Wie können Einzel- und Gruppenpsychotherapie und ihre Kontingente kombiniert werden?
Stand: 27.04.2022
Stand: 27.04.2022
Wenn diese Zusammenarbeit von Beginn an geplant ist, reicht es aus, bei der Beantragung der Therapie neben dem PTV1, jeweils ein Formular PTV2 durch beide Therapeut*innen auszufüllen. Jede der Therapeut*innen beantragt hierbei den eigenen Anteil. Bei einer schon genehmigten Langzeittherapie ist es jedoch auch möglich, während der Behandlung die Einzeltherapie zum Beispiel durch die Teilnahme an einer Gruppentherapie zu ergänzen. Mit einem kurzen Anschreiben an die Krankenkasse und einem von dem zweiten Therapeuten oder der zweiten Therapeutin ausgefüllten PTV2 kann die Kombination unkompliziert beantragt werden. Zu beachten ist hier, dass das bewilligte Kontingent für beide gemeinsam gilt. Die Behandlungsform kann jederzeit wechseln. Für jeden Beantragungsschritt kann neu bestimmt werden, ob eine Einzeltherapie, eine Gruppentherapie oder eine Kombinationsbehandlung ratsam ist.
Stand: 27.04.2022
Auf dem PTV 2 geben Sie die Anzahl der Therapieeinheiten an, die Sie insgesamt beantragen (bei einer Kurzzeittherapie zum Beispiel maximal 12). Eine Aufteilung der Therapieeinheiten in Gruppentherapie und Einzeltherapie (zum Beispiel sieben Therapieeinheiten à 100 Minuten und fünf Therapieeinheiten à 50 Minuten) ist nicht erforderlich.
Wenn die Therapiekontingente für Einzel- und Gruppentherapie unterschiedlich sind, ist bei der Angabe der Therapieeinheiten das Setting maßgebend, das Sie überwiegend einsetzen wollen.
Stand: 27.04.2022
Im Rahmen einer Kombinationsbehandlung können Therapieeinheiten in das jeweils andere Setting überführt werden, sofern sich das überwiegende Setting nicht ändert.
Ändert sich das Setting, müssen Sie bei einer Kurzzeittherapie die Krankenkasse formlos über die Änderung informieren. Ändern Sie bei einer Langzeittherapie das Setting von überwiegend Gruppe zu überwiegend Einzel, müssen Sie einen Änderungsantrag (mit Bericht an einen Gutachter) stellen.
Sind zwei Therapeut*innen an der Kombinationsbehandlung beteiligt, können Therapieeinheiten nur dann in das jeweils andere Setting übertragen werden, wenn beide Therapeuten der Krankenkasse gemeinsam die geplante Änderung formlos anzeigen.
Stand: 27.04.2022