg zur Approbation
Der bvvp bietet in seiner Reihe Psychotreff immer wieder unterstützende Fortbildungsveranstaltungen, um Sie bis zur erfolgreichen Approbation zu begleiten.
Auch unsere Broschüren können bei Ihrem Start in die Zukunft als frisch approbierte Psychotherapeut*innen hilfreich sein.
- Steuerhilfe Kompakt für junge Psychotherapeut*innen – Für einen kompakten Überblick über relevante Steuerbelange
- Endlich approbiert und jetzt? – Hilft Ihnen bei materiellen Fragen für einen sicheren Start als junge Psychotherapeut*in
- Kauf und Verkauf Psychotherapeutischer Praxen – Unterstützt Sie bei berufs- und zivilrechtlichen Aspekten
Alle Infos finden Sie hier: https://bvvp.de/publikationen/
Und Achtung: Einige Broschüren erhalten Sie als Psychotherapeut*in in Aus- und Weiterbildung kostenfrei!
Tipps zum Anfechten von Fragen
Bis zu drei Kalendertage nach dem Prüfungstag können Fragen auf der Homepage des IMPP über ein spezielles Formular angefochten werden.
In der Anfechtung wird die Nummer der Frage, eine kurze Darstellung des Anfechtungsgegenstandes sowie Literaturangaben und eine Begründung erfragt. Für die Anfechtung ist es sinnvoll, auf wissenschaftliche Fachliteratur und die jeweiligen begründenden Textstellen zu verweisen. Häufig werden Textstellen aus den einschlägigen Prüfungsrepetitorien nicht anerkannt. Hier ist es hilfreich, noch einmal nach weiterer begründender Fachliteratur Ausschau zu halten. Ebenso ist es sinnvoll, zu prüfen, ob die Frage dem Gegenstandskatalog des IMPP entspricht. Das IMPP weist darauf hin: „Beachten Sie, dass nicht die Anzahl der eingereichten Kommentare entscheidend ist. Die jeweiligen Fachbereiche und die Überprüfungskommissionen prüfen alle eingereichten Beiträge zu Prüfungsfragen gleichermaßen sorgfältig. Identische, mehrfach eingereichte Anmerkungen werden zusammengefasst zu einem Kommentar.“
Das IMPP informiert Sie über den Eingang der Anfechtung per Mail sowie über einen positiven Ausgang der Anfechtung. Das Junge Forum bedauert, dass das IMPP keine Rückmeldung zu abgelehnten Anfechtungen
gibt, somit werden oft gut begründete und mit viel Mühe erstellte Anfechtungen abgelehnt und die anfechtende Person erhält nie die Möglichkeit auf die Ablehnung entsprechend reagieren zu können und die Kriterien der Ablehnung bleiben unklar. Erfolgreiche Anfechtungsbeispiele haben wir hier für Sie verlinkt.
Fragen, die Ihrer Ansicht nach missverständlich oder falsch gestellt wurden oder ggf. mehr Antworten als vorgegeben richtig sind, können bis zu drei Kalendertage nach dem Prüfungstag direkt beim IMPP kommentiert werden. In diesen Listen (sortiert nach PP/KJP und Prüfung A/B) können Sie Ihre Antworten sammeln, um ggf. anfechtbare Prüfungsfragen herauszufiltern. Sie können dort ebenfalls notieren, ob eine Frage anfechtbar ist: Google Spreadsheet zum Sammeln von Prüfungsantworten. In dieser Liste können Sie eintragen, welche Literatur für Anfechtungen hilfreich wäre und gegebenenfalls selbst Ihre Anfechtungsbeispiele eintragen: Google Doc zu den Anfechtungstexten.
Approbiert - wie weiter?
