KV-Wahl: Die Beratenden Fachausschüsse Psychotherapie

Neben den Vertreterversammlungen sind die Beratenden Fachausschüsse Psychotherapie die wichtigsten Gremien für die Psychotherapeut*innen. Die KVen und die KBV sind verpflichtet, diese Ausschüsse einzurichten.

SGB V § 79b:

Bei den Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung wird ein beratender Fachausschuss für Psychotherapie gebildet. Der Ausschuss besteht aus sechs Psychotherapeuten, von denen einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder Psychotherapeut mit einer Weiterbildung für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen sein muss, sowie Vertretern der Ärzte in gleicher Zahl, die von der Vertreterversammlung aus dem Kreis der Mitglieder ihrer Kassenärztlichen Vereinigung in unmittelbarer und geheimer Wahl gewählt werden. Für die Wahl der Mitglieder des Fachausschusses bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gilt Satz 2 mit der Maßgabe, dass die von den Psychotherapeuten gestellten Mitglieder des Fachausschusses zugelassene Psychotherapeuten sein müssen. Dem Ausschuss ist vor Entscheidungen der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in den die Sicherstellung der psychotherapeutischen Versorgung berührenden wesentlichen Fragen rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. 5Seine Stellungnahmen sind in die Entscheidungen einzubeziehen.

Die beratenden Fachausschüsse treffen sich in der Regel viermal im Jahr und besprechen alle wichtigen Themen, die die psychotherapeutische Versorgung betreffen. Sie sind keine Beschlussgremien, sondern haben lediglich beratende Funktion. Sie veröffentlichen auch nichts nach außen, sondern sind nur intern tätig, erarbeiten Resolutionen oder Stellungnahmen gegenüber dem KV- oder dem KBV-Vorstand.  Die Vorstände der KVen oder der KBV sind bei den Sitzungen anwesend, außerdem diverse Fachreferent*innen aus der Selbstverwaltung.

Um in den Beratenden Fachausschuss gewählt zu werden, muss man kein Mitglied der Vertreterversammlung sondern lediglich Mitglied der KV sein. In der Regel einigen sich die Psychotherapeut*innen auf ein Tableau, das dann von der Vertreterversammlung der jeweiligen KV bzw. der KBV auf deren konstituierender Sitzung bestätigt wird. Es ist aber klar, dass ein Sitz in der Vertreterversammlung von Vorteil ist, wenn man den eigenen Verband gut im Ausschuss aufstellen will.

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