KV-Wahl: Wie funktioniert die Wahl in die KBV?
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung wird ebenfalls alle sechs Jahre im Anschluss an die Wahlen in den KVen gewählt. Auch hier gibt es große Unterschiede zwischen den Ärzt*innen und den PP und KJP.
Die Vertreterversammlung der KBV umfasst 60 Sitze. Sechs davon stehen den PP und KJP zu, 34 den Vorständen der 17 KVen (NRW ist aufgeteilt in die KV Nordrhein und in die KV Westfalen-Lippe), davon steht jeweils ein Sitz dem hausärztlichen und ein Sitz dem fachärztlichen Vorstand zu. Die KV-Vorstände werden jeweils auf den konstituierenden Sitzungen der Vertreterversammlungen der KVen gewählt. Die verbleibenden 20 Sitze werden den KVen jeweils nach deren Größe zugeteilt. Diese Sitze werden dann von Ehrenamtlern besetzt, die ebenfalls von den Vertreterversammlungen der KVen bei der konstituierenden Sitzung aus deren Mitte gewählt werden. Die Ärzte*innen sind damit direkte Vertreter*innen der Landes-KVen.
Für die Wahl der sechs Vertreter*innen der PP und KJP trifft sich ein eigener Wahlkörper in Berlin. Dieser besteht aus allen in die Vertreterversammlungen der KVen gewählten PP und KJP. Diese wählen dann aus ihrer Mitte die sechs Vertreter*innen für die KBV.