Nach wie vor streben die meisten approbierten Kolleg*innen die ambulante Tätigkeit in der Praxis an. Aber es ist nicht nur die eigene Zulassung möglich, was in manchen Städten kaum zu realisieren ist, sondern es gibt auch attraktive Alternativen. Wir informieren und unterstützen, egal, welchen Weg Sie gehen wollen! Weitere Informationen und Erfahrungsberichte zu verschiedenen Kooperationsformen finden Sie im internen Homepagebereich.
- Anstellung als Psychotherapeut*in: Interview mit Rebecca Borchers
- Kurztipps zur Zeit nach der Approbation
- Approbiert, was nun? Eine Handreichung zur Orientierung im Bürokratie-Dschungel
- Den Möglichkeitsraum erweitern - Wege zur Approbation in Systemischer Therapie
- Wie kommen Systemische Therapeut*innen ins System der Vertragspsychotherapie?
- Wie kommen Systemische Therapeut*innen ins System der Vertragspsychotherapie?
- Berufswegplanung in der Aus- und Weiterbildung
Beantragung der Approbation
Die Approbationsurkunde kann bei der Approbationsbehörde des jeweiligen Landes bereits am Tag der schriftlichen Prüfung, teilweise auch bis zu vier Wochen vor der Prüfung (variiert je nach Approbationsbehörde) beantragt werden – auch, wenn die mündliche Prüfung noch nicht abgelegt wurde. Die geforderten Unterlagen (z.B. Führungszeugnis, ärztliches Attest) können in der Regel nachgereicht werden. Entscheidend ist das Datum der Beantragung. Es ist sinnvoll, die Approbationsurkunde frühzeitig zu beantragen, denn das „Approbationsalter“ ist unter anderem ein Faktor bei der Kassensitzvergabe. Auch Arbeitgeber erhöhen gegebenenfalls rückwirkend die tarifliche Eingruppierung ab dem Datum der Approbationsurkunde.
Für die Beantragung der Approbationsurkunde werden in der Regel Gebühren erhoben. Für die Beantragung der Urkunde werden üblicherweise folgende Dokumente benötigt (variiert je nach Approbationsbehörde, bitte informieren Sie sich auf den jeweiligen Homepages):
- Geburtsurkunde
- Ggf. Heiratsurkunde oder Beleg bei Namensänderung
- Beglaubigte Kopie des Ausweises oder Reisepasses
- Lückenloser und eigenhändig unterschriebener Lebenslauf (tabellarische und chronologische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten einschlägigen Erwerbstätigkeiten unter Angabe der Zeiträume (Monat/Jahr) unter Beifügung der entsprechenden Nachweise
- ärztliches Attest (im Original), das nicht älter als einen Monat sein darf, aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller zur Ausübung des Berufs in gesundheitlicher Hinsicht nicht ungeeignet ist (Achtung, manche Approbationsbehörden haben hierfür ein spezielles Formular!)
- Führungszeugnis der Belegart „O“ → Tipp: Das Führungszeugnis kann mit dem neuen Ausweis auch online beantragt werden: https://www.fuehrungszeugnis–service.eu/
- Nachweise über die abgeschlossene Ausbildung (in beglaubigter Kopie) → in den meisten Landesbehörden werden diese Informationen und auch die Prüfungsergebnisse vom Landesprüfungsamt direkt an die Approbationsbehörde weitergereicht.➔ Tipp: Mit einem frankierten Rückumschlag kann man um Rücksendung der nach der Beantragung nicht mehr benötigten Unterlagen bitten.
Beantragung der Approbation
Welche Institution für die Erteilung der Approbation zuständig ist, unterscheidet sich zwischen den Bundesländern. Hier finden Sie Verlinkungen zu den für Sie zuständigen Behörden und können in Erfahrung bringen, welche Fristen gelten und welche Formulare und Unterlagen Sie einreichen müssen.
- Baden–Württemberg
- Bayern
- Berlin – PP
- Berlin – KJP
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern (Formulare zu finden unter „Approbation“)
- Niedersachsen und Niedersächsischer Zweckverbund zur Approbationserteilung
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen