KV-Wahl: Was machen die KVen für die Psychotherapeut*innen?

Auch die Psychotherapeut*innen unterliegen natürlich den gesetzlichen Vorgaben, deren Umsetzung von den KVen unterstützt und dann überprüft wird.

Dazu gehört die korrekte Abrechnung, die bei jeder Quartalsabrechnung genau kontrolliert wird.

Bekanntermaßen fordert der bvvp auf, gegen jeden Honorarbescheid Widerspruch einzureichen. In den allermeisten KVen klappt es dank des Einsatzes der Verbände und Vertreter*innen der Psychotherapeut*innen in den Gremien gut, dass diese ruhendgestellt werden zugunsten von den Verbänden finanzierten Musterklageverfahren.

Es ist anzuerkennen, dass die Niedergelassenen für die erbrachten Leistungen ohne großen Abrechnungsaufwand ihr Honorar bekommen, unabhängig davon, ob der Patient, die Patientin die Kassenbeiträge entrichtet hat. Bedenkt man die Verwaltungsgebühr, die zwischen ca. 2,5 und 3,5 Prozent der Honorareinnahmen liegt und die Finanzierungsgrundlage für die gesamte Institution der KVen und KBV ist, ist dies ein eher geringer Beitrag. Die Niedergelassenen haben für die Inrechnungstellung der Leistungen innerhalb des ambulanten GKV-Systems viel weniger Aufwand und Risiken als zum Beispiel bei Privatpatient*innen.

Des Weiteren gibt es seit 1999 die gesetzlich verankerte Struktur der Beratenden Fachausschüsse in allen KVen und der KBV. In diesen beraten Psychotherapeut*innen die Vorstände der KVen und der KBV mehrmals jährlich. Sie finden also in den Vorständen mit ihren Anliegen Gehör. Verbandsvertreter*innen des bvvp sind in den allermeisten Fachausschüssen präsent und oft meinungsbildend.

Jüngstes Beispiel für die Aktivitäten der KVen war das Corona-Management, mit der Beschaffung von Schutzausrüstung, einem in vielen KVen unkomplizierten Schutzschirm-Verfahren bei Einkommensverlusten und der unbürokratischen Anerkennung von Videositzungen und ausgelagerten Praxisräumen für Gruppenpsychotherapie.

Die Vertreterversammlungen verabschieden den in der regionalen KV geltenden Honorarverteilungsmaßstab. Dieser regelt die Verteilung des gedeckelten Honorartopfes zwischen den Facharztgruppen. Bei den Psychotherapeut*innen betrifft das die sogenannten Restleistungen, die nicht extrabudgetär vergütet werden. Auch hier gibt es in den meisten KVen gute Regelungen, denen zufolge eine Quotierung dieser Leistungen gar nicht oder nur sehr moderat stattfindet.

Die Umsetzung der Terminservicestellen folgt einem schwierigen gesetzlichen Auftrag, der von keiner KV und keiner Fachgruppe gutgeheißen wird. Hier wurden jedoch möglichst pragmatische Lösungen gesucht und umgesetzt, die die Niedergelassenen möglichst wenig belasten.

Kein erfreuliches Beispiel –-auch nicht für die KVen – sind hingegen die Bestimmungen der Digitalisierung und der Telematik-Infrastruktur. Die KVen haben hier leider wenig Gestaltungsspielraum.

Bei der Weitergabe von psychotherapeutischen Kassensitzen in den KV-Regionen in den jeweiligen Zulassungsausschüssen gibt es teils gute Spruchpraxen, die die Nachbesetzung auch in nominell überversorgten Planungsbereichen ermöglichen. Mancherorts sind Sonderbedarfszulassungen oder befristete Ermächtigungen in schlecht versorgten Regionen oder für bestimmte Verfahren (zum Beispiel Analytische Psychotherapie, Systemische Therapie) möglich und werden oft von den KVen initiiert und gefördert

Auf Bundesebene vertritt die KBV die Psychotherapeut*innen in den Verhandlungen um die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen. Aktuell setzt sie sich gemeinsam mit der Profession für ein schlankes QS-Instrument ein, das Qualitätssicherung und -verbesserung auch tatsächlich fördert und nicht mit Sanktionen arbeitet. Auch im Gemeinsamen Bundesausschuss G-BA kämpft die KBV für psychotherapeutische Interessen, wie die weitere Förderung der Gruppenpsychotherapie und eine praktikable Ausgestaltung der neuen Richtlinie für psychisch kranke Menschen mit komplexem Behandlungsbedarf. Für die konkreten Umsetzung der Richtline vor Ort ist dann wieder die Unterstützung der KVen gefragt.

Von außen betrachtet werden die KVen oft kritisch gesehen und wie ein bedrohliches Kontrollinstrument wahrgenommen. Wir vom bvvp mit diversen Funktionen innerhalb der KVen und auch der KBV haben tiefere Einblicke und stellen in vielen Fällen ein großes Bemühen fest, den vielen auch sich widersprechenden Anliegen von Haus- und Fachärzten und Psychotherapeuten gerecht zu werden.

Wir wären deutlich schlechter dran ohne die KVen!

zurück