Kombibehandlungen in der Gruppenpsychotherapie

Wie können Einzel- und Gruppenpsychotherapie und ihre Kontingente kombiniert werden?
Während es für Verhaltens- und Systemische Therapeut*innen dieselben Kontingente für Einzel- und Gruppenbehandlung gibt, unterscheiden sich diese bei Analytischer Therapie und Tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie. Hier gilt, dass die überwiegende Behandlungsform die Obergrenze des zu beantragenden Kontingentes festlegt. Wird also beispielsweise eine Analytische Psychotherapie-Kombinationsbehandlung im ersten Schritt beantragt, werden bei überwiegend Gruppentherapie 80 Therapieeinheiten (100 Min.), bei überwiegend Einzeltherapie bis zu 160 Therapieeinheiten (50 Min.) genehmigt. Sie müssen in Ihrem Antrag an die Krankenkasse angeben, wie viele Sitzungen Sie im Rahmen der Gruppentherapie und als Einzelbehandlung planen. Für alle Verfahren gilt: Bei der Kombinationsbehandlung mit überwiegendem Gruppenanteil muss die Anzahl der Gruppensitzungen mindestens um eine Therapieeinheit größer sein als die Anzahl der Einzelsitzungen.  

Stand: 27.04.2022

Wie beantrage ich eine Kombibehandlung mit unterschiedlichen Therapeut*innen für Gruppen- und Einzeltherapie?

Wenn diese Zusammenarbeit von Beginn an geplant ist, reicht es aus, bei der Beantragung der Therapie neben dem PTV1, jeweils ein Formular PTV2 durch beide Therapeut*innen auszufüllen. Jede der Therapeut*innen beantragt hierbei den eigenen Anteil. Bei einer schon genehmigten Langzeittherapie ist es jedoch auch möglich, während der Behandlung die Einzeltherapie zum Beispiel durch die Teilnahme an einer Gruppentherapie zu ergänzen. Mit einem kurzen Anschreiben an die Krankenkasse und einem von dem zweiten Therapeuten oder der zweiten Therapeutin ausgefüllten PTV2 kann die Kombination unkompliziert beantragt werden. Zu beachten ist hier, dass das bewilligte Kontingent für beide gemeinsam gilt. Die Behandlungsform kann jederzeit wechseln. Für jeden Beantragungsschritt kann neu bestimmt werden, ob eine Einzeltherapie, eine Gruppentherapie oder eine Kombinationsbehandlung ratsam ist.

Stand: 27.04.2022

Welche Therapieeinheiten gebe ich bei einer Kombinationsbehandlung aus Einzel- und Gruppentherapie an?

Auf dem PTV 2 geben Sie die Anzahl der Therapieeinheiten an, die Sie insgesamt beantragen (bei einer Kurzzeittherapie zum Beispiel maximal 12). Eine Aufteilung der Therapieeinheiten in Gruppentherapie und Einzeltherapie (zum Beispiel sieben Therapieeinheiten à 100 Minuten und fünf Therapieeinheiten à 50 Minuten) ist nicht erforderlich.

Wenn die Therapiekontingente für Einzel- und Gruppentherapie unterschiedlich sind, ist bei der Angabe der Therapieeinheiten das Setting maßgebend, das Sie überwiegend einsetzen wollen.

Stand: 27.04.2022

Kann ich Therapieeinheiten von einer Einzel- in eine Gruppentherapie überführen und umgekehrt?

Im Rahmen einer Kombinationsbehandlung können Therapieeinheiten in das jeweils andere Setting überführt werden, sofern sich das überwiegende Setting nicht ändert.

Ändert sich das Setting, müssen Sie bei einer Kurzzeittherapie die Krankenkasse formlos über die Änderung informieren. Ändern Sie bei einer Langzeittherapie das Setting von überwiegend Gruppe zu überwiegend Einzel, müssen Sie einen Änderungsantrag (mit Bericht an einen Gutachter) stellen.

Sind zwei Therapeut*innen an der Kombinationsbehandlung beteiligt, können Therapieeinheiten nur dann in das jeweils andere Setting übertragen werden, wenn beide Therapeuten der Krankenkasse gemeinsam die geplante Änderung formlos anzeigen.

Stand: 27.04.2022